Bitte mitmachen. Nein zur Freiheitsberaubung! Eile!

Gute Frage MrMayo,

darüber habe ich gerade ein Update gepostet, wenn es nicht hier war dann im anderen Thread.

Die Petition ist jetzt erfolgreich gewesen und man bekommt ein Vorspracherecht zum Fall des Heilkräuterverbotes. Dies ist aber NICHT der Kernpunnkt. Der Kernpunkt, der uns Kranke direkt betrifft und die NEMs vom Markt nehmen wird, ist die Einstufung sämtliche Lebensmittel als Gefahrengüter. So will ich es mal ausdrücken. Darauf kommt es hinaus.

Es läuft eine Petitionsveröffentlichungsanfrage mit der Nummer 15271 vom HP Meyer aus den Videos dagegen.

youtube.com/watch?v=oJxpjIbcCdQ - Gesundheit verboten? Teil 1

Diese Petition richtet sich gegen dieses NEM vernichtende neue Gesetz und wird vom Bundestag zur Zeit vorsichtshalber gar nicht erst veröffentlicht. Man hat dort offenbar bemerkt, das wir damit sehr erfolgreich sind. Und die Politik ist von oben bis unten an den richtigen Ecken geschmiert.

Die Maulwürfe sitzen sogar hier im Forum und versuchen immer wieder mit Berufung auf Moral/Gesetze oder oberflächlichen Blödsinn das Thema abzulenken und wichtige Beiträge unserer Mitglieder zu entwerten. Aber ich denke jeder kann sehen wer hier wirklich Zeit und Lebenskraft investiert und wer nur eifrige Mitglieder zerpflückt...

Zur Not einfach mal die Posts die diese Menschen so geschrieben haben aufrufen und gucken was da wohl die Absicht hinter ist?

P.S. Hier war meine Post zu Deiner Frage: https://www.symptome.ch/threads/bit...iheitsberaubung-eile.76371/page-5#post-576329
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sag mal Knuppi-peter, kann es vielleicht sein, dass Dir Dein täglich Duschbad mit dem Chili-Orange Duschgel (die aufregende Kreation aus frischen Orangen mit würzigem Pepp) welches für gute Laune sorgen soll und Dein anschließender Teegenuss mit dem verwirrend komplexen Zusammenspiel von Melisse (beruhigend), Kolanuss (stimulierend), Ginseng (beruhigend) und Guarana (stimulierend) Dich mehr verwirrt als, dass es bei Dir für einen klaren Kopf sorgt?

Oder warum fängst Du jetzt an Dich mit Prüfungsrichtlinien für Heilpraktiker zu beschäftigen und diese in rot reinzusetzen???

Ich meine nur, nicht das Dir nachher vor lauter Prüfungsrichtlinien u.s.w. die Lust auf das erotische, aufregende, abenteuerliche Leben vergeht :)

Grüsse
Kayen
 
LOL! Ich lach mir grad meinen Kopf ab! Haha! Danke Kayen, selten so gelacht.
Herrlich! :lol:
 
So es gibt neues:

Hier eine Email-Antwort von Ralf Meyer aus den Videos:

YouTube - Gesundheit verboten? Teil 1 : Teil 1
YouTube - Gesundheit verboten? Teil 2 : Teil 2

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Ralf Meyer, Zitat Anfang:

"Am vergangenen Donnerstag, den 25.11.2010 wurde mir telefonisch seitens der Beratungsstelle des Petitionsausschusses mitgeteilt, dass zu der genannten Gesetzentwurfsvorlage mehrere Petitionen eingereicht worden seien und spätestens nächte Woche entschieden werden würde, welche dieser Petitionen veröffentlicht werden würden.

Wir werden Sie auf dem laufenden Stand halten. Aus internen Kreisen wurde mir nahegetragen, dass die Empörungswelle des Volkes bereits einige Politiker, Medien und Ministerien erreicht haben."
- Zitat Ende
---------------

Das ist Musik in meinen Ohren! Es scheint als wären eine Menge Leute SEHR sauer darüber. Gut so.

Zurück zu der Frage was wir jetzt tun können:

  1. Sobald die benannte Petition oder eine andere zum Thema genehmigt wurde, bitte sofort mitzeichnen. (Link zur Petition wird hier veröffentlicht, deshalb bitte Thread abonnieren)
  2. Am besten jetzt schon mit anderen darüber sprechen (auch offline) was gerade passiert und das es demnächst so weit ist mitzuzeichnen.
  3. Bitte in anderen Threads darauf aufmerksam machen wo es dazu passt (Threads über NEMs oder Therapien wo NEMs Teil der Behandlung sind z.B.)

FAQ: Warum schon wieder eine Petition unterschreiben wir haben doch gerade eine unterschrieben?

