Notwendig wird eine Lungenspiegelung immer dann, wenn ein „Schatten auf der Lunge“ weiter abgeklärt werden muss, wenn ein länger andauernder unklarer Husten besteht, Bluthusten auftritt, nach der Ursache einer Lungenentzündung oder einer Narbenlunge (Lungenfibrose) gesucht wird oder ein Patient stark verschleimt ist und das Sekret nicht selbständig abhusten kann. Viele weitere Erkrankungen können eine Lungenspiegelung erforderlich machen – Ihr Arzt wird darüber mit Ihnen sprechen.
Bevor eine Bronchoskopie durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Vor der Untersuchung muss der Patient mindestens vier Stunden nüchtern sein (auch das Rauchen ist nicht erlaubt), ebenso ca. zwei Stunden nach der Untersuchung, da durch die Betäubung des Rachens sonst ein „Verschlucken“ möglich ist. Notwendig sind meist die Vorlage eines EKG´s, einer Lungenfunktionsprüfung, eines Röntgenbildes der Lunge und ggf. einer Computertomographie des Brustkorbes. Ebenso ist die Bestimmung des Blutbildes und der Blutgerinnung unabdingbar, um bei der Entnahme einer Gewebeprobe das Blutungsrisiko richtig einschätzen zu können. Blutverdünnende Medikamente müssen rechtzeitig vorher abgesetzt werden. Bei schwerwiegenden Begleiterkrankungen und erhöhtem Blutungsrisiko ist die Durchführung unter stationären Bedingungen zwingend erforderlich.
Ansonsten ist die Lungenspiegelung in den meisten Fällen ein harmloses Routineverfahren. Wie jeder Eingriff in den menschlichen Körper können jedoch in seltenen Fällen Probleme auftreten:.....