Bitte mitmachen. Nein zur Freiheitsberaubung! Eile!

Themenstarter
Beitritt
04.11.06
Beiträge
654
Guten Tag,

künftig werden Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr als Lebensmittel eingestuft, sondern als "Zusatzstoffe", die einer Einzelfall-Zulassung bedürfen. Das jedenfalls will das deutsche Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).

Wenn der in dieser Sommerpause eingebrachte Gesetzentwurf Wirklichkeit wird, dann werden rund 36 Millionen deutsche Verbraucher Nahrungsergänzungsmittel vorwiegend nur noch auf dem grauen Markt kaufen können.

Im Schutz der parlamentarischen Sommerpause hat das BMELV einen Gesetzentwurf vorgelegt, der mit scheinbar kleinen Änderungen gewollt oder ungewollt immense Auswirkungen auf einen ganzen Industriezweig und mehr als ein Drittel der Deutschen haben wird. Nahrungsergänzungsmittel sollen nach dem Willen des Ministeriums nicht länger Lebensmittel, sondern Zusatzstoffe sein.

Würde das Gesetz so angenommen, würde jedes Nahrungsergänzungsmittel, jedes diätische Lebensmittel einer bürokratischen Zulassung bedürfen.

Mit diesem Vorgehen des BMELV wird nicht nur die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ins Gegenteil verkehrt, sondern auch gegen das übergeordnete europäische Recht verstoßen.

Was nun?

Gegen Gesetzentwürfe können Einsprüche erhoben werden. Und diese Möglichkeit bitten wir Sie dringend zu nutzen.

Die Einspruchsfrist gegen die Gesetzesänderung ist sehr kurz gesetzt und läuft am 31. August 2010 aus. Deswegen benötigen wir dringlich Ihre Hilfe.

Je mehr Menschen gegen den falsch verstandenen Verbraucherschutz protestieren, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Gesetzentwurf zurückgezogen wird.

Was tun!

Sagen Sie "Nein".

Sagen Sie Nein, wie es zum Beispiel der Heilpraktikerverband Rheinland oder die European Federation of Naturopathy e.V. tut.

Wehren auch Sie sich

- gegen eine Bevormundung unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes
- gegen einen deutschen Alleingang unter Mißachtung europäischen Rechts
- gegen eine Schädigung eines ganzen Wirtschaftszweiges und den drohenden Verlust von Arbeitsplätzen

Wenden Sie sich jetzt und hier direkt (mit einem vorformulierten) Protestschreiben an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
https://173033.formmailer.onetwomax.de/

Danke für Ihre Mithilfe
 
wundermittel
Bitte mitmachen.Nein zur Freiheitsberaubung! Eile!

Bitte an alle weiterleiten denen Ihre MÖGLICHKEIT auf Gesundheit am Herzen liegt.
 
Bitte mitmachen.Nein zur Freiheitsberaubung! Eile!

Habs schon weitergeleitet. Danke Asiate.

Grüsse von Juliette
 
naturheilkunde
Hab die Email auch gerade bekommen, das kann doch nicht deren Ernst sein?! D.h. um bspw. DMSA und Zink zu bekommen, müsste ich einen Antrag stellen? Wie siehts mit Chlorella aus?! Die wollen uns wohl jegliche Möglichkeit nehmen gesund zu werden!

Habe schon abgestimmt!

Hier noch ergänzende Infos: brd-schwindel.com/gesetzesnovelle-zur-regulierung-von-nahrungsergaenzungsmitteln-in-deutschland-fragwuerdiger-verbraucherschutz/

Die Möglichkeit, diese Mittel aus anderen Ländern zu beziehen sollte ja bestehen bleiben?!
 
Zuletzt bearbeitet:
dmsa sollte man sich sowieso ein hamsterkauf machen, solange die stoffe noch legal sind, und man sie unbedingt braucht.

die gängisten vitamine & mineralstoffe wird man weiter von größeren firmen erhalten. nur kleine firmen, die exotischere dinge anbieten, werden hier nicht mehr verkaufen können.

aber solange die biologische landwirtschaft besteht, braucht man keine angst haben. besorgt euch einen entsafter und trinkt frische frucht & gemüse säfte. ;)

das ganze ist natürlich nur ein weiterer bitterer schlag gegen die naturheilkunde. ich hoffe irgendwer versucht dagegen juristisch vorzugehen!
 
