ich bedanke mich für Ihre Anfrage vom 09.06.2011, die aufgrund der
Vielzahl der täglich eingehenden Schreiben von mir mit einer kleinen
Verzögerung beantwortet wird.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat im Zusammenhang mit der
Bewertung des Mobilfunks drei Aufgaben zu erfüllen: Die Beratung der
Bundesregierung, die Information der Öffentlichkeit und die Initiierung
der Forschung. Es ist jedoch in im Bereich der nichtionisierenden
Strahlung, wie sie z.B. von Mobilfunksendeanlagen ausgeht, keine
Vollzugsbehörde.
Mobilfunksendeanlagen haben Grenzwerte einzuhalten. Die Grenzwerte sind
Inhalt der 26. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische
Felder - 26. BImSchV vom 16. Dezember 1996, BGBl. I S. 1966). Die
Einhaltung dieser Grenzwerte wird in einem Anzeigeverfahren zur
Erteilung der Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA)
nach telekommunikationsrechtlichen Vorschriften überprüft. Dabei werden
auch bereits bestehende Anlagen berücksichtigt.
Den Text der >26. BImSchV vom 16. Dezember 1996< finden Sie z. B. hier:
26. BImSchV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Einen Überblick zu LTE-Anlagen und weiterführende Informationen bietet
Ihnen die BNetzA hier an:
Bundesnetzagentur | EMF-Monitoring
Unseren Text >Neue Frequenzen für die mobile Kommunikation:
Gesundheitliche Bewertung< können Sie hier einsehen:
www.bfs.de/de/elektro/hff/papiere.html/neue_mobilfunkfrequenzen.html
Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt unabhängig von
einem eventuell erforderlichen Baugenehmigungsverfahren.
Die Strahlung, die Mobilfunkgeräte und Sendetürme empfangen und
aussenden, ist hochfrequente elektromagnetische Strahlung. Um die
Menschen vor schädigenden Wirkungen dieser Strahlung zu schützen, wird
die Exposition durch elektromagnetische Felder begrenzt. Die geltende
26. BImSchV berücksichtigt wissenschaftlich nachgewiesene,
gesundheitlich relevante Wirkungen. Die Grenzwerte reichen aus, um diese
nachteiligen Wirkungen auszuschließen. Das BfS prüft kontinuierlich, ob
dieses Ziel in Anbetracht des neuesten, wissenschaftlichen
Kenntnisstandes tatsächlich erreicht wird. Das Ergebnis einer solchen
Prüfung im Jahr 2001 ist eindeutig:
Der Schutz vor nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken ist bei
Einhaltung der Grenzwerte gegeben.
Dies wird auch durch die Empfehlung der Deutschen
Strahlenschutzkommission (SSK -
SSK Online) bestätigt. Im
September 2001 hat die SSK im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) u.a. auf der Grundlage zweier
Fachgespräche unter breiter wissenschaftlicher Beteiligung die
Empfehlung "Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung
vor elektromagnetischen Feldern" vorgelegt.
Bei Funktürmen und Sendemasten ist der Betreiber für die Einhaltung der
gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich. Sendeanlagen dürfen nur dann
betrieben werden, wenn sichergestellt ist, dass sie eingehalten werden.
Sofern eine maximale Sendeleistung von 10 Watt überschritten wird, muss
bei der Bundesnetzagentur eine Standortbescheinigung für die betreffende
Anlage beantragt werden. In der Standortbescheinigung werden auch die
Sicherheitsabstände angegeben, ab denen die Grenzwerte mit Sicherheit
eingehalten werden.
Werden die Sicherheitsabstände eingehalten, so sind nach dem derzeitigen
Stand des Wissens gesundheitsschädliche Wirkungen durch die
Hochfrequenzstrahlung auch bei ganztägigem Aufenthalt nicht zu
befürchten. Dies gilt auch für Schwangere, Kranke und Kinder. Allgemein
liegt der Sicherheitsabstand bei reinen Mobilfunksendern in der
Größenordnung zwischen 1 und 10 Metern in Abstrahlrichtung (!) der Antenne.
