Elektronische Gesundheitskarte / elektronische Patientenakte

Hier eine wie ich finde eine sehr gute Zusammenfassung des Für und Wider der ePa. Auch mit Tatsachen, die mir noch nicht so bekannt waren. Ein etwas längerer Text, aber es lohnt sich.

 
Warum darf ein Hausarzt keine psychischen Diagnosen stellen?
Depression lt. Hausarzt hatte ich schon (obwohl es CFS nach EBV war) und die Gefahr, dass ein Arzt dem anderen nicht widerspricht ist sehr hoch....raus kommt dann: einmal Psycho, immer Psycho.
 
Warum darf ein Hausarzt keine psychischen Diagnosen stellen?
Ich hatte das als eine Frage formuliert, weil ich mir da auch nicht sicher bin. Ich orientiere mich da auch daran, daß Hausärzte gern gar keine Diagnosen stellen, sondern alles als Verdachtsdiagnosen belassen. Aber das hat nichts mit "dürfen" zu tun, sondern mit "aus dem Fenster lehnen", also ist meine Vermutung möglicherweise falsch.
 
Wuhu,
... Daß jemand weger unerklärlicher Symptome oder als "schwieriger Patient" eine offizielle Psycho-Diagnose von einem Psychiater oder Neurologen bekommt, dürfte wohl eher selten sein.

ui, das geht schneller als man bei der Praxis-Tür wieder raus sein kann... ;)

... daß Hausärzte gern gar keine Diagnosen stellen, sondern alles als Verdachtsdiagnosen belassen. Aber das hat nichts mit "dürfen" zu tun, sondern mit "aus dem Fenster lehnen", also ist meine Vermutung möglicherweise falsch.

Alle HA kenne ich freilich nicht, doch jene mit denen ich zu tun hatte, schrieben da immer "Verdacht auf ...", bis es von einem FA abgeklärt bzw bestätigt wurde, oder eben nicht, weil etwas andres gefunden wurde...
 
Alle HA kenne ich freilich nicht, doch jene mit denen ich zu tun hatte, schrieben da immer "Verdacht auf ...", bis es von einem FA abgeklärt bzw bestätigt wurde, oder eben nicht, weil etwas andres gefunden wurde...
Ja, genau -- exakt das habe ich doch auch geschrieben. Sie dürften wohl schon, aber sie tuns nicht.
 
Ich sah letztens eine Diagnose bzw. die Ziffer (Z91.1 G) als GESICHERT in der Patientenakte nach einmaliger Konsultation bei einem neuen HA wegen Umzug.
Die wird man sicherlich auch so schnell nicht los
:devilish:😂
 
psychische Diagnosen darf doch ein Hausarzt oder sonstiger nicht-Psycho-Facharzt gar nicht stellen, oder? Sie tun das vermutlich oft für den Hausgebrauch, aber sowas dürfte eigentlich nicht in der ePA landen.
Nach dem, was ich im Umfeld sehe, werden bspw. Depressionen diagnostiziert und sehr locker Antidepressiva verschrieben (was ansonsten auch OffLabel wäre und eigentlich für den Arzt riskant?).

Daß jemand weger unerklärlicher Symptome oder als "schwieriger Patient" eine offizielle Psycho-Diagnose von einem Psychiater oder Neurologen bekommt, dürfte wohl eher selten sein.
Für so selten halte ich das nicht, allein schon aufgrund der Geschichten hier im Forum. Aber auch im privaten Umfeld habe ich das schon gehört. Bis hin zu "Paranoia", wenn jemand meint, er sei aufgrund von bspw. Wohngiften, Amalgam oder E-Smog krank.

