Elektronische Gesundheitskarte / elektronische Patientenakte

Hallo grünegurke,
Unsere Karten sind bis 2015 (glaub ich) verwendbar.
das Datum bis wann die Karte gültig ist, ist bei mir sowohl auf der Vorderseite (rechts unten) als auch auf der Rückseite (ebenfalls rechts unten) aufgedruckt. Wenn es so ist wie du sagst - gültig bis 2015 - hats ja auch bei dir noch ein wenig Zeit mit der neuen Karte ;)

Grüssle
Freesie
 
Hallo Clematis,

interessante Story, wie Du zu Deiner Karte kamst, und dann noch mit Jugendfoto drauf (was auch zeigt, wie sinnlos diese Foto-Aktion ist, wenn keiner die Fotos kontrolliert) :D

Das hier:
Beim nächsten Arztbesuch werde ich mich an meine Lieblings-Sprechstundenhilfe wenden, sie bitten mir zu zeigen, was da drauf steht und ggfs. auch alles zu löschen, außer den für die Versicherung tatsächlich relevanten Daten, also denen, die bisher auch gespeichert waren.
halte ich für einen guten Hinweis für die Menschen, die schon so eine Karte haben (aus welchen Gründen auch immer, keinen Ärger haben zu wollen, kann ich durchaus auch nachvollziehen, gerade wenn man evtl. chronisch krank ist).

Auch das hier (Hervorhebung von mir):
Den von Dir genannten Ausdruck - Verletzung der Schweigepflicht - werde ich dort vorlegen und bitten ihn zu meiner Krankenakte zu heften. Allerdings werde ich das Schriftstück erweitern. Mündliche Androhungen nutzen nichts, das muß schriftlich erfolgen, sonst erinnert man sich daran nicht (bei Hunderten Patienten verständlich). Das Dokument auf rosa Papier zu drucken, in der Krankenkartei auffälliger, dürfte zur Beachtung ebenfalls beitragen. Bei jedem Besuch sollte man die Praxis an dieses Schreiben erinnern!
halte ich für sinnvoll und notwenig und werde die Anregung für mich aufnehmen. Eigentlich möchte (wie schon angedeutet) meine Daten nicht mal auf einem Rechner gespeichert haben, der eine Internetverbindung hat.

Dem Dokument folgenden Satz hinzuzufügen halte ich für wichtig:
"Wird die hier beschriebene Schweigepflicht verletzt und meine Daten dadurch mißbräuchlich verwendet, werde ich die Arztpraxis/Krankenhaus für den mir daraus entstandenen Schaden haftbar machen."
Gute Formulierung, finde ich.

Liebe Grüße
Kate
 
halte ich für sinnvoll und notwenig und werde die Anregung für mich aufnehmen. Eigentlich möchte (wie schon angedeutet) meine Daten nicht mal auf einem Rechner gespeichert haben, der eine Internetverbindung hat.

Hallo Kate,

Daß die Daten auf dem Praxiscomputer landen, kann man wohl nicht verhindern, es gibt aber Ärzte, die für den Internet-Zugang abgetrennte Geräte benutzen. Aber sich den Arzt danach aussuchen oder gar wechseln, ist wohl auch nicht das Gelbe vom Ei... :p)

Beim Lesen Deiner Antwort fällt mir noch etwas ein:
am besten nimmt man zwei Exemplare der Verfügung zur Arztpraxis mit, eines bleibt dort und auf dem anderen läßt man sich den Empfang mit Stempel und Unterschrift bestätigen. Sonst kann später behauptet werden, man hätte es nicht erhalten. ;)

Das ist auch bei Jobcentern anzuraten, die streiten besonders gern ab, daß sie die Unterlagen erhielten, wenn sie sie verlegt haben oder nicht zahlen wollen... :mad:

Wenn man die e-Card bekommen hat, soll man die Alte unbedingt behalten, da Praxen die e-Card offenbar nicht auslesen können, wenn die neuen Geräte noch fehlen (stand in einem Link der Verbraucherzentrale, Hamburg). Für mich kam das zu spät, meine ist längst zerschnibbelt im Müll gelandet. Bin mal gespannt was passiert, wenn die die Alte Karte haben wollen?

