Ein zweiter Prozess ist von den Opfern der Hepatitis B-Impfung gewonnen worden. Das Gericht von Nanterre (F) hat die Labors der SmithKline Beecham, Herstellerin des Impfstoffs Engerix B, für die Schädigungen bei Armelle Jeanpert und Arlette Leroy, die nach der Impfung an Fleckensklerose (Multiple Sklerose) erkrankt sind, für voll schuldig erklärt.
Gestützt auf Arztzeugnisse und wissenschaftliche Dokumentationen ist das Gericht zum Schluss gekommen, dass die Krankheit, an der Armelle leidet, eine Folge der Impfung mit Engerix 15 ist; ein analoges Urteil wurde auch zugunsten von Arlette ausgesprochen. Die SmithKline Beecham wurde dazu verurteilt, den Opfern Schadenersatz zu leisten (ein Gutachten muss über die Höhe des materiellen Schadens entscheiden),. unterdessen muss sie an Armelle einen Vorschuss von 50‘000 franz.Francs und an Arlette von 80‘000 franz.Francs (die sich in einer ökonomisch schwierigeren Situation befindet, als die andere Klägerin) leisten.
Das selbe Gericht muss auch über die Fälle von Robert Janiak, der seit der Impfung mit Engerix B an Lupus und rheumatischer Polyarthritis leidet und von Anne Toczé, Opfer einer blutenden Rektokolitis infolge Impfung mit Genhevab 15 gegen Hepatitis 15, das durch die Laboratoires Pasteur hergestellt wird. Vergangenes Jahr (siehe Nr. 72 unserer Zeitschrift), hatte ein weiteres Opfer von Genhevac durch ein Urteil Gerechtigkeit erlangt.
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Trotz der offensichtlichen Schädigungen durch den Impfstoff gegen Hepatitis B, empfehlen ihn die schweizerischen Gesundheitsbehörden für die Jugendlichen zwischen 11 und 15 Jahren und für die "Risiko-Personen" höhern Alters!
Nach Ansicht des Eidg. Amtes für Gesundheitswesen (Bulletin Nr.27 vom 29.6.98) gibt es bis heute keine wissenschaftlichen Unterlagen, die einen Zusammenhang zwischen der Hepatitis B-Impfung und der Fleckensklerose beweisen! In der Schweiz wird diese Impfung sogar von den Krankenkassen übernommen! An diesem Punkt angekommen, wie schon in vielen andern Fällen, muss man regelrecht zittern vor den Auswüchsen der Macht des Gesundheitswesens.