Im digitalen Wandel - elektronische Patientenakte

ory

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Die Barmer Ersatzkasse, hat die Einführung einer digitalen App-Toolbox bekannt gegeben.
DER HINTERGRUND
Die Vielzahl digitaler Gesundheitsangebote wie Apps und Online-Services ist für Patienten und Ärzte gleichermaßen schwer zu durchschauen.
Die Barmer Ersatzkasse hat deshalb in Zusammenarbeit mit Ärzten eine digitale App-Toolbox entwickelt, die ausgewählte, qualitätsgesicherte Apps zu unterschiedlichen Gesundheitsthemen und Krankheitsbildern zusammenstellt.

Das Spektrum der unter dem Motto „Von Hausärzten für Hausärzte empfohlen“ propagierten Anwendungen reicht dabei vom Ernährungs- zum Schmerztagebuch bis hin zum optimierten Umgang mit Diabetes, Stress oder Schwindel.

In Hessen, Berlin und Brandenburg wurde die Toolbox bereits erprobt: Hausärzte, vornehmlich im ländlichen Raum, konnten das Portfolio von 11 Gesundheits-Apps in Augenschein nehmen und sich einen Eindruck verschaffen, wie sie das Selbstmanagement ihrer Patienten digital unterstützen könnten.
Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen und Hausarztverbände der Testregionen wurden in die Testphase integriert.
Für die Auswahl von Apps wurden Kriterien berücksichtigt wie z.B. die kostenfreie Verfügbarkeit, gute Fachexpertise und Usability, aber auch der Ausschluss von Diagnose- und Therapieempfehlungen.

WAS GESAGT WURDE
„Die mittlerweile unüberschaubare Zahl an Gesundheits-Apps stellt uns vor große Herausforderungen.
Wir stehen in der Verantwortung, vor allem die Patienten vor unseriösen Anwendungen zu schützen. Dafür arbeiten wir eng mit Ärzten zusammen“,
Insbesondere Ärzte bräuchten mehr Wissen über Gesundheits-Apps, um Patienten entsprechend beraten zu können, sagte Krüger: „Wir helfen Hausärzten dabei, ihre Rolle als unmittelbare Orientierungsgeber für digitale Versorgung einzunehmen.“
Nach der erfolgreichen Beendigung der Testphase werde das Projekt nun ausgerollt.
Diese soll sowohl den Versicherten als auch den Ärzten eine Orientierungshilfe bei der Bewertung der Qualität von gesundheitsbezogenen Apps und Online-Anwendungen geben.
https://www.healthcareitnews.de/orientierung-im-app-kosmos

Bis März 2020 müssen Ärzte in Deutschland ihre Praxis an die TI (Telematik-Infrastruktur) anschließen – so lautet das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale Versorgung Gesetz).
Durch den Anschluss an die TI sollen Patienten eine ePA (elektronische Patientenakte) erhalten.
Medizinische Befunde sowie Ergebnisse von Röntgenaufnahmen.
Alles soll in der ePA gespeichert werden. Auch Allergien, die Unverträglichkeit bestimmter Arzneimittel, Blutwerte sowie chronische Erkrankungen können künftig in der digitalen Akte eingetragen werden.
Diese Daten sind dann auch über das Smartphone Verfügbar. Der Patienten kann seinem behandelnden Arzt die Erlaubnis erteilen, ob und inwieweit dieser Zugriff auf die jeweiligen Daten hat, aber er kann auch den Zugriff verweigern.

Gruß ory
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Oregano,
danke für dein aufmerksam machen.

Die damals geäußerten Bedenken bestehen meiner Meinung nach weiter ...
Da das Projekt dem Anschein nach nun fertig „ausgerollt“ wurde, kann dann nur gehofft werden, das bis zum März 2020 tatsächlich alle Ärzte in Deutschland ihre Praxis an die TI (Telematik-Infrastruktur) angeschlossen haben, sonst droht ihnen wohl eine Strafe.
Im E-Health-Gesetz steht es ganz konkret: Ab einem bestimmten Datum müssen alle Praxen an die TI angeschlossen sein und als erste Anwendung das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Können sie das nicht, wird Vertragsärzten das Honorar um ein Prozent gekürzt (siehe § 291 Absatz 2b Satz 14 SGB V).
https://www.kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php