DMSA werd ich mir dann mal ne Jahresration bald zulegen. Chlorella wird vom obigen Gesetzesentwurf wohl doch nicht betroffen sein, da sich die Anbieter sicherlich eine "Genehmigung" leisten können bei dem Absatz.

Ja frisch gepresste Säfte sind ne feine Sache. War in letzter Zeit ein bißchen faul damit, aber heute wird wieder rote Bete, Sellerie, Möhre, Äpfel und was sonst noch ansprechend aussieht, eingekauft. Wichtig: Ein bißchen Fett, z.B. Schale einer Zitrone mit rein (gerieben), damit die Stoffe besser aufgenommen werden können.
 
Soll das wirklich wahr sein? Wie sollen Leute mit Fruktoseintoleranz dann an Vitamine kommen? Irgendwie kann ich es nicht so recht glauben.... Gäbe wohl schädliche Stoffe genug, die zu verbieten wären.
 
Danke Asiate,

der Link wurde und wird weiterhin von mir verteilt. Wollen wir nur hoffen, dass auch genügend Leute dagegen protestieren.


@hareeka,
das ist ganz laaaange schon beschlossene Sache wie man hier hören kann.

Codex Alimentarius

Leider ist es nach wie vor so, dass man solche Informationen nicht auf dem Silbertablett serviert bekommt - im Gegenteil, spricht man darüber, rutscht man damit auch ganz schnell mal auf die Seite der "Verschwörer". Fragt sich nur, wer sich hier gegen wen verschworen hat.

LG
Nuith
 
naturheilkunde
Äh. Nach der Stellungnahme von MLM sehe ich keinen wirklichen Grund zur Panik.

Forum: Nützliche Urteile – Gut zu Wissen
Thema: Gesetzesänderung von Nahrungsergänzungen
------------------------------------------------

Obtainer Redaktion:
Geplante Gesetzesänderung soll Vertrieb von Nahrungsergänzungen erschweren

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat bereits am 16. Juli 2010 mit dem Entwurf eines zweiten Gesetzes für eine Änderung des LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) plädiert. Ziel ist, die Verkehrsfähigkeit von innovativen Nahrungsergänzungsmitteln, diätetischen Lebensmitteln und angereicherten Lebensmitteln einzuschränken. Nach der Änderung sollten diese Produkte nicht mehr als „Lebensmittel“ im Sinne des Gesetzes gelten.

Damit will das Bundesministerium eine Lücke schließen, welche die Unternehmen bisher nutzen konnten. Denn diese berufen sich derzeit auf folgenden Wortlaut, der unter Punkt 1 besagt, dass folgende Stoffe den Lebensmittel-Zusatzstoffen gleich stehen: „Stoffe mit oder ohne Nährwert, die üblicherweise weder selbst als Lebensmittel verzehrt, noch als charakteristische Zutat eines Lebensmittels verwendet werden und die einem Lebensmittel aus anderen als technologischen Gründen beim Herstellen oder Behandeln zugesetzt werden, wodurch sie selbst oder ihre Abbau- oder Reaktionsprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden können.“

Sollte die geplante Gesetzesänderung durchgesetzt werden, sind Nahrungsergänzungsmittel, diätetische und angereicherte Lebensmittel keine „Lebensmittel im Sinne der Vorschrift“ mehr und wären somit den Lebensmittelzusatzstoffen gleichgestellt. Das wiederum würde bedeuten, dass sie ohne vorherige Zulassung durch die deutschen Behörden nicht verkehrsfähig wären. Der Versuch, den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln einzuschränken bzw. besser zu kontrollieren, wird durch die Behörden schon seit Jahren gemacht. Doch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte am 25. Juli 2007 einer Klage von Rechtsanwalt Thomas Büttner Recht gegeben und entschieden, dass Nahrungsergänzungsmittel selbstverständlich auch Lebensmittel seien. Damit hatte das Bundesverwaltungsgericht der restriktiven Praxis der deutschen Überwachungsbehörden und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einen Riegel vorgeschoben.
Jetzt soll offensichtlich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dafür herhalten, die Interessen der Pharma-Lobby und Lebensmittel-Konzerne zu protegieren.