Gruß,
Clematis
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wuhu,
oyi, ich hab nur die letzten Beiträge hier gelesen und mach nur noch große :eek:

In Österreich gibt es schon seit vielen Jahren die sog e-Card. Die hat die papierenen "Krankenscheine" abgelöst, die man vom Arbeitgeber, Pensionsamt etc pp Quartalsweise erhalten hat. Jede Praxis musste sich freilich solche Lesegeräte, PC, Softwar und iNternet-Anschluss anschaffen, aber es wäre ja schließlich eine (bürokratische) Erleichterung.

Damals wurde allen Leuten versichert, dass nur die wichtigsten persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Adresse, Versicherungsträger, Arbeitgeber) gespeichert wären, geplant war jedoch, auch weitere Infos darauf zu speichern, zB Medikamentenverschreibungen und Dosis, also was einem persönlich auch hilfreich sein könnte, nicht nur dem Gesundheitssystem.

Aus/Lesen konnte/kann es jeder Arzt, der die Karte in seinem System einloggte, die (verwandte) Sprechstundenhilfe sagte mir damals, dass tatsächlich nicht mehr drauf stünde ;)

Nun ist neben der e-Card aber die ELGA beschlossen worden; Das sieht nun die Speicherung von vielen bis allen gesundheitsrelevanten Daten wzB Befunde vor, die so gut wie jede Stelle im Gesundheitssystem abrufen respektive miteinander VERNETZEN kann - angeblich NUR bei Vorlage der Karte bzw ohne eingelegten Widerspruch.

Manches wird wohl doch "zentral" bei der ELGA-Firma gespeichert werden wzB eine Medikamentenliste (oder vielleicht ein bisher nur angedachter "elektonischer" Impfpass!).

Auf diese Daten erhalten nur die Stellen bzw Perosnen zugriff, denen es man erlaubt - und das kann man sogar selbst daheim am PC via Internet kontrollieren - man kann nachlesen, welche Stelle, Person etc auf die Daten Zugriff genommen hat und sogar selbst in diesem persönlichen Web-Interface angeben, ob überhaupt jemand Zugriff auf diese persönlichen Daten haben darf.

Klingt immer noch alles ziemlich nach "Big Brother", aber nicht so arg wie dieser deutsche "MEGA Big Brother" :schock:
 
Auf diese Daten erhalten nur die Stellen bzw Perosnen zugriff, denen es man erlaubt - und das kann man sogar selbst daheim am PC via Internet kontrollieren - man kann nachlesen, welche Stelle, Person etc auf die Daten Zugriff genommen hat und sogar selbst in diesem persönlichen Web-Interface angeben, ob überhaupt jemand Zugriff auf diese persönlichen Daten haben darf.

Klingt immer noch alles ziemlich nach "Big Brother", aber nicht so arg wie dieser deutsche "MEGA Big Brother" :schock:

Hallo Alibiorangerl,

(fett von mir) - wenn das möglich ist, hat auch jeder x-beliebige Hacker Zugriff auf diese Daten, von anderen Spezis ganz zu schweigen.

In D sollen komplette Krankenakten gespeichert werden, von verschiedenen Ärzten und Krankenhäusern für jede Person, auf zentralen Servern - Sicherheit Null laut Chaos Computer Club.

Versicherungen, Arbeitgeber usw. können das wunderbar mißbrauchen und ein Verbot des Patienten Einsichtnahme zu gewähren, was ist das schon real Wert? Man kann auch Einsehen, ohne Spuren zu hinterlassen...

Super Big-Brother auch insofern, als diese Daten später noch weiter vernetzt werden sollen, etwa mit dem Maut-Überwachungssystem, Rentenversicherung, Arbeitsamt u.v.m. Paradiesische Zeiten für alle Datensammler! :mad:

Gruß,
Clematis
 
Hallo Clematis

Daß die Daten auf dem Praxiscomputer landen, kann man wohl nicht verhindern,...
Es sei denn, man verbietet ihnen auch das - wobei es, genau wie bei der o.g. Datenschutzverfügung, kaum kontrollierbar wäre. Aber das ist ja auch nicht der Punkt, sondern das:
es gibt aber Ärzte, die für den Internet-Zugang abgetrennte Geräte benutzen.
Mein Hausarzt macht das wie gesagt schon immer so. Der ist allerdings technisch interessiert, kennt sich mit Computern aus (war sicherlich auch von daher schon immer gegen die eCard) und ist womöglich in dieser Hinsicht ein Ausnahmefall.

