Regulierungswahn der EU nimmt kein Ende...

Hallo,

mein Weltbild?

Weder die vielen gefälschte Studien, noch die grosse Anzahl an wirkungslosen Medikamenten, die vielen Medikamentenskandale, die zahlreichen kriminellen Machenschaften, die Meldungen von Todes- und Krankheitsfällen durch Medikamente, usw.
ich denke, ich kenne all das besser als Du. Ja all das gibt es, habe ich nie bestritten.

Deshalb braucht es den informierten, mündigen und vor allem kritischen Patienten.

peter
 
Das ist ganz einfach. Von Gesunden können sie nicht leben.:D
Es werden ja schon ständig im Bereich normale Alterungserscheinungen neue Krankheiten erfunden und die Grenzwerte der Behandlungsbedürftigkeit für alles Mögliche nach unten gesetzt, damit man mehr Menschen medikamentieren kann.

Hallo nicht der papa,

in deutschsprachigen Dokumenten wird behauptet, daß die EMA (EU) nicht an der Regulierung der Heilpflanzen beteiligt sei - das ist eine glatte Lüge! Siehe hier - englische Version der EU-Seite:
https://ec.europa.eu/health/human-use/herbal-medicines/index_en.htm

Zitat:"In view of the particularities of herbal medicinal products, a Committee for Herbal Medicinal Products (HMPC) has been established at the European Medicines Agency. A major task for the HMPC is to establish Community monographs for traditional herbal medicinal products, and, with the objective of further facilitating registration and harmonisation in the field of traditional herbal medicinal products, prepare a draft list of herbal substances which have been in medicinal use for a sufficiently long time, and hence are considered not to be harmful under normal conditions of use."

Heißt: "in Anbetracht der Besonderheiten der Kräuter-Medizin-Produkte, wurde ein Kommittee für Kräutermedizinprodukte bei der EMA eingerichtet. Ihre Hauptaufgabe ist es Monographien über traditionelle Kräutermedizinprodukte zu erstellen..."

Warum wird diese Information in der deutschen Fassung unterschlagen???

Da die EMA fast ausschl. mit Medizinern und Pharmavertretern besetzt ist, ist es die HMPC zwangsläufig ebenfalls, womit man wieder einmal den Bock zum Gärtner gemacht hat. Siehe die HMPC-Mitgliederliste:
https://www.ema.europa.eu/ema/index.../about_us/about_us.jsp&mid=WC0b01ac0580028e7e

Interessierte Parteien, die die HPMC unterstützen:
https://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Other/2009/12/WC500017899.pdf

Hier kann man erfahren, welche Kräuter derzeit überprüft werden und noch nicht zugelassen sind:
https://www.ema.europa.eu/ema/index...nes.jsp&mid=WC0b01ac058001fa1d&jsenabled=true

Eine alphabetische Liste der Mittel, die zur Überprüfung durch die EMA bzw. HMPC anstehen:
https://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Other/2009/12/WC500017723.pdf

Die HMPC prüft weiterhin Einzelmittel und veröffentlicht die Zulassungen mit Monographie. Soweit ich feststellen kann, ist eine vollständige Liste der bisher zugelassenen Mittel von der HMPC oder EMA nicht verfügbar - nur einzelne Monographien. Ebenso wenig findet man eine Liste der abgelehnten Mittel, die schon vom Markt verschwunden sind oder verschwinden werden.

auch bei Lebensmitteln besteht die Regulierungswut. Siehe hier:
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:404:0009:0025:DE:PDF
Wörtliche Zitate in "..."

Dass wahrheitsgemäße Angaben zu den Inhalten von Lebensmitteln zu machen sind, ist ja eigentlich selbstverständlich.

Was aber haben die ständige Wiederholung der Begriffe wie: "gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen" oder "das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes" oder "Handelsmarken, Markennamen und Phantasiebezeichnungen dürfen ohne Genehmigung in der Kennzeichnung, Aufmachung oder Werbung für ein Lebensmittel verwendet werden" und weitere ähnliche in einem solchen Text zu suchen?

Warnhinwiese bei übermäßigem Verzehr oder für bestimmte Personengruppen werden empfohlen, sind aber nicht vorgeschrieben, E-Nummern werden in dieser Verordnung nicht einmal erwähnt, obwohl viele davon ein bewiesenes Gesundheitsrisiko darstellen und inzwischen in allen industriell verarbeiteten Lebensmitteln enthalten sind.

"Die Mitgliedstaaten dürfen unbeschadet des Vertrags, insbesondere seiner Artikel 28 und 30, den Handel mit Lebensmitteln oder die Werbung für Lebensmittel, die dieser Verordnung entsprechen, nicht durch die Anwendung nicht harmonisierter nationaler Vorschriften über Angaben über bestimmte Lebensmittel oder über Lebensmittel allgemein einschränken oder verbieten." Womit nationales Recht ausgehebelt und nationale Verordnungen ungültig werden - im Sinne der Wettbewerbsfreiheit!

Und dazu eine außergewöhnlich lange Schonfrist für die Lebensmittelhersteller:
"(2) Produkte mit bereits vor dem 1. Januar 2005 bestehenden Handelsmarken oder Markennamen, die dieser Verordnung nicht
entsprechen, dürfen bis zum 19. Januar 2022 weiterhin in den Verkehr gebracht werden; danach gelten die Bestimmungen dieser Verordnung."

"Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ab 1. Juli 2007."

Gruß,
Clematis23
 
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Habe den ganzen Thread gerade mit Interesse gelesen und glaube, dass 'Clematis' und 'nicht der papa' ziemlich richtig liegen mit ihren Ansichten.

Die Regelungswut geht aber noch weiter. Sogar manche Sorten von Kulturpflanzen wollte die EU verbannen. So hörte ich schon vor Jahren, dass dem Anbau der Mangoldsorte 'Lucullus' (bzw. 'Lukullus', je nach Schreibweise) von der EU ein Riegel vorgeschoben werden sollte. Entweder hatten Proteste zu einer Änderung geführt oder die EU selbst verfolgte dies nicht weiter, denn diesen Mangold gibt es immer noch.

Ich befürchte nur, dass alle Petitionen leider(!) nichts an den EU-Plänen im Sinne der Pharmaindustrie ändern werden.

Gruß

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

Hallo Knutpeter,

der folgende Passus erscheint mir ebenfalls sehr wichtig:

"Statt auf natürliche Bedürfnisse zu reagieren, produziert die Gesundheitswirtschaft hysterische Ängste um den Körper, zwanghafte Selbstüberwachung und kollektive Hypochondrien."

