Themenstarter
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- 21.03.11
- Beiträge
- 249
Hallo,
Der DMPS-Test wird ja von der Kasse nicht akzeptiert.
Zitat:
"Nach der Stellungsnahme der Kassenärztlichen Vereinigung vom 03.02.1992
... ist DMPS - worauf der Hersteller von sich aus aufmerksam macht - bisher für diagnostische Zwecke nicht zugelassen."
Dies wird auch durch das Arzneimittelverzeichnis des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (Rote Liste) bestätigt.
Danach ist Dimaval ausschließlich zur Therapie, nicht zur Diagnose von Schwermetallvergiftungen anzuwenden."
Soll heißen, einige nuggeln den ganzen Tag am Stein und wir alle am Thermometer - daher die Werte beim DMPS-Test.
Nun existiert ja seit 1995 oder so ein Rundschreiben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder in dem es heißt:
"Der Chelatbildner DMPS (2,3-Dimercaptopropan-l-sulfonsäure, Natriumsalz) ist unter den Handelsnamen Dimaval® (Kapselform) bzw. DMPS-HEYL® (Injektionslösung) als Antidot für die Anwendungsgebiete chronische und akute Vergiftungen mit Quecksilber und chronische Vergiftungen mit Blei nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen, DMPS bildet mit bestimmten Schwermetallen wasserlösliche Komplexe und fördert dadurch die Ausscheidung der im extrazellulären Raum vorhandenen Schwermetalle, vorwiegend über die Niere."
Da ist die Rede von akuten Vergiftungen und chronischen Vergiftungen.
Das man bei akuten Vergiftungen dies im Urin - von der Kasse meist ein Sammelurin gewünscht - nachweisen kann ist verständlich, aber wie soll das bei einer chronischen Vergiftung funktionieren ?
Diese wird ja dort aufgeführt, also muss es die ja geben. ;-)
Also wie soll man dann die zu verabreichende Menge abschätzen wenn mittels DMPS nicht gemessen werden darf ?
Wird DMPS dann auf Verdacht verabreicht ? Wenn ja, in welcher Dosis und über welchen Zeitraum ? Wenn die DMPS-Testergebnisse nicht "richtig" sind kann ich doch auch nicht sagen - so nun reichts der Wert liegt gegen 0.
MfG
Der DMPS-Test wird ja von der Kasse nicht akzeptiert.
Zitat:
"Nach der Stellungsnahme der Kassenärztlichen Vereinigung vom 03.02.1992
... ist DMPS - worauf der Hersteller von sich aus aufmerksam macht - bisher für diagnostische Zwecke nicht zugelassen."
Dies wird auch durch das Arzneimittelverzeichnis des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (Rote Liste) bestätigt.
Danach ist Dimaval ausschließlich zur Therapie, nicht zur Diagnose von Schwermetallvergiftungen anzuwenden."
Soll heißen, einige nuggeln den ganzen Tag am Stein und wir alle am Thermometer - daher die Werte beim DMPS-Test.
Nun existiert ja seit 1995 oder so ein Rundschreiben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder in dem es heißt:
"Der Chelatbildner DMPS (2,3-Dimercaptopropan-l-sulfonsäure, Natriumsalz) ist unter den Handelsnamen Dimaval® (Kapselform) bzw. DMPS-HEYL® (Injektionslösung) als Antidot für die Anwendungsgebiete chronische und akute Vergiftungen mit Quecksilber und chronische Vergiftungen mit Blei nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen, DMPS bildet mit bestimmten Schwermetallen wasserlösliche Komplexe und fördert dadurch die Ausscheidung der im extrazellulären Raum vorhandenen Schwermetalle, vorwiegend über die Niere."
Da ist die Rede von akuten Vergiftungen und chronischen Vergiftungen.
Das man bei akuten Vergiftungen dies im Urin - von der Kasse meist ein Sammelurin gewünscht - nachweisen kann ist verständlich, aber wie soll das bei einer chronischen Vergiftung funktionieren ?
Diese wird ja dort aufgeführt, also muss es die ja geben. ;-)
Also wie soll man dann die zu verabreichende Menge abschätzen wenn mittels DMPS nicht gemessen werden darf ?
Wird DMPS dann auf Verdacht verabreicht ? Wenn ja, in welcher Dosis und über welchen Zeitraum ? Wenn die DMPS-Testergebnisse nicht "richtig" sind kann ich doch auch nicht sagen - so nun reichts der Wert liegt gegen 0.
MfG
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