Die Grundlagen der Grenzwertfestlegungen werden in unserem Faltblatt mit
dem Titel "Mobilfunk und Sendetürme" näher beschrieben. Zudem wird dort
auch das Prüfverfahren für Funktürme und Sendemaste erläutert zum
anderen finden Sie in diesem Infoblatt eine Übersicht über die
Funksysteme. Dieses Faltblatt erreichen Sie über die Seite:
Mobilfunk und Sendetürme
Beachten Sie bitte unsere Handhabungstipps zum Umgang mit
Mobilfunktelefonen in unseren Broschüren »Strahlung und Strahlenschutz«
und »Mobilfunk: Wie funktioniert das eigentlich?«. Bei der Umsetzung
dieser Hinweise können Sie die Intensität der Felder mit relativ
einfachen Mitteln deutlich reduzieren.
Diese Empfehlungen finden Sie auch hier:
www.bfs.de/de/elektro/hff/empfehlungen_handy.html
Es ist zu unterscheiden zwischen dem Mobilfunknutzer und demjenigen, der
den Feldern der Basisstation ausgesetzt ist. In der Auseinandersetzung
um den Mobilfunk werden Mobilfunkgeräte als Quelle hochfrequenter Felder
häufig vernachlässigt. Dabei ist die Berücksichtigung der
Strahlenexposition dieser Mobilfunkgeräte aus Sicht des vorbeugenden
Verbraucherschutzes besonders wichtig. Von den Antennen der Funktelefone
werden hochfrequente elektromagnetische Felder abgestrahlt, meist in
unmittelbarer Körpernähe. Die Felder, denen man beim Telefonieren mit
dem Mobilfunkgerät ausgesetzt sein kann, sind im Allgemeinen sehr viel
stärker als die Felder, die z. B. durch benachbarte
Mobilfunkbasisstationen erzeugt werden.
Vor dem Hintergrund eines sich ständig entwickelnden Erkenntnisstandes
prüft das BfS kontinuierlich, ob es wissenschaftliche Nachweise für
gesundheitliche Risiken bei Intensitäten auch unterhalb der Grenzwerte
gibt. Entscheidend ist, dass es nicht ausreicht, nur zwischen
wissenschaftlich nachgewiesenen oder nicht nachgewiesenen Wirkungen zu
unterscheiden. Der Vorsorgegedanke muss bei allen Entscheidungen und
Bewertungen noch stärker beachtet werden als bisher. Dies bedeutet, dass
auch wissenschaftliche Hinweise und Verdachtsmomente berücksichtigt
werden müssen. Der Strahlenschutz muss im Interesse der Verbraucher auch
auf mögliche Risiken reagieren.
Vorsorge und Grenzwerte sind keine Gegensätze, sondern ergänzen sich.
Die Wissenschaft kann nie den Beweis einer Unschädlichkeit erbringen.
Dies hat zur Folge, dass es immer die Möglichkeit für weitere,
wissenschaftlich noch nicht verstandene Risiken gibt. Wie groß die
Unsicherheit ist, richtet sich nach dem Umfang des bereits vorhandenen
Wissens sowie danach, ob wissenschaftliche Hinweise oder Beobachtungen
vorliegen, die Risiken andeuten. In einem solchen Fall sollten die
möglichen Risiken so gering wie möglich gehalten werden. Dies ist der
Bereich der Vorsorge.
Da die Wissenschaft zur Zeit keine Nachweise über gesundheitliche
Risiken erbringen kann, beinhaltet die Nutzung des Mobilfunks aus
heutiger Sicht keine Gefährdung. Unsere Empfehlungen zur
Strahlenschutzvorsorge betreffen also die unbekannten Risiken und
sprechen den Nutzer der Mobilfunktechnik an, weil er im Allgemeinen von
den stärkeren Feldern betroffen ist.
Zur exakten Messung in unterschiedlichen Frequenzen und Intensitäten
sind verschiedene Messgeräte erforderlich. Die prinzipiellen
Messverfahren sind dargestellt in der DIN 0848 Teil 1, die beim Beuth
Verlag GmbH Berlin zu beziehen ist.