Gruß ory
 
Da das Projekt dem Anschein nach nun fertig „ausgerollt“ wurde, kann dann nur gehofft werden, das bis zum März 2020 tatsächlich alle Ärzte in Deutschland ihre Praxis an die TI (Telematik-Infrastruktur) angeschlossen haben, sonst droht ihnen wohl eine Strafe. https://www.kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php

Gruß ory

Ob das dann Diagnosestellung und Therapie verbessern hilft ist noch eine ganz andere Frage. Ich zweifel sehr daran. :)

Liebe Grüße tarajal :)
 
Ich auch, und ziemliche Nachteile wirds auch haben (denn ich zweifel weiter dran, dass man als Patient (auf lange Sicht zumindest) verweigern kann, dass etwas auf der Karte gespeichert wird)

Viele Grüße
 
Hallo Tarajal,
Ob das dann Diagnosestellung und Therapie verbessern hilft ist noch eine ganz andere Frage. Ich zweifel sehr daran.
oh ja ....ich habe da auch so mein bedenken, aber womöglich kommen wir alle nicht darum herum mitzumachen.

Gruß ory
 
Hallo damdam,
Die elektronische Gesundheitskarte ermöglicht künftig auch die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte. Damit wären wichtige medizinische Daten, etwa bei einem Notfall, sehr schnell verfügbar. Wichtig ist, dass der Patient selbst darüber bestimmen soll, welche Daten gespeichert werden. Datensicherheit wird groß geschrieben: Nur wenn der elektronische Arztausweis und die Patientenkarte in das entsprechende Lesegerät gesteckt werden, ist ein Zugriff auf die Daten möglich.
https://www.aerzteblatt.de/nachrich...-mit-eingeschraenkten-Patientenrechten-kommen

Allerdings laut Info wird die elektronische Patientenakte (ePA), die von 2021 an für jeden Patienten in Deutschland zur Verfügung stehen soll, tatsächlich erst einmal eine entscheidende technische Einschränkung haben.
Denn am Anfang wird es wohl nicht möglich sein selbst auszuwählen, welche persönlichen Informationen ein Arzt, Apotheker oder Therapeut einsehen darf und welche nicht.

Gruß ory
 
Ich auch, und ziemliche Nachteile wirds auch haben (denn ich zweifel weiter dran, dass man als Patient (auf lange Sicht zumindest) verweigern kann, dass etwas auf der Karte gespeichert wird)
Das geht mir ähnlich, zumal diese "Akte" wohl den Mehrwert der teuren Aktion eGK darstellt. Womöglich werden auch zunächst "folgsame" Patienten durch Boni belohnt (weil das Abstrafen der renitenten rechtlich vermutlich schwierig ist). Ein direkter Zwang wäre dann der nächste Schritt.

Wir haben das ja alles schon diskutiert, als man noch gegen die eGK kämpfen konnte, und ich greife hier nur mal einen Punkt heraus: Bekommt ein Arzt die vollständige "Akte" eines Patienten zu sehen, wird er keine unabhängige(!) Zweitmeinung mehr erstellen können.

Gruß
Kate
 
Hallo Ory,
Denn am Anfang wird es wohl nicht möglich sein selbst auszuwählen, welche persönlichen Informationen ein Arzt, Apotheker oder Therapeut einsehen darf und welche nicht.
Da hätten wir es ja dann schon!!! Wie hatten die Krankenkassen damals stur behauptet, dass da auch in Zukunft nichts drauf stehen wird, wenn man das nicht will und Druck ausgeübt, wenn man die Karte verweigert hat. War ja klar, dass es so läuft!

Also noch 1 Jahr Zeit um gesund zu werden!

Viele Grüße
 
Hallo damdam,

Vielleicht sollte nicht gar so schwarz gesehen werden.

Es wurde/wird darüber diskutiert das in Deutschland , wie es in Spanien schon gehandhabt wird, der Name eines Patienten gegen eine speziell für diesen Namen verwendete Ziffern- und Buchstabenfolge ausgetauscht wird, denn wenn der Name erst gar nicht erwähnt wird bleibt der Patient anonym.
Eine Rückführung auf eine einzelne Person bei einem einzelnen Datensatz ist dann nicht mehr gegeben.