Antwort: Ja, das wird auch nicht die letzte sein. Denn mann hat Ende August als Volk und Regierung größtenteils im Urlaub war klammheimlich diese neuen Gesetze zur "Abschaffung der NEMs" will ich mal sagen, durchgesetzt. Dafür wurden MEHRERE unglaubliche Gesetzesentwürfe fertig gestellt. Alle mit dem Ziel die Naturheilkunde und NEMs zu treten. Gegen alle müssen wir vorgehen, wenn wir Sie uns erhalten wollen.

wohl bekommts,
detox


Anhang: Orginal Petittionseinreichung von HP Ralf Meyer

Petition an deutschen Bundestag

Bürgeraktion Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

Ralf Meyer

Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass Nahrungsergänzungsmittel weiterhin als Lebensmittel eingestuft bleiben und nicht einer Zulassungspflicht unterzogen werden.

Begründung

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit dem Entwurf eines zweiten Gesetzes des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzes vom 16.07.2010 den Versuch gestartet, die Verkehrsfähigkeit von u.a. Nahrungsergänzungsmitteln einzuschränken.

Demnach sollen Nahrungsergänzungsmittel keine Lebensmittel mehr sein
und aufwendigen behördlichen Genehmigungspflichten unterzogen werden unter Mitarbeit der zuständigen Zollbehörden.

Dies soll geschehen unter dem Argument des „Endverbraucherschutzes“ obwohl Nahrungsergänzungen in Deutschland bereits heute strengen Überwachungs- und Verkehrsfähigkeitsrichtlinien zum Schutze der Endverbraucher unterzogen werden und somit sicher sind !

Über 30 Millionen Bundesbürger verwenden Nahrungsergänzungen zum Erhalt der Gesundheit und Vorbeugung vor Krankheit.

Der obig genannte Gesetzesentwurf verstößt gegen das im Grundgesetz der BRD festgeschriebene Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf Leben und dem Recht auf Freiheit der Person (Artikel 2, Abs.2, Grundgesetz).

Dem deutschen Volk die Verfügbarkeit von NEM zu entziehen oder stark einzuschränken bedeutet das Recht auf eine für die Gesunderhaltung oder Widererlangung notwendige ausgewogene Ernährung zu verweigern.

Die positiven Effekte auf die menschliche Gesundheit, die Sicherheit und Nebenwirkungsfreiheit zahlreicher natürlicher Inhaltstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln sind international an mehreren 10.000 Studien dokumentiert.

Laut Berufsordnung für deutsche Ärztinnen und Ärzte der Bundesärztekammer § 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln, Absatz 1 hat jede medizinische Behandlung unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patientinnen und Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen.

Für alle ernährungstherapeutischen Berufsgruppen wie Ärzte, Ernährungsberater und Heilpraktiker würde das in Kraft treten eines solchen Gesetzes einen schwerwiegenden Eingriff in die Behandlungs – und Therapiefreiheit bedeuten.

Den über 40 Millionen chronisch kranken Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern blieben demnach nur noch der Einsatz von pharmaindustriell hergestellten Medikamenten.

Zudem besteht durch dieses Gesetz die Gefahr

1. des Anstieges chronischer Erkrankungen
2. der Kriminalisierung der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ( über 30 Millionen Bürger müssten sich ihre Nahrungsergänzungen (NEM) im Ausland besorgen)
3. höherer finanzieller Belastungen des Gesundheitswesens
4. zahlreicher Abwanderungen von NEM herstellender Unternehmen in das benachbarte Ausland und somit massive Arbeitsplatzverluste
5. von massiven staatlichen Einnahmeeinbußen von Steuergeldern.
6. erhebliche Wettbewerbsbenachteiligung deutscher Unternehmer gegenüber von Unternehmen im EU-Ausland, die unter EU-Lebensmittelgesetzgebung fallen

Ralf Meyer, 13.11.2010


Anhang 2: Erklärung zur Petition von
Dr. med. Heinrich Kremer


Betreff: Aufruf zum Widerstand gegen die größte anzunehmende gesundheitspolitische Dummheit

Begründung zur Petition an den Deutschen Bundestag I.D. 15271

Die Bundesregierung will per Gesetz das im Grundgesetz garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit für Patienten per Gesetz faktisch massiv einschränken.

Am 11.11.2010 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelgesetzes beschlossen.

Am 12.11.2010 wurden dazu in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) in einem Leitartikel mit der Überschrift „Ein Schlingerkurs“ u.a. folgende bewertende Schlussfolgerungen gezogen.

- Der CSU fehle der Wille, der FDP die Kraft und der CDU das Interesse an einer echten Reform….

- mit der gesundheitspolitischen Meisterschaft ist es in der Koalition nicht weit her. Was sie vorgelegt hat, ist ein klassisches Sammelsurium aus kurzfristigen Sparmaßnahmen und der Erhöhung der Beitragssätze“

-Kurzfristig führe diese Politik zum Gegenteil dessen, was die schwarz-gelbe Regierung als Ziel ausgebe, stellt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zutreffend fest…

-Vorschläge für einen effizienzsteigernden Wettbewerb gibt es nicht. Das Gesundheitsministerium zieht Aufgaben an sich, die bisher in den Händen der Selbstverwaltung lagen…

-hätte Röslers Vorgängerin, Ulla Schmidt (SPD) das gewagt, hätten FDP und Union laut und zu Recht „Staatsmedizin“ gerufen..-eine leitende gesundheitspolitische Idee, ein klares Ziel ist auf diesem Schlingerkurs jedenfalls nicht auszumachen…

Zu allem Unglück hat die Bundesverbraucherministerin Aigner (CSU) eine weitergehende Gesetzesvorlage in das Bundeskabinett eingebracht.

