Vorgaben in der "Kassen"-Medizin

für Amparo - Vorgaben in der "Kassen"-Medizin

hallo andreas,

ich hatte nichts erwartet,..
aber mit dem thema des threads hat das bisherige aus meiner sicht kaum zu tun,...
und das ist vollkommen ok :)

gruss fm

dir weiter alles gute auf deinem weg:)


hallo froschminister,

ich danke Dir !!! :danke2:

ich will ehrlich sein, ganz genau versteh ich gar nicht, was mit den "vorgaben" gemeint ist ?!
so sachen wie: eine wurzelkanalbehandlung soll 2x gereinigt und mit einem medikament versehen werden, bis sie erst beim dritten termin endgültig verschlossen wird.

meint man sowas mit "vorgaben" !?

liebe grüße
andreas
 
für Amparo - Vorgaben in der "Kassen"-Medizin

Hallo Andreas,

wir wollten Deinen Thread nicht unnötig belegen und Froschminister hat einen neuen aufgemacht und den Titel nach seinem Verständnis ausgesucht. Eigentlich hätten wir uns einen eigenen Thread benennen können und evtl. "Erfahrungen mit Zahnärzten", oder was auch immer aussuchen können.

Was das Ganze mit Vorgaben in der "Kassen"-Medizin zu tun hat, weiß ich auch nicht so recht, aber bei ZA weiß man eben nie so genau, was sie eigentlich meinen.

Liebe Grüße Amparo
 
für Amparo - Vorgaben in der "Kassen"-Medizin

hallo christelchen,

ja, und ich gestehe, dass es mir nicht immer leicht fällt, mich zurückzuhalten.

aber es geht ja erst mal nicht um meine meinung...
oder? :)

und erwarten,... wie eben schon geschrieben,..
erwarte ich nichts,... wieso sollte ich :)

gruss fm :)

möchtest du meine persönliche meinung, ob du deine krankenversicherung verklagen solltest?
Hallo froschminister,

Du hast doch diesen Thread eröffnet,dann erwartet man doch auch zu dem
ganzen Geschehen mal eine Meinung von Dir,oder nicht?
Wie ist denn deine Auffassung wegen der Krankenversicherung?
Gruß Christelchen
 
für Amparo - Vorgaben in der "Kassen"-Medizin

Hallo Andreas,

wir wollten Deinen Thread nicht unnötig belegen und Froschminister hat einen neuen aufgemacht und den Titel nach seinem Verständnis ausgesucht. Eigentlich hätten wir uns einen eigenen Thread benennen können und evtl. "Erfahrungen mit Zahnärzten", oder was auch immer aussuchen können.

Was das Ganze mit Vorgaben in der "Kassen"-Medizin zu tun hat, weiß ich auch nicht so recht, aber bei ZA weiß man eben nie so genau, was sie eigentlich meinen.

Liebe Grüße Amparo


hallo amparo,

ich mein das ganz ehrlich: ich weiß wirklich nicht, was "vorgaben" sind.
sone art richtlinie oder "reparaturanleitung" für die zahnbehandlungen !?

also, obschon ich so schlechte erfahrungen machen mußte, kann ich nicht alle zahnärzte über einen kamm scheren.
immerhin hilft mir jetzt auch eine schulzahnärztin !

und ich bin froh, wenn sich hier zahnärzte zu wort melden !
zum einen wäre es ansonsten zu einseitig.
zum anderen ist nur durch austausch annäherung und meinungsänderung möglich.

und auch, wenn mich jetzt paar betroffene nicht verstehen sollten:
ich gebe nicht mal unbedingt dem einzelnen zahnarzt die schuld.
(wobei es schwarze schafe natürlich in jeder branche gibt!)
die kriegen doch einfach auch nix anderes beigebracht in der uni.
den unwissenden angehenden zahnärzten wird z.b heute noch in der uni nix von zahn-organ-beziehungen gelehrt !
eigentlich sind das doch nur handlanger.
ich stell mir das schwierig vor, ein ganzes berufsleben meine scheuklappen so zu tragen, daß ich nicht anfange, da mal sachen zu hinterfragen.
das ist entweder eine ziemliche selbstverleugnum, naja, oder aber man muß halt recht naiv sein, um in einem zahnarztleben nicht mal irgendwann zu begreifen, daß man zähne nicht isoliert vom restlichen körper betrachten kann.

