Hallo Steffi,
Esther gebe ich zwar Recht, wenn sie dir den Tipp mit dem Vitamin C gibt, aber wenn du berichtest, dass dein Sohn schon genug NEM einnimmt, und ihr auch sehr gesund esst, dann müsste eigentlich schon auch genügend Vitamin C täglich vorhanden sein.
Wenn nicht macht eine gezielte zusätzliche Einnahme tatsächlich Sinn.
Allerdings müsstest du dich da auch wieder kundig machen, denn viele Vitamin C- und andere Vitamin-Präparate werden aus Schimmelpilzkulturen hergestellt.
Ob diese nun von den Schimmelpilzerkrankten vertragen werden, da gibt es wohl auch wieder Diskussionen. Und an was man das nun an den Beschwerdesymptomen erkennen kann, ist auch fraglich, weil die Beschwerden sowieso schon sehr difus sind.
Das Sofa sollte jetzt nicht das Hauptproblem sein, wenn du es in der neuen Wohnung intensiv reinigst und auch immer wieder absaugst. Es sei denn, das Sofa stinkt schon extrem muffig nach Schimmel, dann sofort entsorgen.
Ich habe lediglich einen Arztbrief der Ärztin in der sie schrifftlich darlegt das eine Schimmelpilzallergie vorliegt!! Nicht mehr und nicht weniger!!
Eben, und deswegen brauchst du eine
ärztliche Bestätigung, dass dein Sohn in diesem Haus und in diesen Räumen krank geworden ist!
Der Richter wird die Frage stellen:
"Kann es denn auch möglich sein, dass der Sohn sich die Schimmelpilzallergie woanders entwickelt hat?
Oder, kann es auch sein, dass der Sohn die Schimmelpilzallergie seit der Geburt hat, oder sogar vererbt wurde?"
Diese Fragen und andere auch völlig unlogische Fragen und unlogische Zusammenhänge werden Richter stellen.
Das sollen nur schon Warnungen sein, was auf euch zukommen kann!
Du musst also beweisen, dass diese Gesundheitschädigungen in diesem Haus stattgefunden haben!
Verlang von der Fachärztin sämtliche Laborbefunde!
Wenn diese Fachärztin auch die Hausärztin ist, dann verlange alle Laborbefunde in Kopie seit der Geburt deines Sohns!
Ob diese Fachärztin deinen Sohn auch zukünftig inspliziert behandelt, steht auch in den Sternen.
Wenn du bsw. immer wieder fragst, was denn die weiteren Behandlungen sind, dann könnte es sein, dass diese Fachärztin irgendwann einfach sagt, dass sie keine weiteren Behandlungsmöglichkeiten sieht.
Dann stehst du mit deinen Hoffnungen allein da.
Hoffe nicht auf Ärzte, Behörden, Anwälte und Richter!!!
Ich glaube sehr wohl das es ausreicht wenn eine Fachärztin in einem Arztbrief bestätigt das eine Schimmelpilzallergie vorliegt.
Fachärztin für was?
Ja, dass eine Schimmelpilzallergie vorliegt, und sonst?
Ist denn der Zeitpunkt oder Zeitraum der Entstehung der Schimmelpilzallergie schriftlich aufgeführt? Zeitraum in diesem Haus?
Kannst du beweisen, dass dein Sohn irgendwann zuvor noch keine Schimmelpilzallergie hatte?
Lies mal unter dem Punkt: "Welche Gesundheitsgefährdungen entstehen durch Schimmelpilze"
https://www.halle.de/Publications/3763/schimmel_in_innenr_umen1.pdf
Das Schreiben vom Gesundheitsamt..?...nun ja ..woher bitte soll ich wissen das ,es nicht ausreicht was dort drinne steht???
Erläuterung des Gesundheitsamtes:
Die hervorgehobenen Schimmelpilzarten/ gattungen haben eine allergene Potenz und können bei Personen mit einer atopischen Prädisposition eine Typ I
Allergie hervorrufen. Alernaria Aternata ist ein häufig vorkommender Bestandteil von Wandschimmel,der zum Wachstum relativ vbiel Feuchtigkeit braucht. Alternaria Alternata kann Allergien auslösen,die durch Fliesschnupfen,Husten,Niessanfälle, Nesselfieber oder Astma bemerkbar machen können. Chaetomium globosum ist ein relativ häufiges Allergen bei Inhalation. Chaetomium Acremomium sind Schimmelpilze mit Hoher Indikation für Feuchteschäden.
Da sage ich dir, dass es nicht ausreicht!
Und wenn dein Anwalt ein gewisses Fachwissen hat, dann müsste ihm das auch schon aufgefallen sein!