Es handelt sich um eine Änderung des Lebensmittel-und Tierfuttermittelgesetzes. In diesem Gesetz sind unter dem rechtstechnischen Begriff „Nahrungsergänzungsmittel“ die Vorschriften zur Herstellung, zum Vertrieb sowie der lebensmittelrechtlichen Überwachung geregelt. Diese Regelungen gelten für die zum vorbeugenden und therapeutischen Gesundheitsschutz eingesetzten Naturstoffe. Diese Naturstoffe werden in der rationalen Naturstofftherapie verordnet.

Der Gesetzentwurf hat überraschenderweise zum Ziel gesetzt, die für die rationale Naturstofftherapie erforderlichen naturbelassenen Präparationen ohne irgendeine fachliche Begründung aus dem Lebensmittelrecht auszugliedern. Im Gesetzentwurf heißt es, dass die Formulierung „Lebensmittel-Zusatzstoffe“ durch das Wort „Lebensmittelzusatzstoffe“ ersetzt wird. Dieser gesetzestechnische Trick, der auf dem ersten Blick als reine Formalie erscheint, wird jedoch für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland die verheerenden Konsequenzen haben, dass künftig völlig untoxische Naturstoffe mit synthetisch, in industriellem Maßstab produzierten, potentiell toxischen Pharmapräparaten gleichgestellt werden.

Der fundamentale Unterschied zwischen naturbelassenen Stoffen und synthetisch denaturierten Pharmamedikamenten besteht darin, dass erstere von der Natur selbst seit Millionen von Jahren zur Regulation aller Stoffwechselwege und Informationsprozesse in allen vielzelligen Organismen einschließlich des Menschen ausgewählt wurden. Diese Naturstoffe sind dem menschlichen Zellsystem vertraut und werden toleriert da es für diese Naturstoffe in den menschlichen Zellen natürliche Stoffwechsel- und Abbauwege gibt. Dies ist bei den von der Pharmaindustrie hergestellten Präparaten nicht der Fall da ein „intellektuelles Eigentum“ an Naturstoffen im Sinne einer Patentierung nicht möglich ist. Die Pharmaindustrie ist deshalb gezwungen, Pharmapräparate anzubieten, die als neue Erfindungen gelten, die in der Natur nicht vorkommen.

Damit ist zwangsläufig durch diese synthetisch abgeänderten Präparate, ganz im Gegenteil zu den naturbelassenen Stoffen, mehr oder weniger eine potentielle Toxizität gegeben weil es im menschlichen Organismus für diese neu erfundenen Substanzen keine natürlichen Stoffwechsel-und Abbauwege gibt.

Die geplante Absicht des Gesetzgebers, Naturstoffe potentiellen Industriegiften gleichzustellen ist so zu werten, als würde das Verbraucherministerium gesetzlich verfügen wollen, dass Bioprodukte künftig nicht mehr als Lebensmittel gelten. Denn es heißt im genannten Gesetzentwurf in der Änderung im §2 des bisher geltenden Gesetzes „ Zu den Lebensmitteln zählen nicht… Nahrungsergänzungsmittel“

Die FAZ bewertet im genannten Leitartikel vom 12.11.2010 in der Betrachtung der bereits verabschiedeten Änderungen des Arzneimittelgesetzes (insofern auch im Hinblick auf die geplanten Änderungen des Lebensmittel und Tierfuttermittelgesetzes), konsequenterweise die Gesundheitspolitik der jetzigen Regierungsparteien als „Weg in die Staatsmedizin“.

Die Absicht des Gesetzgebers, naturbelassene Stoffe, die heutige an Mikronährstoffen verarmte Lebensmittel ergänzen können, umzutaufen in potentiell gefährliche Industriegifte, hat für die Bürger einerseits und für Therapeuten andererseits folgende Konsequenzen:

Im Falle der Verabschiedung dieses Gesetzes würden die vorbeugend und therapeutisch eingesetzten Naturstoffe Beurteilungskriterien unterworfen werden, die völlig ungeeignet sind um die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit komplexer Naturstoffpräparate beurteilen zu können.

Aus langjähriger, leidvoller Erfahrung wissen wir, dass in der Ministerialbürokratie und in den politisch weisungsabhängigen Prüfbehörden nicht der nötige Sach-und Fachverstand gegeben ist.

Dazu heißt es im renommierten US-Magazin Science vom 10.01.2010 in dem Beitrag „Potential of nutrition therapie“:-das außergewöhnliche Wirkprofil der in der rationalen Naturstofftherapie eingesetzten Naturprodukte hat bisher keine ausreichende Verbreitung gefunden aus drei Gründen:

1. Die Pharmaindustrie ist aufgrund ihrer bisherigen Monopolstellung und der Tatsache, dass Naturstoffe nicht patentiert werden können, nicht interessiert an der therapeutischen Erforschung natürlicher Substanzen.