ich persönlich seh da eher die "großkopferten" dahinter als die verbrecher !
da hängt ne menge dran... lobbyisten, pharmakonzerne, das gesundheitswesen ...
und: was sollen denn die anderen ärtze machen, wenn die zahnärzte sie nicht mehr mit patienten versorgen !?
und die ganzen krankenkassen sähen dann auch dumm aus der wäsche.
die müssen was zu tun haben, damit der laden läuft !
deswegen darf man von seiner krankenkasse schon mal gar keine hilfe im kampf um gerechtigkeit erwarten.

man stelle sich vor, der bundesverband der zahnärzte (oder wie immer der verein auch heißen mag) müßte eingestehen, daß wurzelkanalbehandlungen immer eine belastung für das immunsystem darstellen.
hat jemand eine ahnung, wieviele wurzelkanalbehandlung in deutschland jährlich gelegt werden ???
und dann überlegt mal, mit welcher scharr von klagen die dann plötzlich zu rechnen hätten, weil man uns betroffene auf dieses risiko nicht ausreichend hingewiesen hat.
ich glaube, da gibts nen haufen funktionäre, die einiges dafür tun (würden), daß sich da mal gar nix ändert !!! :mad:

fragt mal die herd- und zahn-organ kundigen zahnärzte !
die haben oft auch erst durch eigene betroffenheit (oder aus ihrem umfeld) sich weitergebildet und diese erkenntnisse gewonnen.

was mich wundert, ist vielmehr, daß der zahnarztverbund nicht selber etwas unternimmt, um den schlechten ruf des eigenen berufsstandes zu korregieren ?
aber, auf der anderen seite, wozu sollten sie !?!?
denn was bleibt uns denn anderes übrig, als zum zahnarzt zu gehen, wenn wir zahnschmerzen haben !
da denken die sich vermutlich: "na, ne, lassmer mal lieber gar nicht erst irgendeine angriffsfläche bieten!"

solange die zahnärzte deckung von oben haben, können die doch im prinzip mit uns patienten machen, was sie wollen.

und, wie ich mich auch schon mit manno verständigt habe:
solange wir alles hinnehmen und es nicht klagen hagelt, tut sich da mal überhaupt nix.
aber ich muß selber gestehen, daß ich mich vor einer klage scheue, weil ich keine wirkliche erfolgsaussicht sehe.
aber eigentlich nur deswegen, weil einem das auch jeder so sagt !?!? :confused:
dabei denke ich, es wäre nur gerecht, wenn man mir zumindest meine finanziellen nachteile durch die behandlung ersetzen würde.
vieles läßt sich sicher nicht mehr beweisen: aber ein fremdkörper im kieferknochen nach einer wkb, der auf einem opg festgehalten ist, ist eigentlich ne recht eindeutige sache. gibt ne aufnahme vorher: kein fremdkörper und dann nachher: fremkörper und schwarze entzündung.
und dieser fremdkörper hat mich 4 zähne gekostet, die vielleicht hätten erhalten werden können.

es würde mich interessieren, was ihr darüber denkt !
vor allem auch, was zahnärzte selber dazu sagen !
gibt es hier zahnärzte, die sich dazu äußern möchten ?

liebe grüße

andreas
 
für Amparo - Vorgaben in der "Kassen"-Medizin

man stelle sich vor, der bundesverband der zahnärzte (oder wie immer der verein auch heißen mag) müßte eingestehen, daß wurzelkanalbehandlungen immer eine belastung für das immunsystem darstellen.hat jemand eine ahnung, wieviele wurzelkanalbehandlung in deutschland jährlich gelegt werden ???