Dabei handelt das Bundesministerium eindeutig gegen geltendes europäisches Recht. Das „europäische Zusatzstoff-Recht“ besagt, dass es sich dabei nur um Stoffe handelt, die aus technologischen Zwecken eingesetzt werden.
Nur diese Stoffe sind „Zusatzstoffe“ und benötigen eine Zulassung, nicht jedoch Stoffe, die aus ernährungsphysiologischen Gründen eingesetzt werden. Es wird nach der Verordnung 1333/2008/EG auch nicht zwischen üblichen Lebensmitteln, angereicherten Lebensmitteln, Nahrungsergänzungen und diätetischen Lebensmitteln unterschieden. Die Verordnung sieht für eine Diskriminierung der verschiedenen Lebensmittel keine sachliche und rechtliche Grundlage. Die neue angestrebte Änderung des LFGB steht also im direkten Widerspruch zur europäischen Vorgabe und verstößt gegen aktuelle Urteile des europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte in vielen Fällen festgestellt, dass pauschale Verbote den Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt behindern und daher unverhältnismäßig und rechtswidrig sind.

So hat der Europäische Gerichtshof beispielsweise in einem Urteil vom 5. März 2009 (Rs. C88/07) dargelegt, dass der nationale Gesetzgeber in jedem Einzelfall darstellen muss, dass konkrete gesundheitsbezogene Gesundheitsrisiken eine Zulassungspflicht rechtfertigen. Ein pauschales Verbot für Nahrungsergänzungen, angereicherte oder diätetische Lebensmittel ist also unzulässig.

Sollte das Gesetz dennoch in Kürze verabschiedet werden, gibt es daher juristische Argumente, auf die sich die Unternehmen beziehen können, damit sie auch weiterhin ihre Produkte ohne Zulassung vertreiben können.
Es bleibt außerdem immer noch die Möglichkeit, sich auf den Ausnahmetatbestand des § 2 Abs. 3 (S.2, Nr.1. Halbsatz) LFGB zu berufen.
Danach sind Stoffe von der Zusatzstoffgleichstellung ausgenommen, die „natürlicher Herkunft oder den natürlichen Stoffen chemisch gleich“ sind und wenn sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung „überwiegend wegen ihres Nähr-, Geruchs- oder Geschmackswertes oder als Genussmittel verwendet“ werden.
Kann dies dargelegt werden, entfällt die Zulassungspflicht… was für den Großteil der im Network Marketing vertriebenen Produkte zutreffen dürfte.

Sollte dennoch der eine oder andere Stoff enthalten sein, der diese Kriterien nicht erfüllt, bliebe den Network-Firmen immer noch, eine „Allgemeinverfügung gemäß § 54 LFGB“ zu beantragen, wenn dargelegt werden kann, dass die besagten Stoffe in anderen EU Ländern verkehrsfähig sind. Außerdem könnten zusätzlich „Ausnahmegenehmigungen nach § 68 LFGB“ beantragt werden. In beiden Fällen kann das Bundesamt für Verbraucherschutz die Anträge nur ablehnen, wenn es mit wissenschaftlichen Studien belegen kann, dass konkrete Gesundheitsrisiken durch diese Stoffe in den jeweiligen Dosierungen bestehen.
Letztlich wird durch diese Gesetzesänderung, sollte sie denn überhaupt Rechtskraft erlangen, wohl kaum ein Produkt eine Zulassung benötigen. Doch unter dem Strich steht Folgendes:

Ein Bundesministerium ist wieder einmal dabei, die Bürokratie und den Verwaltungsaufwand zu erhöhen, anstatt Bürokratie abzubauen.
www.mlm-infos.com/export.php?mode=txt&t=30131
 
ähh....ich bin leider nicht so bewandert mit dem ganzen. aber sehe ich das richtig das ich für meine lactrase und mein fruktosin dann auch nen antrag stellen müsste? weil die ja unter nahrungsergänzungmittel fallen.
 
Nicht der Papa,

kannst du mir das bitte mal genauer erläutern, bzw. mein Beispiel weiter unten berichtigen, falls ich da einem Denkfehler unterliege.


Sollte die geplante Gesetzesänderung durchgesetzt werden, sind Nahrungsergänzungsmittel, diätetische und angereicherte Lebensmittel keine „Lebensmittel im Sinne der Vorschrift“ mehr und wären somit den Lebensmittelzusatzstoffen gleichgestellt. Das wiederum würde bedeuten, dass sie ohne vorherige Zulassung durch die deutschen Behörden nicht verkehrsfähig wären.


Die jetzigen Nahrungsergänzungsmittel wie z. B. Vitamin C, B-Vitamine usw. gelten aktuell als Lebensmittel (wie z. B. Obst, Gemüse?)

