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Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» eingereicht
Die Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» ist am Donnerstag bei der Bundeskanzlei mit rund 140'000 beglaubigten Unterschriften eingereicht worden. Ihr Ziel ist ein Miteinander statt ein Gegeneinander von Komplementär- und Schulmedizin.
(sda) Die Initiative wurde vor einem Jahr lanciert - das heisst vor dem Entscheid von Bundesrat Pascal Couchepin, fünf Richtungen der ärztlichen Komplementärmedizin (Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie) in die Zusatzversicherung zu verbannen.
Wieder in den Grundversorgungskatalog
Das Initiativkomitee wolle, dass präzis diese fünf Fachrichtungen wieder in den von der sozialen Krankenversicherung solidarisch getragenen Grundversorgungskatalog aufgenommen würden, sagte Präsident Jörg Fritschi von der Union schweizerischer komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen vor den Medien.
Nachfrage dank Wirkung
Nach dem Entscheid Couchepins zahlt die Grundversicherung nur noch Akupunktur und bestimmte Heilmittel. Die Nachfrage nach Komplementärmedizin sei aber trotz Kritik der Schulmedizin unverändert hoch, «weil sie wirkt», sagte Nationalrätin Rosmarie Zapfl (cvp., Zürich). Dennoch sei die Schulmedizin nach wie vor die Norm.
Miteinander mit der Schulmedizin
Der vom Initiativkomitee knapp formulierte Verfassungstext wolle der Komplementärmedizin keine Vorrang- oder Sonderstellung gegenüber der Schulmedizin einräumen, sagte Zapfl. Bund und Kantone sollen aber im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin sorgen. Diese umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin werde hin zu einer «Integrativen Medizin» führen. Ziel sei eine bewusste und gezielte Zusammenarbeit von qualifizierter Schulmedizin und qualifizierter Komplementärmedizin. Denn beide Richtungen hätten eine hohe Daseinsberechtigung und ihre Vor- und Nachteile.
Nicht bloss «Schmalspurausbildung»
Das breit abgestützte und nicht parteigebundene Initiativkomitees fordere die Therapiefreiheit für Ärzte sowie für Patienten, sagte Ständerätin Simonetta Sommaruga (sp., Bern). Praktiken der Komplementärmedizin seien den schulmedizinischen Verfahren gleichzustellen. Im nicht-ärztlichen Bereich wird eine gesamtschweizerische Regelung der Ausbildungsanerkennung, der Berufszulassung und der Berufsausübung verlangt. Die Leistungen der nicht-ärztlichen Komplementärmedizin sollen wie bisher über die privatrechtlichen Zusatzversicherungen verrechnet werden.
Forschung, Aus- und Weiterbildung in Komplementärmedizin müssen nach Meinung des Initiativkomitees stark ausgebaut werden. Nötig seien mehr als die zwei Lehrstühle in Bern und Zürich, und die heutige «Schmalspurausbildung» des Medizinalpersonal müsse stark erweitert werden.
Quelle: NZZ 15.09.2005
deser Text unterliegt dem Urheberrecht und wir nur für PRIVATE Zwecke zitiert.
Die Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» ist am Donnerstag bei der Bundeskanzlei mit rund 140'000 beglaubigten Unterschriften eingereicht worden. Ihr Ziel ist ein Miteinander statt ein Gegeneinander von Komplementär- und Schulmedizin.
(sda) Die Initiative wurde vor einem Jahr lanciert - das heisst vor dem Entscheid von Bundesrat Pascal Couchepin, fünf Richtungen der ärztlichen Komplementärmedizin (Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie) in die Zusatzversicherung zu verbannen.
Wieder in den Grundversorgungskatalog
Das Initiativkomitee wolle, dass präzis diese fünf Fachrichtungen wieder in den von der sozialen Krankenversicherung solidarisch getragenen Grundversorgungskatalog aufgenommen würden, sagte Präsident Jörg Fritschi von der Union schweizerischer komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen vor den Medien.
Nachfrage dank Wirkung
Nach dem Entscheid Couchepins zahlt die Grundversicherung nur noch Akupunktur und bestimmte Heilmittel. Die Nachfrage nach Komplementärmedizin sei aber trotz Kritik der Schulmedizin unverändert hoch, «weil sie wirkt», sagte Nationalrätin Rosmarie Zapfl (cvp., Zürich). Dennoch sei die Schulmedizin nach wie vor die Norm.
Miteinander mit der Schulmedizin
Der vom Initiativkomitee knapp formulierte Verfassungstext wolle der Komplementärmedizin keine Vorrang- oder Sonderstellung gegenüber der Schulmedizin einräumen, sagte Zapfl. Bund und Kantone sollen aber im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin sorgen. Diese umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin werde hin zu einer «Integrativen Medizin» führen. Ziel sei eine bewusste und gezielte Zusammenarbeit von qualifizierter Schulmedizin und qualifizierter Komplementärmedizin. Denn beide Richtungen hätten eine hohe Daseinsberechtigung und ihre Vor- und Nachteile.
Nicht bloss «Schmalspurausbildung»
Das breit abgestützte und nicht parteigebundene Initiativkomitees fordere die Therapiefreiheit für Ärzte sowie für Patienten, sagte Ständerätin Simonetta Sommaruga (sp., Bern). Praktiken der Komplementärmedizin seien den schulmedizinischen Verfahren gleichzustellen. Im nicht-ärztlichen Bereich wird eine gesamtschweizerische Regelung der Ausbildungsanerkennung, der Berufszulassung und der Berufsausübung verlangt. Die Leistungen der nicht-ärztlichen Komplementärmedizin sollen wie bisher über die privatrechtlichen Zusatzversicherungen verrechnet werden.
Forschung, Aus- und Weiterbildung in Komplementärmedizin müssen nach Meinung des Initiativkomitees stark ausgebaut werden. Nötig seien mehr als die zwei Lehrstühle in Bern und Zürich, und die heutige «Schmalspurausbildung» des Medizinalpersonal müsse stark erweitert werden.
Quelle: NZZ 15.09.2005
deser Text unterliegt dem Urheberrecht und wir nur für PRIVATE Zwecke zitiert.