Neuregelung der Organspende (D)

James

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Neuregelungen der Organspende in Deutschland

Am 25. Mai 2012 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgeset-zes und das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz mit breiter Mehrheit beschlossen. Ziel ist es, die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen. Durch die Entschei-dungslösung werden die Bürger regelmäßig in die Lage versetzt, sich mit der Frage der eigenen Spendenbereitschaft auseinanderzusetzen. Um eine informierte und unabhängige Entscheidung jedes Einzelnen zu ermöglichen, ist eine breite Aufklärung der Bevölkerung zu den Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende durch die Länder, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen vorgesehen.

Warum war eine Neuregelung erforderlich?
Derzeit stehen rund 12.000 Menschen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Etwa. 1000 Menschen sterben jährlich, da sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten. Ein einzelner Organspender kann bis zu sieben schwerkranken Menschen helfen. 2011 wurden 1200 Menschen nach ihrem Tod 3917 Organe entnommen – das waren 7,4 Prozent Spender weniger als im Vorjahr. In Deutschland kommen auf eine Million Einwohner 14,9 Spender. International liegt die Bundesrepublik damit im unteren Drittel. Zwar geben in Umfragen drei von vier Personen an, dass sie prinzipiell zur Organspende bereit sind. Bislang besitzt aber nur ein Viertel der Bürger einen Organspendeausweis. Anliegen ist es, die Differenz zwischen der grundsätzlichen und der tatsächlichen Bereitschaft zu überwinden.

Wie war die Regelung bisher?
Bislang galt, dass eine Organ- oder Gewebeentnahme nur stattfinden darf, wenn der Verstorbene ent-weder zu Lebzeiten selbst oder seine Angehörigen an seiner Stelle nach seinem mutmaßlichen Willen dem aktiv zugestimmt haben. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch weiter. Die Konfrontation mit dem Thema Organspende und die Information hierzu erfolgten eher zufällig. Künftig soll alle Bürger strukturiert eine angemessene Information bekommen und die Möglichkeit, eine aufgeklärte Entschei-dung zu treffen und diese zu dokumentieren.

Wie wird über die Organspende informiert?
Künftig werden gesetzliche und private Krankenkassen alle zwei Jahre Ihre Versicherten über 16 Jah-re anschreiben und sie bitten, sich zu entscheiden, ob sie ihre Organe im Todesfall spenden wollen oder nicht. Im Zuge der Anschreiben erhalten alle Bürger Informationsmaterial sowie einen Organ-spendeausweis zum Ausfüllen und Einstecken. Der Brief muss nicht beantwortet werden. Ebenso nennen die Krankenkassen fachlich qualifizierte Ansprechpartner zu Fragen der Organspende. Auch die Behörden werden bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisen Informationsmaterial mit auf den Weg geben. Erstmalig soll dies schon in diesem Jahr geschehen, ein weiteres Mal in zwei Jahren. Nach der Aufforderung im Jahr 2017 dann alle fünf Jahre. Um die Verbreitung von Organspende-ausweisen unter jüngeren Menschen zu erhöhen und diese persönlich anzusprechen, hat der Verein "Die Initiatoren" unter der Adresse Leben schenken - Organspende-App auf Facebook | Facebook eine Facebook-Application gestartet. Mit der App können Facebook-Nutzer sich über die Organspende informieren und kostenfrei einen Ausweis bestellen sowie ihr Engagement mit anderen Nutzern teilen.

Gibt es eine Verpflichtung zur Organspende?
Spender wird nur, wer sich hierzu aktiv entscheidet und dies in einem Organspendeausweis dokumen-tiert. Der Grundsatz der Freiwilligkeit der Entscheidung jedes Einzelnen und die Ergebnisoffenheit der Aufklärung sind gesetzlich klargestellt. In den Anschreiben stehen die Optionen "Ja", "Nein" oder "Ich weiß nicht" zur Verfügung.
Welche Vorteile haben die Angehörigen?
Angehörige, die auf eine schriftliche Äußerung des Verstorbenen zur Bereitschaft oder Verweigerung einer Organspende zurückgreifen können, werden hierdurch von einer sehr schwierigen Entscheidung entlastet. Zudem ist im neuen Transplantationsgesetz geregelt, dass alle Kliniken, in den Organspen-den durchgeführt werden, einen Transplantationsbeauftragten bestellen müssen, der im Ernstfall die Angehörigen qualifiziert berät.

