Elektronische Gesundheitskarte / elektronische Patientenakte

Hallo Kate und andere,

schaut mal hier

Aktion: Stoppt die e-Card!

Versicherungsschutz auch ohne Foto:

Es gibt eine " untergesetzliche Regelung" genannt Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) zwischen Kassen und KBV aus 2008, in der steht, dass nach Auslaufen der "Parallelphase" zwischen alten und neuen Karten ( in einigen Jahren!) die Ärzte ohne vorgelegte e-Card nicht mehr abrechnen dürfen. Dieser Vertrag (BMV-Ä 2008) wird in 2012 neu verhandelt, die Vertreterversammlung der KBV hat vor Kurzem entschieden, dass

- sie die Verpflichtung zum " Versichertenstammdatenmanagement" in den Arztpraxen als nicht ärztliche Aufgabe ablehnt und
- bei der Neuverhandlung des Bundesmantelvertrages Ärzte in 2012 diese Verpflichtungen zum VSDM aus dem BMV-Ä gestrichen werden sollen!

Und diese Verpflichtungen, das sollte man auch den Versicherten sagen, gelten so lange nicht, ehe nicht die " Parallelphase" zwischen alten und neuen Karten vorbei ist, und das wird sicher noch 1-2 Jahre dauern. Und erst wenn die ganze " Telematik- Onlineinfrastruktur" steht (und bisher tut sie das noch lange nicht!) werden KBV und Kassen entscheiden, wann die alten Karten nicht mehr gelten (Stichtag).

Diese ganzen Kleinigkeiten werden landauf landab von allen Beteiligten offiziell verschwiegen! Man geht lieber mit Märchen hausieren. Vor allem die Tatsache, dass die Ärzte flächendeckend das Industrie- und Kassenprojekt ablehnen wird natürlich komplett unterschlagen.

Aktion: Stoppt die e-Card!

und dann hier bei Frag einen Anwalt.de: übrigens steht dieser Arzt auch auf der Seite Stoppt die eCard

www.frag-einen-anwalt.de/Passbild-fuer-die-elektronische-Gesundheitskarte-

Das würde ich einfach frech so abschreiben und der KK senden.

habe vor ca. 2 Wochen auch wieder Post von der KK erhalten aber wegen Umzugsstress noch nicht gelesen

Wie war das nochmal? bei der TKK kann man sich was herunterladen? Was war das nochmal?

Ich möchte kein gläsernder Patient werden. Ich möchte nach wie vor mir eine zweite Meinung eines Arztes einholen, der nicht bereits voreingenommen ist durch diverse Speicherungen auf der e-Card, was ich zuvor nicht wissen kann.

übrigens kann sogar die KK eigene Notizen auf die e-Card machen

LG Carmen
 
Hallo Angie

Unglaublich! Gestern lag für die Jüngste die El- Card (für Kinder ohne Bild) im Briefkasten mit dem Zusatz, dass die alte Karte in kürzester Zeit an die KK eingeschickt werden soll.
Bist nicht die Erste, der das passiert. Ich rechne auch damit (denn das passiert offensichtlich auch Personengruppen, die eigentlich ein Bild drauf haben sollten - das Bild ist ja garnicht entscheidend für die Sache). In dem Fall könnte es nach meinem Gefühl sogar sinnvoll sein, wenn man einmal (idealerweise sogar vorher?) schriftlich(!) kundgetan hat, dass man die eCard ablehnt und nicht vorhat, diese zu benutzen.

Nun, das werden wir jetzt mal nicht machen und die alte Karte weiter benutzen.
Das sollte auch noch längere Zeit problemlos möglich sein, siehe auch Carmens neusten Post.

Das ist doch wohl zum K.....:mad:
Könnte ich nicht besser sagen.

P.S. Hm, vielleicht werde ich die Idee von Kopf mal ausprobieren.:rolleyes:
Dann erzähl mal, wie das Ergebnis war :)

Liebe Grüße
Kate
 
Hallo Carmen,

danke für Deinen wichtigen Beitrag :bier:

Den Anwaltslink hatte ich weiter oben schon gepostet, aber man kann ihn garnicht oft genug posten!