Nach der Gesetzesänderung wären das also nur noch Lebensmittelzusatzstoffe und somit Zulassungpflichtig.

Würde nach meinem Verständnis bedeuten, jeder Hersteller von Vitaminpillchen müsste für seine Produkte die teilweise schon jahrelang auf dem Markt sind eine Zulassung beantragen???

LG
Nuith
 
ähh....ich bin leider nicht so bewandert mit dem ganzen. aber sehe ich das richtig das ich für meine lactrase und mein fruktosin dann auch nen antrag stellen müsste? weil die ja unter nahrungsergänzungmittel fallen.
Du willst die ja sicher nur kaufen und nicht selbst herstellen und vertreiben?

Der Artikel von MSM beschreibt ja nur für das Multi-Level-Marketing oder Netzwerk-Marketing die Optionen, die Vertreiber (aber auch Hersteller) dieser Produkte haben, diese Produkte nach einer möglichen Gesetzesänderung weiterhin auf den Markt zu bringen.

Die besteht im Wesentlichen in der Möglichkeit aufgrund von Urteilen aus 2009 von Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof gegen diese mögliche Gesetzesänderung juristisch vorzugehen.
(Diese Möglichkeit würden die Hersteller möglicherweise nicht nutzen müssen, wenn es im Vorfeld ausreichend Bürgerstimmen gegen diese Gesetzesänderung gibt. Dabei ist das Problem, dass ausreichend relativ ist und vom allgemeinen politischen Druck abhängt.)

Ferner beschreibt der Artikel die Möglichkeiten der Inverkehrbringung bei Rechtskraft der Gesetzesänderung durch Nutzung der dann immer noch möglichen Ausnahmeregelungen, Ausnahmegenehmigungen und Allgemeinverfügung und kommt zu dem Schluss:
Letztlich wird durch diese Gesetzesänderung, sollte sie denn überhaupt Rechtskraft erlangen, wohl kaum ein Produkt eine Zulassung benötigen.
Ein Bundesministerium ist wieder einmal dabei, die Bürokratie und den Verwaltungsaufwand zu erhöhen, anstatt Bürokratie abzubauen.


Was für mich ganz klar bedeutet, dass die Vertreiber und Hersteller von NEMs hier keine grossen Probleme sehen selbst bei einer wirksamen Gesetzesänderung ihre Produkte weiterhin bis auf sehr wenige Ausnahmen wie bisher auf den Markt zu bringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo nicht der papa (cooler name)

also bedeutet das für mich als endverbraucher,dass es mir durchaus passieren kann, dass es sich für eine firma oder hersteller eventl. nicht mehr lohnt ein nahrungsergänzungsmittel auf den markt zu bringen oder dieses durch zusätzliche kosten vielleicht teurer wird?

den link wo man protest einlegen kann stand auch was von energydrinks. meinen die das ernst? eindeutiger lebensmittel geht doch nicht oder?

ich hab von sowas halt wenig ahnung. aber mich interessiert das grad wirklich
 
naturheilkunde
Nachdem ich das von MSM gelesen habe, glaube ich nicht, dass sich viel ändern wird und dass das Meiste von dem was erlaubt ist so oder so weiter erhältlich sein wird.

Es schadet natürlich nichts, dagegen zu prostestieren.
Da ich die Startbahn West Demonstrationen seinerzeit hautnah in Frankfurt mitbekommen habe und die trotz mehrerer hunderttausend Anwohner-Stimmen dagegen dann doch gebaut wurde, habe ich aber so meine berechtigten Zweifel an dem Einfluss des Volkes auf politische Entscheidungen.:cool:
 
da kann ich dir leider nur zustimmen. ich denke der einfluss des ffm flughafen ist einfach zu groß bzw. die stadt frankfurt verdient einfach auch jede menge dran + neue jobs usw. da störts dann auch nicht das eine firma wie Tic**a einfach mal mit kompletten werk umziehen muss.

sorry. war bissl off topic

ich bin mir auch nicht sicher ob die proteste in diesem fall auch was bringen. aber wer nichts versucht...
 
Ich befürworte die geplante Gesetzesänderung und halte sie für längst überfällig. Es geht nicht darum NEM's zu verbieten; vielmehr soll dem Wildwuchs an unseriösen Anbietern / Abzockern endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Mit der neuen Gesetzgebung braucht niemand auf seine ach so dollen NEM's zu verzichten.