Warum darf ein Hausarzt keine psychischen Diagnosen stellen?
Depression lt. Hausarzt hatte ich schon (obwohl es CFS nach EBV war) und die Gefahr, dass ein Arzt dem anderen nicht widerspricht ist sehr hoch....raus kommt dann: einmal Psycho, immer Psycho.
Auch dies (beide Aussagen im zweiten Satz) habe ich nicht nur einmal gehört. Depression passt halt auch irgendwie immer, egal ob Schlafstörungen, Erschöpfung, Bauch- oder Rückenschmerzen, wenn die oft nur Standarduntersuchungen keinen Befund ergeben. Bei manch einem Arzt fängt die Psychosomatik quasi "gleich nach dem großen Blutbild" an und dies bedeutet ja schon eine Diagnose (mit noch mehreren Varianten wie z.B. somatoform).

Ich sah letztens eine Diagnose bzw. die Ziffer (Z91.1 G) als GESICHERT in der Patientenakte nach einmaliger Konsultation bei einem neuen HA wegen Umzug.
Die wird man sicherlich auch so schnell nicht los
:devilish:😂

Das bedeutet: Nichtbefolgung ärztlicher Anordnungen [Non-compliance] in der Eigenanamnese


Ich bin eigentlich auf dem Stand, dass Arzt ein beratender Beruf ist und der Patient entscheidet - insofern dürfte es keine "Anordnungen" geben. Schön, dass Du Deinen Humor nicht verloren hast - aber offenbar hast Du eine ePA.
 
Das bedeutet: Nichtbefolgung ärztlicher Anordnungen [Non-compliance] in der Eigenanamnese

Ich bin eigentlich auf dem Stand, dass Arzt ein beratender Beruf ist und der Patient entscheidet - insofern dürfte es keine "Anordnungen" geben. Schön, dass Du Deinen Humor nicht verloren hast - aber offenbar hast Du eine ePA.
Nein, habe ich nicht, bin noch auf der Suche, wo ich das Formular bei meiner KK finde. Ohne App und Drucker ist es schwierig es hier am Lap .
Dabei fiel mir hier der Zettel mit meinen Diagnosen in die Hände, die ich zur OP-Vorbereitung bekommen habe.

Aber wie ich es oben aus dem verlinkten Beitrag gelesen/verstanden habe, sind noch nicht alles KKs auf dem gleichen Stand.
Aber sicher ist sicher....
 
Wuhu,
Nach dem, was ich im Umfeld sehe, werden bspw. Depressionen diagnostiziert und sehr locker Antidepressiva verschrieben (was ansonsten auch OffLabel wäre und eigentlich für den Arzt riskant?)...

jetzt, wo Du es sagst: stimmt, auch ich hab ohne FA-Diagnose vom HA "vorsorglich", also vor dem Termin via HA-Überweisungs-Schein (das war vor rd 30 Jahren), "leichte" Anti-Deps von Lilly "verordnet" bekommen - was er mit der Kasse ja nur via eigener Diagnose-Erstellung abrechnen kann - und damals freilich auch "brav" genommen, und am Ende heißts ja auch gern: "Hilfts nix, schads nix" - was so leider auch nicht immer stimmt, tja lobby-esk war es halt immer schon... :cautious:

11. Okt. 2024 focus.de/politik/interne-dokumente-zeigen-bundesregierung-soll-gesetz-auf-wunsch-von-us-pharmakonzern-angepasst-haben_id_260387396.html
... Ein Dokument des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. September 2023 zeigt, dass das Ministerium Eli Lilly informierte, dem Wunsch nach vertraulichen Rabatten für den Herstellerpreis im Rahmen des MFG nachzukommen. Dies sei das Resultat intensiver Lobbyarbeit. Schon Monate zuvor hatte Eli Lilly in einem Gespräch seine Milliardeninvestition an diese Zusage geknüpft.
...
Bundeskanzler Olaf Scholz war offenbar tief in die Vorbereitungen involviert. Staatssekretär Jörg Kukies und Scholz selbst führten Gespräche mit Dave Ricks, dem CEO von Eli Lilly. In Berlin wird spekuliert, dass Scholz Lauterbach die Geheimpreise vorgeschlagen habe. Eine offizielle Stellungnahme dazu bleibt jedoch aus.
Lauterbach, der zuvor vehement gegen Geheimpreise war, änderte seine Meinung im Jahr 2023 und erklärte dies damit, dass andere Länder den deutschen Ansatz nicht übernommen hätten. Interne Dokumente zeigen jedoch, dass Experten im Ministerium vor erheblichen Problemen und Mehrkosten warnten...