Gruß ory
 
Was zwecks der elektronische Patientenakte so vereinbart wird/werden soll. 10. Oktober 2019
Spahn: „Keine Abstriche beim Datenschutz“
Gesundheitsdaten sind extrem sensible Daten.
Wir wollen daher optimale rechtliche Voraussetzungen für den Datenschutz. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn forderte in diesem Kontext, dass es keine Abstriche beim Datenschutz geben dürfe.

Grundsätzlich entscheidet daher der Patient, ob überhaupt eine elektronische Patientenakte angelegt werden soll. Will der Patient dies nicht, wird keine Akte angelegt. Der Patient kann außerdem in der App selbst sehen, welche Daten gespeichert werden. Er kann so entscheiden, welche Daten er löschen möchte. Und er kann selbst entscheiden, wer auf die Akte noch zugreifen kann. Ohne Zustimmung des Patienten können also auch keine Ärzte in die Akte blicken.

Um den Datenschutz weiterhin gut zu verankern, werden wir zeitnah eine umfassende Lösung in einem eigenen Datenschutzgesetz vorlegen.
https://www.bundesgesundheitsminist...fe-von-a-z/e/elektronische-patientenakte.html

Gruß ory
 
Hallo damdam,

laut Spahn entscheidet ja der Patient selber ob er eine elektronische Patientenakte haben möchte; wenn ja, braucht es dazu sicherlich ein Smartphone oder Tablet.

Gruß ory
 
Hallo damdam,

womöglich hast Du die Begriffe Gesundheits-karte und -akte verwechselt? (Auf der Karte selbst sind eh so weit ich weiß nur Adressdaten und sie soll später "Schlüsselfunktion" für die auf Servern gespeicherten Daten haben - so war's jedenfalls mal gedacht: Karte + Patientenpassword + Arztpassword -> Zugriff; wir haben da noch einen Thread in der Rubrik "Soziales Umfeld").

Gruß
Kate
 
Vielleicht ganz interessant;
Verschlusssache Patientenakte
Die Patientendaten werden in der Telematik-Infrastruktur auf zentralen Servern abgelegt.
Um zu verhindern, dass irgendwelche Parteien – insbesondere auch die Serverbetreiber – unzulässig Patientendaten einsehen (oder gar verändern), werden diese verschlüsselt gespeichert. Die Gesundheitskarte dient dabei der Authentifizierung, damit innerhalb der zentralen Infrastruktur kein Zugriff auf die Daten möglich ist.

Allerdings enthält die Karte die benötigten Schlüssel nicht selbst, sondern erlaubt nur deren Nutzung. Abgelegt werden die Schlüssel – getrennt von den Dokumenten – in der Infrastruktur selbst, was das System verkompliziert und sicherheitstechnisch verwässert.

Diese sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung betrifft zudem nur die eigentlichen Dokumente, etwa Befunde oder Diagnosen.
Metadaten, wie sie zum Suchen und Finden der Dokumente benötigt werden, dürfen zwar auch nur verschlüsselt gespeichert werden, können aber beim Betreiber entschlüsselt werden.
Das ist problematisch, weil auch solche Metadaten Informationen preisgeben können, die die Betroffenen lieber geheim hielten. Ein Beispiel sind Metadaten, die die bloße Existenz von Dokumenten eines Psychotherapeuten verraten. Zudem ist eine Entschlüsselung von Metadaten nicht zwingend erforderlich, es gibt technische Lösungen, um in verschlüsselten Daten zu suchen, ohne sie zu entschlüsseln.

Die Gematik schreibt aber nichts dergleichen vor, sondern setzt stattdessen auf „vertrauenswürdige Ausführungsumgebungen“ (VAU). Nur in diesen dürfen Metadaten entschlüsselt werden. An die VAUs stellt die Spezifikation, die frei zugänglich ist‚ relativ hohe Anforderungen, was ihre Integrität, logische und physische Isolation und Vertrauenswürdigkeit betrifft. Überprüfen kann das auch der technisch versierte Nutzer aber höchstens teilweise.
Ausschlaggebend ist deshalb, wie rigide die Spezifikation interpretiert und ihre Einhaltung überprüft wird. Letztlich muss man also der Gematik vertrauen, schon weil die Systeme weder Open Source noch Open Hardware sind.
https://www.heise.de/ct/artikel/Tec...der-elektronischen-Patientenakte-4483720.html

Gruß ory
 
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