Die vielen, vielfach unqualifizierten Berichte über die Symptomatik von Krankheiten physischer oder psychischer Natur in jedem beliebigen Käseblättchen, TV usw., führen zu dieser Hypochondrie, die von der Pharma durchaus gewollt ist, denn sie lanciert diese sog. Berichte.

In Foren hört man immer wieder Fragen wie: ich kann mich nicht konzentrieren - habe ich ADHS? Oder: meine Haut fühlt sich seltsam an - habe ich Hautkrebs? Und ähnliches mehr...

Die Menschen werden mit diesen Berichten regelrecht überschwemmt und verrückt gemacht, die Angst vor Krankheiten wird gezielt geschürt und schon geht der Betreffende zum Arzt und verlangt das im gleichen Artikel erwähnte Medikament verschrieben zu bekommen. Wenn der Arzt dann sagt, sie sind gesund glaubt der Patient ihm nicht...

Die Gehirnwäsche mittels versteckter Werbung mit diesen Berichten funktioniert bestens, zumal ein Laie kaum unterscheiden kann was hier stimmt und was nicht.

Gruß,
Clematis23
 
Ich zieh mal in die nähe der Grenze und mach mein Kräuterladen auf... Basel wär doch nett ;-)
 
Hallo,

viele glauben immer noch, daß die EU-Richtlinie keine Auswirkungen haben wird. Doch leider liegen sie falsch, denn bis zum 30.4.2011 war noch eine Übergangsregelung gültig, die mit diesem Datum abläuft. Auch vorher verschwanden schon viele naturheilkundliche Mittel vom Markt, ebenso höher dosierte Vitamine und anderes.

Ab dem 1.5.2011 will die EU die Hürden für naturheilkundliche Mittel so hoch schrauben, daß eine Zulassung nicht nur stark erschwert, sondern für die betroffenen, in diesem Bereich meist kleineren Firmen unerschwinglich wird. Wenn diese im Vergleich zu den BIG-Pharma-Produkten recht preiswerten und nebenwirkungsarmen bzw. -freien Mittel vom Markt verschwinden, wird es für den Einzelnen kaum noch möglich sein, sich gesündere Alternativen zu den nebenwirkungsreichen Mitteln von BIG-Pharma zu beschaffen.

Gruß,
Clematis23

Hier weitere Informationen, Links und die Möglichkeit den Protest zu unterschreiben:

Danke für das Unterzeichnen der Petition, die die Europäische Kommission dazu auffordert, das Verbot der pflanzlichen Arzneimittel zu überarbeiten.

Die Regulierung soll am 1. Mai in Kraft treten, und wir dürfen keine Sekunde zu
verlieren. Je mehr Menschen Ihre Empörung herausschreien, desto mächtiger wird unser Aufruf an die Kommission sein. Bitte helfen Sie uns, die Botschaft zu verbreiten – leiten Sie diesen Link an Ihre Freunde und Familien weiter, und
posten Sie ihn auf Facebook:

Avaaz - 2 TAGE ZUR RETTUNG VON PFLANZLICHEN ARZNEIMITTELN

Vielen Dank für Ihren Einsatz!
.-.-.-.-.-.-.-.-.​

Liebe Freunde,

In 2 Tagen will die EU viele Naturheilmittel verbieten, und mehr von uns dazu
zwingen, pharmazeutische Arzneimitteln einzunehmen und die Profite der großen Pharma-Konzerne noch weiter zu mehren.

Die EU-Richtlinie errichtet hohe Hürden für alle pflanzlichen Heilmittel, die
nicht 30 Jahre lang auf dem Markt waren – einschließlich buchstäblich sämtliche traditionelle chinesische, ayurvedische und afrikanische Medizin. Es ist eine drakonische Maßnahme, die die Pharma-Konzerne weiter stärkt und Tausende Jahre medizinischen Wissens einfach ausklammert.



Dagegen brauchen wir einen massiven Aufschrei! Gemeinsam können wir mit unseren Stimmen bewirken, dass die EU-Kommission die Richtlinie überarbeitet und damit unsere nationalen Regierungen sich weigern, sie umzusetzen. Außerdem legitimieren wir damit eine gerichtliche Anfechtung. Bitte unterzeichnen Sie unten und leiten Sie diese E-Mail an alle weiter, die Sie kennen. Sammeln wir 1 Million Stimmen zur Rettung der traditionellen Naturheilkunde:


Avaaz - 2 TAGE ZUR RETTUNG VON PFLANZLICHEN ARZNEIMITTELN


Es ist unglaublich: Wenn ein Kind krank ist, und es ein natürliches und
sicheres pflanzliches Mittel gegen diese Krankheit gibt, die seit 20 Jahren in
Gebrauch ist, dann ist es nicht möglich, dieses Heilmittel zu finden.

Ab 1. Mai wird diese Richtlinie erhebliche Barrieren für pflanzliche Heilmittel
errichten. Nur mit erheblichen Kosten, jahrelangen Bemühungen und endlosen
Expertenverfahren muss jedes einzelne Produkt zugelassen werden. Pharma-Konzerne verfügen über die Mittel, diese Hürden zu überwinden, aber Hunderte kleinere und mittlere Naturarznei-Firmen in ganz Europa wird dies finanziell zugrunde richten.


Wir können das aufhalten. Die "THMPD-Richtlinie" wurde in den dunklen Schatten der Bürokratie verabschiedet und hält dem hellen Licht einer demokratischen Prüfung nicht stand. Die EU-Kommission kann sie zurückziehen oder überarbeiten, und ein anhängiges Gerichtsverfahren fordert sie auf, dies zu tun. Wenn die europäischen Bürger jetzt alle zusammenstehen, wird dies das Gerichtsverfahren legitimieren und den Druck auf die Kommission weiter verstärken. Unterzeichnen Sie bitte unten, und leiten Sie diese E-Mail an alle weiter, die Sie kennen:


Avaaz - 2 TAGE ZUR RETTUNG VON PFLANZLICHEN ARZNEIMITTELN

Es gibt Argumente für eine bessere Regulierung von der pflanzlichen
Naturheilkunde, doch diese drakonischen Maßnahmen gefährden die Fähigkeit der europäischen Bürgerinnen und Bürger sichere und gesundheitsbewusste
Entscheidungen zu treffen. Es ist Zeit, dass wir aufstehen für unsere Gesundheit – und für die Demokratie.


Mit Hoffnung und Entschlossenheit,

Ricken, Iain, Giulia, Benjamin, Alex, Alice, Pascal, Luis und das ganze Avaaz-Team

Hier finden Sie die neue EU-Richtlinie (THMPD):
EUR-Lex - 32004L0024 - DE

Avaaz.org ist ein 7 Millionen Menschen umfassendes, weltweites
Kampagnennetzwerk* das sich zum Ziel gesetzt hat, den Einfluss der Ansichten und Wertvorstellungen aller Menschen auf wichtige globale Entscheidungen durchzusetzen. ("Avaaz" bedeutet "Stimme" oder "Lied" in vielen Sprachen) Avaaz

Mitglieder gibt es in jeder Nation der Erde; unser Team verteilt sich über 13
Länder und 4 Kontinente und arbeitet in 14 verschiedenen Sprachen.
Sie erreichen uns telefonisch unter: +1 1-888-922-8229 (USA).
 