2. Mediziner wenden in der Regel naturbelassene Komplexpräparate in Kliniken und Praxen nicht an wegen „due to lack of knowledge“. Dieser „Mangel an Wissen“ hat zu massiven Vorurteilen gegenüber der rationalen Naturstofftherapie geführt und damit zu einer Haltung auch des Nichtwissenwollens.

3. Auch in der traditionellen westlichen Naturheilkunde wurde seit einhundert Jahren der Fehler gemacht in der Regel mit einzelnen natürlichen Substanzen zu arbeiten.

Soweit Science

Die in Science unter Punkt drei genannte Problematik wurde jedoch bereits vor einem Jahrzehnt durch therapeutische Grundlagenforscher in der Bundesrepublik Deutschland erkannt und geeignete Rezepturen für die komplexe Kombination von präventiv und therapeutisch hoch wirksamen Naturstoffen entwickelt. Zu deren therapeutischen Einsatz wird in der internationalen Forschungsliteratur, die mittlerweile 10000de von wissenschaftlich medizinischen Publikationen zur rationalen Naturstofftherapie umfasst, übereinstimmend festgestellt, dass diese Naturstoffe „extrem sicher“ sind und dies „auch bei sehr hohen Dosierungen“.

Da im Gesetzentwurf keinerlei Kriterien zu den nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehenen Zulassungsverfahren angegeben sind, ist mit Recht anzunehmen, dass seitens der Behörden für jeden einzelnen Inhaltsstoff der Naturprodukte eine Einzelprüfung auf Wirksamkeit verlangt werden wird. Dies ergibt sich aus der Praxis der bisher konventionell ausgeübten Prüfverfahren.

Diese Vorgehensweise wäre jedoch völlig kontraproduktiv, da die Natur selbst niemals mit Einzelsubstanzen arbeitet. Insofern kann man die Wirksamkeit der in labordokumentierten Praxisstudien langjährig bewährten komplexen Naturstoffpräparationen nicht durch Einzelstoffprüfungen bewerten. Insofern sind die konventionellen Zulassungsverfahren nicht geeignet, um das im Gesetzentwurf vorgegebene Ziel des Verbraucherschutzes zu rechtfertigen. Jahrelange klinische Einzelstoffprüfungen müssten damit zwangsläufig zu einem negativen Nachweis der Wirksamkeit führen. Das würde zur Folge haben, dass sich die Bürger künftig nicht mehr in Selbstbestimmung für eine nichttoxische rationale Naturstofftherapie entscheiden könnten. Die Behörden würden den bewährten naturbelassenen Komplexpräparaten die Zulassung verweigern müssen, da ja durch die Einzelstoffprüfungen die hohe Wirksamkeit im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes von vornherein nicht belegbar ist.Die Konsequenz wäre also, dass keine rational begründbare Alternative zur vorherrschenden pharmamedizinischen Behandlung der Bürger zur Verfügung stehen würde. Damit wäre das im Grundgesetz garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit außer Kraft gesetzt, das ja die Freiheit zur Selbstbestimmung des Bürgers in der Wahl der von ihm gewünschten Behandlungsform voraussetzt.

Die Bürger wären mangels Alternative quasi einer pharmamedizinischen Zwangstherapie unterworfen. Gleichzeitig wäre das Prinzip der Therapiefreiheit für die Angehörigen der Heilberufe faktisch suspendiert.

Im Falle des Inkrafttreten des zur Zeit vorliegenden Gesetzentwurfes werden wir uns gezwungen sehen, aufgrund der fundamentalen Bedeutung des fachlich völlig unbegründeten Eingriffes in das unveräußerliche Grundrecht der selbstbestimmten Wahrnehmung des Rechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit, beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Abschließend stellen wir fest, dass die Bundesregierung durch das beschriebene Gesetzesvorhaben den sozialen Frieden in der BRD aufs Spiel setzt. Und dies aus erkennbaren Motiven, die keineswegs dem vorgeschützten Verbraucherinteresse dienen. Vielmehr würden die realen gesundheitspolitischen Probleme angesichts der Tatsache, dass von Experten die Zahl der chronisch kranken Bundesbürger auf mehr als 40.000 000 eingeschätzt wird, in unerträglicher Weise verschärft werden.

Wir müssen deshalb die geplante Verabschiedung des genannten Gesetzes als größte anzunehmende gesundheitspolitische Dummheit bewerten. Da in der Bevölkerung Konsens besteht, dass die Gesundheit das höchste Gut ist, darf das Recht auf Leben und körperliche Gesundheit niemals einer kurzsichtigen und kurzfristigen Klientelpolitik geopfert werden.

Dr.med. Heinrich Kremer

Medizinaldirektor em

Ärztlicher Supervisor für die approbierten Ärztinnen und Ärzte sowie approbierte Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker die dem internationalen Therapeutennetzwerk angeschlossen sind.
 
So jetzt langsam formieren sich alle die es verstanden haben was uns da droht. Und das sind viele wie es aussieht.

Hier gibt es einen Newsletter und viel Info und TO DOS. Die unbedingt machen!!
Keine Staatsmedizin

Hier ist ein neues Video von versch. Therapeuten und die sehen teilweise echt ernsthaft entschlossen aus, finde ich. Besonders dieser Albert Hesse. Dem möchte ich nicht Nachts begegnen mit ner CSU Flagge aufm T-Shirt (die Ilse Aigner von der CSU hat diese Anti-NEM-Kampagne gestartet).

