Hier noch ein paar Aspekte:
Die
Einwände gegen (Legalisierung der) Sterbehilfe liegen auf der Hand. Es könnte (evtl. auch nur subtiler oder latenter) Druck ausgeübt werden auf Schwerkranke, der Familie und Gesellschaft nicht weiter zur Last zu fallen. Sie könnten auch selbst Druck empfinden. Suizidale, denen evtl. geholfen werden könnte (auch abseits der offiziellen Medizin, da gibt es ja viele Beispiele hier im Forum), hätten eine geringe(re) Schwelle für den Suizid.
Von der Freiheit zum Tod zur Unfreiheit zum Leben
Wenn das Tötungstabu aufgeweicht wird, kann ein ethischer Dammbruch die Folge sein. Albin Eser weist zu Recht darauf hin, dass das Leben durch seine Verfügbarkeit zugleich seine Unantastbarkeit verliert. Wenn die Tabugrenze einmal überschritten ist, stellt sich die Frage, warum dann Leben nicht auch in anderen Fällen verfügbar sein soll. "Warum nur da, wo sich ein Mensch selbst aufgibt? Warum nicht auch dort, wo er sich nur unvernünftigerweise nicht aufgibt?" (Eser a.a.O. Seite 174)
Die Befürworter einer Legalisierung aktiver Euthanasie übersehen die Folgewirkungen ihrer Forderungen. Wenn das Tötungstabu aufgeweicht wird, kann ein ethischer Dammbruch die Folge sein. Albin Eser weist zu Recht darauf hin, dass das Leben durch seine Verfügbarkeit zugleich seine Unantastbarkeit verliert. Wenn die Tabugrenze einmal überschritten ist, stellt sich die Frage, warum dann Leben nicht auch in anderen Fällen verfügbar sein soll. "Warum nur da, wo sich ein Mensch selbst aufgibt? Warum nicht auch dort, wo er sich nur unvernünftigerweise nicht aufgibt?" (Eser a.a.O. Seite 174)
Das geltende Strafrecht betont nachhaltig das Fremdtötungsverbot. Wenn dieses Tabu aufgelöst wird, darf gefragt werden, welches Argument ein aussichtslos kranker Mensch gegen die Erwartung seiner Umwelt, von seinem Recht auf Getötetwerden doch endlich Gebrauch zu machen, noch vorbringen kann. Die Freiheit zum Tod kann schnell in eine Unfreiheit zum Leben umschlagen, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die zunehmenden Erwartungen einer effektiven Kostenersparnis im Gesundheitswesen. Der Respekt vor dem Leben und die Angst vor einer Gefährdung der Menschenwürde nährt diese "Dammbruchargumentation".
Einwände gegen Euthanasie
Hier finde ich, müsste man einbeziehen, dass es die Möglichkeit ja bereits gibt, denn auch Ausländer können grundsätzlich die Schweizer Institutionen aufsuchen. Der schon genannte (deutsche) Palliativmediziner erzählte von einer Patientin, die trotz aller Bemühungen so gelitten hat, dass sie diese Möglichkeit genutzt hat (da ging es um einen Krebs, der das Gesicht "zerfressen" hat). Evtl. gibt es auch in den Niederlanden Möglichkeiten. Bislang hat das, soweit ich weiß (ich habe mich aber nicht aktiv damit befasst), keinen "Dammbruch" ausgelöst. Ich habe im Gegenteil mehrfach gehört (allerdings nicht aus erster Hand, sondern z.B. in TV-Talkshows), dass allein die Möglichkeit, sich jederzeit an eine dieser Institutionen zu wenden (indem man z.B. den Kontakt schon hergestellt und die Vorgespräche schon geführt hat), zu einer großen Erleichterung führt und keineswegs zu einer Neigung, dies "voreilig" in Anspruch zu nehmen.
Ich halte es (auch für diese Diskussion) für wichtig, die
verschiedenen Arten von "Sterbehilfe" zu differenzieren. So ist z.B. die Schmerzbehandlung, auch mit dem Risiko, dass sie lebensverkürzend wirkt, längst erlaubt, soweit ich weiß, und in gängigen Formulierungen von Patientenverfügungen auch enthalten. Und wenn ich so an die beiden von mir eng miterlebten Krebstode denke, vermute ich sehr stark, dass die eingesetzten Medikamenten-Mengen und -Kombinationen (auch ohne irgendeine andere Absicht als die der Symptomlinderung) schon lebensverkürzend gewesen sein könnten. Hier entsteht eine Grauzone für das ärztliche Handeln und die ist auch kaum kontrollierbar.
Hier eine Auflistung:
Aktive direkte Sterbehilfe: Tötung auf Verlangen, etwa durch Überdosis eines Narkosemittels. Die sogenannte Tatherrschaft hat nicht der Patient inne, sondern eine andere Person, z. B. der Arzt.
Beihilfe zum Suizid: Ein Arzt verschreibt dem Patienten entsprechende Medikamente bzw. ein Angehöriger oder Freund besorgt sie und stellt diese bereit. Die Tatherrschaft liegt beim Patienten.
Passive Sterbehilfe: Hier geht es um das Sterbenlassen. Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, z. B. künstliche Ernährung oder Beatmung
Aktive indirekte Sterbehilfe: Hierbei steht für den Arzt die Schmerzlinderung im Vordergrund. Er nimmt dabei in Kauf, dass die Behandlung mit starken Schmerzmitteln die Lebenszeit des Patienten verkürzt.
https://www.dghs.de/aufklapp-boxen/.../die-verschiedenen-arten-der-sterbehilfe.html
Links dazu:
Die verschiedenen Formen der Sterbehilfe und ihre gesetzliche Regelung (Rechtslage bezieht sich auf die Schweiz)
DGHS - Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben*|*Die verschiedenen Arten der Sterbehilfe (deutsche Seite, aber ohne Beschreibung der Rechtslage)
Planet Wissen - Sterbehilfe (u.a. zur rechtlichen Lage in Deutschland)
Eine Passage aus dem ersten Link spricht einen für mich wesentlichen ethischen Aspekt an:
Palliativ-medizinische Betreuungsmassnahmen
Palliative Medizin und Betreuung umfassen medizinische Behandlungen, körperliche Pflege, aber auch psychologische, soziale und seelsorgerische Unterstützung des Patienten sowie seiner Angehörigen.
Sie können die Lebensqualität Schwerkranker und Sterbender deutlich erhöhen und damit auch Sterbewünsche verhindern.
Es wäre wünschenswert, wenn dies immer an erster Stelle stehen könnte, und alles andere erst infrage kommen müsste, wenn hier alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Als Angehöriger kann man viel tun, ist aber auch oft am Rande der Kraft.
Gruß
Kate