Bitte hier entlang https://www.symptome.ch/threads/grossangriff-der-pharmaindustrie-codex-alimentarius.34020/
Habe da gestern ein Video reingesetzt, dass sehr ausführlich auf das Thema eingeht. Aber auch eine Stellungnahme vom Verband der Heilpraktiker, die sich anders liest.

Ganz ehrlich. Mir ist es mittlerweile egal, was dran ist oder nicht. Zum Glück wissen wir es in ein paar Tagen. Wahrscheinlich ändert sich kaum etwas.
Ich hätte es besser gefunden, wenn wir jetzt erstmal abwarten, was Sache ist. Weil es jetzt eh egal ist, wann geklagt wird. Die Sache ist doch schon längstens in trockenen Tüchern.
Auch irritiert es mich sehr, dass der BDIH Bundesverband deutscher Industrie-und Handelsunternehmen die Aktion unterstützt.

Aber preventiv unterschreiben schadet nicht, auch wenn das mMn. Jahre zu spät kommt und die eigentliche Anmeldefrist bis 30.12.2009 ging.:rolleyes:

Die Kohle für die Klage bei der EU haben sie jedenfalls schon längstens zusammen.
 
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Hallo nicht der papa,

Aber auch eine Stellungnahme vom Verband der Heilpraktiker, die sich anders liest.

Dieser Verbandsteil heißt vollständig: Arzneimittelkommission (AMK) der deutschen Heilpraktiker, ist also der AMK UNTERgeordnet. Kein Wunder also, wenn hier nicht wirklich offen Stellung bezogen wird. Hier ein Ausschnitt aus deren Stellungnahme:

Zit.: "Im Rahmen der Nachzulassungen der pflanzlichen Arzneimittel sind eine große Zahl der bewährten Präparate an den Standardanforderungen an Arzneimittel gescheitert, was innerhalb der Heilpraktikerschaft mit großem Unmut zur Kenntnis genommen wurde."

Der Rest der Stellungnahme unterstützt die AMK - wie soll es auch anders sein? Die Heilpraktiker werden in diesem Gremium bestenfalls geduldet um den Schein zu wahren. Viel zu sagen haben sie nicht. :mad:

Ganz ehrlich. Mir ist es mittlerweile egal, was dran ist oder nicht. Zum Glück wissen wir es in ein paar Tagen. Wahrscheinlich ändert sich kaum etwas.

Von heute auf morgen wird man nicht viel merken. Die EU-Gremien nehmen sich Mittel für Mittel vor, was bereits seit Jahren läuft - weswegen schon vieles weg ist, dann gibt es entweder eine Zustimmung oder Ablehnung. Das ist sehr aufwendig zu recherchieren, denn es wird immer nur ein einzelnes Mittel-Faktsheet erstellt, eine Gesamtliste mit Zulassungen bzw. Ablehnungen wird nicht veröffentlicht. Das dürfte gewollt sein, denn so braucht man viele Tage, um sich hier einen Überblick zu verschaffen und eine zuverlässige Liste aufzustellen.

Auch irritiert es mich sehr, dass der BDIH Bundesverband deutscher Industrie-und Handelsunternehmen die Aktion unterstützt.

Wieso sollte es das? In dem Verband sitzt auch BIG-Pharma und ihre Lobbyisten und die sind doch der Hauptnutznießer dieser Bestimmungen, die sie schon seit vielen Jahren versuchen durchzusetzen!

Gruß,
Clematis23
 
OK.
ARZNEIMITTELKOMMISSION AKTUELL ( 2.7.2008)


Nachberufungen zur Arzneimittelkommission

Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker wurde durch die Deutschen Heilpraktikerverbände durch Nachberufungen personell verstärkt. In die Arzneimittelkommission wurden schon auf dem Kongress in Essen Dr. Till Fuxius, Apotheker; Janine Freder, Dipl. Biologin; Michael Martin, Heilpraktiker und Werner Schmötzer, Heilpraktiker berufen. Auf dem Kongress in Karlsruhe wurde die AMK durch die Nachberufungen von Dr. Klaus Zöltzer, Heilpraktiker & Physiker und von Rainer Krumbiegel, Heilpraktiker komplettiert. Geleitet durch den Sprecher der Arzneimittelkommission, Heilpraktiker Paul J. Oppel und den stellv. Sprecher der Arzneimittelkommission, Heilpraktiker & Tierarzt Arne Krüger arbeitet die Arzneimittelkommission, die durch die einzelnen DDH-Verbände und die Mitglieder in den Sachverständigenausschüssen und Kommissionen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ( BfArM ) unterstützt wird.

Die AMK der deutschen Heilpraktiker wird von den fünf Verbänden der DDH getragen. Sie ist Stufenplanbeteiligte im Sinne des § 63 des Arzneimittelgesetzes. Ihre Aufgabe ergibt sich diesbezüglich aus § 62 AMG. Dort heißt es: „Die zuständige Bundesoberbehörde (BfArM) hat zur Verhütung einer unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier, die bei der Anwendung von Arzneimitteln auftretenden Risiken, insbesondere Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Wirkungen, Gegenanzeigen und Verfälschungen, zentral zu erfassen, auszuwerten und die nach diesem Gesetz zu ergreifenden Maßnahmen zu koordinieren. Sie wirkt dabei mit den Dienststellen der Weltgesundheitsorganisation, den Arzneimittelbehörden anderer Länder, den Gesundheits- und Veterinärbehörden der Bundesländer, den Arzneimittelkommissionen der Kammern der Heilberufe sowie mit anderen Stellen zusammen, die bei der Durchführung ihrer Aufgaben Arzneimittelrisiken erfassen.“

Dies bedeutet, dass die AMK Meldungen aus der Kollegenschaft über beobachtete Arzneimittelrisiken oder Nebenwirkungen dem Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) meldet. Zugleich gibt sie Informationen über Arzneimittelgefahren, Zulassungswiderrufe und/oder Rückrufe durch das BfArM an den Berufsstand weiter. Sie befasst sich mit Sachverständigengutachten und Stellungnahmen im Falle von Stufenplanverfahren.