Zahlen, die Einem zu Denken geben sollten !!!!
In Deutschland wurden 1994 (bei "Kassenbehandlungen") 2,5 Mill. tote Zähne eröffnet und an ca. 3,3 Mill. Zähnen der noch lebende, entzündete Nerv entfernt. Das sind zusammen 5,8 Mill. behandelte Zähne in nur einem Jahr. Von diesen Zähnen wurden 1,5 Mill. sofort extrahiert und 4,3 Mill. Zähne aufbereitet (Kanäle "gereinigt"). Der Versuch einer Wurzelfüllung wurde dann bei 1,6 Mill. Zähnen abgebrochen und nur 2,7 Mill. Zähne wurden letztlich mit einer Wurzelfüllung versehen. Damit beschlossen die Zahnärzte in 35% der Fälle von sich aus, daß ein Belassen der Zähne im Kiefer nicht zu verantworten ist. Allerdings ist fraglich, ob es als Erfolg angesehen werden kann, wenn 65% der Zähne im Kiefer belassen wurden , denn 60% (!) dieser Zähne wiesen eine Knochenentzündung auf. Dabei waren 65% der Füllungen zu kurz (also nicht vollständig gefüllt) und 65% der Füllungen waren inhomogen und blasig (Bakterienschlupfwinkel). Diese Zähne bilden Eiter im Knochen, der sich ausbreitet und auch vitale Zähne erfaßt. Gesunde Zähne unter denen sich Eiter ausbreitet sterben ab, sodaß weitere Wurzelbehandlungen nötig werden. Dabei sollte erweisen sein, daß Eiter im Kiefer zu Fernwirkungen in anderen Organen führt (Rheuma, Herzinfarkt, Nierenversagen, Darmentzündungen...) Das Immunsystem kann diesen Eiter natürlich nicht abtragen, wenn Arsen, Formaldehyd oder andere Gifte aus einer Wurzelfüllung in diese Knochenentzündung kommen. Da heilt dann bestimmt nichts mehr.

Der BDG geht davon aus, daß durch Wurzelfüllungen 60% aller chronischen Krankheiten entstehen und Prof (RO) Dr. Werner Becker, Köln, Vorsitzender des BNZ legte auf dem KZBV Presse-Symposium in Bonn dar: "Über 80 Prozent aller Erkrankungen im chronischen Bereich laufen über die Beteiligung des Mund Zahn Kiefer Bereichs ab ! Zahnärztlichen Werkstoffe spielen für systematische Unverträglichkeiten eines Menschen eine nicht mehr wegzudiskutierende Rolle. Schwere Erkrankungen des Nervensystems, wie Multiple Sklerose, Alzheimersche Erkrankung, Amyothrophe Lateralsklerose, Schüttellähmung (Parkinson), Morbus Crohn haben immer eine (Metall-)beteiligung aus dem Zahnbereich. Als Beispiel nannte er chronische Entzündungen im Verdauungstrakt, die durch einen Zahnarzt als Metallvergiftung in Minidosierung entschlüsselt werden konnte. Diese konnte erst dann spontan geheilt werden, als alle Amalgamfüllungen (Metalle) entfernt waren.

Diese Daten stammen aus dem KZBV Jahrbuch von 1995. Die Daten von 1999 sind fast identisch. Zu den Langzeiterfolgen der "Kassen-Wurzelkanalbehandlung" seien folgende Studien zitiert: M.Hülsmann et al.:Untersuchungen zur Häufigkeit und Qualität... DZZ 46:296 (1991) M.Hülsmann et al.:Veränderungen in Bezug auf Häufigkeit und Qualität... DZZ 53:392 (1998) In diesen Studien wurden Übersichts-röntgenbilder (OPG) untersucht und die durchgeführten Wurzelkanalbehandlungen auf ihre Qualität und ihren (rein röntgenologischen) Erfolg bewertet. Im Vergleich der beiden Studien (1991-1998) konnte keine Verbesserung der Ergebnisse festgestellt werden.

Über diese Veröffentlichung regten sich dann die Zahnärzte auf und reagierten wie es zu erwarten war: Sie kamen zu dem Ergebnis, daß nur ein Mangel an Arbeitszeit zu diesen katastrophalen Ergebnissen geführt hat. (Wie würde ein Richter reagieren, wenn ein KFZ-Mechaniker aus Zeitmangel die Radmuttern nicht festziehen konnte und dadurch jemand zu Schaden kommt ?!). Die Zahnärzte konnten aber nichts dazu: Zum Kassentarif kann eben keine anständige Arbeit erbracht werden ! Sie beschlossen trotzig, daß in Zukunft Wurzelfüllungen nicht mehr zum Kassentarif abgerechnet werden können, da der Zahnarzt keine Qualität mehr garantieren kann und es somit nur noch als "Behandlungsversuch" ansehen kann. Einen Behandlungsversuch darf er aber nicht mit der Kasse abrechnen ... (offizielle Erklärung). Somit soll nun zum dreifachen Preis angeblich dreimal so gut gearbeitet werden. Versprochen ! Peinlich nur, daß die Patienten zwischen der früheren "billigen" Kassenbehandlung und der jetzigen Privatbehandlung keinen Unterschied feststellen konnten. Weder in der Dauer, noch in der Art und Weise der Behandlung... Die Zahnärzte arbeiten genauso katastrophal weiter wie vorher - nur wesentlich teuerer.

