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Ist m.E. auch die Frage, was der nach dem Artikel der BZ der Gutachter tatsächlich gemacht hat: "Gen-Analyse" scheint mir da recht schwammig.
Wenn tatsächlich eine vollständige Sequenzierung bei beiden durchgeführt wurde mag die hohe "ermittelte" Übereinstimmung ja gesichert sein.
Hat der Gutachter aber nur PCR-Tests gemacht - möglicherweise verschiedene mit unterschiedlichen Targets, kann er sich da auch irgendwie eine "Übereinstimmung zu nahezu 100%" schöngerchnet haben.
Dann müsste man erst mal mit viel Aufwand Gegengutachten erstellen und das Gericht sich darauf einlassen, den evtl. eigenen Gutachter anzuzweifeln.
Wenn tatsächlich eine vollständige Sequenzierung bei beiden durchgeführt wurde mag die hohe "ermittelte" Übereinstimmung ja gesichert sein.
Hat der Gutachter aber nur PCR-Tests gemacht - möglicherweise verschiedene mit unterschiedlichen Targets, kann er sich da auch irgendwie eine "Übereinstimmung zu nahezu 100%" schöngerchnet haben.
Dann müsste man erst mal mit viel Aufwand Gegengutachten erstellen und das Gericht sich darauf einlassen, den evtl. eigenen Gutachter anzuzweifeln.