Was hat sich für Lebendspender verändert?
Durch das neue Transplantationsgesetz wird die Absicherung von Lebendspendern verbessert und umfassend geregelt. So hat jeder Organspender einen Anspruch gegen die Krankenkasse des Organ-empfängers, insbesondere auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Fahrtkosten und Reha-bilitation. Zudem greift ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer, die ein Organ spenden und für die Zeit der Operation und Behandlung ausfallen. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauern, hat der Organspender zudem einen erhöhten Anspruch auf Krankengeld. Eine weitere Neuerung betrifft den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Es wurde geregelt, dass sich der Unfallversicherungsschutz auf alle Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit der Organspende bezieht, die über eine regelmäßig entstehende Beeinträchtigung hinausgeht und im ursächlichen Zusammenhang steht. Ebenfalls wird die Versorgung von Spendern vor und nach der Transplantation in den Versorgungsbereich der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung aufge-nommen. Damit kann eine qualitativ hochwertige, spezialisierte Diagnostik und Behandlung sowie eine strukturierte Nachsorge für Spender wie Empfänger gewährleistet werden.

Wie wird mit den Daten von Organspende-Willigen verfahren?
Es gibt in Deutschland kein Organspenderegister, es genügt, einen Organspendeausweis auszufüllen und diesen stets bei sich zu tragen. Künftig soll die Entscheidung für oder gegen eine Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Die Speicherung der Angaben ist für die Versicherten freiwillig. Die Krankenkassen erhalten dadurch keinen Zugriff auf die übrigen Gesund-heitsdaten. Derzeit ist eine solche Speicherung aus technischen Gründen jedoch noch nicht möglich.

Gibt es Veränderung in Bezug auf die Qualität?
Mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes werden EU-rechtliche Vorgaben umge-setzt. Damit wird es in Europa künftig einheitliche und klare gesetzlich festgelegte Standards für die Qualität und Sicherheit der Organtransplantation geben. Neben hohen Qualitäts- und Sicherheitsan-forderungen geht es vor allem auch um verbesserte Abläufe und Strukturen in Krankenhäusern. So können Organspenden nur in Krankenhäusern mit einer Intensivstation, die über Beatmungsgeräte verfügt, erfolgen. Die Aufgaben dieser Krankenhäuser im Prozess der postmortalen Organspende werden im Transplantationsgesetz gesetzlich verankert, was die Verantwortung der Krankenhäuser und ihre aktive Mitwirkungspflicht für die Organspende unterstreicht. Ebenso werden die Kranken-häuser verpflichtet, einen Transplantationsbeauftragten zu bestellen, der den Gesamtprozess der Organspende koordiniert.

Welche Organe können gespendet werden und kann der Spender entscheiden welche?
Für die Spende kommen zum einen die inneren Organe infrage, wie Herz, Niere, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Sie retten in den meisten Fällen Schwerstkranke vor dem Tod. Zum anderen kann Gewebe entnommen werden. Die trägt in der Regel zur Verbesserung der Lebens-qualität von Kranken bei, z. B. kann die Hornhaut der Augen fast erblindeten Menschen einen Teil ihrer Sehkraft zurückgeben. Wer solche Verwendungen ausschließen will, muss dies auf dem Organ-spendeausweis vermerken. Auf dem Ausweis lässt sich genau festhalten, ob sich die Bereitschaft auf alle oder nur bestimmte Organe bezieht.
Welche Voraussetzung für die Organspende gibt es?
Nur etwa ein Prozent der 400.000 Menschen, die jedes Jahr im Krankenhaus sterben, erfüllen die Voraussetzung zu Organspende. Der Fall tritt dann ein, wenn das Gehirn unwiderruflich geschädigt ist, sie aber weiter beatmet werden können, so dass die anderen Organe noch mit Blut versorgt wer-den. Begrenzung zur Organspende, z. B. aufgrund des Alters oder Vorerkrankungen gibt es so gut wie keine. So können durchaus auch Personen mit Erkrankungen spenden - entscheidend ist, wie gesund die Organe sind. Ausgeschlossen sind jedoch z. B. Personen, in deren Blut sich Aids-Erreger befinden. Formale Voraussetzung ist, dass zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod bestä-tigen. Diese Mediziner dürfen nicht an der Entnahme oder Übertragung der Spenderorgane beteiligt sein. Ob mit dem Hirntod definitiv alle Funktionen erloschen sind, ist weiterhin unter den Wissen-schaftlern umstritten.