YouTube - KeineStaatsmedizin's Channel

Also wer was tun will dafür das Nahrungsergänzungsmittel auch noch in 30 Tagen im nächsten Jahr im Januar zu kaufen sind, bitte hier Infos holen:
Keine Staatsmedizin

Da stehen sehr effektive Methoden drin.

Besonders die neue Petition ist endlich online: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=13766

Bitte unbedingt mitzeichnen!!! Man hat uns betrogen indem man die veröffentlichung der Petition nach hinten geschoben hat. Jetzt sind nur noch die paar Tage bis Ende des Jahres zu nutzen. Dann ist alles vorbei...
Dies ist die eigentliche Petition auf die wir alle gewartet haben.

lg,

detox
 
Hallo detox,

wo sind Deine Argumente???? Ich habe bis jetzt keine von Dir gelesen.

in Deinem Link steht:
„beim Verkehr mit Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und
Bedarfsgegenständen vor Täuschung, auch vor für die Verbraucherinnen und
Verbraucher zum Verzehr ungeeigneten Lebensmitteln oder zur Verwendung
ungeeigneten Bedarfsgegenständen im Sinne des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1,
dagegen bist Du?

In meinen Augen bist Du ein Demagoge.

peter
 
Ich hab ein super Argument. Ich will in 30 Tagen weiterhin die Nahrungsergänzungsmittel zum gleichen Preis beziehen, die mir jetzt schon helfen gesund zu werden.

Da kannst Du so viel Unsinn labern wie Du willst Eisbärchen. Selbst wenn es nur eine 1% Wahrscheinlichkeit gäbe, und das ist leider nicht der Fall, das meine nächste NEM-Bestellung gefährdet ist, würde ich all das machen was ich dafür tue.

Und warum fragst Du überhaupt nach mir. Wer bin ich schon. Aber wenn selbst Anwälte, Ärzte und HPs sich alle samt zu 100% Prozent gegen diese dämlichen neuen Pharmalobby-verursachten, geldgeilen, menschenverachtenden und EU-gesetzeswidrigen Gesetzesänderungen aussprechen. Das zählt.

Mehr Info hier: Was kann ich tun um mich gegen das nahende NEM-Verbot auszusprechen?.
 
Hallo Detox,

ich bin stille Mitleserin in diesem Thread und wollte mich an dieser Stelle mal für Deine Beiträge, Deine Mühen und Dein Engagement hier bedanken! :klatschen

Dank auch an alle anderen, die hier immer wieder auf die aktuellen Entwicklungen in Sachen Freiheitsberaubung und Bevormundung bei alternativen Behandlungsmethoden, durch den von den Pharmalobbies getriebenen Staat, hinweisen! :wave:

Viele Grüße
Binnie
 
Aus dem o.g. Link:

"Auch für die Registrierung eines traditionellen Arzneimittels müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Sie sind im Kapitel 2a, Art.16a der Richtlinie aufgeführt. Traditionelle Arzneimittel müssen demnach bereits seit 30 Jahren, davon seit 15 Jahren in der EU, in Verwendung sein, sie dürfen nur eine bestimmte Stärke haben und sind lediglich in Dosierungen, die kein Risiko für den Patienten darstellen, vor allem für die Selbstmedikation, geeignet. Die Übergangsfrist zur Anpassung vorhandener Präparate an diese Bestimmungen läuft im April 2011 ab."


Für mich klingt das so als wenn es keine Weiterentwicklungen in der Alternativen Medizin geben soll, und dass eine wirksame Dosis für Heilpflanzen verhindert werden soll.
Sollen pharmazeutische Produkte dann die einzige Altenative werden? Bei dem Gedanken sträuben sich mir die Haare!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wuhu,
und sehr interessant auch, dass auf selbem Portal von einem Kollegen (T. F., 03.11.2010) entgegen des aktuellen Artikels (S. B., K. F. N., 10.11.2010) zum Unterschreiben dieser Petition angeregt wird: Naturheilkunde-Petition an den Bundestag

Da weiß wohl die linke Hand nicht, was die rechte... :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Binnie danke für Deine ermutigenden Worte. Die haben mir gut getan. Ist nämlich tatsächlich ne Menge Arbeit. Glücklicherweise bekomme ich von überall Unterstützung. Es ist als wenn fast alle gegen diese Gesetzesänderungen sind und auch sehen wer da hinter steckt und zu welchem Zweck.

An die anderen: Bitte bitte nichtmehr die alte, ABGELAUFENE Petition oder Seiten die darauf linken aus der Kiste ziehen! Die Petititon gegen das Verkaufsverbot für Heilpflanzen war auch sehr wichtig, aber wir haben Sie bereits mit über 120.000 Stimmen gewonnen und Sie bezog sich eher auf den Handel und Großeinkauf von Heilkräutern.