Und noch eine...:

Passbild für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Medizinrecht frag-einen-anwalt.de

!
Hier geht es um Mitwirkungspflicht (durch Zuschicken eines Lichtbildes), rechtsverbindliche Anforderungen an das Lichtbild, eventuelle negative Konsequenzen, wenn ein Versicherter kein Bild einschickt. Macht auf mich einen fundierten Eindruck.

Falls die KK mit "juristischen" Argumenten Druck macht, halte ich es auch für keine schlechte Idee, diesen Text hinzuschicken (und wenn es als Zitat mit Quellenangabe ist).

Liebe Grüße
Kate
 
Hallo Carmen,

danke für Deinen wichtigen Beitrag :bier:

Den Anwaltslink hatte ich weiter oben schon gepostet, aber man kann ihn garnicht oft genug posten!



Falls die KK mit "juristischen" Argumenten Druck macht, halte ich es auch für keine schlechte Idee, diesen Text hinzuschicken (und wenn es als Zitat mit Quellenangabe ist).

Liebe Grüße
Kate


Super Kate. :):):)
3.Muss ich als Versicherter tatsächlich negative Konsequenzen befürchten, wenn ich kein Lichtbild von mir zur Verfügung stelle und das Schreiben der Krankenkasse ignoriere?

Nein, § 206 II SGB V stellt auf eine Verletzung der Pflichten aus § 206 Abs.1 SGB V ab. Dies betrifft aber ausschließlich die Mitteilung versicherungsrelevanter Tatsachen, wie die, die der Feststellung der Versicherungspflicht, der Beitragspflicht und der Durchführung der der Krankenkassen übertragenen Aufgaben dienen.

Diese Aufgaben betreffen im Prinzip die Erfüllung des Sachleistungsprinzips (Bereitstellung von Leistungen durch die KK etc.pp).

Das Foto dient aber – wie oben bereits dargestellt - nicht der Feststellung der Beitragspflicht, Versicherungspflicht oder der Ermöglichung der Durchführung der der Krankenkassen übertragenen Aufgaben. Denn diese Tatsachen sind ja nicht strittig.

Genau mit diesen Paragraphen kann man ihnen entgegen treten und falls die Karte abgelaufen sein sollte, würde ich auch ohne Foto, jedoch mit dem Paragraphen, das Recht auf Karte, ohne Foto, einfordern.
Mal sehen, was passiert.

Liebe Grüße
Kayen
 
Hackerangriff: Einer üblen Computerattacke war
eine Ärztin in unserer Stadt zum Opfer gefallen.
 
Hallo LieberTee, hallo zusammen


Daraus ein Zitat:
In meiner Praxis sind schon die ersten Patienten mit der neuen Karte aufgetaucht. Erst haben unsere Kartenlesegeräte gestreikt, dann wurde die Praxissoftware angepasst, und nun erkennt der Computer die Patienten nicht mehr und legt ständig neue Karteikarten an. Ein lästiges, aber lösbares Problem. Schon kommt aber die erste echte Hiobsbotschaft: 55 Krankenkassen habe ihren Versicherten eine neue Karte mit einem gravierenden Sicherheitsmangel ausgeliefert, denn die Herstellerfirma „itsc“ hat die neuen Karten mit einer sogenannten „Leerstellen-*‐PIN“ produziert, mit der jede Manipulation und jeder Missbrauch möglich ist, solange der Versicherte nicht eine selbst generierte PIN eingespeichert hat.

Es braucht gar keinen großen Mut und noch nicht einmal Zivilcourage, es braucht jetzt nur ein wenig zivilen Ungehorsam: Antworten Sie Ihrer Krankenkasse, dass Sie kein Foto schicken werden. Es gibt für diese Anforderung keine gesetzliche Grundlage. Sie sind nicht dazu verpflichtet. Es wird Ihnen nichts geschehen. Ihr Arzt ist auch dann weiter für Sie da.

Ich möchte allerdings nochmal darauf hinweisen, dass das Foto nicht das Problem ist, sondern die Telematikinfrastruktur (Speicherung von Gesundheitsdaten auf zentralen Servern), zu der die neue Karte den Schlüssel darstellt. Dies funktioniert auch mit einer eCard ohne Foto.