Aber sich den Arzt danach aussuchen oder gar wechseln, ist wohl auch nicht das Gelbe vom Ei... :p)
Da hast Du allerdings recht. Zumal die Auswahl so schon schwierig genug ist. Kaum jemand wird wohl auch die Kraft dazu haben, man müsste herumfragen, "Kennenlerngespräche" absolvieren, evtl. weite Wege inkauf nehmen. Hier war mal eine kritische Info-Veranstaltung des IPPNW zur eCard, es war erschreckend, wie wenige Menschen, und besonders wie wenige Praxen dort waren...

Beim Lesen Deiner Antwort fällt mir noch etwas ein:
am besten nimmt man zwei Exemplare der Verfügung zur Arztpraxis mit, eines bleibt dort und auf dem anderen läßt man sich den Empfang mit Stempel und Unterschrift bestätigen. Sonst kann später behauptet werden, man hätte es nicht erhalten. ;)
Du hast vollkommen recht. Vielleicht fliegt man dann auch gleich wieder raus... (Stell Dir das mal in einer großen radiologischen Praxis mit Massenabfertigung oder in einem Krankenhaus vor...) Ich möchte aber niemanden entmutigen, je mehr es versuchen, desto besser, desto mehr Bewusstsein wird geschaffen.

Wenn man die e-Card bekommen hat, soll man die Alte unbedingt behalten, da Praxen die e-Card offenbar nicht auslesen können, wenn die neuen Geräte noch fehlen (stand in einem Link der Verbraucherzentrale, Hamburg).
Dies habe ich auch vor längerer Zeit gehört - ich meine, es steht auch weiter oben im Thread mit Link.

Für mich kam das zu spät, meine ist längst zerschnibbelt im Müll gelandet. Bin mal gespannt was passiert, wenn die die Alte Karte haben wollen?
Ja, ich auch, erzähl mal, wenn's soweit ist.

Gruß
Kate
 
Zuletzt bearbeitet:
- wenn das möglich ist, hat auch jeder x-beliebige Hacker Zugriff auf diese Daten, von anderen Spezis ganz zu schweigen.
Das war auch mein erster Gedanke. Solche Daten haben in meinen Augen überhaupt nichts auf der Datenautobahn verloren.

Also, Orangerl, ich finde, Eure Variante klingt auch nicht wesentlich besser ;)

Gruß
Kate
 
Wuhu,
sorry, hätte da gezielter schreiben sollen... :eek:)

"Besser" finde ich jedenfalls, dass wir in Österreich Widerspruch - teilweise oder ganz - einlegen können; Das geht ua auch über den persönlichen Zugriff, den man nur mit entsprechender Hard- bzw Software (ua durch persönliche Signatur/Identifizierung via Bürgerkarte.at) erhält, also nicht einfach wie ein Forums-Konto hier oder der Email-Account dort; Natürlich geht's auch eingeschrieben per Post ;)

Zentral gespeichert werden "nur" bestimmte Dinge wzB Medikamente samt Dosis, später ev so ein "e-Impfpass"; Alles andere bleibt bei den jeweiligen Ärzten, Laboren, Krankenhäusern, Patienten-Vereinigungen (Vollmachten, Organspende-Verweigerung, etc pp), Apotheken (zur Medikamente) gespeichert und wird - so es eine dieser Stellen benötigt respektive anfordern darf - miteinander vernetzt; Das Unfallkrankenhaus Y kann also die zB zuvor in Krankenhaus X angefertigte Bild-Diagnostik anfordern, gleichzeitig wird ev ein Patienten-Wille angefordert was der Patient überhaupt zulassen mag an Behandlung, was alles verschlüsselt übermittelt wird; Das kann durchaus sinnvoll ein, da möchte ich nicht einmal widersprechen; Es wird also nicht alles miteinander zentral auf "einem Konto" gespeichert, was ein - zumindest - kleiner Vorteil ist...