Darüber hinaus wurden der AMK von den Trägerverbänden und damit dem Berufsstand weitere Aufgaben zugeteilt. Als sachverständiges Gremium für Arzneimittelfragen wurde ihm die Aufgabe übertragen die Verordnungsfreiheit und Vielfalt für den Heilpraktikerstand zu erhalten sowie Einschränkungen, etwa eine Ausweitung der Verschreibungspflicht oder unberechtigte Maßnahmen bei Zulassung, Nachzulassung oder Zulassungswiderruf zu verhindern. Sie bemüht sich den Sachverstand der Mitglieder aus den Arzneimittelkommissionen beim BfArM zu koordinieren, deren Informationen zu diskutieren und auszuwerten, um zum einen berufspolitische Entscheidungen der Trägerverbände durch Sachgrundlagen vorzubereiten und andererseits den Mitgliedern in den Kommissionen Möglichkeiten für ihr weiteres Vorgehen aufzuzeigen.

Sie vertritt die Trägerverbände gemeinsam in Arzneimittel- und Arzneimittelgesetzfragen in der politischen Öffentlichkeit und bei Bundesbehörden, z.B. bei Anhörungen oder durch Stellungnahmen.

Die AMK besteht derzeit aus 8 Mitgliedern. Dies sind mehrheitlich Heilpraktiker mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit unseren naturheilkundlichen
Arzneimitteln. Hinzu kommen Apotheker und Sachverständige der
biologisch/pharmazeutischen Industrie und aus dem Bereich der
Arzneimittelzulassung.

Die AMK der deutschen Heilpraktiker vertritt ausschließlich die Interessen des Berufsstandes in Bezug auf die Arzneimittel. Sie arbeitet den Mitgliedern zu, die in den einzelnen Kommissionen sachverständig mitwirken und von der Gesundheitsministerin in der Regel für drei Jahre berufen werden. Dabei handelt es sich um sachverständige Gremien, die vom BfArM bei den verschiedenen Arzneimittelfragen beratend gehört werden müssen. Ihnen gehören u.a. Sachverständige aus der medizinisch-pharmazeutischen Wissenschaft und den Heilberufen an. So gibt es u.a. einen „Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht“, einen „für Verschreibungspflicht“, „für Standardzulassung“ und die Arzneimittelkommissionen für die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen. Darunter die für den Berufsstand wichtigen Kommissionen C für anthroposophische Arzneimittel, die Kommission D für homöopathische Arzneimittel und die Kommission E für pflanzliche Arzneimittel. Die Kommissionen bestehen normalerweise aus 10 bis 15 Sachverständigen. Darunter befinden sich u.a. Sachverständige aus der Pharmakologie, Toxikologie, Pharmazie, medizinischen Statistik und aus dem Anwendungsbereich, sprich Praktiker. Aus der Heilpraktikerschaft gehören den Kommission C, D und E jeweils 1 Kollege und 1 stellv. Mitglied an. Der Einfluss unseres Berufsstandes hält sich somit bei einer Stimme von 10 bis 15 in Grenzen, kann aber trotzdem genutzt werden.
Zur Vollständigkeit sei noch erwähnt, dass es auch noch eine Deutsche Arzneibuch-Kommission und eine Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission gibt.
AMK vom 2.7.2008

Lesen kann man auf dieser Seite im Detail:
Die EU-Richtlinie zu traditionellen
Planzenpräparaten ( THMPD, bzw.
RICHTLINIE 2004/24/EG DES EURO-
PÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
RATES vom 31. März 2004 zur Ände-
rung der Richtlinie 2001/83/EG zur
Schaffung eines Gemeinschaftskode-
xes für Humanarzneimittel hinsicht-
lich traditioneller pflanzlicher Arznei-
mittel ), die schon seit vielen Jahren in
den europäischen Ländern umgesetzt
wird und bis 2011 endgültig wirksam
wird, ist in Deutschland seit vielen Jah-
ren umgesetzt und wirksam.

Dies ist durch die Novellen des Arz-
neimittelgesetzes ( AMG ) aus den Jah-
ren 2005 und 2009 geschehen, wobei
die rechtliche Situation, die in
Deutschland eine Zulassung oder Re-
gistrierung von Arzneimitteln vor-
schreib schon auf das Arzneimittelge-
setz aus dem Jahr 1976 zurück gehen.

Für alle Arzneimittel gab es die
Möglichkeit der Zulassung, wobei der
pharmazeutische Unternehmer dazu
Unterlagen und Studien zur Wirksam-
keit, zur Herstellung und zur Unbe-
denklichkeit des Arzneimittels vorle-
gen musste. Bei allen Arzneimitteln
wurde die nachgewiesene Wirksamkeit
im Rahmen der Zulassung mit der Un-
bedenklichkeit, also dem potentiellen
Risiko verglichen. Diese Risikoabwä-
gung war eine der maßgeblichen Leh-
ren aus dem Conterganskandal der
siebziger Jahre.

Bei pflanzlichen und homöopathi-
schen Arzneimitteln, musste aufgrund
des nachweislich geringeren Risikos
aber nicht der hohe Standart der phar-
makologischen und klinischen Studien
erfüllt werden, sondern es konnten die
Pflanzen- bzw. Stoffbeschreibungen
im Rahmen der Monographien der
Kommission E ( Pflanzen ) und D ( Ho-
möopathika ) verwendet werden.


Die
Anwendungsgebiete waren dann aller-
dings auf Grund der nicht druch klini-
sche Studien belegten Wirksamkeit
auch i.d.R. auf leichtere Anwenduns-
gebiete beschränkt.


Bei den homöopathischen Einzel-
mitteln ( z.B. Calcium carbonicum C
30 ) bestand von jeher das Problem des
Wirksamkeitsnachweises für eine be-
stimmte Anzahl von Anwendungsge-
bieten, da solche Einzelmittel ja nach
den Regeln der Homöopathie ange-
wandt, nicht nur bei bestimmten
Krankheiten verordnet werden, son-
dern im Rahmen der ganzheitlichen
Betrachtung.
Um auch diese Arzneimittel zu er-
halten, hat schon damals der Gesetz-
geber die Möglichkeit der Registrie-
rung von Arzneimitteln ermöglicht.

Zur Registrierung musste der phara-
mazeutische Unternehmer keinen
Wirksamkeitsnachweis liefern, son-
dern lediglich die korrekte Herstellung
( nach dem HAB, dem homöopathi-
schen Arzneibuch ) und die Unbe-
denklich belegen, was bei hohen Po-
tenzen alleine schon auf der Basis des
Verdünnungsgrades ( Potenzierung )
geschieht. Nach und nach haben sich
aber nicht nur homöopathische Ein-
zelmittel der Registrierung unterzo-
gen, sondern auch immer mehr homö-
opathische Komplexmittel.