Jetzt geht es um das viel akutere und wichtigste Gesetz an der Änderung des Lebensmittelgesetzes, welches von Experten so ausgelegt wird, dass es dem Staat die Möglichkeit gibt NEMs und Nahrunsgmittelkonzentrate in wahnwitzige Preishöhen zu treiben und durch überflüssige Proben und Tests viele NEMs zu Gunsten der deutschen Pharmaindustrie (eine der stärksten der Welt) vom Markt zu vertreiben.

Es sind nur noch ca. 3 Wochen zeit bis wir da 50.000 Mitzeichner brauchen und jedes Mal wenn jemand über die alte, bereits abgeschlossene Aktion, postet, tut Ihr uns keinen Gefallen. Bitte statt dessen die neue Verlinken.

Wenn da in der Petition Hauptpetent "Heim, Wasilka" oder "In der paralmentarischen Prüfung" steht, dann ist das die alte Petition.

Hier geht es zur neuen Petition: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=13766

P.S. Wenn Ihr Infoseiten braucht, dann schaut euch mal die hier an: Keine Staatsmedizin. Besonders die Videoseite. Artikel zur neue Petition werdet Ihr zur Zeit noch schwer in Google finden, da Ihr von mir immer alles als erste erfahrt. Es weiß einfach noch keiner.
 
Hallo ihr Lieben!

Heute habe ich diese Email erhalten:


Die



EFN - European Federation for Naturopathy e.V.



informiert



Unser Thema



Auswirkungen der Richtlinie zu traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln (THMPD) auf die Verkehrsfähigkeit von Erzeugnissen mit Pflanzen oder Pflanzenstoffen (insbesondere Lebensmittel und Kosmetika)



Wiederholt erhalten wir Anfragen und Bitten, uns zu einer Petition Heilpflanzen betreffend zu äußern bzw. uns dieser Petition anzuschließen.



Hier unsere Stellungnahme:

Die englische Regierung hatte eine rigide Umsetzung der Direktive, sobald sie im April 2011 in Kraft tritt, angekündigt. Unser englischer Mitgliedsverband hat beim EuGH eine entsprechende Klage eingereicht. Dies hat zur Folge, dass alle diesbezüglich geplanten Termine zur Zeit gestoppt sind.



In diesem Zusammenhang schließt sich die EFN - European Federation for Naturopathy den Ausführungen des BDIH - Bundesverband Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel e.V. an. Die Ausführungen wurden verfasst von Herrn Harald Dittmar, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des BDIH. Er hat uns gestattet, die Ausführungen zu veröffentlichen, was wir mit Dank an Herrn RA Dittmar hiermit gern tun.



Aus Anlass der in letzter Zeit verstärkt im Internet kursierenden Stellungnahmen zur im Betreff aufgeführten Problematik (s. Überschrift), die teilweise auf einen derzeit laufenden Petitionsantrag beim Deutschen Bundestag Bezug nehmen, möchten wir zusätzlich zu den in der Vergangenheit bereits überlassenen Informationen folgende Hinweise zu der EG Richtlinie über tradionelle pflanzliche Arzneimittel (THMPD) geben:



1.

Die diskutierte EG Richtlinie 2004/24/EG hat bereits im Jahre 2004 in der EU eine einheitliche Grundlage für traditionelle pflanzliche Arzneimittel geschaffen. In Deutschland wurden die EU-Regelungen bereits durch die 14. AMG Novelle im Jahre 2005 durch Aufnahme der §§ 39a-d in das deutsche Arzneimittelgesetz übernommen. Bereits seit September 2005 besteht damit die Möglichkeit einer Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel. Das vielfach angesprochene Datum 30.04.2011 hat mit dem Inkrafttreten irgendwelcher neuen Regelungen nichts zu tun. Vielmehr betrifft dieses Datum den Zeitpunkt, bis zu dem Arzneimittelhersteller einen Antrag auf Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel stellen können. Für Arzneimittel, die nach deutschem Recht ohne ein Zulassungsverfahren als fiktiv zugelassen galten, endete die Antragsfrist bereits mit dem 01.01.2009.



Es entbehrt daher jeglicher Grundlage, wenn in Veröffentlichungen zur Thematik der Eindruck erweckt wird, dass im April 2011 eine Neuregelung in Kraft trete oder dass im Rahmen von Petitionen auf laufende Gesetzgebungsverfahren Einfluss genommen werden könne.



2.

Gleichermaßen unzutreffend sind Aussagen, wonach durch die THMPD "Naturprodukte zu medizinischen Produkten umdeklariert" würden, es in Europa verboten würde, "Heilkräuter und Pflanzen zu verkaufen, die keine Lizenz haben" oder "Naturstoffe, denen man eine Heilwirkung zuschreibt, nicht mehr als Lebensmittel eingestuft" werden könnten.



Richtig ist vielmehr, dass die THMPD keine Auswirkung auf die Definitionen hat, nach denen sich die Einstufung eines Erzeugnisses als Lebensmittel, Arzneimittel oder Kosmetikum bestimmt.



Nach diesen bereits seit langem feststehenden Begriffsbestimmungen ist es nicht möglich, z.B. ein Nahrungsergänzungsmittel oder ein sonstisges Lebensmittel mit der Zweckbestimmung in Verkehr zu bringen, Krankheiten zu verhüten oder zu behandeln. Denn dann handelt es sich um ein Arzneimittel. Die THMPD ändert hieran nichts.



