Ist m.E. auch die Frage, was der nach dem Artikel der BZ der Gutachter tatsächlich gemacht hat: "Gen-Analyse" scheint mir da recht schwammig.
Wenn tatsächlich eine vollständige Sequenzierung bei beiden durchgeführt wurde mag die hohe "ermittelte" Übereinstimmung ja gesichert sein.
Hat der Gutachter aber nur PCR-Tests gemacht - möglicherweise verschiedene mit unterschiedlichen Targets, kann er sich da auch irgendwie eine "Übereinstimmung zu nahezu 100%" schöngerchnet haben.

Dann müsste man erst mal mit viel Aufwand Gegengutachten erstellen und das Gericht sich darauf einlassen, den evtl. eigenen Gutachter anzuzweifeln.
 
Ich denke nicht dass weltbewegende Lehren aus dieser Pandemie gezogen wurden.
Die nächste Pandemie würde uns genauso überrumpeln, und wir würden ähnlich schlecht reagieren können.

Persönlich haben wohl viele was dazugelernt, die Frage bleibt ob es was gscheites war was man dazugelernt hat.
Das würde ich auch so sehen.
Ich empfehle dazu vor allem den Redebeitrag von J. Michael Müller (CDU) im Hessischen Landtag im Rahmen eines Antrags für eine Aktuelle Stunde der AfD-Fraktion am 12.9.2024:
Thema:
"Nachdem die RKI-Files veröffentlicht sind, müssen sich die hessischen Landtagsfraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP bei der Bevölkerung wegen ihrer Corona-Politik entschuldigen."


Darum denke ich auch, dass eine juristische Aufarbeitung so wichtig ist - eine Entschuldigung reicht da m.E. absolut nicht aus. Bei solchen Politikern kommt die ganze Problematik inhaltlich/intellektuell offenbar nicht an.
 
So wie es aussieht haben Menschen viel gelernt in der Rückschau, schade, dass die meisten Politiker nichts daraus gelernt haben.
Thema:
"Nachdem die RKI-Files veröffentlicht sind, müssen sich die hessischen Landtagsfraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP bei der Bevölkerung wegen ihrer Corona-Politik entschuldigen.

Und haftbar gemacht werden für all ihre Entscheidungen, dann würden sie in Zukunft vielleicht auch mehr nachdenken.
 
Ist m.E. auch die Frage, was der nach dem Artikel der BZ der Gutachter tatsächlich gemacht hat: "Gen-Analyse" scheint mir da recht schwammig.
Wenn tatsächlich eine vollständige Sequenzierung bei beiden durchgeführt wurde mag die hohe "ermittelte" Übereinstimmung ja gesichert sein.
Hat der Gutachter aber nur PCR-Tests gemacht - möglicherweise verschiedene mit unterschiedlichen Targets, kann er sich da auch irgendwie eine "Übereinstimmung zu nahezu 100%" schöngerchnet haben.

Dann müsste man erst mal mit viel Aufwand Gegengutachten erstellen und das Gericht sich darauf einlassen, den evtl. eigenen Gutachter anzuzweifeln.
Das hört sich ja an wie die Genanalysen nach einem Gewaltverbrechen! Der Mörder das Virus. Lächerlich! Weil wenn die Frau Krebs hatte, dann war es zumindest ein multifaktorelles Geschehen aus Krebs, geschwächtem Immunsystem und irgendwelchen Erregern usw. D.h. hier eindeutig als Ursache ein Virus als "Täter" konstruieren zu wollen ist wirklich Wissenschaft völlig ad absurdum geführt! Und wie wir alle spätestens nach Corona wissen kann man ja mittels diesem PCR-Test quasi alles in jedem nachweisen, wenn man die Testbedingungen (genügend häufige Wiederholung der Vervielfältigung usw.) entsprechend anpasst! Das ist Wissenschaft und ihre Experten als Türöffner für völlige Willkür sozusagen! :alien:
 
Zuletzt bearbeitet:
... Das ist Wissenschaft und ihre Experten als Türöffner für völlige Willkür sozusagen! :alien:
Das sehe ich auch kommen, wenn dieses Urteil bestand haben sollte. In Zukunft könnte dann ja jeder mit irgendeiner Infektion nach Kontakt zu einem danach verstorbenen verurteilt werden:
Alles, was es dann dazu bräuchte wäre irgend ein Labortest, mit dem ein Gutachter sich eine "Wahrscheinlichkeit von nahezu 100%" hinrechnet. Und natürlich muss die WHO/eine lokale Behörde zuvor eine "Pandemie" festgestellt haben und entsprechende Verordnungen müssen erlassen worden sein.
 
