Prozente beim Versorgungsamt

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hallo liebes forum,

hab wieder mal fragen

mir wurde gesagt man könne beim versorgungsamt prozente für schwerbehinderung (klingt jetzt übertrieben) aber ist so beantragen wenn man z.b.
einen bandscheibenvorfall oder fibromyalgie oder sonstiges hat

hat jemand da erfahrung auf was bzw. ob und wieviel prozente man dafür bekommen kann und was das dann bringt ?

wäre für antworten dankbar

lg pucki
 
Wenn überhaupt Prozente auf Fibromyalgie anerkannt werden sollen?
Dann würde ich höchstens mit 30% rechnen, mehr aber auch nicht.

Es kommt jedoch auf die Beurteilung von deinem Arzt an,
inwieweit das Amt für Soziales, Dir die Prozente dann bewilligen.

Du hast dadurch einen besseren Schutz auf deinem Arbeitsplatz,
obgleich man sich in der Heutigen Zeit, da auch nicht mehr
verlassen kann.


Landesversorgungsämter der Bundesrepublik Deutschland - Gesamtdokument

Diese Liste finde ich besser!

Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Pucki,

die Fibromyalgie wird neuerdings sogar erwähnt, ebenso wie CFS.

18.4 Fibromyalgie
Die Fibromyalgie, das Chronische Fatigue Syndrom (CFS), die Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnliche Syndrome sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.
GdS-Tabelle

Oder auch hier: VMG Teil B - GdS-Tabelle (evtl. hat James oben die gleiche Tabelle schon mal verlinkt als pdf)

Das "Besondere" bei der GdS-Einstufung ist, dass es hier um die tatsächlichen Funktionseinschränkungen geht und nicht so sehr um Diagnosen. Und - wie James schon sagt - sie kann von daher bei einer Diagnose sehr unterschiedlich ausfallen. Es kommt drauf an, was Dein Arzt in den Befund reinschreibt und ich habe mehrfach im Bekanntenkreis gehört, dass es sich durchaus lohnt, zu widersprechen, wenn man meint, man wäre falsch eingestuft worden.

Zu den (theoretischen) Folgen einer festgestellten Schwerbehinderung: SGB 9 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

In punkto Chancen auf dem Arbeitsmarkt ist es diffizil und schwer einzuschätzen, ob eine Schwerbehinderung einem hilft (weil Arbeitgeber z.B. Quoten erfüllen wollen) oder eher nicht. Das heißt, bei Grenzfällen (Erkrankungen, mit denen man ganz gut leben kann und für die man evtl. 30% bekommen würde), sind ein paar stategische Überlegungen durchaus sinnvoll. Ich selbst weiß aber über letzteres nicht mehr, als ich hier schreibe, habe das nur kürzlich im Bekanntenkreis mitbekommen. Es macht Sinn, hier bei Betroffenen nachzufragen.

Ab 70% kommt man dann auch preiswerter in viele Theater und Museen... aber das ist ja für Dich wohl eher nicht relevant.

Gruß
Kate
 
@Kate es wird immer noch Steine in den Weg gelegt,
die überwunden werden muss.

Wenn man nicht damit einverstanden ist, kann man Einspruch erheben.

Vor Gericht ging ich jedoch nicht!

Dann lieber nach einem viertel Jahr einen neuen Antrag stellen,
so hat es mir einmal ein Sachbearbeiter gesagt.

Das ginge viel schneller, als vor dem Gericht.
 
Ich bin vor das Sozialgericht gegangen. Es dauert zwar wirklich länger, im Ergebnis kam ich jedoch viel näher an die tatsächlichen Gegebenheiten. Über einen erneuten Antrag wäre lediglich nach meiner Auffassung nur ein Kompromiss mit Abstrichen möglich.
 
@James, teuflisch,teuflisch wir haben das Jahr 2012
und ich habe die Gerechtigkeit in DEUTSCHLAND gerade erneut vor den Augen.

Ich kann nur sagen, es weht ein ziemlich rauher Wind
und man erschwert uns immer mehr die Lage,
als chronisch Kranker überhaupt noch anerkannt zu werden.



lg
 
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