Umgekehrt hat die THMPD auch keinen Einfluss auf die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln, die ohne eine arzneiliche Zweckbestimmung zu Verhütung oder Behandlung von Krankheiten in Verkehr gebracht werden. Solche Erzeugnisse bleiben auch dann Lebensmittel, wenn sie Pflanzen oder Pflanzenteile oder aus Pflanzen gewonnene Stoffe enthalten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn solche Erzeugnisse unter Berücksichtigung ihrer Zusammensetzung und Dosierungen sowie der für ihre Verzehrsmenge gegebenen Empfehlungen zu einer pharmakologischen Wirkung bei ihrer Verwendung führen und damit nach der EU-weit gültigen Arzneimitteldefinition wegen dieser Wirkung als Arzneimittel zu behandeln sind. Auch dies ist jedoch keine neue, durch die THMPD geregelte Rechtslage.



Soweit es sich bei in Nahrungsergänzungsmitteln oder Lebensmitteln verwendeten Zutaten um Stoffe handelt, die aus sogenannten Arzneipflanzen bestehen oder aus diesen gewonnen wurden, hat der Europäische Gerichtshof mehrfach und ganz ausdrücklich auch im Rahmen einer Entscheidung aus dem Jahre 2009 (Kommission gegen Spanien) klargestellt, dass solche Erzeugnisse nach den allgemeinen oben dargestellten Regeln zu behandeln sind: Wird das Produkt nicht mit einer arzneilichen Zweckbestimmung vertrieben und sind die Pflanzenstoffe so dosiert, dass sie zu keiner über eine "normale" physiologische Wirkung hinausgehenden pharmakologischen Wirkung führen, ist von einem Lebensmittel auszugehen, auch wenn die verwendete Pflanze eine "Heilpflanze" oder "Arzneipflanze" ist.



3.

Die THMPD regelt ein vereinfachtes Registrierungsverfahren für pflanzliche Arzneimittel. Sie gilt damit ausschließlich für Arzneimittel in dem oben dargestellten Sinne.



Abweichend von den für sonstige Fertigarzneimittel geltenden strengeren Zulassungsregeln kann eine Registrierung für ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel auch dann erfolgen, wenn eine mindestens 30-jährige Tradition (davon mindestens 15 Jahre in der EU) zusammen mit der Unbedenklichkeit und der Plausibilität der pharmakologischen Wirkungen belegt werden kann.



Auf solche Belege kommt es nicht an, wenn auf eine gemeinschaftliche Pflanzenmonographie oder eine sogenannte Listenposition (Art. 16h bzw. 16f der EG-Richtlinie) Bezug genommen werden kann. Die Kommission hat bis dato für sieben Pflanzen entsprechende Einträge vorgenommen, die das Anwendungsgebiet, die spezifizierte Stärke und Dosierung, den Verabreichungsweg und alle anderen für die sichere Anwendung des pflanzlichen Stoffes als traditionelles pflanzliches Arzneimittel erforderlichen Informationen enthalten.



Aufgeführt in der Liste sind bisher:

Foeniculum vulgare Miller subsp. vulgare var. vulgare (Bitterer Fenchel, Frucht)

Foeniculum vulgare Miller subsp. vulgare var. dulce (Miller) Thellung (Süßer Fenchel, Frucht)

"Mentha x piperita L." (K (2010) 1867) (Pfefferminze)

Echinacea purpurea(l.) Moench (Purpursonnenhutkraut)

Eleutherococcus senticocsus (Rupr. Et Maxim) Maxim (Taigawurzel)

Calendula officinalis (Ringelblumenblüten)

Pimpinella anisum (Anis)



Ein Antragsteller kann daher die Registrierung seines konkreten Erzeugnisses alleine unter Bezugnahme auf diese Listeneinträge erhalten. Die Listung bedeutet nicht, dass die dort angeführten "Arzneipflanzen" per se Arzneimittel sind, die nur noch als Arzneimittel vertrieben werden könnten.



So wird es gemäß den unter 2. dargestellten Grundsätzen z.B. auch weiterhin Pfefferminztee zu kaufen geben, ebensowenig wie Pfefferminzeis, Minzebonbons usw. dadurch verboten würden.



Die Regelungen über tradtionelle pflanzliche Arzneimittel führen alledings dazu, dass pflanzliche Arzneimittel, die die oben dargestellten Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich ihrer langjährigen Tradition als Arzneimittel in der EU nicht erfüllen und auch nicht zugelassen sind, nicht verkehrsfähig sind, bzw. bleiben. Außerdem verlieren solche traditionellen Arzneimittel, die zwar den Registrierungsvorgaben entsprechen, für die aber nicht rechtzeitig ein Registrierungsantrag gestellt wird, ebenfalls spätestens nach dem 30.04.2011 ihre Verkehrsfähigkeit.



4.

