...„Leider setzen immer noch manche Ärzte bei der Gerinnungskontrolle den überholten Quick-Wert ein und nicht den standardisierten INR-Wert“, ... „Dabei ermöglicht nur der INR-Wert – nicht der Quick-Wert – eine zuverlässige, allgemein gültige und vergleichbare Kontrolle der Intensität der Gerinnungshemmung.“ Der Quick-Wert kann von Labor zu Labor schwanken und derselbe Wert kann in Abhängigkeit vom verwandten Thromboplastin unterschiedliche Intensitäten der Gerinnungshemmung anzeigen. Wichtig für Marcumar-Patienten, die ins Ausland reisen: Bei ihnen muss unbedingt der INR-Wert im Ausweis angegeben werden, denn nur dieser ist aufgrund des weltweiten INR-Standards zur Gerinnungskontrolle akzeptiert.
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Grund für die Unzuverlässigkeit und Nichtvergleichbarkeit des Quick-Werts sind unterschiedlich empfindliche Thromboplastine, die zur Quick-Wert-Bestimmung verwendet werden. So kann z. B. ein Quick-Wert von 10% mit einem empfindlichen Thromboplastin gemessen eine noch im therapeutischen Zielbereich liegende Gerinnungshemmung anzeigen, z. B. einen INR-Wert von 2,5. Wurde dieser Wert aber mit einem weniger empfindlichen Thromboplastin gemessen, zeigt der Quick-Wert von 10% eine zu starke Gerinnungshemmung an, z. B. einen INR-Wert von 4,5. Somit kann ein bestimmter Quick-Wert eine ganz unterschiedliche Intensität der Gerinnungshemmung wiederspiegeln, je nachdem welches Thromboplastin zur Bestimmung verwendet wurde. „Die Folgen können sehr gefährliche Blutungen für den Patienten sein“, warnt die Kardiologin.
Nur ein INR-Wert im therapeutischen Zielbereich bietet einen optimalen Schutz vor Gerinnselbildung mit einer möglichst geringen Blutungsgefahr. „Patienten sollten deshalb beim Arzt darauf bestehen, dass immer ihr INR-Wert angegeben wird
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