Zum aktuellen Stand der Dinge - EU Recht!

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Nach der Richtlinie 2002/95/EG darf Quecksilber ab dem 1. Juli 2006 in Elektro- und Elektronikgeräten nicht mehr enthalten sein. Medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente sind befristet von dem Verbot ausgenommen. Darüber hinaus sind
Ausnahmen für ganz bestimmte Einzelverwendungen definiert. Im Hinblick auf ein vollständiges "Phase-out" sollte zunächst geprüft werden, in welchen Bereichen auf die Verwendung
von Quecksilber (noch) nicht verzichtet werden kann. Falls dies ein sehr kleiner und überschaubarer Bereich sein sollte, könnte an ein generelles Verbot (Richtlinie oder Verordnung) des Inverkehrbringens und Verwendens von Quecksilber mit Ausnahmen für bestimmte Anwendungen gedacht werden.
Im Hinblick auf die Verwendung von Quecksilber im medizinischen Bereich ist eine Abstimmung mit den für Medizinprodukte und Arzneimittel zuständigen europäischen Behörden erforderlich. Bezüglich Dental-Amalgam kann aus Sicht der zahnärztlichen Fachgremien in Deutschland derzeit nicht auf die weitere Verwendung verzichtet werden. Das bei der Zahnbehandlung ausgebohrte Dentalamalgam wird entsprechend den Regelungen der Abwasserverordnung durch in den Zahnarztbehandlungsstühlen integrierte Amalgamabscheider
zu 95 % zurückgehalten. Das aufgefangene Dentalamalgam wird nach den abfallrechtlichen Vorschriften einer Verwertung zugeführt. In einigen Mitgliedstaaten gibt es vergleichbare Vorschriften. Die Aufnahme einer entsprechenden europaweiten Regelung zur Rückhaltung des ausgebohrten Amalgams würde daher begrüßt.

Entnommen:

Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Generaldirektion Umwelt
ENV.G.2 - Industry
Herrn Dr. Herbert Aichinger
Rue de la Loi 200
1049 Brüssel
Belgien

www.euractiv.com/Article?_lang=DE&tcmuri=tcm:31-141568-16&type=News von Herr Dr. Aichinger, am 15. März 2004.

Kommentar:

Es gilt festzustellen das sich um die Zähne herum eine Menge tut ! Gratulation an das EU Kartell (ähem, sorry, Kommission...) Quecksilber als gefährlich für die Umwelt einzustufen, einen zeitlichen Plan zur rigurosen "Entfernung" der Problematik (die eher eine Verschiebung zu sein scheint...) vorsieht und es uns dann aufgrund von der Entscheidung "zahnärztlichen Fachgremien" (die sicher alles dazu wissen) nach wie vor in dem Mund stecken. Das passt in den Unweltdingsdingsda mit Feinstaub garnicht rein, finde ich. Wie heissen denn die zahnärztlichen Fachgremien namentlich oder ist das wieder ein anonymer Haufen von Interessenvertretern ?
 
Politik scheint ein abschreckendes oder sich selbst erklärendes Ding zu sein und so muss ich feststellen das gerade mal sieben interessierte den Beitrag angeschaut habe. Naja, er ist ja auch noch keine 24h alt und so ergänze ich um die Grundlagen für das "experten Komitee" um die Unterlagen zu komplettieren.

JOINT FAO/WHO EXPERT COMMITTEE ON FOOD ADDITIVES (ftp.fao.org/es/esn/jecfa/jecfa61sc.pdf)

Der Begriff "Mercury" kommt immerhin 79 mal in diesem Blatt vor. Recht degradiert komme ich mir jedoch vor bei der Formel:

D=(C*b*V)/(A*f*bw)

wobei sich die Buchstaben wie folgt meinem Körper fügen sollen (vice versa) :D :

C = Quecksilberkonzentration im Blut (µg/L)
b = Eliminationsratenkonstante (0.014/Tag) (Halbwertszeit?)
V = Blutvolumen (9% of bw – schwangere !Frauen!) (ich hab nur übersetzt!)
A = Anteile der Absorbtion (0.95)
f = der absorbierte Teil ans Blut (0.05)
bw = Körpergewicht (65 kg für schwangere Frauen)
d = Dosis (µg/kg bw/Tag)


ich kann es mir mal wieder nicht verkneifen, aber was wissen die denn schon wieder mehr das die nur schwangere Frauen einsetzen. Ich bin für die Emanzipation im Rahmen einer austauschbaren Gleichberechtigung. Die Frauen dürfen ja jetzt auch hier (in Deutschland) mit Krieg spielen. In diesem Papier befinden sich auch die Namen der Personen die über das Schicksal vieler entschieden haben und alle zur Zeit definierten wichtigen Grenzwerte.

[geändert von Mike am 08-05-05 at 02:59 PM]
 
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