Wenn man schon als Privatpatient bezahlen muß, dann sollte man sich nur bei Spezialisten behandeln lassen, meinte nun ein Zirkel selbsternannter Experten. Hierzu sollen die Patienten in endodontische Privatpraxen kommen, die den ganzen Tag nur Wurzelbehandlungen machen. Natürlich arbeitet eine endodontischen Privatpraxen nur mit dem Mikroskop, damit auch alle Kanäle ordentlich gesäubert werden können. Der normale Zahnarzt arbeitet höchstens mit einer Lupe und erkennt damit höchstens ein Zehntel. Endotonische Privatpraxen sagen es klar und deutlich: Wer sich soetwas beim 0-8-15 Zahnarzt machen läßt, vergiftet dort seinen Kiefer. Wer sich beim Kassenzahnarzt behandeln läßt, sollte sich danach seinen Zahn besser gleich extrahieren lassen (am besten natürlich noch vorher), denn es gibt absolut keine Chance, daß das gut geht. (Nur eine Knochenfäule ist dort ganz sicher ...) Das erregte die Kassenzahnärzte dann aber noch mehr und sie erwiderten, daß die sogenannten Endotonieexperten auch keine bessere Arbeit abliefern, sondern nur Abzocker sind ...

R.Weiger et al.: Periapical status, qualitiy of root canal fillings and... Endodont Dent Traumatol 13:69 (1997) Auch in der Studie von Weiger fanden sich an 61% der endodontisch versorgten Zähne Anzeichen für Knochenentzündungen. Die Qualität der Wurzelfüllungen wird ähnlich beurteilt wie bei Hülsmann.
 
für Amparo - Vorgaben in der "Kassen"-Medizin

Hallo Andreas,

es ist nicht ganz so einfach das ganze System zu hinterblicken. Ich kann auch nur meine eigenen Erfahrungen einbringen und die sind rückblickend einfach fatal und niederschmetternd. Du kannst von keiner Seite richtige Hilfe erwarten, da sich weder die Krankenkasse noch die Standesorganisationen für Dich ins Zeug legen.

Wenn Du kein eindeutiges Gutachten vorlegen kannst, stehst du erst mal allein auf weiter Flur. Ich dachte lange Zeit es liegt an mir und ich bin zu doof um mit einer Prothese zu leben.

Mein Gutachten hat rein gar nichts ergeben und ich im nachhinein auch noch feststellen mußte, dass ja überhaupt kein Funktionsgutachten stattgefunden hat. Der Gutachter schaut nach der technischen Ausführung und ob die Okklusion stimmt. Hatte kleine Mängel festgestellt und das wars dann erst mal. Dafür hat er im Jahre 2002, 60.-- € erhalten.

Ich muß heute für ein Funktionsgutachten zwischen 700.-- und 1.000 € bezahlen, um meine falsche Bisslage zu beweisen. In dem 60.--€-Gutachten war natürlich keine Funktionsdiagnostik enthalten, wie denn auch? Wäre aber für die damalige Situation von großer Bedeutung gewesen. Die ZA sind auf ein aussagefähiges Gutachten angewiesen, da sie nicht mal eigene Fehler dem Patienten gegenüber einräumen dürfen, um nicht ihren Versicherungschutz zu verlieren. Und den Krankenkassen ist es erst mal völlig egal, da es sich ja um Beiträge aus der Solidargemeinschaft handelt.

Ohne es zu wissen als Patient, wird man in eine so ausweglose Lage gebracht und es dauert ewig lange, bis einem die Zusammenhänge einigermaßen klar werden. Es findet auch eine ganz gezielte Zermürbungstaktik statt und die Psychoecke ist immer noch ein ganz probates Mittel, Patienten einzuschüchtern, Funktioniert auch in anderen medizinischen Bereichen.

Ich persönlich hatte viel zu wenig Wissen, was bei einer Prothetik alles falsch laufen kann und hätte ganz anders argumentieren können, wenn ich die Zusammenhänge gewußt hätte. Aber ich kann doch kein halbes Medizinstudium absolvieren, wenn ich Zahnersatz brauche. Ich möchte doch einfach noch einen Funken Vertrauen in die "Brückenbauer" haben, wenn ich mich ihnen ausliefere.