NEM sind nicht für die Behebung von Krankheitszuständen gedacht. Rechtlich gesehen fallen sie deshalb unter das Lebensmittelgesetz und nicht unter das Arzneimittelgesetz. Deshalb dürfen sie auch nur bekannte Lebensmittelinhaltsstoffe enthalten (Bsp.: Vitamine oder Mineralstoffe) und keine Arzneistoffe. Die Menge darf die im Lebensmittelgesetz festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Nur dann ist die Unbedenklichkeit des Produktes gegeben und der Verbraucher kann es problemlos auch ohne Beratung durch Arzt oder Apotheker und ohne Zeitbegrenzung einnehmen. Hält sich der Hersteller an diese Bedingungen, muss er im Gegenzug keine zusätzlichen teuren Wirksamkeits- oder Unbedenklichkeitsnachweise erbringen.

In den letzten Jahren tummeln sich neben seriösen NEM auch etliche unseriöse Produkte auf dem Markt. Die Hersteller werben illegal mit gesundheitsbezogenen Aussagen für Ihre Produkte in den Medien oder überschreiten bewusst die vorgeschriebenen Obergrenzen um dem Verbraucher zu suggerieren: Wo mehr drin ist, ist auch mehr dran. Manchmal enthalten sie auch völlig neue Substanzen deren Zuordnung zu den Lebens- oder Arzneimitteln unklar ist (Bsp.: Muschelschalenpulver). Wirksamkeits- oder Unbedenklichkeitsnachweise liegen für diese Produkte jedoch nicht vor.

Quelle

Gruss-BunnyDog
 
Ähnliche Gedanken wie BunnyDog sie da äußert, sind mir auch gekommen, nachdem ich gestern einen etwa 500 g schweren Katalog von Hittich weggeworfen habe. Wenn man den liest, hat man ja den Eindruck,d aß man mit gesunder Ernährung und Lebensweise sowieso keine Chance hat zu überleben.
Und die Werbung mit den entsprechenden Texten ist nicht nur in dieser Firma hervorragend gemacht, was aber eben nicht bedeutet, daß die Texte auch stimmen.
Da auch in Ärztezeitungen für alles mögliche mit entsprechend gutem Marketing geworben wird, frage ich mich manchmal, ob Ärzte nicht auch so massiv durch Werbung beeinflußt werden, daß sie gar nicht mehr durchblicken können?

Grüsse,
Oregano
 
@Asiate, all

Du hast das hier sehr ausführlich erklärt wie es in Deutschland künftig laufen wird.
Das verstehe ich echt nicht,anstatt dass sie mal ein paar chemische Psychopharmaka vom Markt nehmen, rauben die uns die Chance unsere Nährstoffmängel auszugleichen und gesund zu werden.

Ich hoffe ihr dürft wenigstens übers Ausland die NEMs noch beziehen:

Biogena Naturprodukte – Curabalance® Supplements - Vitamine und Nahrungsergänzungen

Vitamin Shop: Nahrungsergänzungen, Supplements, Vitamin Produkte und Gesundheitsprodukte wie Vitamin Tabletten, Vitamin Kapseln, Multivitamine im Vitamin Express Shop kaufen

Metatron Apotheke


Gruß Mara ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
naturheilkunde
@Asiate
Du hast das hier sehr ausführlich erklärt wie es in Deutschland künftig laufen wird.

Asiate hat gar nichts erklärt, sondern einen Text aus der Feder von Vitaminwelten GmbH wieder gegeben ohne ihn als Zitat zu kennzeichnen und ohne ihn mit Quellenangabe zu versehen.

Die Vitaminwelten GmbH gehört zu den Absahnern in der Vitaminpillenwelt. Kein Wunder mögen sie die geplante Gesetztesänderung nicht.

Gruss - BunnyDog
 
Die Vitaminwelten GmbH gehört zu den Absahnern in der Vitaminpillenwelt. Kein Wunder mögen sie die geplante Gesetzesänderung nicht.

Gruss - BunnyDog
Genau deshalb hatte ich bereits geschrieben, dass dieser Aufruf des Einspruchs letztlich ein Gesetz verhindern soll, gegen das die Hersteller und Vertreiber nach eigenen Aussagen von MLM sogar gute juristische Chancen sehen selbst vorzugehen.
Und durch das sich nach deren Aussage genau betrachtet auch bei Inkrafttreten so viel gar nicht ändern wird.

Doch inwieweit ist das korrekt?

