Dickes Ei

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09.08.04
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Im Hoden unter dem linken Ei habe ich noch irgendwat dickes, Knoten, keine Ahnung wat dat is, wie so verknotete Adern. Habe das schon seit über 5 Jahren. Mal ein bisschen größer mal kleiner, aber die größe an sich hat sich seit dem nicht wirklich verändert würde ich sagen.
Eigentlich stört es nicht wirklich, sieht eben nur doof aus. :-(
Was kann das sein?
Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar!
 
wenn du sicher bist dass das da nicht hin gehört (anatomie-kenntnisse vorausgesetzt), dann kommst du wohl um einen besuch beim urologen nicht herum! der schaut dann z.b. per ultraschall nach, falls da irgendwo (nebenhoden etc.) eine zyste sitzt, die beim mann meistens gutartig ist und nicht entfernt werden muss.
klaus
 
Vielen Dank Dir erst mal Klaus ;-)
Was für Folgen könnte es denn haben, wenn es nicht gutartig ist?
Kann ich eigentlich direkt zum Urologen, oder muss ich erst zum Allgemeinmediziner? Ich war seit die das mit den 10 EUR eingeführt haben nicht mehr beim Arzt. Ist mir zu teuer, ich bin Azubi und bekomme nur 350 EUR im Monat, obwohl ich den ganzen Tag arbeiten bin, und muss damit versuchen über die Runden zu kommen....

Danke für eure Hilfe!
 
Hallo HansFertig

Hat Dein Hausarzt ein Ultraschallgerät? Ansonsten kann er Dich überweisen, bin zwar aus der Schweiz aber wenn ich das mit der Praxisgebühr richtig verstanden habe wird die im Quartal nur einmal behoben. Du kriegst vom Arzt eine Quittung die Du dann vorweisen kannst/musst. Man könnte hier nun lang hin und her werweissen was es sein könnte, Zyste, Varitze (Krampfader) usw. Am besten ist es schon Du klärst das mal ab und kannst ja wenn Du beim Hausarzt anfragst gleich fragen wie das mit der Gebühr ist. Vielleicht hilft Dir aber untenstehender Abschnitt schon weiter:

Praxisgebühr: 10 Euro muß der Patient pro Quartal beim Besuch von Arzt oder Zahnarzt zahlen. Das gilt auch für Notfälle. Offen ist noch die abschließende Regelung für Psychotherapeuten. Hier dürfte künftig auch eine Gebühr von 10 Euro im Quartal fällig werden. Die Gebühr entfällt bei Vorlage einer Überweisung. Voraussetzung ist, daß der zweite Arztbesuch (etwa beim Facharzt) ins gleiche Quartal fällt. Keine Praxisgebühr fällt an bei reinen Kontrollbesuchen wie beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungsterminen, Schutzimpfungen und der Schwangerenvorsorge. Folgerezepte wie für die "Anti-Baby-Pille" sollen gebührenfrei bleiben.
Quelle: Doctornet.de
 
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