Ich möchte nicht wissen, wieviele geschädigte Patienten in der Psychiatrie sitzen und mit Medikamenten zugedröhnt werden, weil sich niemand für sie verantwortlich fühlt.

Es liegt mir auch fern alle ZA über einen Kamm zu scheren, aber auf meinem Weg sind mir viel zu viele begegnet, die nur ihre eigenen Interessen verfolgt haben.

Nochmals aus dem Buch "Patient beim Zahnarzt"

Die für einen Heilerfolg so notwendige Partnerschaft zwischen Patienten und ihren ZÄ ist durch die beschriebenen Umstände in eine Schieflage geraten, die ein wirklich vertrauensvolles Miteinander der Partner vielfach unmöglich machen. In dieser Situation, in der von der Öffentlichkeit wie auch von der Gesundheitspolitik und den Krankenkassen so offenkundige Mängel in der zahnärztlichen Arbeit ausgemacht werden, den Zahnärzten aber nicht anderes einfällt, als ihre Unschuld und Sauberkeit zu beteuern, da ist eine Partnerschaft in eine Sackgasse geraten, aus der sie dringend herausgeführt werden muß.

Liebe Grüße Amparo
 
für Amparo - Vorgaben in der "Kassen"-Medizin

Hallo Froschminister,

zu der Erkenntnis sind wir doch tatsächlich auch schon gelangt - kann man nachlesen - dass es nicht angemessen ist auf Andreas Thread weiter zu schreiben. Habe mich bei ihm dafür ausdrücklich entschuldigt. Ich glaube nicht, dass ich meinen Fall hier mit Dir weiter diskustieren möchte, da ich schon wieder das Gefühl habe an einen besserwisserischen ZA zu geraten. Tut mir leid, wenn ich Dir unrecht tue, aber nach meinen sehr schlechten Erfahrungen mit ZA habe ich keine Lust mehr meine Zeit weiterhin mit ZA zu vergeuden.

Grüße Amparo



das ist die antwort von amparo auf das angebot, ein wenig information zu geben, an welche vorgaben/richtlinien man sich als kassenzahnarzt in deutschland halten muss.
dem braucht man dann echt nichts mehr hinzuzufügen, oder :) ?

gruss fm
 
für Amparo - Vorgaben in der "Kassen"-Medizin

Hallo Froschminister,

ich habe auch geschrieben, "es tut mir leid, wenn ich Dir Unrecht tue". Dieses Thema ist für mich immer noch mit vielen Emotionen verbunden und ich werde sehr lange brauchen, bis ich alles verarbeitet habe.

Ich brauche nicht meinen Namen im Thread, da es noch ein paar mehr Geschädigte hier gibt.

Du hast sicherlich Deine eigene Sicht der Dinge, eben die Sicht des ZA und ich bin nicht abgeneigt diese zu erfahren. Vielleicht sind wir dann besser gerüstet für den nächsten ZA-Besuch.

Grüße Amparo
 
erst mal eines vorneweg,..
ich kann vieles verstehen, was ich hier lese,... und bin dennoch bei vielen dingen anderer meinung, da ich eine andere perspektive habe. darum geht es in diesem thread -für mich- nicht!

ich füge zwei kurze passagen aus dem sozialgesetzbuch sgb, fünftes buch v an,...
nur als einstieg,.. bei der es nicht um individuelles geht,.. sondern um vorschriften, regeln und gesetze,.. vorgaben,... ok..

Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte haben darauf zu achten, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden. (§2, (4))

Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. (§12, (1)

wollen wir hier eine diskussion beginnen?

gruss fm
 
Auch hier kann man weiter diskutieren, was genau nun "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich und "das Maß des Notwendigen nicht überschreitend ist".
DAs ist die Seite der von den Kassen übernommenen Leistungen.

Es gibt aber noch die andere Seite, nämlich die der Leistungen, die die Kassen sowieso nicht übernehmen, und die der Patient also sowieso wie ein Privatpatient, aber eben ganz aus eigener Tasche bezahlt.
Dazu gehören u.a. Implantate, aber auch spezielle Wurzelbehandlungen.
Welche Regeln gelten denn da bitte?

