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Ergänzend zur platonischen Liebe erhöffne ich hiermit das heisse Thema
" Die gleichgeschlechtliche Liebe"
Eure ehrlichen Meinungen,Erlebnisse im Bekanntenkreis und Umfeld,ja wie ihr dazu steht.
ITP - Sexualstrafrecht DeutschlandAuszüge aus dem Deutschen Strafgesetzbuch StGB; (Sexualstrafrecht)
Dreizehnter Abschnitt
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
StGB § 174
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
1. Wer sexuelle Handlungen
1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur
Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur
Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im
Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter
Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienstoder
Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen
Kind
vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
2. Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3
1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder
2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm
vornimmt,
um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
3. Der Versuch ist strafbar.
Ich weiß, ich hatte mich damals mit meiner Freundin beraten. Ich war nämlich wirklich entsetzt. Sie sagte mir damals, sie sei es als Mädchen gewohnt, sich gegen das Betatscht-werden zur Wehr zu setzen. Mir war das als Knabe nicht so selbstverständlich bewußt. Jedenfalls habe ich dann im Lauf der Zeit viel Aufklärung in der Richtung betrieben.