14. Okt. 2024 lobbycontrol.de/pressemitteilung/lobbyskandal-um-medizinforschungsgesetz-lobbycontrol-fordert-aufklaerung-und-konsequenzen-117851/


Und was Lilly kann, konnten und können andere ebenso... :rolleyes:
 
Wuhu,
Alle HA kenne ich freilich nicht, doch jene mit denen ich zu tun hatte, schrieben da immer "Verdacht auf ...", bis es von einem FA abgeklärt bzw bestätigt wurde, oder eben nicht, weil etwas andres gefunden wurde...
Ja, genau -- exakt das habe ich doch auch geschrieben. Sie dürften wohl schon, aber sie tuns nicht.

meine Anmerkung war doch gar nicht gegen Deinen Beitrag formuliert?! Dass HA idR auf Nummer Sicher gehen ist wohl eh klar...

Wobei, das "immer" nehme ich zurück, siehe vorigen #289 Beitrag - es sei denn, HA dürfen das ("Verdacht auf") so auch ggü der KraKa formulieren...
 
Die Fachzeitschrift Chip schreib dazu foldendes:

Zugriff ohne Karte oder PIN
Eine der gravierendsten Sicherheitslücken betrifft den Zugriff auf die ePA: Laut den Experten ist es möglich, Zugriffstoken für Patientenakten zu erstellen, ohne dass die Gesundheitskarte physisch vorliegen muss. Die neue Version der ePA, die ohne PIN auskommt, macht den Schutz noch angreifbarer. Theoretisch könnten Kriminelle auf die Gesundheitsdaten von über 70 Millionen Versicherten zugreifen.

Auch die Beantragungsprozesse für Gesundheitskarten zeigen erhebliche Schwächen. So konnten durch einfache Anrufe bei Krankenkassen Karten auf fremde Namen bestellen – in nur 10 bis 20 Minuten. Der unkontrollierte Umgang mit Heilberufs- und Praxisausweisen eröffnet ebenfalls Einfallstore. Ein kompromittierter Praxiszugang kann Tausende Patientenakten gefährden.
 
Ich halte es nach wie vor für schlauer, sich an den Musterschreiben der von Malvegil genannten Juristin zu orientieren, siehe:
Ziemlich fundierte Angaben einer Juristin zum Widerspruch gegen die Einrichtung/Bereitstellung der elektronischen Patientenakte in D: ...
Demnach scheint ihr als Juristin das Begriffs-Durcheinander ebenso wie mir auffällig (...) Ich hatte mein "Grübeln" ja in #218 schon thematisiert. (...) Sie beschreibt dann das Begriffchaos genauer, mit dieser Schlussfolgerung zur Formulierung eines Widerspruchsschreibens (...)
... und auch proaktiv tätig zu werden (also nicht ein Schreiben der KK abzuwarten):
So ganz dumm ist das also nicht, es jetzt schon zu tun oder getan zu haben. Nur müsste man wohl besser auch alle Begriffe verwenden. Es sind zwei Musterschreiben downloadbar.

Euch allen alle guten Wünsche für 2025, besonders viel Gesundheit 🍀 🍄
 
...
Am 15. Januar startet die ePA in den Modellregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen, bevor etwa einen Monat später der flächendeckende Rollout angedacht ist. Patient:innen entscheiden dabei selbst, ob und wie sie die ePA verwenden wollen – Stichwort Opt-out-Verfahren. Sprich: Wer die elektronische Akte nicht nutzen möchte, muss aktiv widersprechen.