Gruss,
Uta
 
Ist es ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich, dem Patienten für 4.800 € (Eigenanteil) eine falsche Bisslage zu verpassen? Mit weitreichenden Folgekosten, sowohl für die GKV wie auch für den Patienten.

Die Folgekosten für die GKV beziehen sich auf eine reine Symtombehandlung. Wenn die Beschwerden nicht therapierbar sind, schickt man dich zur Gesprächstherapie, oder in eine psychosomatische Klinik. Alles unter dem wirtschaftlichen Aspekt. Es gibt bereits Gerichtsurteile, wo GKV-Patienten beim Privatzahnarzt nachbessern dürfen, da das Leistungssystem der GKV nicht ausreichend ist.

Liebe Grüße Amparo
 
Zu den Fragen, die Amparo sehr schön an einem BEispiel zeigt, kommt bei mir gerade die Frage nach der Gewährleistung auf. Auch die scheint mir so geregelt, daß auf jeden Fall die Hauptlast, wenn etwas schief geht, beim Patienten bleibt.

Gruss,
Uta
 
dabei denke ich, es wäre nur gerecht, wenn man mir zumindest meine finanziellen nachteile durch die behandlung ersetzen würde.
vieles läßt sich sicher nicht mehr beweisen: aber ein fremdkörper im kieferknochen nach einer wkb, der auf einem opg festgehalten ist, ist eigentlich ne recht eindeutige sache. gibt ne aufnahme vorher: kein fremdkörper und dann nachher: fremkörper und schwarze entzündung.
und dieser fremdkörper hat mich 4 zähne gekostet, die vielleicht hätten erhalten werden können.

Hallo Andreas,

die Fragen, die bei einem Gerichtsverfahren auftauchen würden, wären:

1. Antrag der Klage?

Schmerzenzgeld - oder Ersatz der Kosten für das Ziehen von 4 Zähnen?

2. warum Kosten für Behandlung/Entfernung von 4 Zähnen?

weil: hätte man den Fremdkörper nicht auch ohne Entfernung der Zähne aus dem Kiefer beseitigen können?

3. woher weißt du, dass das abgebrochene Instrument ursächlich für deine Beschwerden war?

4. warum hast du deinen Zahnarzt nicht darauf hingewiesen und ihn um eine Entfernung gebeten?

---

Bei Haftungen führt leider nur schuldhaftes Verhalten zur Verurteilung. Das heißt in diesem Zusammenhang auch, dass der Zahnarzt Kenntnis von den Mängeln gehabt haben muss - was zu beweisen ist!

In dem Moment, wo der Zahnarzt sagt, das OPG ist in Ordnung, aber ein anderer Zahnarzt oder Gutachter sagt, da sei ein Fremdkörper auf dem OPG zu erkennen gewesen, der auf das fehlerhafte Arbeiten deines Zahnarztes zurückzführen ist - nur dann sieht es gut aus für dich...

Allerdings müsste dann der Zahnarzt, der die abgebrochene Feile bei der OP gesehen hat (und dann im Sauger hat verschwinden lassen), dir zumindest per Zeugenaussage zur Seite stehen und eine Aussage machen....

Doch welcher Zahnarzt macht das? Keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus...

Im Günstigsten Falle: vorausgesetzt, der Zahnarzt, der den Fremdkörper entfernt hat, würde nun zu deinen Gunsten aussagen, dann hättest du zumindest Anspruch auf Schmerzensgeld - allerdings auch nur, sofern dies Gegenstand (Antrag) der Klageschrift war.

Ganz schön kompliziert. Bitte nachfragen :).

Liebe Grüße, Anne
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch hier kann man weiter diskutieren, was genau nun "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich und "das Maß des Notwendigen nicht überschreitend ist".
DAs ist die Seite der von den Kassen übernommenen Leistungen.

Es gibt aber noch die andere Seite, nämlich die der Leistungen, die die Kassen sowieso nicht übernehmen, und die der Patient also sowieso wie ein Privatpatient, aber eben ganz aus eigener Tasche bezahlt.
Dazu gehören u.a. Implantate, aber auch spezielle Wurzelbehandlungen.
Welche Regeln gelten denn da bitte?

Gruss,
Uta


wäre es möglich, erst das eine zu besprechen und dann auf das andere zu erweitern,..
sonst kommt man schnell vom 100. ins 1000. ....
danke fm
 
Ist es ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich, dem Patienten für 4.800 € (Eigenanteil) eine falsche Bisslage zu verpassen? Mit weitreichenden Folgekosten, sowohl für die GKV wie auch für den Patienten.