Grüße
Kate
 
Hallo LieberTee, hallo zusammen



Daraus ein Zitat:


Ich möchte allerdings nochmal darauf hinweisen, dass das Foto nicht das Problem ist, sondern die Telematikinfrastruktur (Speicherung von Gesundheitsdaten auf zentralen Servern), zu der die neue Karte den Schlüssel darstellt. Dies funktioniert auch mit einer eCard ohne Foto.

Grüße
Kate

Genau! Das Photo ist nur noch ein "Gudi" dazu. ;)

LG, Angie
 
Meine KK (TK) hat mir übrigens eine neue (alte) Karte geschickt, nachdem ich ihren "Wunsch" nach einem Passbild lange genug ignoriert habe...
..nun ist erstmal wieder Ruhe bis 12/2014
 
Interessant, Karl :rolleyes::cool:

Ich bin ja auch in den zivilen Ungehorsam getreten seit vielen Wochen - bei der gleichen KK. Allerdings gilt meine "alte" Karte sowieso noch bis 2014. Ich habe bislang noch nichts gehört von der KK seit der letzten Aufforderung zum Einschicken des Fotos.

Gruß
Kate
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wir haben bisher auch keine mit Foto.

Die alte von meinem Mann ist abgelaufen und er hat ca 2 Wochen vorher eine neue - ebenfalls ohne Foto - zugeschickt bekommen.

mir wurde am telefon gesagt, dass bis 2015 alles umgestellt werden soll. TK hatte ja was gesagt von wegen Zwang und 3 Monate Frist usw, aber schicken uns einfach so eine neue zu. Was soll man da denken?

Meine laeuft im Sept ab, werde dann mal warten, was kommt.

Angeblich werden die Krankenschwestern instuiert den Patienten wohl zu sagen, dass man unbedingt eine mit Foto braucht, dass die ohne irgendwann nicht mehr akzeptiert werden. Bisher hat jeder Arzt meine ohne Foto genommen.
 
Am Freitag hat mich meine KK gehörig erschreckt :eek: :eek: :eek:

Ich bekam einen Anruf und wurde gebeten, doch nun endlich mein Passbild einzureichen. Das wäre auch deshalb wichtig, weil ab 2014 mein Arzt die alte KK nicht mehr einlesen könne.

Aber wirklich Sorgen muss ich mir wohl nicht machen:
Öffentlich und nicht-öffentlich wurde Folgendes von der KBV verbreitet:
"Der § 4 der Anlage 4a des BMV-Ä lautet: "Ab 01.01.2014 gilt grundsätzlich gemäß § 19 BMV-Ä die eGK als Nachweis für die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen." Wichtig ist dabei der Verweis auf den § 19 BMV-Ä. Darin heißt es im Absatz 2: "Solange die eGK noch nicht an den Versicherten ausgegeben worden ist, ist der Versicherte verpflichtet, zum Nachweis der Anspruchsberechtigung die KVK (Krankenversichertenkarte, also die alten Karten Anm. des Verf.) gem. § 291 Abs. 2 SGB V vorzulegen."
Mit dieser Regelung ist sichergestellt, dass auch eine KVK einen gültigen Leistungsnachweis darstellt, solange keine e-GK vorliegt.
Die KVK kann damit sowohl nach dem 1. Januar 2014 als auch nach dem 1. Oktober 2014 bis zum Ablauf der aufgedruckten Gültigkeitsdauer weiter in den Praxen verwendet werden.
Wir gehen davon aus, dass der GKV-SV die o. g. Irritationen öffentlich durch eine entsprechende Richtigstellung beseitigt."(KBV Stellungnahme an die Landes KV-en 22.10.2013)

Die bisherigen Versichertenkarten (KVK) gelten auch nach dem 1.1.2014 weiter

Ein Glück, dass meine alte KK noch bis 11/15 gültig ist. Muss ich mir also erst mal keine Gedanken machen. Hoffentlich gelingt es noch dieses Projekt zu stoppen.

Grüssle
Freesie
 
Hoffentlich gelingt es noch dieses Projekt zu stoppen.