Die THMPD hat auch keine Geltung für kosmetische Mittel. Vorausgesetzt, dass das Erzeugnis bei bestimmungsgemäßer Anwendung für den Verbraucher sicher ist und durch die Zusammensetzung bei äußerlicher Anwendung keine pharmakologische Wirkung gegeben ist, können in Kosmetika auch (selbst verschreibungspflichtige) Arzneimittel und damit auch Arzneipflanzen verwendet werden. Zu beachten sind die Vorschriften des Kosmetikrechts über nicht oder nur beschränkt erlaubte Pflanzenstoffe. Auf diese Vorschriften hat die THMPD allerdings ebenfalls keine Auswirkungen.



Im Gegensatz zum Lebensmittelrecht erlaubt es die Definition des kosmetischen Mittels darüber hinaus auch, Aspekte des Schutzes vor Hauterkrankungen oder im untergeordneten Sinne selbst therapeutische Anwendungen anzusprechen, wenn die überwiegende Zweckbestimmung eindeutig eine kosmetische ist (Reinigung, Pflege der Haut, dekorative Verwendung).



Wir hoffen, mit diesen Informtionen etwas zur Klärung der aufgetretenen Fragen beitragen nzu können



Mit freundlichen Grüssen

Harald Dittmar

Rechtsanwalt

Geschäftsführer

BDIH

Bundesverband Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel e.V.

68161 Mannheim



Dier EFN - European Federation for Naturopathy schließt sich dem an. Die vorliegende Ausführungen entsprechen auch unseren Erkenntnissen. Wir sehen daher keine Veranlassung, uns der Petiton anzuschließen.



Mit freundlichen Grüßen

EFN - European Federation for Naturopathy e.V.



V.i.S.d.P.

EFN - European Federation for Naturopathy e.V.

Hauptstr. 108

50226 Frechen

Tel. 02234-956233

Fax 02234-956235

EFN - European Federation for Naturopathy e. V. (Europischer Verband fr Naturheilkunde)

E-Mail: [email protected]


irgendwie blicke ich langsam nicht mer durch!? :rolleyes::confused:
 
Guten Morgen Myrona,

danke für Deinen Beitrag. Ich denke er müsste dem letzten Petitionsunterzeichner klar machen wie er benutzt wurde.

Die Petitonen waren schwammig formuliert, der eigentliche Grund für die Petition war doch wohl hochdosierte Nahrungsergänzungsmittel weiterhin mit der Reklame des Gesundheitsnutzens als Nahrungsergänzungsmittel vertreiben zu können.

Nach diesen bereits seit langem feststehenden Begriffsbestimmungen ist es nicht möglich, z.B. ein Nahrungsergänzungsmittel oder ein sonstiges Lebensmittel mit der Zweckbestimmung in Verkehr zu bringen, Krankheiten zu verhüten oder zu behandeln. Denn dann handelt es sich um ein Arzneimittel. Die THMPD ändert hieran nichts.
aus obigen Text.

peter
 
Guten Morgen Myrona,
danke für Deinen Beitrag. Ich denke er müsste dem letzten Petitionsunterzeichner klar machen wie er benutzt wurde.

so klar finde ich das alles nicht. bitte erklär mir mal jemand, was es mit dem jiaogulan-verbot auf sich hat. ist das ein bereits real existierender fall der besagten hohen zulassungshürde? oder ein fake???

merkwürdigerweise ist dort die rede von einer sog. novel-food-regelung, die zum verbot geführt habe (also noch nicht mal der zankapfel des heilwirkungsversprechens...). leider zählen hamburger & co. wohl nicht darunter (haben wir sie inzwischen schon "traditionell" in eu-land?). :zunge:

lg
minon
 
Also da das ach so harmlos erscheinende Eisbärchen hier mal wieder mit einer ganz klaren Absicht versucht Dinge so zu verdrehen, dass Zweifel an den Petitionen entstehen, hier die Auflösung:

Der Text der "EFN - European Federation for Naturopathy e.V." bezieht sich auf ein völlig anderes Thema!

Hier geht es um pflanzliche Arzneimittel also wenn z.B. ein Mistelpräparat aus der Apotheke jemandem in die Vene gespritzt werden soll.

Dies hat absolut nichts mit dem neuen Lebensmittelgesetz zu tun und es gibt auch niemanden der dagegen etwas hat und der Verband der oben erwähnt wird hat sich auch noch überhaupt nicht zu dem Thema das wir hier besprechen geäußert.

Desweilen gute Nachrichten für alle!

Es kam gerade Nachricht an einen der Petitionsaufsetzer, direkt vom Deutschen Bundestag, darüber das massiv Protest und Bedenken gegen das zur Zeit in der Durchführung stehende Gesetz zur Änderung des Lebensmittelgesetztes dort eingegangen ist und Sie sich jetzt sehr genau damit beschäftigen.

Also schon mal ein Fortschritt.
 
In den USA wird nun von der FDA injizierbares Vitamin C verboten: www.naturepower.ch/wissen-fuer-sie/hintergrundwissen/verbot-von-injizierbarem-vitamin-c-wird-gesundheit-der-amerikaner-weiter-ruinieren/

Was kommt als nächstes? Wann fängt es bei uns an?

Gibt es schon Neuigkeiten was ab den 1. April in Deutschland verboten wird?

Mir macht die ganze Entwicklung Angst. Codex Alimentarius lässt grüßen.
 
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