Die Folgekosten für die GKV beziehen sich auf eine reine Symtombehandlung. Wenn die Beschwerden nicht therapierbar sind, schickt man dich zur Gesprächstherapie, oder in eine psychosomatische Klinik. Alles unter dem wirtschaftlichen Aspekt. Es gibt bereits Gerichtsurteile, wo GKV-Patienten beim Privatzahnarzt nachbessern dürfen, da das Leistungssystem der GKV nicht ausreichend ist.

Liebe Grüße Amparo




ich weiss nicht, wie sehr enttäuscht und wütend du bist,...
aber ich weiss, dass du sehr enttäuscht und wütend bist,....
kannst du dir dennoch vorstellen, mal kurz aus deinem erleben zurückzutreten und eine neue perspektive zuzulassen?

gruss fm
 
Zu den Fragen, die Amparo sehr schön an einem BEispiel zeigt, kommt bei mir gerade die Frage nach der Gewährleistung auf. Auch die scheint mir so geregelt, daß auf jeden Fall die Hauptlast, wenn etwas schief geht, beim Patienten bleibt.

Gruss,
Uta


das ist z.b. aus meiner sicht komplett anders. ich spreche im moment von der kassenzahnärztlichen versorgung in deutschland - das ist wichtig.
hier gilt nicht nur im bereich der versorgung mit zahnersatz eine 2-jährige gewährleistung.
ich finde nicht, dass amparo hier sehr schön an einem beispiel etwas aufgezeigt hat.
ich kann aus der entfernung nicht sagen, ob die aussage "falsche bisslage" so zutrifft,... ich war einfach nicht dabei.
anders herum gesagt kann ich mit sicherheit sagen, dass es definitv nicht "eine definitv korrekte bisslage" gibt,.... aber jetzt gehe ich schon auf die details ein,... was ich hier im moment absolut undienlich finde.

es gibt dich auch geügend beispiele, wo angeblich funktionsanalytisch gearbeitet wurde, aber dann doch total falsch,...
und es wird doch gern die aussage genommen, die einem selbst am besten ins bild passt.
und abschließend: funktionsanalytische und -therapeutische leistungen sind nicht bestandteil der "ausreichenden leistungen"...
und das ist nichts, was man diskutieren kann,...
es ist gesetz.

aber zurück,.. gern in einzelnen threads einzelne details,... aber hier bitte ein wenig versuchen, mal das große ganze zu sehen,...

gruss fm
 
Hallo Andreas,

die Fragen, die bei einem Gerichtsverfahren auftauchen würden, wären:

1. Antrag der Klage?

Schmerzenzgeld - oder Ersatz der Kosten für das Ziehen von 4 Zähnen?

2. warum Kosten für Behandlung/Entfernung von 4 Zähnen?

weil: hätte man den Fremdkörper nicht auch ohne Entfernung der Zähne aus dem Kiefer beseitigen können?

3. woher weißt du, dass das abgebrochene Instrument ursächlich für deine Beschwerden war?

4. warum hast du deinen Zahnarzt nicht darauf hingewiesen und ihn um eine Entfernung gebeten?

---

Ich arbeite in der Justiz, und da begreift man irgendwann, auch ohne Jurastudium, dass bei Haftungen grundsätzlich nur schuldhaftes Verhalten zur Verurteilung füht. Das heißt in diesem Zusammenhang auch, dass der Zahnarzt Kenntnis von den Mängeln gehabt haben muss - was zu beweisen ist!

In dem Moment, wo der Zahnarzt sagt, das OPG ist in Ordnung, aber ein anderer Zahnarzt oder Gutachter sagt, da sei ein Fremdkörper auf dem OPG zu erkennen gewesen, der auf das fehlerhafte Arbeiten deines Zahnarztes zurückzführen ist - nur dann sieht es gut aus für dich...

Allerdings müsste dann der Zahnarzt, der die abgebrochene Feile bei der OP gesehen hat (und dann im Sauger hat verschwinden lassen), dir zumindest per Zeugenaussage zur Seite stehen und eine Aussage machen....

Doch welcher Zahnarzt macht das? Keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus...

