Themenstarter
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Liegt keine Unverträglichkeit von Amalgam oder keine schwere Nierenerkrankung vor, darf die IKK die Kosten für eine Kompositfüllung im Seitenzahnbereich nur bis zur Höhe der Kosten für eine Amalgamfüllung übernehmen. Die darüber hinaus gehenden Kosten müssen Sie selbst übernehmen.
Ich finde diese Einschränkung bemerkenswert. Also ist bekannt, daß bei Nierenerkrankungen Amalgamfüllungen zusätzlichen Schaden anrichten? :? - Nur: welcher Zahnarzt fragt den Patienten mit Loch im Zahn bitte schön, ob seine NIerenwerte ok sind? Und welcher Arzt fragt den Patienten, ob er denn nicht bitte schön seine Nierenwerte machen lassen will, bevor er zum ZA geht? :? .
Und hier wird klar formuliert, daß der ZA wissen sollte, ob eine Unverträglichkeit gegen Amalgam vorliegt. D.h., daß er eigentlich den Patienten nach einem erfolgten Epikutantest fragen MUSS, bevor er Amalgam einfüllt. ----
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Gruß,
Uta
[geändert von Uta am 06-12-04 at 04:35 PM]