Elektronische Gesundheitskarte / elektronische Patientenakte

Hallo,

da bin ich wieder. Noch hat meine KK sich nicht gerührt wegen des Anfang Juli angeforderten Fotos, das ich innerhalb 3 Wochen einreichen sollte. Ich lese derweil ein bisschen weiter, was so passiert...

Gruß
Kate
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

die TK hat heute versucht, bei mir anzurufen. Ich vermute, dass ich demnächst, das nächste Schreiben bekomme.

Je nach dem, wie es formuliert ist, werde ich weiterhin erstmal nichts tun oder mein vorbereitetes Schreiben abschicken.

Letztlich werde ich wohl nicht den Klageweg gehen (kann keinen Stress brauchen), sondern solange es möglich ist, die alte Karte weiter benutzen (auch wenn ich eine neue haben sollte) und außerdem bei jedem Arzt diese Datenschutzverfügung vorlegen: https://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/plugin/dlfile_41

Interessant fand ich noch folgenden heutigen Fund:

Die Missbrauchsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte sind zahlreich, schon vor der Einführung der Gesundheitskarte waren bereits viele Sicherheitslücken bekannt. So haben beispielsweise alle bislang ausgelieferten Lesegeräte www.gematik.de/cms/de/header_navigation/presse/informationsmaterial/informationsmaterial_1.jsp: einen sicheren und einen unsicheren. Gibt der Patient im letzteren Modus seine PIN ein, kann diese abgefangen werden. Zwar soll dieses Problem bei allen ab dem 01.10.2011 zugelassenen Geräten behoben sein, die meisten Arztpraxen dürften bis dahin jedoch schon ein Gerät haben, da die Anschaffung nur bis Ende September bezuschusst wird.
Da sich herausgestellt hat, dass die für eine sichere Verbindung in den Arztpraxen nötigen Konnektoren hohe Kosten verursachen, wurde auf diese im sogenannten Basis-Rollout verzichtet. Dadurch entsteht eine weitere erhebliche Sicherheitslücke: Wird nur ein Heilberufsausweis missbräuchlich benutzt, kann sich damit potentiell jeder leicht die umfangreichen Lese- und Schreibrechte eines Arztes aneignen. Dies könnte z.B. genutzt werden, um mit Hilfe von Schadsoftware (die beispielsweise als harmloses Programm zum ändern der PIN getarnt sein könnte), Datensätze auszulesen oder zu manipulieren.
Abgestempelt? Fünf gute Gründe gegen die elektronische Gesundheitskarte — (es geht auch brisant weiter im Text...)


Weiter geht es u.a. mit
ebenda schrieb:
Diese Studie hat ergeben, dass monetäre Gewinne fast ausschließlich durch Funktionen erwirtschaftet werden, deren Nutzung freiwillig sein soll. Aus diesem Grund wird teilhabenden Akteuren geraten, Anreize zur Nutzung dieser Dienste zu schaffen. Dies könnte konkret z.B. so aussehen, dass Ihnen für einen bestimmen Zeitraum die Praxisgebühr erlassen wird, wenn Sie beim Arzt einen Notfalldatensatz anlegen lassen. Oder Ihnen wird ein Bonus für eine Zusatzversicherung angeboten etc. Dabei ist zu bedenken: "Der Bonus des Einen, ist der Malus des anderen". Da die Finanzsituation der Kassen der gesetzlichen Krankenversicherungen auf Grund der enormen Anschaffungsausgaben der eGK in Zukunft noch angespannter sein wird, kann man davon ausgehen, dass Krankenkassen kaum großzügig Geschenke verteilen werden. Es ist viel mehr mit einer Umverteilung zu rechnen – zu Ungunsten derer, die die eGK ablehnen, der Technik nicht trauen, oder - das werden unserer Meinung nach die meisten sein - sie schlicht nicht verstehen.


Gruß
Kate
 
Danke Kate für die Infos.