Hallo Freesie,


ich fürchte, die Chancen sind gering :traurigwink: :

Sozialgericht Berlin - Elektronische Gesundheitskarte ist verfassungsgemäß


Versicherte sind verpflichtet, zum Nachweis ihres Versicherungs*schutzes ab dem 1. Januar 2014 die elektronische Gesundheitskarte zu benutzen. Es besteht kein Anspruch gegen die Krankenkassen auf Ausstellung eines anderweitigen Versicherungs*nachweises. Sowohl die Nutzungspflicht als auch die Speicherung der Personaldaten auf der Karte sind durch ein überwiegendes Interesse der Versicherten*gemeinschaft gedeckt.
https://www.kostenlose-urteile.de/S...itskarte-ist-verfassungsgemaess.news17189.htm
 
Hallo Kari,
ich fürchte, die Chancen sind gering :traurigwink:

wenn ich das richtig verstehe was da steht:
Nur das Bundesverfassungsgericht kann die Verfassungswidrigkeit und Ungültigkeit des Gesetzes feststellen, das die Karte vorsieht. Dazu muss der Kläger den Weg über die Sozialgerichte hinter sich bringen. Das hat das Verfassungsgericht selbst so entschieden.

Verhandlung, Urteil, Kampagne beim ersten Prozess gegen Elektronische Gesundheitskarte (wiki.liste-neuanfang.org/index.php5?title=Verhandlung,_Urteil,_Kampagne_beim_ersten_Prozess_gegen_Elektronische_Gesundheitskarte)
ist das genau der Weg der gegangen werden muss und das Urteil genau das was zu erwarten war.

Werde mich aber noch genauer einlesen. Schätze mal, der nächste Anruf der KK wird nicht allzu lange auf sich warten lassen.

Auf alle Fälle schon mal interessant was hier zu lesen ist.
Sozialgericht Berlin hält elektronische Gesundheitskarte für verfassungsgemäß – wir sagen weiter NEIN! zur eGk | dieDatenschützer Rhein-Main

Grüssle
Freesie
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo zusammen,

ich bin auf dem Informationsstand von Freesie. Demnach verliert man u.a. keinesfalls den Versicherungsschutz, wenn man die Gesundheitskarte nicht hat.

Interessant dazu auch (Hervorhebung von mir):
"Der § 4 der Anlage 4a des BMV-Ä lautet: "Ab 01.01.2014 gilt grundsätzlich gemäß § 19 BMV-Ä die eGK als Nachweis für die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen." Wichtig ist dabei der Verweis auf den § 19 BMV-Ä. Darin heißt es im Absatz 2: "Solange die eGK noch nicht an den Versicherten ausgegeben worden ist, ist der Versicherte verpflichtet, zum Nachweis der Anspruchsberechtigung die KVK (Krankenversichertenkarte, also die alten Karten Anm. des Verf.) gem. § 291 Abs. 2 SGB V vorzulegen."
Stoppt-die-e-Card-die bisherigen Versichertenkarten (KVK) gelten auch nach dem 1.1.2014 weiter - Aktion: Stoppt die e-Card!

Aus welchem Grund jemand die neue noch nicht hat, spielt dabei ja erstmal keine Rolle ;)

Auch das Ersatzverfahren (quartalsweise schriftliche Bescheinigung der KK, wird auch bei verlorener Karte angewendet) als Langzeitlösung kann funktionieren: Ich hörte von einer Frau, die schon über ein halbes Jahr damit zurecht kommt. Was natürlich nicht heißt, dass die Kassen nicht Schwierigkeiten machen könnten, wenn man diesen Nachweis haben möchte.

Es wird zwar gemault von einigen Ärzten - weil sie bei der Abrechnung die Adresse per Hand eintragen müssen -, allerdings hörte ich auch von meinem Hausarzt, dass der Stammdatenabgleich per ecard bislang noch nicht funktioniert und dass im Falle seiner Funktionsfähigkeit zu erwarten sei, dass jeweils am Quartalsbeginn die Versorung der Kranken in den Praxen zusammenbricht, weil erstmal die Verwaltungarbeit geleistet werden muss. Ob dann nicht erst recht (und zurecht) gemault wird?

