Ist Gentechnik bei Bio-Produkten erlaubt - was bedeutet die 0,9 Prozent-Regelung?
Der Einsatz von Gentechnik ist und bleibt in Zukunft bei der Herstellung von Bio‑Produkten verboten. Für Bio‑Produkte gilt weiterhin: Wenn ein Produzent, Weiterverarbeiter oder Händler absichtlich, oder auch nur durch Nachlässigkeit oder Unkenntnis eine Kontamination von Produkten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) herbeiführt, so verliert er seine Bio‑ Zulassung und das Bio‑Produkt sein Bio‑Etikett.
Nach den neuen EG‑Rechtsvorschriften gibt es jedoch eine Ausnahme: Es wird zukünftig erlaubt sein, bei der Bio‑Lebensmittel‑Herstellung auch solche Zusatzstoffe zu verwenden, die "mit Hilfe von" gentechnisch veränderten Organismen hergestellt worden sind, wenn keine mehr am Markt verfügbar sind, die auf natürliche Weise hergestellt sind.
Tatsache ist, dass es mit zunehmendem Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft immer schwieriger sein wird, GVO‑freie Lebensmittel herzustellen. Und dies gilt für Bio‑Produkte genauso wie für konventionelle, da es immer häufiger "zufällige und technisch nicht zu vermeidende" Kontaminationen geben wird.
https://www.bio-siegel.de/infos-fue...erlaubt-was-bedeutet-die-09-prozent-regelung/