Wir wurden auch schon zweimal angeschrieben und habe bisher nicht reagiert. Meine Karte läuft leider Ende des Jahres ab.

Ich wollte eigentlich zur TK wechsel. Jedoch wurde mir gleich gezahlt, dass ich dort nur die neue erhalte

LG Carmen
 
Hallo Carmen,

das ist natürlich blöd, dass Deine Karte schon so bald abläuft. Es scheint zwar sicher, dass man auf keinen Fall den Versicherungsschutz verliert, wenn man gar keine Karte mehr hat (siehe oben, dann kann man das Ersatzverfahren anwenden, das auch bei verlorenen Karten etc. greift), aber ich höre immer mal wieder munkeln, man werde dann in das Kostenerstattungsverfahren gezwungen. D.h. man erhält wie ein Privatpatient eine Rechnung, die dann idealerweise (voll) von der KK erstattet wird. Ich möchte das nicht so gern, denn ich würde schon befürchten, auf einem Teil sitzen zu bleiben und möchte auch kein Geld (besonders keine großen Summen) auslegen.

Was da allerdings "dran" ist, weiß ich nicht. Denn auch heute schon wird ja das Ersatzverfahren angewendet und ich kann mir nicht vorstellen, dass die "betroffenen" Patienten jeweils Rechnungen erhalten.

Liebe Grüße
Kate
 
Schutz sensibler Daten beim Datenabgleich gefährdet?

Guten Morgen,

ich setze hier nochmal an, denn seinerzeit war das Gesetz noch nicht durch den Bundesrat:


Ich fand zunächst dies und finde das auch interessant (Hervorhebung von mir):
Ärzte sollen verpflichtet werden, die Versichertenstammdaten ihrer Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) online abzugleichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag beschlossen (siehe dazu „Raus aus der Isolation“ in diesem Heft). Die neue Regelung des GKV-Änderungsgesetzes sieht vor, dass die Krankenkassen Online-Dienste anbieten, mit denen die Leistungserbringer die Gültigkeit der Daten überprüfen und auf der eGK aktualisieren können (§ 291 2 b Sozialgesetzbuch V). Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sollen den Stammdatenabgleich jeweils beim ersten Kontakt im Quartal durchführen. Mit der Prüfung sollen ungültige, verlorene oder als gestohlen gemeldete Karten identifiziert werden.

Die Online-Anbindung der Praxis-EDV an die Telematikinfrastruktur soll für die Vertragsärzte freiwillig bleiben. Der Stammdatenabgleich wäre technisch auch möglich, indem lediglich das Kartenlesegerät (ohne Verbindung zur Praxis-EDV) über den Konnektor angebunden wird.
Deutsches Ärzteblatt: Gesundheitskarte: Gesetz zum Stammdatenabgleich auf dem Weg (10.07.2010)

Damit hätte man die theoretische Möglichkeit, sich Ärzte zu suchen, die sich nicht an die Telematikinfrastruktur anbinden lassen. Allerdings befürchte ich, dass das praktisch schwierig bis garnicht umsetzbar sein wird. Zum einen werden es womöglich (wegen diverser Nachteile für die Ärzte, teilweise auch wegen fehlender Bewusstheit für die Probleme) wenige sein, zum anderen lässt es sich kaum realisieren, im großen Stile Ärzte nach diesem Kriterium "abzufragen". Das kostet ja Zeit, Geld, Nerven - und "ein paar" andere Kriterien gibt es ja leider auch für einen Arzt, der für einen geeignet ist.

Leider ist auch dieser Link ziemlich alt (vom Juli 2010)...

Grüße
Kate
 
Schutz sensibler Daten beim Datenabgleich gefährdet?

ich setze hier nochmal an, denn seinerzeit war das Gesetz noch nicht durch den Bundesrat:...