Auch sagte er mir, dass Ärzte nicht gezwungen seien, sich an die Telematikinfrastruktur oder auch nur die Datenleitung für den Stammdatenabgleich anschließen zu lassen. Er selbst hat die Praxisrechner grundsätzlich nicht am Internet hängen, weil auch das ja schon eine gewisse Gefährdung des Datenschutzes darstellt. Ein indirekter Druck könnte womöglich irgendwann entstehen, wenn Ärzte, die "artig" sind, Vorteile erhalten.

Einen weitere Idee als Alternative zum Ersatzverfahren kam auch noch von ihm: Die eCard benutzen, aber vor jedem Arztbesuch eine Datenschutzerklärung (gibt es auch als Download: https://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?serendipity[subpage]=downloadmanager&thiscat=2&file=41) abgeben und dazu sagen, dass man den Arzt verantwortlich mache, falls doch etwas schief geht. Das ist sicher nicht so einfach (weil man es ja garnicht so direkt mitbekommt), aber zumindest tut man dann überhaupt etwas.

Nachdem ich 3 oder 4 mal die Aufforderung ignoriert habe, ein Foto einzuschicken, bekam auch ich kürzlich von TK eine erneute Aufforderung und den Hinweis, dass ab 2014 nur noch diese Karte als Nachweis des Versicherungsschutzes gelte. Nach anderslautenden Informationen macht mich das aber nicht mehr nervös:
Und die Klarstellung des Vorstandes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dass auch nach dem 1.1.2014 diejenigen Versichertenkarten, die nach Aufdruck noch gültig sind, weiter beim Arzt genutzt werden können ist davon nicht tangiert. Solange noch keine e-GK an den Versicherten ausgegeben worden ist, und die Online-Infrastruktur zur Kartenprüfung noch nicht existiert, kann er die bisherige KVK vorlegen oder das Ersatzverfahren bemühen.
Aktion: Stoppt die e-Card!

Gruß
Kate
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, die TK hat mir und meinen Mann mitgeteilt, dass unsere Karte ab 1.1. nicht mehr gilt. Mehrmals sind wir der Aufforderung wegen Passbild nicht nachgekommen. Das Passbild ist nicht mal mein Problem. Mein Problem ist, dass jeder Arzt drauf speichern kann und jeder andere Arzt es lesen kann. Wenn ich zB mal ein rezept verliere, weiss zB der andere Arzt, dass ich schon eins hatte. Oder wegen welchen Dingen ich wo war... ich hasse Ueberwachung!!

Da wir eh vorhaben die KK zu wechseln, werde ich die TK wohl mal naechste Woche anrufen und sagen, was sie da fuer einen Unfug verbreitet. Unsere Karten sind bis 2015 (glaub ich) verwendbar.

Gibt keine OnlinePetition irgendwo??
 
Schau mal auf die schon öfter genannte Seite. Dort gibt es wohl alle Infos, die dazu verfügbar sind. Die Sache ist verzwickt, insofern lohnt es sich, gut informiert zu sein.

Z.B. ist - wie Du schreibst - das Foto nicht das eigentliche datenschutzrechtliche Problem. Auch der eStammdatenabgleich ist es nicht und nur dieser soll erstmal eingeführt werden (und evtl. das eRezept, da bin ich nicht sicher), alles weitere darf nach der jetzigen(!) Gesetzeslage vom Patienten abgelehnt werden. Da dies aber den "Mehrwert" der Karten darstellt (der die hohen Kosten letztlich rechtfertigen soll), halte ich es für illusorisch, zu glauben, dass die Gesetzeslage so bleibt.

Die alten Karten sollen wohl per Lesegerät ungültig gemacht werden irgendwann. Aber wie es scheint, ist ja einiges sowieso noch Zukunftsmusik. Ich bin gespannt, was passiert, wenn sie den elektronischen Stammdatenabgleich versuchen, einzuführen. Persönlich bin ich auch froh, dass mein Hausarzt auch gegen diese Karte ist und nicht "mitspielt" und mich sicherlich immer behandeln wird. Bei allen anderen (fängt gleich Anfang des Jahres mit Zahnarztkontrolle an...) bin ich auf "Missstimmung" gefasst.

