Ausnahmeliste vom "Gemeinsamen Bundesausschusses" am 30.07.09 veröffentlicht

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Ausnahmeliste vom "Gemeinsamen Bundesausschusses" am 30.07.09 veröffentlicht

Ich frag mich die ganze Zeit, warum alle ihre Antidote selbst bezahlen ?

Ich hab jetzt 2 Tage (und Nächte gegooglet) mit Erfolg


https://www.g-ba.de/downloads/83-691-101/AM-RL-I-OTC-2009-07-30.pdf

Stand 30.07.2009

Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie
Gesetzliche Verordnungsausschlüsse in der Arzneimittelversorgung und zugelassene Ausnahmen
Zugelassene Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungsaus-schluss nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V (OTC-Übersicht)

Die Vorschriften in § 12 Abs. 1 bis 10 der Richtlinie in Verbindung mit dieser Anlage regeln abschließend, unter welchen Voraussetzungen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig sind. Insoweit finden die Vorschriften anderer Abschnitte der Arzneimittel-Richtlinie keine Anwendung. Schwerwiegende Erkrankungen und Standardtherapeutika zu deren Be-handlung sind:
1. Abführmittel nur zur Behandlung von Erkrankun......

.....
46. Arzneimittel zur sofortigen Anwendung
Antidote bei akuten Vergiftungen,
− Lokalanaesthetika zur Injektion,
− apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die im Rahmen der ärztlichen Behandlung zur sofortigen Anwendung in der Praxis verfügbar sein müssen, können verordnet werden, wenn entsprechende Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen getroffen werden.

Die Medizin kennt keine akute oder chronische Vergiftung !!!
Vergiftung ist Vergiftung !!!


Noch ausführlicher wurde dieser Artikel im Jahre 2004 beschrieben

https://www.behindertenverband-nb.de/Aktuelles/Medikamente.pdf

Rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Arzneimittel werden grundsätzlich nicht mehr von den
gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Es gelten folgende Ausnahmen:
....
- Ein Arzneimittel kann zu Lasten der Kasse verordnet werden, wenn es bei der Behandlung
schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gilt. Der Gemeinsame Bundesausschuss
hat festgelegt:
_ "Eine Krankheit ist schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn sie aufgrund der
Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer
nachhaltig beeinträchtigt."
_ "Ein Arzneimittel gilt als Therapiestandard, wenn der therapeutische Nutzen zur Behandlung
der schwerwiegenden Erkrankung dem allgemein anerkannten Stand der
medizinischen Erkenntnisse entspricht."
Außerdem hat der Bundesausschuss eine Liste der nicht verschreibungspflichtigen
Medikamente und Wirkstoffe beschlossen, welche bei schweren Erkrankungen verordnet
werden können. Die Entscheidung trifft der Arzt.
Das Bundesgesundheitsministerium hat der Liste zugestimmt, so dass sie am 01.04.04 in Kraft
treten kann.
Medikament / Wirkstoff Indikation Medikamentenbeispiele
.....
Arzneimittel zur sofortigen Anwendung
- Antidote bei akuten Vergiftungen
- Lokalanaesthetika zur Injektion Ultracarbon, Toxogonin, Meaverin, Licain......

Also ist das Gesetz nur gering am 30.07.09 umgewandelt worden !
 
Zuletzt bearbeitet:
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Amalgamvergiftung fällt nicht unter akute Vergiftung.
 
Ausnahmeliste vom "Gemeinsamen Bundesausschusses" am 30.07.09 veröffentlicht

Was ist denn Amalgam für ein Gift ?
Nenn doch deine Vergiftung einfach Schwermetallvergiftung !

Die Medizin kennt keine akute Vergiftung.
Entweder man hat eine Vergiftung oder nicht.
 
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Schwermetallvergiftungen sind aber schwerwiegende Erkrankungen
"Eine Krankheit ist schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn sie aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt."
 
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Niedersachsen hat sogar ein Formblatt

cdl.niedersachsen.de/blob/images/C7080050_L20.pdf
 
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Hallo Maus,

das klingt in der Theorie vielleicht ganz gut, aber ist schwierig in die Praxis umzusetzen.

_
"Eine Krankheit ist schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn sie aufgrund der
Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer
nachhaltig beeinträchtigt."

Hier fangen die Probleme schon an, ab wann ist eine Krankheit schwerwiegend und lebensbedrohlich...........dass ist ein dehnbarer Begriff......jedenfalls für Krankenkassen.