Für den Heilpraktiker war aber im-
mer schon in erster Linie wichtig, dass
er die Arzneimittel auf dem Markt zur
Verfügung hatte, denn wo er diese Arz-
neimittel eingesetzt hat, war ihm als
dem Behandler frei gestellt. Im Rah-
men der Nachzulassungen der pflanz-
lichen Arzneimittel sind eine große der
bewährten Präparate an den Standard-
anforderungen an Arzneimittel ge-
scheitert, was innerhalb der Heilprak-
tikerschaft mit großen Unmut zur
Kenntnis genommen wurde.

Bei allen individuellen Rezepturen
aus Pflanzen und Pflanzenbestandtei-
len, aber auch bei individuellen Rezep-
turen aus homöopathischen Arznei-
mitteln gab es keine Beschränkungen,
da dies der Apotheker in seiner eige-
nen Sachkunde herstellen konnte. Der
ganze Bereich des Arzneimittelgeset-
zes bei den zugelassenen und regis
trierten Arzneimitteln bezieht sich
ausschließlich auf Fertigarzneimittel.

Nachdem im Rahmen der europäi-
schen Harmonisierung immer mehr
Rechtsregularien in der Europäischen
Union vereinheitlicht wurden, haben
sich Rat und Parlament nach und nach
zu einem einheitlichen europäischen
Recht durchgarbeitet und dabei im
wesentlichen auch deutsche Gesetze
und Verordnungen zur Grundlage des
europäischen Rechts gemacht.

Die Europäische Richtlinie
2004/24/EG die die Richtlinie
2001/83/EG zur Schaffung eines Ge-
meinschaftskodexes für Humanarz-
neimittel im Bereich der traditionellen
pflanzlichen Arzneimittel ändert über-
trägt die deutsche Arzneimittelgesetz-
gebung in vielen Punkten auf ganz Eu-
ropa. Eine wirkliche Verbesserung für
die Pflanzenheilkunde in Deutschland
ist die Möglichkeit der Registrierung
für traditionelle Pflanzenpräparate,
wodurch diese ähnlich der homöopa-
thischen Registrierung auch ohne eine
umfangreich belegte Wirksamkeit auf
den markt kommen dürfen. Wie bei
homöopathischen Arzneimittel muss
die korrekte Herstellung und Unbe-
denklichkeit aber vom pharmazeuti-
schen Unternehmer nachgewiesen
werden. Alle Vorschriften dieser EU
Richtlinien sind von deutschen Ge-
setzgeber bereits im Arzneimittelge-
setz vollständig umgesetzt worden.

Aus diesem Grund wird sich im
April 2011, wenn allle europäischen
Mitgliedsstaaten die EU Richtlinie aus
2004 umgesetzt haben müssen, in
Deutschland auch nichts im Verhältnis
zur jetzigen Situation ändern. Ein Ver-
bot von Heilpflanzen ist nach deut-
schem Recht auch gar nicht möglich,
denn wenn eine Arzneipflanze ein Ri-
siko darstellen würde besteht das Sys-
tem zur Risikominimierung in dr der
Unterstellung unter die Apotheken-
pflicht, Verschreibungspflicht und im
Extremfall unter das Betäubungsmit-
telgesetz.
Die Einzelverordnung von einzel-
nen Pflanzen oder Pflanzenteilen im
Rahmen eines individuellen Rezepts
durch den Heilpraktiker bleibt genau-
so erhalten, wie die Möglichkeit, dass
jeder Bürger sich ein individuelles Tee-
rezept, oder eine individuelle Tinktur
in der Apotheke mischen lassen kann.


Es liegt in Verwantwortung des verord-
nenden Heilpraktikers und des abge-
benden Apothekers, dass keine gefähr-
lichen oder giftigen Pflanzen oder
Pflanzenteile verordnet werden. Der
Heilpraktiker kann sich neben der ent-
sprechenden Literatur auch an den
Monographien der Komm. E orientie-
ren. Auch eine Mischung von Vitami-
nen oder Mineralstoffen in den pflanz-
lichen Arzneimitteln ist zulässig, so-
fern deren Unbedenklichkeit ausrei-
chend nachgewiesen wurde und sie
die Wirkung der pflanzlichen Wirkstof-
fe ergänzt.

Pflanzen, die keine Tradition als
Heilpflanzen haben und z.B. als Ge-
würze und Kräuter in den Handel ge-
bracht werden, aber als Heilpflanzen
verordnet werden sind hier ebenfalls
nicht reglementiert. Eine Pflanze eine
Heilwirkung zuzuschreiben, die nicht
durch eine Monographie der Komm. E
gelegt ist, berührt allerdings dann den
Bereich des Heilmittelwerbegesetzes.

Pflanzenkombinationen zu mi-
schen und als Arzneimittel in den Ver-
kehr zu bringen ist in Deutschland seit
vielen Jahren verboten, wobei sich
auch hier rechtlich nichts ändert.
Nahrungsmittel bzw. Nahrungser-
gänzungsmittel, die mit einer entspre-
chenden therapeutischen Anwendung
verordnet werden, fallen sobald es sich
eindeutig um Arzneimittel handelt
ebenfalls schon seit langem unter das
Arzneimittelrecht. Der Zustand, dass
die Aufsichtsbehörden in solchen Fäl-
len oft nicht schon in den vergangenen
Jahren eingegriffen haben, ändert
nichts an der eindeutigen rechtlichen
Situation.
Für die Hintergrundinformation kann
es sinnvoll sein, sich die Richtlinie
2004/24/EG des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 31. März
2004 durchzulesen.
eur-lex.europa.eu/LexUri-
Serv/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:13
6:0085:0090:de:pDF
Arne Krüger
Stellv. Sprecher der
Arzneimittelkommission der
deutschen Heilpraktiker
Arzneimittelkommission (AMK)
der deutschen Heilpraktiker
Maarweg 10, 53123 Bonn
Tel.: (0228) 96 28 99 00, Fax: (0228) 96 28 99 01
E-Mail: [email protected]
Die Deutschen Heilpraktikerverbände


Für mich liest sich das jedenfalls nicht so dramatisch, dass dies für mich begründen könnte, mit einem Allgemeinen Heilpflanzenverbot Aktionismus zu betreiben.
Im Gegenteil ist das in der Form mMn. schon ganz nahe an Leuteverarschung.:D

Denn dies bedeutet ganz klar, dass einige Fertigarzneimittel aus dem pflanzlichen Bereich keine Zulassung bekamen, aber jedermann (Arzt und Heilpraktiker sowieso) sich diese Heilmittel beim Apo mischen lassen kann. Und ferner die Anwendungsbereiche von homöopathischen Heilmitteln für den Heilpraktiker weiter beschränkt wurden.
Bald werden sich Heilpraktiker wohl mit einer Willenserklärung des Patienten rechtlich absichern müssen.