Ich muss mich korrigieren:

Am 18. Juni 2010 wurde im Bundestag ein Gesetzentwurf zum GKV-Änderungsgesetz beschlossen, mit dem Ärzte verpflichtet werden, die Versichertenstammdaten ihrer Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) online abzugleichen. Jeweils beim ersten Kontakt pro Quartal wird so die Aktualität der Versichertenstammdaten und der Leistungsanspruch des Patienten überprüft. Die Online-Anbindung für diesen Dienst ist obligatorisch. Die Online-Anbindung für die Praxisverwaltungssysteme bleibt hingegen eine freiwillige Entscheidung der Ärzte. Am 9. Juli ging der Gesetzentwurf durch den Bundesrat und wurde damit rechtswirksam.
Quelle: Archiv

Ist also demnach längst durch...

und ich hatte einen Teil des betreffenden Gesetzes hier schon zitiert. Hier nun der andere Teil:

§ 291 Krankenversichertenkarte

(...)

(2b) Die Krankenkassen sind verpflichtet, Dienste anzubieten, mit denen die Leistungserbringer die Gültigkeit und die Aktualität der Daten nach Absatz 1 und 2 bei den Krankenkassen online überprüfen und auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisieren können. Diese Dienste müssen auch ohne Netzanbindung an die Praxisverwaltungssysteme der Leistungserbringer online genutzt werden können. (...)
SGB 5 - Einzelnorm

Gruß
Kate
 
Hallo zusammen,

ich bräuchte dringend einen Rat.

Wir sind auch schon zweimal von der KK angeschrieben worden, wegen Bildeinreichung...etc. Bisher haben wir nicht darauf reagiert.

Jetzt ist der unglückliche Fall eingetroffen, dass meine minderjährige Tochter 14 J ihre KK-Karte (familienmitversichert) verloren hat.

Bekommt sie jetzt noch eine alte Karte oder geht es gar so weit, dass die ganze Familie evtl. wechseln muß zu eine KV, wo die elektr. Karte noch nicht greift?
Was kann man in so einem Fall tun?

Über Infos wäre ich sehr dankbar.

LG, Angie
 
Hallo Angie,

Jetzt ist der unglückliche Fall eingetroffen, dass meine minderjährige Tochter 14 J ihre KK-Karte (familienmitversichert) verloren hat.

Bekommt sie jetzt noch eine alte Karte oder geht es gar so weit, dass die ganze Familie evtl. wechseln muß zu eine KV, wo die elektr. Karte noch nicht greift?
Ich fürchte, Du wirst keine Kasse finden, die Euch jetzt noch "alte" Krankenversicherungskarten ausgibt. Denn die haben ja den Druck, bis Ende 2012 70% Ihrer Mitglieder mit der eGK versorgt zu haben

Was kann man in so einem Fall tun?
Mir fällt jetzt nur ein, das "Ersatzverfahren" für Deine Tochter zu verwenden. Normalerweise sollte es dafür reichen, sich anfang des Quartals so eine Bescheinigung zu besorgen (auf der TK-Seite kann man die sogar runterladen, siehe oben).

Siehe auch:
Es scheint zwar sicher, dass man auf keinen Fall den Versicherungsschutz verliert, wenn man gar keine Karte mehr hat (siehe oben, dann kann man das Ersatzverfahren anwenden, das auch bei verlorenen Karten etc. greift), aber ich höre immer mal wieder munkeln, man werde dann in das Kostenerstattungsverfahren gezwungen. D.h. man erhält wie ein Privatpatient eine Rechnung, die dann idealerweise (voll) von der KK erstattet wird. (...)
Was da allerdings "dran" ist, weiß ich nicht. Denn auch heute schon wird ja das Ersatzverfahren angewendet und ich kann mir nicht vorstellen, dass die "betroffenen" Patienten jeweils Rechnungen erhalten.

Du könntest auch im Blogg von Stoppt-die-ecard.de nachfragen, dort antworten teils Profis (Rechtsanwälte, Ärzte).