Im Günstigsten Falle: vorausgesetzt, der Zahnarzt, der den Fremdkörper entfernt hat, würde nun zu deinen Gunsten aussagen, dann hättest du zumindest Anspruch auf Schmerzensgeld - allerdings auch nur, sofern dies Gegenstand (Antrag) der Klageschrift war.

Ganz schön kompliziert. Bitte nachfragen :).

Liebe Grüße, Anne



auch hierzu ein paar worte,...

ihr denkt und sagt immer, eine krähe hackt der anderen kein auge aus,...
das ist so schrecklich unangemessen aus meiner sicht - und entspricht in keiner weise euren schilderungen.
wie bitte kommt es denn zur aussage, dass die bisslage vollkommen falsch gewählt war,.. von der einen krähe,...
woher kommt denn die aussage von der abgebrochenen feile,... von der einen krähe,....
und wie glaubt ihr, kann man sich selbst echt prima als echten fachmann darstellen,.. indem man sagt, dass man alles besser kann, als der vorbehandler,... die billligsten punkte, die es zu machen gibt.

mal prinzipiell im leben,... ist man hinterher immer schlauer,...

und im detail: ne feile IM KNOCHEN,... ist sehr unwahrscheinlich,... ein abgebrochenes instrument IM ZAHN eine -leider früher zu häufige - komplikation, die aber nicht als kunstfehler gewertet wird. das, was die rechtsprechung vorsieht, ist eine aufklärungspflicht des behandlers, den patienten zu informieren,...
und ich glaube mich zu erinnern, dass auch die diskussion entstand, ob es sich um sealer handeln könnte,...
wobei ich denke, dass man das auf einem einzelbild schon unterscheiden können sollte,.... aber auch da war ich nicht dabei und hab das bild nicht gesehen...
und was sicher nicht nachweisbar wäre, dass aufgrund dieses wasauchimmer vier zähne verloren gingen,...
aber auch hier wieder,.... zu viel detail,... wird nur diskussion aufgrund persönlicher betroffenheit geben,.. anstatt lösungen ....

gruss fm
 
Zu den Fragen, die Amparo sehr schön an einem BEispiel zeigt, kommt bei mir gerade die Frage nach der Gewährleistung auf. Auch die scheint mir so geregelt, daß auf jeden Fall die Hauptlast, wenn etwas schief geht, beim Patienten bleibt.

Gruss,
Uta


Genau so verhält sich die derzeitige Sachlage.

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde - DGZMK, Professor Dr. Georg Meyer, Greifswald betonte, dass die Therapie der durch den "falschen Biss" hervorgerufenen Beschwerden Sache der Zahnmedizin ist. Doch seien sich viele Zahnärzte dieser Verantwortung nicht bewusst. Nicht nur das: "Ein großer Teil der Probleme ist durch Zahnmediziner mit verursacht. 70 Prozent aller Fehlstellungen sind iatrogen durch eine falsche zahnärztliche Behandlung induziert", kritisiert er.

Erschreckende Zustände

Meyer warnt vor der "Schmalspur", auf die sich die moderne Zahnmedizin begeben hat, indem sie sich vorrangig auf ästhetische und kosmetische Aspekte konzentriert. Bedauerlicherweise sei nicht allen Zahnärzten die Wechselbeziehung zwischen Kauffunktionsstörungen und neuromuskulärer Symtomatik bekannt. Die Arbeit mancher Kieferorthopäden nannte der DGZMK-Präsident "erschreckend". Es sei fatal, dass nur ein sehr geringer Prozentsatz der Zahnmediziner zu einer professionellen Funktionsdiagnostik und -therapie in der Lage ist.
Ende Zitat
 
ich weiss nicht, wie sehr enttäuscht und wütend du bist,...
aber ich weiss, dass du sehr enttäuscht und wütend bist,....
kannst du dir dennoch vorstellen, mal kurz aus deinem erleben zurückzutreten und eine neue perspektive zuzulassen?

gruss fm

Hallo Froschminister,

weisst Du es, oder weisst Du es nicht? Entscheide Dich!

Grüße Amparo
 
nur ein sehr geringer Prozentsatz der Zahnmediziner zu einer professionellen Funktionsdiagnostik und -therapie in der Lage ist.

DAs ist tatsächlich mehr als bedauerlich. Dazu kommt noch, daß eine professionelle Funktionsdiagnostik und-therapie dann auch noch privat zu bezahlen ist.

Gruss,
Uta
 
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