Fragwürdige Rentenkürzungen

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[FONT=arial,sans-serif]An alle EU-Rentenempfänger

Achtung, bis zum 30. April (Eingangsdatum beim Rententräger) sollten Überprüfungsanträge bzgl. EU-Rentenzahlungen beim Rententräger gestellt werden, [/FONT]

[FONT=arial,sans-serif]da[/FONT][FONT=arial,sans-serif] ab 1. Mai eine nachteilige Neuregelung in Kraft tritt. [/FONT]
[FONT=arial,sans-serif]Mit besten Grüssen[/FONT]
[FONT=arial,sans-serif]Silvia K. Müller C[/FONT][FONT=arial,sans-serif]SN[/FONT]

[FONT=arial,sans-serif]Fragwürdige Rentenkürzungen

Fragwürdige Rentenkürzungen Sparen auf Kosten von Kranken und Alten

Wolfgang Kramer und Dana Nowak

Es geht um bis zu zwei Milliarden Euro, die nach einem Urteil desBundessozialgerichts in Deutschland Rentnern eigentlich noch zustehen.Doch Rentenversicherung und Sozialministerium setzen sich über diesehöchste Rechtsprechung hinweg...

[/FONT]https://webmailcluster.1und1.de/xml/deref?link%3dhttp%253A%252F%252Fwww.zdf.de%252FZDFde%252Finhalt%252F1%252F0%252C1872%252C1001633%252C00.html
https://webmailcluster.1und1.de/xml/deref?link%3dhttp%253A%252F%252Fwww.zdf.de%252FZDFde%252Finhalt%252F23%252F0%252C1872%252C5262455%252C00.html

[FONT=arial,sans-serif]Neuregelung ab 1. Mai

Auf Nachfrage von Frontal21 erklärt das Bundessozialministeriumschriftlich: \"Mit der gesetzlichen Neuregelung wird das Interesseder Solidargemeinschaft der Versicherten an Rechtssicherheit undErhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherunggegenüber dem Interesse des Einzelnen an einer möglichst langenNachzahlungsfrist gestärkt.\"

Die Neuregelung soll am 1. Mai in Kraft treten. Deshalb raten dieSozialverbände allen betroffenen Rentnern, noch im April einenÜberprüfungsantrag zu stellen.

[/FONT]https://webmailcluster.1und1.de/xml/deref?link%3dhttp%253A%252F%252Fwww.zdf.de%252FZDFde%252Finhalt%252F21%252F0%252C1872%252C5262677%252C00.html

[FONT=arial,sans-serif]Tipps für Betroffene[/FONT]
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Erwerbsminderungsrentner sollten jetzt prüfen:
Ob Sie von der rechtswidrigen Rentenkürzung betroffen sind, kann jederBezieher einer Erwerbsminderungsrente selbst anhand des Rentenbescheidsfeststellen.

So stellen Sie fest, ob das Urteil des Bundessozialgerichts Sie betrifft:
* Schauen Sie in Ihrem Rentenbescheid zur Erwerbsminderungsrente in die Anlage 6.
* Hier finden Sie neben den Entgelt-Punkten auch den Zugangsfaktor.
* Ist dieser kleiner als 1, trifft das Urteil des Bundessozialgerichts auf Sie zu.
* Berechnen Sie, um wie viel Prozent der Zugangsfaktor kleiner ist.
* Beispiel: Der Zugangsfaktor beträgt 0,919. Dann wurde die Rente um8,1 Prozent gekürzt, die tatsächliche Rente hätte also um 8,1 Prozenthöher liegen müssen - und zwar seit Anbeginn bis zu Ihrem 60.Geburtstag.

Aber: Nachgezahlt wird maximal für die Dauer von 48 Monaten (also fürgenau vier Jahre - das ist leider die gesetzlich festgelegteVerjährungsfrist).[/FONT]
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Silvia K. Müller
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