Das ist zwar so auch eine Sache, gegen die ich sofort unterschreiben würde, aber warum dann so eine grosse Aktion, die die wahren Hintergründe nicht klar benennt und irreführende bis vollkommen falsche Behauptungen macht?

Denn dort ist keine einzige Heilpflanze und kein einziges homöopathisches Mittel erwähnt, das nicht zugelassen wurde.

Schlimmer noch ist, dass jede Petition auf dieser falschen Basis doch völlig für den A**** ist.
Da kann man nur hoffen, dass wenigstens die Klage gegen die EU richtig begründet wird.:cool:

Der BDIH ist doch als Bundesverband deutscher Industrie-und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel e.V. der Bundesverband für Big Pharma.:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

in den verschiedenen Gremien sitzen 10-15 Vertreter aus der konventionellen Medizin NUR EINEM Heilpraktiker gegenüber, im ersten von dir zitierten Text nachzulesen. Desweiteren ist die Verschachtelung mit den rein medizinisch orientierten Gremien, Behörden usw. derart, daß die Heilpraktiker hier keinen Fuß auf den Boden bekommen. So viel zum Einfluß der Heilpraktiker! Aus dem 2. von dir zitierten Text, stammt das Zitat, das ich in "..." angeführt hatte.

Hier eine Liste mit dem Stand der Zulassungsanträge und wie weit die Überprüfungen gediehen sind, Stand 12.4.2011:
Inventory of herbal medicines for assessment (Verzeichnis von Heilpflanzen, die zur Beurteilung anstehen). Diese Listen werden ständig erweitert.
https://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Other/2009/12/WC500017723.pdf

Dieses Dokument belegt eindeutig, daß noch lange nicht alle Heilpflanzen überprüft wurden, sondern noch zahlreiche auf eine Entscheidung warten. Es handelt sich also um einen Prozeß, der sich noch Jahre hinziehen kann und danach von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muß und zwar jeweils dann, wenn die EMA dieses oder jenes Mittel verbietet. Daß viele hierbei dann aufgrund der Anforderungen nicht bewilligt werden ist ziemlich sicher. Dafür wird schon die Zusammensetzung der EMA Gremien mit fast ausschl. Medizinern und Pharmalobbyisten sorgen sowie eine ständige Verschärfung der Prüfkriterien, die schon jezt in den wenigsten Fällen erfüllbar sind. Bei der EMA sitzen übrigens gar keine Heilpraktiker!

Die Anforderungen für die Zulassung kommen jenen der Pharma sehr nahe, auch wenn das nicht sehr klar formuliert wird. Das geht aus dem von mir verlinkten Dokument hervor.

Hier die Vorschriften zur Erstellung der Monographien, Stand 17.11.2010, soll am 24.11.2013 überarbeitet werden, die version davor ist vom 7.5.2009 - an diesen Bestimmungen wird also ständig etwas geändert. Die Änderungen werden aufgrund der Zusammensetzung der Entscheidungsträger immer zugunsten der Pharmaindustrie vorgenommen werden. Wer anderes glaubt - nun denn...
https://www.ema.europa.eu/docs/en_G...ating_Procedure_-_SOP/2009/09/WC500002999.pdf

Die Proteste richten sich nicht gegen das, was in der BRD schon umgesetzt wurde, sondern gegen das, was die EU bzw. EMA noch vor haben! Und das wird in den von dir zitierten Dokumenten mit keinem Wort erwähnt, also ganz elegant unterschlagen, um uns einzuseifen.

Gruß,
Clematis23
 
Die Proteste richten sich nicht gegen das, was in der BRD schon umgesetzt wurde, sondern gegen das, was die EU bzw. EMA noch vor haben!
Man kann aber doch keine Petition oder Klage auf Vermutungsbasis gegen etwas einreichen, was irgend jemand vielleicht später einmal noch vorhaben könnte.

Du kannst deinen Nachbarn verklagen, wenn er dich beleidigt hat. Aber Du kannst ihn nicht verklagen, weil Du denkst, dass er dich in Zukunft beleidigen könnte.:D

Da sehe ich in gewisser Weise ein Problem.

Man hätte vor Jahren gegen die Implementierung ins Arzneimittelgesetz klagen oder eine Petition bei der EU einreichen können. Habe gelesen, dass hat damals 2006 nur ein Einziger gemacht. Der Zug ist jetzt mal endgültig abgefahren, würde ich denken.:rolleyes:

Man kann jetzt eine EU-Petition gegen ein Verbot pflanzlicher Arzneimittel einreichen. Denn das ist mMn. anhand der Stellungnahme des Fachverbands der HP klar belegt.

Wenn sie jetzt die 2. Petition gegen das Verbot von Heilpflanzen einreichen, da haben schon unglaublich viele Menschen auf den verschiedenen Seiten innerhalb der EU unterzeichnet, ohne die Seiten, die es in verschiedenen anderen Ländern noch geben wird und wie sie bereits schon mal eingereicht wurde, dann können die derzeit zu Recht sagen- Blödsinn. Sind doch alle noch da.:p) Wir sind noch dabei. Und damit wird die dann völlig hinfällig, weil gegen etwas widersprochen wird, das nicht eingetreten ist und aktuell auch nicht durchgeführt wird.
Das wir dagegen sind, wissen die schon seit der letzten Petition würde ich wagen zu behaupten.

Hier mal das Beispiel Echinaceae angustifolia DC. Radix https://www.ema.europa.eu/ema/doc_i...ary/document_library.jsp&mid=0b01ac058009a3dc

Und hier der Entwurf zu Fischimpfungen Hilfe:eek:
https://www.ema.europa.eu/ema/doc_i...ary/document_library.jsp&mid=0b01ac058009a3dc

Alles auf der Seite aktuell in Bearbeitung:https://www.ema.europa.eu/ema/index...y/document_library.jsp&mid=WC0b01ac05801b7e46

So und hier https://www.ema.europa.eu/ema/index...edicines/medicines.jsp&mid=WC0b01ac058001fa1d sind wir bei den pflanzlichen Arzneimittelsubstanzen für menschlichen Gebrauch.

Man könnte aber auch den Eindruck bekommen, dass es manchen pharmazeutischen Arzneimitteln an den Kragen geht. https://www.ema.europa.eu/ema/index...rds&searchType=name&taxonomyPath=&treeNumber=
 
Noch 1 TAG ZUR RETTUNG VON PFLANZLICHEN ARZNEIMITTELN

In 2 Tagen will die EU viele pflanzliche Arzneimittel verbieten, und mehr von uns dazu zwingen, pharmazeutische Arzneimitteln einzunehmen und die Profite der großen Pharma-Konzerne noch weiter zu mehren.
Die EU-Richtlinie errichtet hohe Hürden für alle pflanzlichen Arzneimitteln, die nicht 30 Jahre lang auf dem Markt waren – einschließlich buchstäblich sämtliche traditionelle chinesische, ayurvedische und afrikanische Medizin. Es ist eine drakonische Maßnahme, die die Pharma-Konzerne weiter stärkt und Tausende Jahre medizinischen Wissens einfach ausklammert.



