Falls sie der nicht folgen (wollen) würde ich schnellstmöglich einen Anwalt zu Hilfe ziehen.
das geht solang es kein notfall ist und man noch nicht im krankenhaus ist.
als diese ....... ärztin mir in der krhs-ambulanz das falsche medi verpaßt hat, obwohl ich ihr sogar schriftlich gegeben hab, daß ich eine aip hab und auch einen zeugen dafür hatte, hätte mir das nichts genützt. sie hätte mit sicherheit mehrere zeugen genannt (z.b.pfleger, die sich nicht ihr anlegen wollen), daß ich das nicht gemacht hab.
und evtl. hat sie es in den unterlagen eh geändert als jemand vom folgenden krankenhaus da angerufen hat.
außerdem hätte ich die schlimmen folgen nicht beweisen können.
ich bin danach etliche male ohne vorwarnung umgekippt und mit dem kopf und 2x mit dem gesicht (dabei ist jeweils die brille zersplittert) voll auf den steinboden geknallt, was z.b. epidurale blutungen auslösen kann, aber dafür hab ich keine zeugen und daß
ich deshalb und wegen der offenen beine (durch das falsche medi ausgelöst, vorher hatte ich sowas nie) 10 tage im 2. krankenhaus gelegen hab, kann ich zwar beweisen, aber nicht, daß es durch das falsche medi war.
im entlassungsbericht stehen zwar die richtigen diagnosen, aber für die stat. behandlung wird nur die behandlung eines "ulcus cruris" an den beinen aufgeführt.
und daß ich unter den folgen (uv, gedächtnisstörungen usw.) jetzt immer noch leide kann ich erst recht nicht beweisen.
das einzige, was ich jetzt machen kann, ist das, was ich vorher auch schon größtenteils gemacht hab (nach früheren schlimmen erfahrungen mit falschen medis durch die ärzte), nämlich einen sehr großen bogen um die ärzte und zahnärzte machen und vor allem nie mehr irgendwas nehmen, daß sie als ganz harmlos und verträglich bezeichnen und auch keine betäubungsspritzen beim zahnarzt usw. usw.