Genau von dieser Möglichkeit sollen Eltern für ihren Nachwuchs Gebrauch machen, rät der BVKJ aktuell. Der Grund: Die jüngst aufgedeckten Schwachstellen könnten die Datensicherheit der jungen Patient:innen gefährden. Daher rät der BVKJ, vorerst besser auf die ePA für Kinder zu verzichten.

ePA für Kinder: Eltern sollen aktiv widersprechen

Der Verband habe sich bereits Ende letzten Jahres in einem Schreiben an die Verantwortlichen – Bundesgesundheitsministerium (BMG), Gematik, die Bundesdatenschutzbeauftragte und den Patientenbeauftragten – gewandt, um seine Bedenken bezüglich der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der ePA zum Ausdruck zu bringen. Jedoch vergeblich. So gab es zwar von der Bundesdatenschutzbeauftragen eine positive Rückmeldung. Das BMG sehe jedoch keinerlei Handlungsdruck und die angesprochenen Probleme seien weiterhin ungelöst. Dazu gehört unter anderem die Frage, wie ehemals Zugriffsberechtigten der Zugang zu sensiblen Daten entzogen werden kann. „Wir hören immer nur, das sei alles im Werden“, so der Verband weiter.

Dass seine geäußerten, mitunter schwerwiegenden Bedenken oder die Warnungen des CCC, wonach die Gesundheitsdaten von über 70 Millionen Versicherten gefährdet sein könnten, bis zum flächendeckenden Start der ePA gelöst sind, davon geht der BVKJ nicht aus. Daher folgt eine klare Empfehlung: „Bis die Rechte von Kindern und Jugendlichen in akzeptabler Weise verwirklicht sind, können wir Patienten und deren Eltern nur empfehlen, sich aktiv gegen die ePA zu entscheiden.“ Eltern sollten somit auf die ePA für Kinder besser verzichten – zumindest vorerst. ...

Das leuchtet mir auf jeden Fall ein.

Grüsse,
Oregano
 
Hier ein Beitrag aus einem anderen Thread:

Es geht mir dabei um die ersten Absätze des öffentlichen Antwortschreibens eines Arztes an die TK:
Guten Tag, ich erlaube mir, auf Ihre Anfrage ganz offen zu antworten. Vor 2020 konnte man Ihre Krankenkasse mit gutem Gewissen empfehlen, aufgrund guter Erfahrungen, die sowohl meine Patienten wie auch ich mit Ihnen machten. Heute jedoch empfehle ich Ihre Kasse nicht mehr.

Die Aufgabe einer Krankenkasse ist vor allem, die Kosten für notwendige Therapien zu übernehmen. Nicht jedoch ist es Ihre Aufgabe, sich in meine Therapiehoheit einzumischen. Immer häufiger berichten mir Patienten, dass sie von Ihnen schriftlich unter Druck gesetzt werden bzw. Sie sich in der Form in meine Arbeit einmischen, dass Sie Patienten zu zwingen versuchen, bestimmte Fachärzte aufzusuchen, unnötige Rehas zu beantragen oder die Einnahme bestimmter Medikamentengruppen fordern (z. B. Antidepressiva).

Die Patienten legen mir Ihre Schreiben vor und diese werden Bestandteil der Patientenakte. Damit überschreiten Sie eindeutig Ihre Kompetenzen, auch wenn Sie sich hinter dem MdK verstecken.