1. Die
"hervorgehobenen Schimmelpilarten/ gattungen"
? Das ist dann wohl in eurem Fall nur der Alternaria, oder? Dieser Schimmelpilz kommt insbesondere in der Außenluft vermehrt vor! Demzufolge beruhen die Behörden mit ihren Angaben auf einen Schimmelpilz, wo sie wissen, dass die Wahrscheinlichkeit für den unmittelbaren Zusammenhang allein nur mit dem verschimmelten Haus sehr gering ist!
2.
"Atopische Prädisposition"
??? Geb doch mal bei einer Suchmaschine diesen Begriff ein! Es steht dort: "Bereitschaft des Körpers, eine Allergie auszubilden." oder auch unter "Atopie": "Im weiteren Sinne ist Atopie auf die familiäre Prädisposition, abnormale IgE-vermittelte Immunantworten auf Allergene zu verursachen..."
Mit dieser Äußerung kann also alles und nichts sein.
3.
"Alternaria Aternata ist ein häufig vorkommender Bestandteil von Wandschimmel,der zum Wachstum relativ vbiel Feuchtigkeit braucht."
Wandschimmel!!!
Der kommt auch vor, wenn man nicht richtig heizt und lüftet. Das heißt, die könnten euch auch noch einen Strick aus diesen ganzen Mist drehen, obwohl es eindeutige tatsächliche Bauschäden gibt!
4.
"Alternaria Alternata kann Allergien auslösen,die durch Fliesschnupfen,Husten,Niessanfälle, Nesselfieber oder Astma bemerkbar machen können."
Dort muss definitiv "
Schimmelpilzallergien auslösen" stehen! "Allergien"? Juristisch muss es schwarz auf weiss da stehen, und nicht irgendwelche Andeutungen oder Vermutungen!
Im Grunde wird uns das aber auch nicht viel bringen ,denn wir haben nur eine Chance wenn eine NACHWEISLICHE gesundheitliche Gefärdung vorliegt! Und die gibt es nachweislich nur in Bezug auf den Alternaria Alernata,weil das der einzige von den gefunden Schimmelpilzen ist auf den unser Sohn NACHWEISLICH reagiert!! Somit sind alle anderen Schimmelpilze vor Gericht eh nicht aussagekräftig und spielen im Grunde garkeine Rolle.
Wenn ihr andere Untersuchungsbefunde hättet, dann schon!
Ich hatte doch geschrieben "Allergieabklärungsbogen" von spezialisierten Laboren anfordern, und "LTT auf Schimmelpilze" in spezialisierten Laboren durchführen lassen!
Gib alles beide in die Suchmaschine ein! Informier dich dazu!
Auch bei den Laboren anrufen und fragen!
Außerdem habt ihr noch die andere Familie, die in dem Haus wohnt! Ihr könntet Raumluftproben oder Matrialproben noch entnehmen oder entnehmen lassen!
Ich werde aber trotzdem beim Gesundheitsamt nachfragen ob die Auswertung etwas genauer geht!
Alles schriftlich machen, und so wie ich es schon beschrieben hatte!
Nicht "Nachfragen" sondern auffordern!
Der Sachverständige ist "Sachverständiger für Bautrockenlegung"
Na prima, ein richtiger "Fachmann". Oh jeh.
Du brauchst einen Sachverständigen für Innenraumschadstoffe oder auch einen Ingenieur, der die Baumängel schriftlich festhält auf Grundlage von Gesetzen, Bauordnung usw.!
Wenn das alles von einem staatlich anerkannten Sachverständigen noch nicht vorliegt, dann muss dein Anwalt einen Beweissicherungsantrag beim Gericht stellen, denn es liegen ja schon Aussagen von "Fachkräften" vor!
Boah..ich kann einfach im moment nicht mehr und konzentrieren erst recht nicht. Erst vor kurzem ist mein Baby in meinem Bauch verstorben und meine Borreliose macht mir seit der SS auch wieder massiv zu schaffen!!
Puhh Steffi, das hört sich alles nicht so gut an. Arbeite zwischendurch natürlich auch an deiner Gesundheit. Du brauchst schon etwas Kraft und Energie dafür!
Ansonsten lass dich krank schreiben, und reich dem Anwalt und dem Gericht das ein, damit dir mehr Zeit gegeben wird.
gebt mir bitte etwas Zeit ...auch wenn ich manchmal etwas vergesse zu schreiben oder es etwas anders rüber kommt als es gemeint ist
Alles gar kein Problem, wir wollen nur helfen.
Ich würde nicht so schreiben und dich "wachrütteln", wenn ich nicht genau weis, wovon ich rede!
Bis zur Verhandlung ist noch Zeit ,wir haben die Klage eben erst rausgeschickt und haben noch keinen Termin!!
Vielleicht schickst du mir die Klageschrift per PN. Dann könnte ich sehen, welche Fehler dein Anwalt vielleicht schon gemacht hat.
Erst mal weiterhin gute Besserungen.
Gruß ELD:wave:
Und noch was: Ich will, dass du den Gerichtsprozess gewinnst!!!