Wer entscheidet über die Zuteilung von Spenderorganen?
Zuständig für die Zuteilung ist die Stiftung Eurotransplant. Diese gibt es in sieben europäischen Län-dern, unter anderem auch in Deutschland. Sie spricht sich mit den nationalen Einrichtungen wie Spen-denorganisationen und Kliniken ab. Bei der Entscheidung, wer ein Organ bekommt, sind Dringlichkeit und Erfolgsaussichten maßgeblich. Hingegen spielt es keine Rolle, ob sich der potentielle Empfänger selbst einmal zur Organspende bereiterklärt hat oder nicht.

Wer kontrolliert die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)?
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhaus-gesellschaft sind als Auftraggeber der als Koordinierungsstelle tätigen DSO gesetzlich verpflichtet, diese kontinuierlich zu überwachen. Zur Verbesserung der Transparenz ist im Transplantationsgesetz ausdrücklich geregelt, dass die DSO den Auftraggebern alle grundsätzlichen finanziellen und organi-satorischen Entscheidungen vorlegen muss. Ebenso ist die DSO verpflichtet, jährlich ihren Geschäfts-bericht zu veröffentlichen. Ferner wurden die bereits bestehende Überwachungskommission und de-ren Aufgaben gesetzlich verankert. Neben der DSO werden auch Transplantationszentren und Ent-nahmekrankenhäuser zur Auskunft verpflichtet.
 
Neuregelungen der Organspende in Deutschland
Ob mit dem Hirntod definitiv alle Funktionen erloschen sind, ist weiterhin unter den Wissenschaftlern umstritten.

Hallo James,

danke für diesen Beitrag.
Eben bei der oben zitierten Frage wird es für den potenziell Spendenwilligen problematisch. Diese Frage betrifft auch die Möglichkeit, daß der Hirntote noch Schmerzen empfinden kann. Besonders wichtig weil es immer noch vorkommen soll, daß Organe ohne Betäubung entnommen werden, was teilweise mit der Verwendbarkeit der Organe zu tun haben soll. Falls dazu noch weitere Informationen verfügbar sind, würde ich mich freuen davon zu erfahren.

Grüße,
Clematis23
 
Hallo James,

vielen Dank für deinen hilfreichen Post. Ich habe seit kurzem über das Thema Organspende nachgedacht und recherchiert. Jetzt wollte ich mich weiter informieren, wie die neuen Regelungen sind und wie alles so abläuft. Du hats mir sehr geholfen. Die Organspende-App finde ich eine tolle Idee! Ich werde die App gleich mal teilen und mir einen Organspendeausweis holen. :)

Grüße,
S.
 
Hallo schnatterchen,

erst einmal ein herzliches Willkommen hier in unserem Forum!
Wir bemühen uns sehr um möglichst breit gefächerte Informationen und hoffen, dass dadurch unsere User sich selbst ein besseres Bild erarbeiten können. Offen gebliebene Fragen lassen sich meist durch die Diskussionsrunden besser schließen. Natürlich gibt es auch zum Thema Organspende sowohl ein Pro als auch ein Kontra. Jeder sollte aber für sich die richtigen Schlüsse ziehen und dann auch dem entsprechend handeln. Leider bemerke ich oft, dass zwar eine feste Meinung gebildet jedoch diese letztlich nicht umgesetzt wird....
 
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