NEM steuerlich absetzbar?

xx3

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16.09.10
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54
Hallo,
kann man die Ausgaben für NEM (Vitamine, Mineralstoffe, usw.) eigentlich von der Steuer absetzen?
 
Hallo,

soweit ich weiß, sollte dies vermutlich gehen - jedenfalls mache ich es so - , insoweit Du Privatrezepte dafür hast. Ich habe auch schon gehört, dass jemand meinte, das würde bereits dann gehen, wenn man eine schriftliche Bescheinigung vom Arzt dafür hat.

Viele Grüße
Karolus
 
Nach meiner Erfahrung reicht schriftl. Bescheinigung vom Arzt, dass Du das brauchst.

Jenachdem, wieviel Steuern Du zahlst/ wieviel Einkommen Du hast (soundsoviel Prozent - Finanzamt fragen- Deiner Einkommens kannst Du nicht absetzen, sind Privatvergnügen). Das ganze sind Gesundheitskosten bei außergewöhnliche Belastungen, auch Rezeptgebühr, Fahrt zum Arzt wenn nötig usw fallen da drunter.

Datura
 
Ich würd einfach die Apothekenrechnungen mit einreichen als Nachweis und das dann als äußergewöhnliche Belastung/Krankenkosten eintragen.
 
Nach meiner Erfahrung reicht schriftl. Bescheinigung vom Arzt, dass Du das brauchst.

Jenachdem, wieviel Steuern Du zahlst/ wieviel Einkommen Du hast (soundsoviel Prozent - Finanzamt fragen- Deiner Einkommens kannst Du nicht absetzen, sind Privatvergnügen). Das ganze sind Gesundheitskosten bei außergewöhnliche Belastungen, auch Rezeptgebühr, Fahrt zum Arzt wenn nötig usw fallen da drunter.

Datura
Selbst die Fahrt zum (Haus-)Arzt kann man absetzen?
 
Ja, kann man!
Es bringt aber alles halt nur was, wenn du über einen bestimmten Betrag bzw %-Satz vom Einkommen überschreitest. Wieviel das ist weiß ich grad nicht.
 
6% des Bruttoeinkommens werden als "zumutbar" betrachtet, alles was darüber hinausgeht, gilt als "außergewöhnliche Belastung" und kann steuerlich geltend gemacht werden.

Beispiel: wenn man €30.000.- Bruttogehalt hat, dann werden 6% davon = €1.800.- als zumutbar betrachtet, alles was darüber hinausgeht, kann steuerlich geltend gemacht werden.

Ich denke mit NEMs wird man kaum dahin kommen. Das wird interessant, wenn man eine Operation, Kur, Psychotherapie o.ä. aus eigener Tasche finanziert.

Außergewöhnliche Belastung

LG
Frank
 
Ja das stimmt. Aber wenn man zB eine Zahnbehandlung im Jahr hatte (zB Überkronung), dann kann sich das lohnen. Und bei Familien natürlich.
 
Post bezieht sich auf Deutschland

Hallo zusammen

Das Thema scheint nun doch noch nicht abgeschlossen, sodass es vielleicht möglich ist, Vitamine und Mineralsstoffe als Arzneimittel steuerlich geltend zu machen:

Diätverpflegung außergewöhnliche Belastung? (aus: Steuererklärung 2014 mit SteuerSparErklärung 2015 - Steuersoftware, 04.08.2015)

Ich bin sehr gespannt, wie das weitergeht.
Die Frage für viele im Forum könnte sein, ob man nun vielleicht auch rückwirkend noch etwas erreichen kann, wenn eben auch im Falle einer chronischen Störung die Absetzbarkeit von Vitaminen und Mineralien im Rahmen einer ärztlich verordneten Therapie mit der Begründung abgelehnt wurde, dass es sich um Nahrungsergänzungsmittel gehandelt haben soll. Wenn allerdings die Einspruchsfrist schon abgelaufen ist, vermute ich, dass es zumindest sehr schwierig wird.

Es wäre bestimmt für viele hilfreich, wenn hier Erfahrungen und die Entwicklung der aktuellen Rechtspechung gepostet würde.

Herzliche Grüsse
Karolus
 
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