Mißbrauch kann logischer Weise nicht ganz ausgeschlossen werden; In Österreich gibt es schon seit Jahren "elektronische Amts-Wege" für die Bürger, die bisher (zumindest) sicher waren/sind; Bezüglich der elektronischen Gesundheits-Akte ELGA https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/elektronische-gesundheitsakte-einleitung.html haben per Gesetz (inkl hoher Strafen) jedenfalls Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden – auch Gesundheitsbehörden – sowie als Gutachter tätige GDA (z.B. Arbeitsmedizinerinnen/Arbeitsmediziner, Schulärztinnen/Schulärzte) keinen Zugriff. Die "Gesundheits-Dienste-Anbieter" (GDA) bei Erlaubnis für einen Zeitraum von 28 Tagen ab Behandlungsbeginn (zwei Stunden für Apotheken).

Da es nun mal so sein wird, werde ich mir die Rosinen rauspicken und den Rest "dankend" ablehnen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Orangerl,

ja, in Teilaspekten scheint das System bei Euch nicht ganz so heikel zu sein.

Zentral gespeichert werden "nur" bestimmte Dinge wzB Medikamente samt Dosis, später ev so ein "e-Impfpass"; Alles andere bleibt bei den jeweiligen Ärzten, Laboren, Krankenhäusern, Patienten-Vereinigungen (Vollmachten, Organspende-Verweigerung, etc pp), Apotheken (zur Medikamente) gespeichert und wird - so es eine dieser Stellen benötigt respektive anfordern darf - miteinander vernetzt; Das Unfallkrankenhaus Y kann also die zB zuvor in Krankenhaus X angefertigte Bild-Diagnostik anfordern, gleichzeitig wird ev ein Patienten-Wille angefordert was der Patient überhaupt zulassen mag an Behandlung, was alles verschlüsselt übermittelt wird;
Wenn das tatsächlich mit einer Verschlüsselung per z.B. PGP (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) gemacht wird, ist es wohl schon relativ sicher. Bei uns in D sollte für solche Zwecke die de-Mail eingeführt werden, die laut Fachleuten (Chaos-Computer-Club, siehe z.B. CCC | Gutachten unterstreicht Untauglichkeit der De-Mail für rechtsverbindliche Kommunikation) absolut nicht sicher ist.

Es wird also nicht alles miteinander zentral auf "einem Konto" gespeichert, was ein - zumindest - kleiner Vorteil ist...
Ja, das sehe ich auch so, ich denke sogar: ein erheblicher Vorteil.

Grüße :wave:
Kate
 
Bei uns in D sollte für solche Zwecke die de-Mail eingeführt werden, die laut Fachleuten (Chaos-Computer-Club, siehe z.B. CCC | Gutachten unterstreicht Untauglichkeit der De-Mail für rechtsverbindliche Kommunikation) absolut nicht sicher ist.

Hallo Kate,

lt. Link: das ist ja wohl der absolute Hammer!

Dann könnte jeder ein fremdes De-Mail-Konto mißbrauchen, in meinem Namen etwa mit Behörden kommunizieren und der Provider des De-Mail-Kontos würde diese Mitteilung zertifizieren und als rechtsverbindlich markieren, ohne daß ich selbst je eine Identifikation eingegeben, geschweige denn die Mail selbst verfaßt hätte. Und das alles ohne jegliche Verschlüsselung sowie Ablage irgendwo in der Cloud! Wenn mir irgendwer etwas unterschieben will, dann ist das der perfekte Weg zum Mißbrauch!

Anstelle der Nutzer sollen deren De-Mail-Provider die Inhalte von De-Mails signieren und ihnen dadurch Beweiskraft verleihen. Eine per De-Mail versendete Nachricht soll so den gleichen juristischen Wert wie ein unterschriebenes Dokument bekommen. CCC | Gutachten unterstreicht Untauglichkeit der De-Mail für rechtsverbindliche Kommunikation
Also, da gehe ich doch lieber selbst zur Behörde und reiche meine Unterlagen in Form eines offline selbst geschriebenen Briefes persönlich ein.

Gruß,
Clematis
 
Oi, mal wieder Infos dazu: ZDF Volle Kanne - Jetzt im Moment.

Vermutlich spaeter in der Mediathek zu finden.

Noch wird wohl nicht gespeichert - geht wohl noch nicht. Neu ist im Grunde nur das Foto.

Und es gibt wohl Probleme beim Datenschutz.