Dagegen brauchen wir einen massiven Aufschrei! Gemeinsam können wir mit unseren Stimmen bewirken, dass die EU-Kommission die Richtlinie überarbeitet und damit unsere nationalen Regierungen sich weigern, sie umzusetzen. Außerdem legitimieren wir damit eine gerichtliche Anfechtung. Bitte unterzeichnen Sie unten und leiten Sie diese E-Mail an alle weiter, die Sie kennen. Sammeln wir 1 Million Stimmen zur Rettung von pflanzlichen Arzneimitteln:

Avaaz - 2 TAGE ZUR RETTUNG VON PFLANZLICHEN ARZNEIMITTELN
 
Hallo,

zu Echinaceae
Im NETZWERK DER GEGENSEITIGEN INFORMATION erhielten wir bisher neun Meldungen zu Störwirkungen nach Echinacea-Extrakten (ECHINACIN, ESBERITOX N u.a.). Fünf betreffen typische immunallergische Reaktionen wie Angioödem, Blutdruckabfall, anaphylaktischer Schock, generalisiertes Exanthem nach ECHINACIN-Injektionen (NETZWERK-Fälle 1069, 1357, 1642, 2531, 3133). Diese schweren und lebensbedrohlichen Risiken sollten Anlaß zum Verbot der parenteralen Anwendung geben, zumal die Ampullen auch ohne ärztliche Verordnung erhältlich sind (vgl. a-t 7 [1988], 68; 8 [1988], 74) und hinreichende Belege für eine Wirksamkeit von Echinacea-Extrakten fehlen.1,2,3
:

das hat bereits 1991 die wohl in Deutschland pharmakritischste Fachzeitschrift, das "arznei telegramm" geschrieben: IMMUNALLERGISCHE REAKTIONEN NACH ECHINACEA-EXTRAKTEN - arznei telegramm

peter
 
Hallo,

leider ist der Bericht zu Echinacea vom a-t sehr unvollständig.

1. Bezieht er sich auf eine ganze Reihe von Präparaten und die Fälle werden den Präparaten nicht durchgängig zugeordnet. Einige Präparate scheinen verunreinigt gewesen zu sein, wobei die Verunreinigungen die Ursache für die Reaktionen gewesen sein sollen.

2. Fehlt die Angabe, ob es sich um die homöopathische Variante handelte oder um den Pflanzenextrakt. Dann gibt es beide als Tabletten und Tropfen. Dazu fehlen jegliche Informationen.

3. Bei dem Fall 120 Tropfen über drei Tage könnte es auch eine Überdosierung gewesen sein, wenn es ein Extrakt war, also nicht homöopathisch.

4. Bei homöopathischen Mitteln tritt in den ersten 3 Tagen eine sog. Erstverschlimmerung auf, was viele nicht wissen und dann fälschlich als Allergie werten.

5. Der verstorbene junge Mann hatte scheinbar eine Erstverschlimmerung, wurde dann mit Antibiotikum behandelt - und erst DANACH traten erhebliche Beschwerden auf. Hier ist die Wahrscheinlichkeit, daß die Reaktion nicht auf Echinacea, sondern auf das Antibiotikum zurück zu führen ist, sehr hoch. Ibuprofen ist ein entzündungshemmendes Schmerzmittel, aber kein Heilmittel und kann in diesem Falle ebenfalls -verstärkt durch das Antibiotikum- zu Reaktionen geführt haben. Und was ebenfalls möglich ist: viele Krankheiten zeigen sich anfänglich mit grippeähnlichen Symptomen - es kann also auch der Beginn einer anderen schweren Erkrankung vorgelegen haben, die nicht erkannt wurde.

5. Um die vom a-t geschilderten Fälle bewerten zu können, müßten viel mehr Informationen zu den Krankheitsverläufen vorliegen, die dem a-t offenbar auch nicht vorlagen, sonst wären sie näher darauf eingegangen.

6. Und ganz wichtig: bei JEDEM Präparat, ob pflanzlich oder chemisch-pharmazeutisch besteht immer und grundsätzlich die Möglichkeit einer allergischen Reaktion. Bei Antibiotika sind sie sogar sehr häufig.

Mit allen Mitteln muß man sorgfältig umgehen und sollte auch die jeweiligen Warnungen vor Allergien beachten. Doch leider wissen viele Menschen überhaupt nicht, ob sie z.B. gegen Kreuzblütler, Antibiotika oder anderes allergisch sind.

Gruß,
Clematis23
 
Hallo,

es handelt sich um unterschiedliche Echinacea-Extrakte. Nicht um Homö.

Und ganz wichtig: bei JEDEM Präparat, ob pflanzlich oder chemisch-pharmazeutisch besteht immer und grundsätzlich die Möglichkeit einer allergischen Reaktion. Bei Antibiotika sind sie sogar sehr häufig.
und darum geht es hier. Es ist kein Medi, aber dann doch, es gibt allergische Reaktionen. Es ist kein Medi aber es wird genommen weil es angeblich hilft. Das ist doch vom Ansatz schon verlogen. Hier werden Kranke massiv verarscht und machen noch mit.

peter
 
Hallo,

es handelt sich um unterschiedliche Echinacea-Extrakte. Nicht um Homö.

und darum geht es hier. Es ist kein Medi, aber dann doch, es gibt allergische Reaktionen. Es ist kein Medi aber es wird genommen weil es angeblich hilft. Das ist doch vom Ansatz schon verlogen. Hier werden Kranke massiv verarscht und machen noch mit.

peter
Na, vor allem geht es bei dem von dir zitierten Artikel um Injektionen und die bergen immer und auch schon bei Eigenblutbehandlungen Risiken.

Zudem hast Du. wenn Du schon so eine alte Meldung postest, vergessen zu posten
Endlich – Madaus zieht ECHINACIN-Ampullen zurück: "Wir haben uns entschlossen, die ECHINACIN-Ampullen nicht weiter im Markt zu führen, da die Nachzulassung dieses Präparates nicht mehr weiter verfolgt wird," lautet die knappe Mitteilung des Verzichts von Madaus auf die parenterale Zubereitung mit Purpursonnenhutkrautpreßsaft (Pharm. Ztg. 141 [1996], 4447). Seit zehn Jahren berichten wir über zum Teil lebensbedrohliche immunallergische Folgen der nicht verschreibungspflichtigen (!) Injektion (a-t 6 [1986], 53). Nachprüfbare klinische Befunde für die postulierte Steigerung der Abwehrkräfte fehlen. Die Rücknahme noch auf dem Markt verbliebener Injektionslösungen (PASCOTOX FORTE, Echinacea-pallida-Wurzelextrakt) ist überfällig. Auch in den Tropfen- und Tabletten-Zubereitungen sehen wir unnötig riskante Arzneimittel von zweifelhaftem Nutzen für zumeist banale Indikationen.

