Alarmierend ist, dass Krankenkassen zukünftig auf Grundlage von Versichertendaten Warnungen an die Patientinnen und Patienten ausspielen können sollen, wenn sie der Meinung sind, dass diese an bestimmten schweren Erkrankungen leiden könnten. Hier soll es dann einen Hinweis geben, sich schnellstmöglich an eine Ärztin oder einen Arzt zu wenden. Das würde dazu führen, dass die Menschen eine unspezifische Warnung von ihrer Krankenkasse erhalten, die viele nachvollziehbarerweise verängstigen wird – ohne dass ersichtlich ist, worum es überhaupt geht. Das Ganze soll außerdem auch noch ohne ausdrückliche Zustimmung der Patientinnen und Patienten möglich sein. Versicherte müssten dem aktiv widersprechen. Das ist ein sehr weitgehender Eingriff, der mit Sicherheit auch rechtlich intensiv geprüft werden muss. Hinzu kommt: Ob die Krankenkassen überhaupt in der Lage sind, auf Basis der Abrechnungsdaten zu inhaltlich sinnvollen Einschätzungen zu kommen, muss stark bezweifelt werden. Wir sind in Deutschland in der Vergangenheit gut damit gefahren, dass Krankenkassen, die ja insbesondere daran interessiert sind Kosten zu sparen, sich im Interesse der Patientinnen und Patienten bei medizinischen Fragen rauszuhalten haben.