Liebe Grüße, ich halt die Daumen...
Kate
 
also einerseits stelle ich es mir sehr praktisch vor, wenn alle Informationen einem Arzt jeder Zeit zugänglich sind, und man nicht die Unterlagen von einen holen muss oder neue Untersuchungen anstellen, wobei die schon gemacht worden sind.

so verliert man sehr viel Geld, wenn jeder neue Arzt neue Untersuchungen erst einmal in Bewegung setzen muss um ansatzweise irgendwo anfangen zu können...

wenn solche Ergebnisse aber dem neuem Arzt zugänglich gemacht werden, dann muss er nichts mehr weiter suchen.
 
Letztlich werde ich wohl nicht den Klageweg gehen (kann keinen Stress brauchen), sondern solange es möglich ist, die alte Karte weiter benutzen (auch wenn ich eine neue haben sollte) und außerdem bei jedem Arzt diese Datenschutzverfügung vorlegen: https://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/plugin/dlfile_41


und ich hatte einen Teil des betreffenden Gesetzes hier schon zitiert. Hier nun der andere Teil:


SGB 5 - Einzelnorm

Hallo Kate,

danke für Deinen Link. Ich will kein gläserener Patient werden, aber man wird dazu gezwungen.:mad:

Was ich nicht verstehe, ist der zweite Link. Diese Gesetztestexte sind immer so herrlich kompliziert getextet, dass es schwer ist, daraus zu entnehmen, was man eigentlich für Rechte damit haben soll.

Ich befürchte, liebe Bunti, es wird nicht zu einem Nutzen für die Patienten werden. Ich weiß auch nicht, was da nun tatsächlich wo gespeichert wird und ob dies nachlesbar und nachvollziehbar für den einzelnen sein wird.

Ich habe auch noch kein Foto abgeschickt und auch ehrlich gesagt keine Lust dazu!

Lieben Gruß
LieberTee
 
Ich befürchte, liebe Bunti, es wird nicht zu einem Nutzen für die Patienten werden. Ich weiß auch nicht, was da nun tatsächlich wo gespeichert wird und ob dies nachlesbar und nachvollziehbar für den einzelnen sein wird.

also ich hatte diese neue Karte schon und mein Arzt sagte, man sieht eben alles wo man gewesen ist, welche Diagnosen man schon hatte etc.
da ich die Kasse gewechselt habe, habe ich wieder die alte Karte aber die wollen wieder ein Bild von mir für die neue..
tja...

2010 als ich das erste mal darüber hörte war ich auch skeptisch, jetzt sehe ich da eher die Vereinfachung vielleicht.

wie schon erwähnt, wenn vieles dadurch für dem Arzt einfacher wird, why not..
stellt mal vor..ihr geht zum Arzt und er kann gleich sehen, was schon untersucht und mit welchen Ergebnis ist, so erspart man unnötige Überweisungen oder Untersuchungen.
 
ich denke man kann den chip,seine funktionsfähigkeit, in der mikrowelle zerstören ?
dann gäbe es doch kein problem mehr ! jemand mit mikrowelle findet sich doch bestimmt !
LG kopf
 
Hallo Angie,


Ich fürchte, Du wirst keine Kasse finden, die Euch jetzt noch "alte" Krankenversicherungskarten ausgibt. Denn die haben ja den Druck, bis Ende 2012 70% Ihrer Mitglieder mit der eGK versorgt zu haben


Mir fällt jetzt nur ein, das "Ersatzverfahren" für Deine Tochter zu verwenden. Normalerweise sollte es dafür reichen, sich anfang des Quartals so eine Bescheinigung zu besorgen (auf der TK-Seite kann man die sogar runterladen, siehe oben).

Siehe auch:


Du könntest auch im Blogg von Stoppt-die-ecard.de nachfragen, dort antworten teils Profis (Rechtsanwälte, Ärzte).

Liebe Grüße, ich halt die Daumen...
Kate

Kate, vielen Dank für deine Bemühungen.:)

Ich hatte jetzt einige Telefonate und ja, es gestaltet sich ziemlich schwierig.