Ist, was natürliche Vitamine und Mineralstoffe betrifft ganz logisch, denn selbst wenn man dafür eine zulassungsfreie Ausnahmegenehmigung beantragen könnte, sind etliche Vitamine und Mineralstoffe doch schon lange als Zusatzstoffe zugelassen und werden Nahrungsmitteln meist in nicht gesetzlich definierter Höhe zugesetzt.

Ich persönlich denke hier, man muss die geplante Gesetzesänderung zu NEMs eigentlich mehr in Zusammenhang mit den diversen Neuregelungen des AMG sehen, als mit dem Lebensmittelgesetz.

Hatte mich selbst schon gewundert, warum z.B. Weihrauch als NEM verkauft wird, wo doch eindeutig ist, dass es als pflanzliches Heilmittel eingesetzt wird.

Danach AMG - Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln würden nach meinem persönlichen Verständnis eigentlich etliche sogenannte NEMs, bzw. Substanzen, die als solche verkauft werden, unter §39 AMG pflanzliche Arzneimittel gehören.

Hierfür gibt es, wenn ich das richtig verstehe, aber schon lange eine Neuregelung mit entsprechenden Übergangsfristen und einer Meldefrist vor dem 01.01.2009, wie sich hieraus ergibt:
Mit dem Inkrafttreten der 14. AMG-Novelle am 06.09.2005 wurde in Umsetzung der EG-Richtlinie über traditionelle pflanzliche Arzneimittel in §§ 39a-d AMG die Möglichkeit einer Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel eröffnet. Der Anwendungsbereich dieser Regelung bezieht sich auf traditionelle pflanzliche Arzneimittel einschließlich solcher, die Vitamine oder Mineralstoffe enthalten, sofern diese die Wirkung der traditionellen pflanzlichen Arzneimittel im Hinblick auf das Anwendungsgebiet oder die Anwendungsgebiete ergänzen.
Die Anforderungen an die Registrierungsunterlagen für traditionelle pflanzliche Arzneimittel sind in § 39b beschrieben. Neben den für die Antragstellung üblichen formalen Angaben und dem Qualitätsdossier ist die mindestens 30-jährige Tradition (davon mindestens 15 Jahre in der EU) zusammen mit der Unbedenklichkeit und der Plausibilität der pharmakologischen Wirkungen oder der Wirksamkeit zu belegen. Zusätzlich ist ein bibliographischer Überblick zur Unbedenklichkeit mit einem Sachverständigengutachten einzureichen und Informationen über Registrierungen oder Zulassungen in anderen Ländern. Der Nachweis der 30-jährigen medizinischen Verwendung gilt auch dann als erfüllt, wenn keine Genehmigung für ein Arzneimittel erteilt wurde, wenn Anzahl oder Menge der Inhaltsstoffe herabgesetzt wurden ("Minusvarianten") oder wenn Bezug auf ein "entsprechendes" Arzneimittel genommen wird. Anstelle der Vorlage des Traditionsbelegs und des Unbedenklichkeitsbelegs mit dem Sachverständigengutachten kann auf eine gemeinschaftliche Pflanzenmonographie oder eine Listenposition (Art. 16h bzw. 16f der EG-Richtlinie) Bezug genommen werden, welche vom Herbal Medicinal Products Committee (HMPC) erstellt werden. Bei Kombinationspräparaten sind die Unterlagen für die Kombination vorzulegen; sind die einzelnen Wirkstoffe nicht hinreichend bekannt, so sind Angaben zu den Wirkstoffen zu machen.
Nach den Überleitungsvorschriften des § 141 Abs. 14 AMG erlischt die Zulassung eines traditionellen pflanzlichen Arzneimittels, die nach § 105 in Verbindung mit § 109a AMG verlängert wurde, am 30.04.2011, es sei denn, dass vor dem 01.01.2009 ein Antrag auf Zulassung oder Registrierung gestellt wurde. Damit können pflanzliche § 109a-Arzneimittel in eine Zulassung ("well-established medicinal use") oder eine Registrierung überführt werden, soweit die entsprechenden Voraussetzungen dazu vorliegen.
BAH Home: Zulassung + Registrierung
§ 109a AMG Arzneimittelgesetz Gesetz über den Verkehr mit

So dass für mich derzeit überhaupt fraglich ist, welche Phytotherapeutika (und Homöopathika) nach dem 30.04.2011 noch erhältlich sind.:confused:
 
Oben