Allgemeine Informationen zur Maske

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Dieser Beitrag soll nur der Information über die Möglichkeiten (und Unmöglichkeiten) von Masken dienen. Eine Diskussion über Sinn oder Unsinn von Masken findet sowieso an anderer Stelle statt.
...
Das Wichtigste in Kürze:
... Ab Anfang Februar 2023 gilt im Fernverkehr keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen der Maske wird aber weiterhin empfohlen.

Grüsse,
Oregano
 
obwohl mittlerweile längst erwiesen ist, welchen Schaden die Masken anrichteten vor allem auch bei Kindern.

Ein Richter, der nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat und sogar alles richtig gemacht hat;
wird nun bestraft wg. eines Gesetzes, das falsch war - was längst bekannt ist!
Der Richter wurde suspendiert, unwahrscheinlich, dass er je wieder in seinem Beruf arbeiten darf.

ThüringenWeimarer "Maskenrichter" wegen Rechtsbeugung verurteilt​

Stand: 24.08.2023 08:44 Uhr

Ein Weimarer Amtsrichter ist wegen eines inzwischen wieder aufgehobenen Beschlusses gegen die Maskenpflicht an Schulen zur Corona-Zeit zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt setzte die Strafe nun zur Bewährung aus.

Landgericht Erfurt verhängte gegen den suspendierten Richter am Mittwoch wegen Rechtsbeugung eine zweijährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

 
Der Richter wurde suspendiert, unwahrscheinlich, dass er je wieder in seinem Beruf arbeiten darf
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Und es geht eigentlich nicht darum, ob Maskenpflicht richtig oder falsch war, sondern dass er als Amtsrichter seine Kompetenzen damals überschritten hatte. Er hätte die Entscheidung an eine höhere Instanz weiterleiten sollen.

Vielleicht lässt sich das in der Berufung aber auch irgendwie "gerade bügeln." Ich wünsche es ihm.
 
Zur Zeit sind viele Menschen stark erkältet oder haben eine Grippe.
Ich habe vorsichtshalber schon einmal nachgeschaut, wo ich meine Masken verstaut habe. Ich denke schon, daß ich mich z.B. in der S-Bahn damit gegen Ansteckung schützen kann. Freiwillig ...

Grüsse,
Oregano
 
Jeder wie er mag. In meinem Umfeld sind alle soweit gesund. Die mehrfach Geimpften kämpfen allerdings immer wieder mit seltsamen Erkältungen und anderen Symptomen (Hautausschläge, Augenentzündungen usw.). Da ich sehr gesund lebe und mein Immunsystem best möglich durch eine möglichst gute Lebensführung (Ernährung, Bewegung usw.) unterstütze, werde ich den alten Putzlappen jedoch (freiwillig) NIE wieder aufsetzen! Im Gegenteil war ich damals, nach dem ganzen Masken-Theater, das erste Mal seit langem mal wieder so richtig krank!
 
Zuletzt bearbeitet:
Er hätte die Entscheidung an eine höhere Instanz weiterleiten sollen.
Das ist noch viel schlimmer. Das ganze Verfahren war von Anfang an von diesem Richter konstruiert. Er hat angeblich sogar nach einem "Kläger" mit dem richtigen Nachnamen gesucht, damit die "Klage" dann auch wirklich bei ihm landet (oft sind die Zuständigkeiten ja nach Alphabet aufgeteilt). Das heißt, dieser Richter wollte von vorn herein dieses Urteil fällen und hat sich seine Klage von verbündeten Querdenkern liefern lassen. Daß er sich dann Gefälligkeitsgutachten von weiteren Verbündeten hat liefern lassen, ist dann auch nicht mehr überraschend.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Richter vor, den Rechtsstreit konstruiert und anschließend befangen entschieden zu haben. So sah es vergangene Woche auch das Landgericht Erfurt. Der Angeklagte habe „ein Urteil gefällt, das er von vorneherein so beabsichtigt habe“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Er habe den Fall aktiv generiert und sei damit auf besonders gravierende Weise befangen gewesen. „Man muss lange suchen, wenn man einen vergleichbaren Fall sehen will.“
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/weimarer-maskenrichter-erringt-teilerfolg-19131968.html
 
In Krankenhäusern wird teilweise wieder das Tragen einer Maske vorgeschrieben.

... Wie wirkt sich das Tragen einer Mund-Nasen-Maske auf das Infektionsrisiko aus?

Eine Studie des Max-Planck-Instituts in Göttingen hat untersucht wie wirksam das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske gegen eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 schützt. Wenn sich ein infizierter und ein gesunder ungeimpfter Mensch in einem Innenraum auf kurzer Distanz begegnen und beide eine FFP2-Maske tragen, liegt die Ansteckungsgefahr demnach auch nach 20 Minuten nur bei 0,1 Prozent. Ausschlaggebend ist dabei das richtige Tragen der Maske: Der Nasenbügel der FFP2-Maske muss so geformt sein, dass die Maske eng am Gesicht anliegt. FFP2-Masken schützen laut der Studie 75 Mal besser als ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (“OP-Maske”). Aber selbst der Mund-Nasen-Schutz verringert das Ansteckungsrisiko im oben beschriebenen Szenario auf 10 Prozent. Bei der Begegnung einer gesunden und einer infizierten Person, die beide gar keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und mehrere Meter Abstand voneinander halten, liegt die Wahrscheinlichkeit einer Infektion der gesunden Person bei 90 Prozent.
Die Forscherinnen und Forscher gaben an, dass die Ergebnisse der Studie eher konservativ berechnet wurden. Das bedeutet, dass das Risiko einer Ansteckung im täglichen Leben, bei Personen, die eine Maske tragen noch deutlich geringer ist. Denn die Atemluft, die aus einer Maske strömt wird außerhalb des Testsettings verdünnt.

Quellen: BR Archiv für BR24
(vom 27.11.23)

Dies einfach nur zur Kenntnis. Ich denke, eine Diskussion erübrigt sich insofern als sich an den Masken und der Einstellung dazu wahrscheinlich wenig geändert haben dürfte.

Grüsse,
Oregano
 
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