Das scheint mir im Zusammenhang mit #234 hier im Thread interessant, in dem es um den §25b SGB V (Datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch die Kranken- und Pflegekassen) geht:
... einen wie ich finde "pikanten" Punkt 4. (Aufrechterhaltung der Einbindung medizinischer Fach-Expertise) noch einmal heraus:


Das spielt an auf den im Gesetzesentwurf für das GDNG neu ergänzten §25b SGB V:
Datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch die Kranken- und Pflegekassen

(1) Die Kranken- und Pflegekassen können zum Gesundheitsschutz eines Versicherten datengestützte Auswertungen vornehmen und den Versicherten auf die Ergebnisse dieser Auswertung hinweisen, soweit die Auswertungen den folgenden Zwecken dienen:
1. der Erkennung von seltenen Erkrankungen,
2. der Erkennung von Krebserkrankungen,
3. der Erkennung von schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen, die durch die Arzneimitteltherapie entstehen können,
4. der Erkennung ähnlich schwerwiegender Gesundheitsgefährdungen, soweit dies aus Sicht der Kranken- und Pflegekassen mutmaßlich im überwiegenden Interesse der Versicherten ist, oder
5. der Erkennung des Vorliegens von Impfindikationen für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission nach § 20 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes empfohlen sind

Punkt 5 wird vielleicht einige hier besonders interessieren. Auch hier soll zumindest der Opt-Out möglich sein, sofern das mit der rechtzeitigen Information klappt:
Die Datenverarbeitung nach Absatz 1 ist zu unterlassen, soweit der Versicherte einer Datenverarbeitung ausdrücklich gegenüber seiner Kranken- und Pflege kasse widersprochen hat. Die Versicherten sind rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Beginn der in Absatz 1 genannten Datenverarbeitung, von den Kranken und Pfle-
gekassen über die Datenverarbeitung und über die Möglichkeit des Widerspruchs nach Satz 1 (...) zu informieren.
Kommentare dazu:
Bislang war eine solche Datennutzung durch die Kassen aus guten Gründen ausgeschlossen. Zu groß war die Befürchtung, dass die gesetzliche Krankenkassen Versicherte abweisen könnten, wenn diese einem höheren Risiko unterliegen, schwer zu erkranken. Die KBV bezeichnet Lauterbachs Pläne daher als „gruselig“.

Aus Sicht des Bundesvorsitzenden des Deutschen Hausärzteverbandes, Markus Beier, stellen die vorgesehen Datenanalysen „einen sehr weitgehenden Eingriff“ ohne ausdrückliche Zustimmung der Patienten dar, der „rechtlich intensiv geprüft werden müsse“. Beier befürchtet, dass die mutmaßlich unspezifischen Warnungen die Versicherten verunsichern könnten – und diese dann die Arztpraxen stürmen. Es hätte sich bewährt, dass Krankenkassen „sich im Interesse der Patientinnen und Patienten bei medizinischen Fragen rauszuhalten haben“, so Beier.

Alarmierend ist, dass Krankenkassen zukünftig auf Grundlage von Versichertendaten Warnungen an die Patientinnen und Patienten ausspielen können sollen, wenn sie der Meinung sind, dass diese an bestimmten schweren Erkrankungen leiden könnten. Hier soll es dann einen Hinweis geben, sich schnellstmöglich an eine Ärztin oder einen Arzt zu wenden. Das würde dazu führen, dass die Menschen eine unspezifische Warnung von ihrer Krankenkasse erhalten, die viele nachvollziehbarerweise verängstigen wird – ohne dass ersichtlich ist, worum es überhaupt geht. Das Ganze soll außerdem auch noch ohne ausdrückliche Zustimmung der Patientinnen und Patienten möglich sein. Versicherte müssten dem aktiv widersprechen. Das ist ein sehr weitgehender Eingriff, der mit Sicherheit auch rechtlich intensiv geprüft werden muss. Hinzu kommt: Ob die Krankenkassen überhaupt in der Lage sind, auf Basis der Abrechnungsdaten zu inhaltlich sinnvollen Einschätzungen zu kommen, muss stark bezweifelt werden. Wir sind in Deutschland in der Vergangenheit gut damit gefahren, dass Krankenkassen, die ja insbesondere daran interessiert sind Kosten zu sparen, sich im Interesse der Patientinnen und Patienten bei medizinischen Fragen rauszuhalten haben.
(...)
 