Selbst die Dame von der Krankenkasse zeigte sich eher skeptisch gegenüber diesen E-Karten.

Nun, wir werden jetzt anfangs des nächsten Quartals so eine Art Überweisungsschein anfordern. Zumindest gilt das jetzt nicht für die ganze Familie.
Anscheinend müssen wir gesetzlich Versicherten wohl in diesen sauren Apfel beißen. :mad:
Naja, bin gerade etwas säuerlich und frage mich schon, wo das noch hinführt mit unserer so tollen Demokratie.

Liebe Grüsse,
Angie
 
ich denke man kann den chip,seine funktionsfähigkeit, in der mikrowelle zerstören ?
dann gäbe es doch kein problem mehr ! jemand mit mikrowelle findet sich doch bestimmt !
LG kopf

Kopf, cooler Gedanke:)))...nur es wird nichts bringen, die neue Karte, die du dann beantragst ist wieder so eine E-Karte....leider.

Und wahrscheinlich können die Daten unproblematisch vom Zentralcomputer auf die neue Karte geladen werden.

LG, Angie
 
Mit Widerspruch und Klage gegen die Elektronische Gesundheitskarte

Das Ziel ist Karlsruhe

Die geplante elektronische Gesundheitsakte, und Strukturen, die sie vorantreiben, können rechtlich nur durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestoppt werden. Dieses Gericht hat der Kritik daran schon zugebilligt, "durchaus gewichtig" zu sein. Es hat gleichzeitig vorgeschrieben, dass man dagegen den Weg durch die Instanzen gehen muss. (Siehe hier: Entscheidung vom 13.02.2006, Aktenzeichen 1 BvR 1184/04, Randnummern 61, 62). Man muss also zunächst zu den Sozialgerichten. Und darum geht es hier: Gegen die EGK, über die Sozialgerichte, nach Karlsruhe.

Der Ablauf, den diese Anleitung beschreibt, wird fast sechs Monate dauern. In der Zeit werden Sie dafür etwa zwei Stunden brauchen, wenn Sie nichts Überflüssiges tun. Es entstehen lediglich Portokosten. Risiken gehen Sie keine ein. Wenn alles schiefgeht: das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass Sie die EGK benutzen müssen. Und an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden. Wenn Sie nichts tun, wird es bedeutend wahrscheinlicher, daß Ihnen das passiert. Egal ob sie freiwillig oder unfreiwillig versichert sind: Gesetzliche Krankenkassen dürfen Ihnen nicht kündigen, sie dürfen nicht Ihren Beitrag erhöhen, weil sie nicht mit der Karte einverstanden sind.





Mit Widerspruch und Klage gegen EGK
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Kopf :D

ich denke man kann den chip,seine funktionsfähigkeit, in der mikrowelle zerstören ?
dann gäbe es doch kein problem mehr ! jemand mit mikrowelle findet sich doch bestimmt !
Eine brilliante Idee :idee:
Ich nehme an, das Plastik bleibt heil in der Mikrowelle? (Besitze keine, aber für diesen Zweck würde ich mir eine zulegen :rolleyes:)

Wenn Du das Verfahren etwas verfeinern könntest, wäre das die von mir gewünschte hardwareseitige Deaktivierung der Schnittstelle zur Telematikinfrastruktur. Du müsstest allerdings die Schnittstelle für den Online-Stammdatenabgleich heil lassen, denn der ist jetzt schon gesetztlich vorgeschrieben. Lässt sich das machen? :cool:

Gruß
Kate
 
Hallo Bunti

also ich hatte diese neue Karte schon und mein Arzt sagte, man sieht eben alles wo man gewesen ist, welche Diagnosen man schon hatte etc.

(...)