Laut dem Arzt nimmt der auch noch die alte VK.

Nun noch jemand von der Verbaucherzentrale.
 
Soweit ich informiert bin, gibt es in den Praxen für Nachzügler noch eine "Gnadenfrist", die aber unterschiedlich gesehen wird. Informiert Euch einfach bei der Sprechstundenhilfe am Tresen, wie es gehandhabt wird.
 
Könnte man sich eigentlich ein Lesegerät beschaffen? Mindestens müsste man sich doch ausdrucken lassen können, was da so gespeichert wird.

Notfalls muss man die Karte alle zwei Jahre verlieren und einen neuen Arzt suchen.

Datura
 
Meinst du, dass das nur auf der Karte gespeichert wird und nicht eher zentral irgendwo? Sprich neue Karte hat dann eh keinen Sinn, wenn alles zentral gspeichert wird.
 
Könnte man sich eigentlich ein Lesegerät beschaffen? Mindestens müsste man sich doch ausdrucken lassen können, was da so gespeichert wird.

Hallo Datura,

die Lesegeräte werden wahrscheinlich nicht an den "gewöhnlichen Verbraucher" verkauft und sind m.W. ohnehin sehr teuer. Wenn man sich mit der Sprechstundenhilfe gut stellt, kann man sicherlich Einsicht nehmen oder sich den Inhalt der Karte ausdrucken lassen.

Noch darf man bestimmen, was gespeichert werden soll und was nicht. Durch Einsichtnahme kann man das kontrollieren. Ob man dadurch aber eine zentrale Speicherung irgendwo verhindert, das weiß ich auch nicht und das ist wohl das Kernproblem. Andererseits: was nicht auf der Karte steht, kann auch nicht zentral irgendwohin gesendet werden. Oder?

Gruß,
Clematis
 
Hallo :wave:

den Schreibern der letzten Postings empfehle ich, sich einmal zum Thema zu informieren, denn da geht einiges durcheinander ;) Hier im Thread wurde vieles schon besprochen und auch gute Links gesetzt (z.B. stoppt-die-e-card.de, da steht wohl alles Wesentliche).

Gruß
Kate
 
Nur zur Info.

So, mein Zahnarzt hat noch meine alte Karte von der TK genommen. Die Schwester an der Theke fragte nur, ob ich da noch wohne.

Von wegen abgeschaltet oder ungueltig... *kicher*
 
Gut, dass Du mich dran erinnerst, ich kann hier auch etwas besteuern: Meine Karte wurde auch schon von zwei Lesegeräten (und Behandlern) akzeptiert ;) Die Zahnarzthelferin meinte zwar, mich aufklären zu müssen, dass sie eigentlich nicht mehr gültig sei, aber auf meine Frage "Sie machen mir doch sicher keine Schwierigkeiten?" (Privatrechung schicken o.ä.) verneinte sie.

Gruß
Kate
 
Hallo zusammen,

ich benutze auch immer noch meine alte Karte, ...wurde zwar auch von der Zahnarzthelferin darauf hingewiesen, aber lief alles bis jetzt problemlos.

Lg, Angie
 
Hallo zusammen,

hier steht ja deutlich:

Nun gibt also der Spitzenverband Bund der Kassen selbst zu, dass man mit einer bisherigen Karte mit noch gültigem Datum auch nach dem 1.1.2014 weiter zum Arzt gehen kann, ohne in die Verlegenheit zu kommen, die Rechnung selbst zahlen zu müssen.

aus:
Aktion: Stoppt die e-Card!

Natürlich gab es bei mir auch keinerlei Probleme mit der "alten" Karte beim Arzt.

Auch ich erlebte eine enorme Fehlinformation bei der TK - einfach unglaublich und erzählte dem Sachbearbeiter, dass er Unsinn redet. Die Diskussion mit ihm dauerte doch recht lange. *räusper* Und was passierte? Sie schickten mir eine "Gesundheitskarte" ohne Bild zu - obwohl ich diese gar nicht verlangte und wußte, dass die alte Karte noch Gültigkeit besitzt.

Natürlich benutze ich die neue erst, wenn die alte Karte abgelaufen ist. Dauert leider nicht mehr so lange. *schnief*

Schönen Gruß
1Gisa
 
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