Ansprechpartner für Messungen können Hochschulinstitute, der TÜV, die
Kommunen oder Landesumweltämter sein. Auch die örtlichen
Stromversorgungsunternehmen verfügen in der Regel über entsprechende
Messtechnik. Im Hochfrequenzbereich sind zudem die Außenstellen der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen (BNetzA) kompetente Ansprechpartner. Im Einzelfall prüft die
Bundesnetzagentur, ob Messungen angezeigt sind und führt sie in
begründeten Einzelfällen auch durch. Die Messungen sind teilweise
kostenpflichtig.
Das BfS führt grundsätzlich keine individuellen Messungen durch. Aus
Wettbewerbsgründen können auch keine Empfehlungen für spezielle
Messgeräte oder -institutionen gegeben werden. Eine aktuelle Übersicht
über zertifizierte Labors und Prüfmethoden ist erhältlich bei der
Bundesnetzagentur, Postfach 80 01, 55003 Mainz, Tel. 06131 18-0 oder im
elektronischen Datennetz unter:
Bundesnetzagentur Startseite.
Alle Informationsschriften zu unseren Themen können Sie im Rahmen
unseres Angebotes im elektronischen Datennetz einsehen und abrufen.
Nutzen Sie mit entsprechenden Stichworten unser Suchfenster in unserem
Internetauftritt, damit Sie die übrigen Textangebote zum jeweiligen
Stichwort mit berücksichtigen können. Unsere Jahresberichte geben Ihnen
einen guten Überblick über unsere Arbeitsschwerpunkte und nennen Ihnen
gleichzeitig zu den genannten Themen Ansprechpartner in den
Fachbereichen. Die Jahresberichte finden Sie auf dieser Seite:
Jahresberichte
Texte zum Thema Mobilfunk finden Sie auf der Seite:
BfS-Texte zum Thema
Häufig gestellte Fragen zum Mobilfunk mit den entsprechenden Antworten
bieten wir hier an:
www.bfs.de/de/elektro/faq/faq_mobilfunk.html
www.bfs.de/de/elektro/faq/faq_mobilfunk_recht.html
Weitergehende Informationen zum Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramm
sind auf der Seite:
BfS-PM 12/04 vom 17.06.04
Das Forschungsprogramm selbst erreichen Sie über die Seite:
Deutsches MOBILFUNK Forschungsprogramm
Die Broschüre zum Abschluss des Forschungsprogramms liegt als PDF-Datei
vor und kann über diese Seite abgerufen werden:
Deutsches Mobilfunk Forschungsprogramm
Die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms
(Abschlussbericht) werden hier angeboten:
www.bfs.de/de/elektro/forsch_mobil.html
Unser Informationsblatt >Informations- und Rechtsschutzmöglichkeiten bei
Errichtung und Betrieb von Mobilfunkanlagen< bieten wir hier an:
www.bfs.de/de/bfs/publikationen/broschueren/elektromagnetische_felder/moderne_kommunikation/Rechtschutz_Mobilfunk.html
Eine Informationen zur Umsetzung der Selbstverpflichtung
(
Strahlenschutz - Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber) der Mobilfunkbetreiber
finden Sie im Angebot des Informationszentrums Mobilfunk auf der Seite:
IZMF | Selbstverpflichtung I
Ich empfehle Ihnen auch einen Blick in das Internetangebot der
Strahlenschutzkommission und der Bundesnetzagentur. Bei der
Strahlenschutzkommission finden Sie auf der Seite:
www.ssk.de/de/werke/2001/volltext/ssk0103.pdf die Empfehlungen -
Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor
elektromagnetischen Feldern. Die Standortdatenbank der Bundesnetzagentur
finden Sie auf der Seite:
Bundesnetzagentur - EMF-Datenbank
Die Standortdatenbank nennt Ihnen auch die Positionen der Messorte und
Detailangaben zu den einzelnen Sendern.
Das EMF-Portal bietet Ihnen einen Überblick über den aktuellen
Wissensstand zu den biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder
(EMF). Dieses Portal erreichen Sie im Internet auf der Seite:
EMF-Portal - Welcome
Ich hoffe, dass meine Hinweise eine kleine Hilfe für Sie darstellen und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Alfred Jansen
Bundesamt für Strahlenschutz
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 05882 98729-11