2010 als ich das erste mal darüber hörte war ich auch skeptisch, jetzt sehe ich da eher die Vereinfachung vielleicht.

wie schon erwähnt, wenn vieles dadurch für dem Arzt einfacher wird, why not..
stellt mal vor..ihr geht zum Arzt und er kann gleich sehen, was schon untersucht und mit welchen Ergebnis ist, so erspart man unnötige Überweisungen oder Untersuchungen.
Sicher mag die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten in Einzelfällen auch Vorteile haben (die sich allerdings auch dezentral, über Speicherstick o.ä. realisieren ließen). In meinen Augen werden die Nachteile aber bei weitem nicht kompensiert und sind in verschiedener Hinsicht katastrophal. Um sich da zu informieren, sollte man schon das eine oder andere Stündchen investieren, denn sonst kann man es nicht beurteilen. Dazu eignen sich u.a. die Links, die hier schon eingestellt wurden.

Meines Wissens sind viele Ärzte dagegen. Siehe z.B. www.durchblick-gesundheit.de/content/red.otx/1175.

U.a. werden sie mit zusätzlichen Verwaltungs- und IT-Aufgaben belastet.

Das Ausstellen eines elektronischen Rezeptes braucht mehr Zeit als ein herkömmlich erstelltes Papierrezept (...). Ärztinnen müssen sich außerdem zukünftig durch den ständig wachsenden Informationsdschungel Ihrer gesammelten elektronischen Krankendaten wühlen. Das ist alles Zeit, die für ein persönliches Gespräch fehlen wird. Anstatt Sie zu befragen, fragt der Arzt in Zukunft Ihre Datensätze ab.
Versuche in Testregionen haben ergeben, dass viele geplante Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte die Praxisabläufe behindern, statt sie zu vereinfachen. So hat sich etwa in der Testregion Flensburg herausgestellt, dass die Erstellung eines elektronischen Rezeptes für jedes Medikament 24 Sekunden dauert, ein Papierrezept hingegen benötigt nur 2,13 Sekunden. Das klingt wenig, bedeutet aber, dass eine Praxis mit durchschnittlicher Patientenanzahl ca. 26 Stunden im Monat verloren gehen.
Einige Ärzte befürchten außerdem, dass ihnen juristische Konsequenzen drohen würden, wenn sie unter allen zukünftig auf der eGK gesammelten Informationen etwas übersehen. Der Zeitaufwand, den Ärzte mit der Sichtung der gespeicherten Datensätzen verbringen müssen, wird also steigen. Es bleibt aber fraglich, ob dieser Mehraufwand in angemessenem Maßstab zum Nutzen steht.
Quelle: Abgestempelt? Fünf gute Gründe gegen die elektronische Gesundheitskarte — (den Link hatte ich bereits oben gesetzt)

Die Nachteile für den Patienten liegen auf der Hand und sie haben nichts mit der Karte als solcher zu tun, sondern mit ihrer Funktion als Schlüssel zur Telematikinfrastruktur. Diese gefährdet aus meiner Sicht u.a.
  • das Recht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung
  • die ärztliche Schweigepflicht und das Vertrauensverhältnis zum Arzt
  • das Recht auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung
Eine sichere Verschlüsselung von Daten, die auf Servern gespeichert oder online übermittelt werden, und damit ein Schutz vor dem Zugriff Unbefugter, kann niemals gewährleistet werden. Gesundheitsdaten sind besonders sensible Daten und dass diese Begehrlichkeiten (z.B. von Versicherungen, Arbeitgebern, Gesundheitsprodukte-Firmen) wecken, liegt auf der Hand. Darüber hinaus sind nach meiner Information bereits jetzt konkrete Sicherheitslücken bekannt.