Selbst schwerkranken Menschen wird z.b. vorbeugend eine Apherese nicht bezahlt. Da muss man erst mit dem Rettungswagen in die Notaufnahme kommen.
Ich hatte diese Dokumentation gesehen.........die Frau ist letztendlich am Leberversagen gestorben, weil ihr diese Behandlungen vorbeugend verweigert wurden.

Interview zur ARD-Doku: Todkrank und abgeschrieben - Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland - Gesundheit - WDR.de

Wenn selbst solch kranken Menschen eine Ausnahmeregelung verweigert wird, braucht man erst gar nicht zu denken, dass DMPS oder sonstiges von der Krankenkasse übernommen werden.
Die interpretieren ihre Satzbausteine immer nach ihrem eigenen Gutdünken. :mad:

Liebe Grüße
Anne S.
 
Ausnahmeliste vom "Gemeinsamen Bundesausschusses" am 30.07.09 veröffentlicht

Die interpretieren ihre Satzbausteine immer nach ihrem eigenen Gutdünken

Ja und vor allem musst du ja erst BEWEISEN dass du vergiftet und schwerwiegend krank deshalb bist. Das ist für die meisten Leute gar nicht möglich.
 
Ausnahmeliste vom "Gemeinsamen Bundesausschusses" am 30.07.09 veröffentlicht

Hab die Quittung von DMPS bei der KK eingereicht.
Sie würden die Kosten übernehmen, wenn der Arzt sie als ganz normales Rezept verordnet hätte.
Mein Verweis, dass der Arzt Angst um sein Buget (weiß nicht, ob ich es richtig geschrieben habe) hat, und Angst, dass er es vielleicht selbst zahlen muss, wurde belächelt.
 
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Hab die Quittung von DMPS bei der KK eingereicht.
Sie würden die Kosten übernehmen, wenn der Arzt sie als ganz normales Rezept verordnet hätte.
Mein Verweis, dass der Arzt Angst um sein Buget (weiß nicht, ob ich es richtig geschrieben habe) hat, und Angst, dass er es vielleicht selbst zahlen muss, wurde belächelt.

Hallo Maus,
dein Arzt hat schon recht gehabt, mit seiner Befürchtung das es es selbst zahlen müsste. Deshalb wurde es von der Krankenkasse auch belächelt, die wissen das ganz genau.
Der alte Zahnarzt meiner Eltern macht jedes Quartal 1 Woche seine Praxis zu, weil er sonst Geld zusetzen würde. Wenn ein Arzt sein Budget überschreitet muss er alles was über einen gewissen Satz hinausgeht selbst bezahlen. Ich weis nicht wie es nach der letzen Reform ist, aber davor war es für einen Arzt tödlich viele Chronisch Kranke und wenig Privatpatienten zu haben. In Sachsen-Anhalt war es so schlimm, das dort ein alter Augenarzt seine Praxis wieder aufgemacht hat, weil es in mindestens 50km Umkreis keinen mehr gab. Das Foto war sogar in der Regionalpresse. Bildunterschrift: "Die Leute stehen nicht für Bananen an, sondern für einen Arzttermin." DDR Bürger verstehen den Witz. ;)
Jedenfalls hatte sich innerhalb kürzester Zeit eine sehr lange Schlange auf der Straße gebildet. Schätzungsweise ca. 100m lang. Die selben Leute die dieses Abrechnungssystem verbrochen haben, jammern rum weil kein Mediziner sich auf den Irrsinn einlassen will, in den östlichen Bundesländern eine Praxis aufzumachen oder zu übernehmen. Ganz einfach, weil das Betriebswirtschaftlicher Wahnsinn wäre! Praktisch keine Privatpatienten und eine sehr alte Bevölkerungsstruktur. Die Jungen sind doch größtenteils Ausgewandert. Ein alter Schulfreund von mir ist selbständiger Tischlermeister. Er hat vor einer weile mal gemeint, er fährt nach Schweden um Fenster einzubauen (1000km), aber nicht nach Berlin(150km) denn dann würde er Geld zusetzen. Ich vermute mal er dürfte mittlerweile auch Ausgewandert sein.

Du wirst nicht darum herum kommen dein DMPS selbst zu bezahlen, denn Amalgam ist laut gängiger Meinung der Krankenkassen harmlos und Chronische Quecksilbervergiftungen gibt es für die auch nicht.
 
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Man kann auch ALA zur Ausleitung verwenden. Das kostet fast gar nichts und ist langfristig gesehen auch effektiver warscheinlich.
 
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Warum kostet ALA gar nichts? Wo beziehst du dein ALA? Ich habe bei cenaverde für 100mg x 60 Kapseln 28 Euro bezahlt.
 
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