Allergien kann der Mensch aber auf alles entwickeln. Auch auf natürliche Substanzen. Das ist nicht neu.
Es gibt Menschen, sehr beliebtes Thema in Kriminalfilmen, die an einer schweren Nahrungsmittelallergie sterben können.:rolleyes:

Wenn es danach ginge, dann müsste man jede Medizin und Nahrung wegen der potentiellen Gefahr der schweren Allergie verbieten.
Trotzdem bleiben Nüsse, Erdbeeren und sonstige Nahrungsmittel, die bei immer mehr Menschen Allergien auslösen, weiterhin frei verkäuflich.

Zudem gibt es Berge an Pharmazeutika, die das Quincke Ödem als schweren allergischen Schock auslösen können, ohne dass dies etwa einen Entzug der Zulassung bedeuten würde.:rolleyes:

Und wenn Du 3 oder 4% Wirksameit, wie bei manchen Pharmazeutika der Fall um zugelassen und Millionenfach verschrieben zu werden:D, für überzeugende Wirksamkeitsnachweise hält, dann muss ich sagen, ich tue das nicht.

Ich habe früher schon Echinacea genommen.
Heute würde ich aber mein homöopathisches Mittel nehmen, da ich für mich weiss, dass es mir um ein Vielfaches besser hilft.
 
Betreff: Wichtige Unterschrift zum geplanten Naturheilmittelverbot


An alle, die ihren Kopf nicht in den Sand stecken (bzw. ihn aus der Schlinge ziehen möchten):

Gegen die EU THMPD Directive 2004/24
(THMPD = Traditional Herbal Medicinal Products Directive),

Liebe Freunde und Interessenten!

Wir dachten, mit der Petition zum 1. April 2011 hätten wir den Erlaß gegen die natürlichen Heilmittel gestoppt. Leider hatte es keinen Einfluß auf die Korruptokratie in Brüssel. Wir bitten Euch nochmals um Eure Unterschrift, um die englische Initiative ANH (Alliance for Natural Health) zu unterstützen, die £ 90.000 (= EU 101.683) gesammelt hat, um die EU wegen Missbrauchs ihrer Autorität zu verklagen. Was ihr jedoch fehlt, sind eine Menge Unterschriften für die Petition. Es sind bereits über 200.000, jedoch um eine EU wirksame Petition zu erwirken, müssen es viel mehr sein: laut EU-Vertrag 1 Million für gesamt Europa. Und das geht mit Hilfe dieser Aktion sehr schnell, wenn jeder, der verstanden hat, worum es hierbei geht, unterzeichnet.

Worum geht es?
Um die EU - Richtlinie mit dem Namen THMPD (Traditional Herbal Medicinal Products Directive), die am 30. April 2011 in Kraft treten soll.

Was sagt diese Direktive nun aus und warum ist sie so gefährlich? Die Direktive 2004/24/EU der Europäischen Union zwingt der Herstellung natürlicher Pflanzen-präparate ein neues Prüfungsverfahren auf, welches sich ausschließlich große Pharmakonzerne leisten können, nicht aber die Hersteller, die die Pflanzen noch nach althergebrachter und überlieferter Manier herstellen. Die EU fordert von kleinen Herstellern die gleichen Studien und Prüfungen, wie von den großen Pharmaherstellern. Verfahren, die pro Mittel/Pflanze zwischen £ 80.000 (EU 90.385) und £ 150.000 (EU 169.475) und mehr kosten. Das ist horrender Wahn-sinn und das Aus für viele gute Mittel. Es ist das gleiche Drama, wie damals mit der Homöopathie...

Wohin uns das führt?
In Kanada gibt es bereits ein Gesetz, welches den Anbau von aromatischen Kräutern im eigenen Garten untersagt. Kräuter wie Rosmarin und Knoblauch stehen nun auf der Abschussliste! Dahin also führt uns das, zur Zwangsbevormundung bis in die kleinsten Bereiche.

Was steht hinter diesem gnadenlosen Rundumschlag? Die immer häufiger werdenden Skandale und Prozesse gegen die Pharmaindustrie, der enorme Scha-densersatzklagen drohen und ebenfalls das Verbot für einige ihrer tödlichen Gift-extrakte, hochstaplerischer weise "Medizin" genannt. Um nur einige der letzten Zeit zu nennen: VIOXX® AVANDIA® MEDIATOR® und kürzlich BUFLOMEDIL®.

Sehen Sie sich bitte das Video an und unterzeichnen Sie die Petition. Es ist wirklich dringend, denn die ANH hat keine europäische Bewegung, die sie bei dieser großen Aktion unterstützt. Wenn Sie sich nicht rühren, können die "Herren" in Brüssel mit Recht sagen, dass ja wohl jeder für diese Richtlinie war, denn niemand habe Einspruch erhoben, als es möglich war. Diesen Gefallen wollen wir dieser Brut nun wirklich nicht tun, oder?

Deshalb, bitte unterzeichnen Sie die Petition und helfen Sie, diesen Aufruf weiter zu verbreiten. Wir haben eine Chance! Durchaus! Und unterzeichnen ist das Mindeste, was Sie tun können - für sich selbst und Ihre Kinder. Vielen Dank!

Click hier auf den engl. Link: Forbidden healing - auf deutsch:Heilung verboten (hier kommt nach einem Teil des "Vorlesevideos" der Link zur Unterschriftsliste)

hier gefunden: kraeuter-heilmittelverbot in der eu
 
Wohin uns das führt?
In Kanada gibt es bereits ein Gesetz, welches den Anbau von aromatischen Kräutern im eigenen Garten untersagt. Kräuter wie Rosmarin und Knoblauch stehen nun auf der Abschussliste! Dahin also führt uns das, zur Zwangsbevormundung bis in die kleinsten Bereiche.
Nachdem ich diese Behauptung jetzt das 2.x lese, hätte ich das doch gerne genauer gewusst. So lange es noch Rosmarin, wie ich gesehen habe, und Knoblauch in Canada für kanadische Gärten zu kaufen gibt, wie z.B. hier Order Garlic Seed and Fresh Garlic from Boundary Garlic frage ich mich doch, worauf diese Behauptung beruht.:confused:
 
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