Zur "unabhängigen Zweitmeinung" hatte ich hier schon geschrieben, warum die ePatientenakte gerade für viele User dieses Forums verhängnisvoll sein könnte:
  • (...)
  • Falls nein: Kann der Patient steuern, auf welche der Daten den "elektronischen Gesundheitsakte" der jeweilige Arzt Zugriff bekommt, dass er ggf. (wenn eine unbeeinflusste, unvoreingenommene Einschätzung gewünscht ist) auch garnicht darauf zugreifen kann, sondern die Praxis nur die Kartendaten selbst zu sehen bekommt? (Ich nehme an, dass in dieser "Krankenakte" nicht nur technische Befunde und sonstige "einigermaßen objektive" Daten gespeichert werden, sondern auch subjektive Einschätzungen - ansonsten müsste man ja z.B. den Bereich Psychiatrie/psychosomatische Medizin ziemlich komplett ausklammern. Das ist sicher für viele gerade hier im Forum relevant, die recht vorschnell in der Psychosomatik-Schublade landeten, und deren Chance auf eine unabhängige Beurteilung mit solchen Vor-"Befunden" vermutlich deutlich sinken wird. Auch werden vermutlich Auseinandersetzunge und Zerwürfnisse mit Ärzten dort ersichtlich, so dass jemand evtl. in der "Schublade R" - für renitent - oder gar in einer noch unvorteilhafteren landet - ich las hier mehrfach von Menschen, denen die Idee, sie hätten etwas Körperliches, quasi als Wahnidee ausgelegt wurde).
  • (...)

Gruß
Kate
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Angie

Ich hatte jetzt einige Telefonate und ja, es gestaltet sich ziemlich schwierig.

Selbst die Dame von der Krankenkasse zeigte sich eher skeptisch gegenüber diesen E-Karten.
Find ich aber gut, dass Du das gemacht hast :) Ich hörte auch schon, dass manche KK da selbst nicht begeistert ist, die sollen ja genauso wie wir dazu gezwungen werden.

Nun, wir werden jetzt anfangs des nächsten Quartals so eine Art Überweisungsschein anfordern. Zumindest gilt das jetzt nicht für die ganze Familie.
Das scheint ja immerhin zu klappen :) Haben sie denn irgendetwas zu Erschwernissen bei der Abrechnung gesagt? Bekommst Du jetzt tatsächlich eine Rechnung und musst das Kostenerstattungsverfahren nutzen? Welche KK ist es (nur, wenn Du es sagen magst)?

Anscheinend müssen wir gesetzlich Versicherten wohl in diesen sauren Apfel beißen. :mad:
Naja, bin gerade etwas säuerlich und frage mich schon, wo das noch hinführt mit unserer so tollen Demokratie.
Geht mir genauso. Ich gekam gestern übrigens den zweiten Brief, immer noch freundlich, das komplette (nichtssagende, verharmlosende) Infomaterial wurde nochmal mitgeschickt, diesmal soll ich das Foto in 2 Wochen eingeschickt haben (vorher waren es 3)...

Ich hoffe sehr, dass der bereits stattfindende Musterprozess schnell fortschreitet bis zum Bundesverfassungsgericht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Sache verfassungskonform ist. Und ich hoffe, dass das Chaos ausbricht mit den neuen Karten, die Feldversuche scheinen ja alles andere als erfolgreich gewesen zu sein. Von daher könnte es sich eben auch lohnen, auf Zeit zu "spielen" (leider kein lustiges Spiel :rolleyes:).

Grüße :wave:
Kate
 
Hallo Kate,


Unglaublich! Gestern lag für die Jüngste die El- Card (für Kinder ohne Bild) im Briefkasten mit dem Zusatz, dass die alte Karte in kürzester Zeit an die KK eingeschickt werden soll.

Nun, das werden wir jetzt mal nicht machen und die alte Karte weiter benutzen.

Das ist doch wohl zum K.....:mad:

LG, Angie

P.S. Hm, vielleicht werde ich die Idee von Kopf mal ausprobieren.:rolleyes:
 
Das ist ja echt übel mit dieser Karte, vor allem wo Ärzte doch so kreativ und spontan mit Diagnosen umgehen.

LG
Cheyenne
 
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