Gruß
Kate
 
Zuletzt bearbeitet:
Einen weitere Idee als Alternative zum Ersatzverfahren kam auch noch von ihm: Die eCard benutzen, aber vor jedem Arztbesuch eine Datenschutzerklärung (gibt es auch als Download: Aktion: Stoppt die e-Card![subpage]=downloadmanager&thiscat=2&file=41) abgeben und dazu sagen, dass man den Arzt verantwortlich mache, falls doch etwas schief geht. Das ist sicher nicht so einfach (weil man es ja garnicht so direkt mitbekommt), aber zumindest tut man dann überhaupt etwas.

Hallo Kate,

meine Karte war im Oktober letzten Jahres abgelaufen und ich wunderte mich, warum ich noch keine Neue erhalten hatte. Eine Aufforderung zum Einsenden von einem Photo hatte ich auch nicht erhalten. Nach meinem Anruf bei der KK - sie hatten das einfach vergessen! - bekam ich die Aufforderung zur Einsendung des Photos mit einem Schreiben der KK, das zur Vorlage beim Arzt bestimmt war und bestätigte, daß ich weiterhin versichert sei. Da ich keine Lust auf Ärger hatte schickte ich ein uraltes Photo von vor 40 Jahren ein...

Im März diesen Jahres hatte ich immer noch keine Karte erhalten, hatte ich nicht verfolgt, da ich eh im Ausland war. Reklamation im März: keiner wußte was. Photo wurde nicht beanstandet. Erhielt wieder automatisch ein Schreiben, ich sei versichert, entsprechend dieser Information:

Man kann also davon ausgehen, dass die bisherigen Krankenversichertenkarten, falls nach aufgedrucktem Ablaufdatum noch gültig, auch weiterhin genutzt werden können. Anderenfalls kann man sich per „Ersatzverfahren“ weiterhin einen schriftlichen Versichertennachweis von seiner Krankenkasse ausstellen lassen, auch wenn dort oft das Gegenteil behauptet wird. Stoppt-die-e-Card-die bisherigen Versichertenkarten (KVK) gelten auch nach dem 1.1.2014 weiter - Aktion: Stoppt die e-Card!
Im Juli immer noch nichts, noch 3x im Abstand von Wochen angerufen - der Kartenhersteller war nicht in der Lage zu liefern, technische Probleme - komisch Banken haben da nie Liefer- oder technische Schwierigkeiten! Diesmal wurde die Zusage, in 14 Tagen bekäme ich die Karte, tatsächlich eingehalten. Nun habe ich das Ding mit ollem Photo, was darauf gespeichert ist, kann ich nicht kontrollieren.

Beim nächsten Arztbesuch werde ich mich an meine Lieblings-Sprechstundenhilfe wenden, sie bitten mir zu zeigen, was da drauf steht und ggfs. auch alles zu löschen, außer den für die Versicherung tatsächlich relevanten Daten, also denen, die bisher auch gespeichert waren. Auch Bürgerämter lesen das beim Personalausweis und Pass aus - wenn man lieb darum bittet - nur so nebenbei - Kontrolle ist besser!

Den von Dir genannten Ausdruck - Verletzung der Schweigepflicht - werde ich dort vorlegen und bitten ihn zu meiner Krankenakte zu heften. Allerdings werde ich das Schriftstück erweitern. Mündliche Androhungen nutzen nichts, das muß schriftlich erfolgen, sonst erinnert man sich daran nicht (bei Hunderten Patienten verständlich). Das Dokument auf rosa Papier zu drucken, in der Krankenkartei auffälliger, dürfte zur Beachtung ebenfalls beitragen. Bei jedem Besuch sollte man die Praxis an dieses Schreiben erinnern!

Dem Dokument folgenden Satz hinzuzufügen halte ich für wichtig:
"Wird die hier beschriebene Schweigepflicht verletzt und meine Daten dadurch mißbräuchlich verwendet, werde ich die Arztpraxis/Krankenhaus für den mir daraus entstandenen Schaden haftbar machen."

Liebe Grüße,
Clematis
 
Links sollte man auch richtig lesen *rotwerd*

Danke, die Petition wurde von mir nun unterschrieben und habs auf meinem FB gepostet.

Bei meiner neuen KK werde ich wohl um die eGK nicht drumherum kommen, werde aber das Schriftstueck auch zu meinen Aerzten mitnehmen.
 
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