den im Gesetzesentwurf für das GDNG neu ergänzten §25b SGB V):
Datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch die Kranken- und Pflegekassen
(1) (...)
5. der Erkennung des Vorliegens von Impfindikationen für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission nach § 20 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes empfohlen sind
https://www.bundesgesundheitsminist...etze_und_Verordnungen/GuV/G/GDNG_Kabinett.pdf
Mit Punkt 5 davon hat man nicht nur das zentrale CoVid-Impfregister sondern faktisch den elektronischen Zentralregistereintrag für alle von der STIKO empfohlenen (also für die Abrechnung versicherten) Impfungen.
Den zentralen, elektronischen Gesamt-Impfpass.
Mal sehen, in welche Schwierigkeiten man damit mittelfristig gerät, ähnlich der vergangenen 5 Jahre, wenn man da Opt-Out ist.
Wenn es einer kritischen Masse alles egal ist und sie tatsächlich glaubt, die ganze Aktion wäre zu ihren leiblichen Gunsten, kann der Rest aus der Not gezwungen oder ausgeschlossen werden.
 
Mit Punkt 5 davon hat man nicht nur das zentrale CoVid-Impfregister sondern faktisch den elektronischen Zentralregistereintrag für alle von der STIKO empfohlenen (also für die Abrechnung versicherten) Impfungen.
Den zentralen, elektronischen Gesamt-Impfpass.
Mal sehen, in welche Schwierigkeiten man damit mittelfristig gerät, ähnlich der vergangenen 5 Jahre, wenn man da Opt-Out ist.
Wenn es einer kritischen Masse alles egal ist und sie tatsächlich glaubt, die ganze Aktion wäre zu ihren leiblichen Gunsten, kann der Rest aus der Not gezwungen oder ausgeschlossen werden.
Darum: Augen auf bei der (Berufs)Wahl:



 
Kann der Mann tatsächlich beurteilen, welches Fass er da aufmacht?

Ob eine Nichtnutzung zwingend eine Verweigerung sein muss? Wer verweigert hier was? Denn:
Ein Hartz4-Empfänger bekommt sowieso alles angerechnet, da wären 10 % weniger Krankenkassenbeiträge völlig egal.

Oft genug werden auch in diesen Ämtern anhaltend und systematisch ausdrücklich erwünschte Diagnosen und Therapien seriöser behandelnder Ärzte zwar angefordert, die man ihnen auch zukommen lassen muss, die aber völlig ignoriert und durch unerwünschte "Diagnosen" von Amtsärzten ersetzt werden, die dann nicht mal auf echten Untersuchungen beruhen, weil denen die Fachkenntnisse und Untersuchungsmethoden fehlen. Sowas wird gezielt gemacht. Man hat auch keine Chance, darüber den Schriftverkehr zu bekommen. Der wird einfach nicht erstellt. Auch diese Forderungen werden konsequent ignoriert.

Zudem ist doch die Datensicherheit gar nicht gewährleistet.

Das ist m.E. alles unausgegoren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Thema ePA/PA habe ich noch einen Thread in der Rubrik "Medizinische Behandlungsfeher" aufgemacht, da relativ viele der Akten gravierende Fehler aufweisen. Es handelt sich dabei um "erfundene" Leistungen, die ein Arzt angibt, mit der er nicht abrechenbare Leistungen vergütet haben möchte oder schlichteg auch um Abrechnungsbetrug. Patienten, die Einsicht in ihre Akte forderten und diese mit den Behandlungen verglichen staunten zum Teil nicht schlecht, was sie dort fanden: So wurde bei einem Mann eine Schwangerschaftsuntersuchung durchgeführt oder hatte eine Patientin Epilesie...von der sie aber nichts wusste! Solche Eintragungen können Schwierigkeiten machen, sei es bei Versicherungen, Arbeitsplatz und Ähnliches. Hier der Link: Beitrag
 
Oben