Genau, diese sog. "Kontaktschuld" unter dem Deckmantel der "Wissenschaft" bewiesen. Das hatten wir ja dank der PCR-Tests schon mal in der Corona-Plandemie. Deshalb hieß es ja in Schwurblerkreisen auch nicht AN Corona verstorben, sondern MIT!
 
diese sog. "Kontaktschuld" unter dem Deckmantel der "Wissenschaft"

Vor allen Dingen lassen sich die Folgen von diesem Schwachsinn kaum abschätzen. Aktuell gibt es in Deutschland 5x mehr Krankmeldungen wegen Atemwegserkrankungen als im ersten Pandemiejahr, der Schaden für die Wirtschaft wird auf 38 Milliarden Euro geschätzt. Anscheinend bleiben die Deutschen wegen jedes Schnupfens lieber daheim als Gefahr zu laufen, jemanden zu infizieren und angeklagt zu werden.

In den anderen europäischen Ländern ist das nicht so, es handelt sich also wahrscheinlich nicht um einen Impf-, sondern um einen Dachschaden durch eine Überdosis Moral und Panikmache ...
 
Und deshalb will man ihr jetzt fahrlässige Tötung unterstellen? Was haben diese irrwitzigen "Nachweismethoden" bitte noch mit einem Rechtsstaat zu tun? Das ist reine Willkür unter dem Deckmantel der Wissenschaft!
 
Vor allen Dingen lassen sich die Folgen von diesem Schwachsinn kaum abschätzen. Aktuell gibt es in Deutschland 5x mehr Krankmeldungen wegen Atemwegserkrankungen als im ersten Pandemiejahr, der Schaden für die Wirtschaft wird auf 38 Milliarden Euro geschätzt. Anscheinend bleiben die Deutschen wegen jedes Schnupfens lieber daheim als Gefahr zu laufen, jemanden zu infizieren und angeklagt zu werden.

In den anderen europäischen Ländern ist das nicht so, es handelt sich also wahrscheinlich nicht um einen Impf-, sondern um einen Dachschaden durch eine Überdosis Moral und Panikmache ...
Ein entsprechendes Geschäftsmodell hat man dazu offensichtlich auch schon wieder entwickelt:



 
nun wäre es längst an der Zeit, dass die strafbaren Handlungen aller betreffenden Personen / Politiker während der Coronazeit angegangen würden und Konsequenzen folgen.

Bisher interessiert das wenige.

Die, die nicht nicht mitgemacht haben bei dem Irrsinn sitzen nach wie vor auf ihrer angeblichen Straftat, die nie eine war.
Nach wie vor müssen sie darunter leiden, teils mit Berufsverbot, bis zu Beamten, die aus dem Dienst entlassen wurden, ohne Rente, abgestraft wurden, Ärzte, die ihre Zulassung verloren haben und Strafgelder für irrsinnige, illegale (aus heutiger Sicht) Taten, die sie in gutem Willen getan haben, wohl wissentlich, was sie tun, sei es Maskenbefreiungsatteste, Aufklärungsgespräche mit Patienten, auch über die Gefahren der Impfung usw.

Hier wird zumindest mal darüber offen geredet, dauert 9 Minuten,
Video bis 9:05 .

 
Fall Füllmich, immer noch laufendes Strafverfahren,
undurchsichtig, kaum Veröffentlichungen

sehr ungewöhnlich dieser Prozessverlauf, evtl. politische Interessen

24 Minuten

 
Damit allein kannst du noch nicht "jeden" kriminalisieren oder gar verurteilen. Er muß die Verordnungen erst einmal nachweislich übertreten.

Ich finde diese Verurteilung ja auch überzogen, aber genauso überzogen finde ich es, wenn daraus Weltuntergangsszenarien (da kann ja jetzt jeder verurteilt werden!11!1!!!) konstruiert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit allein kannst du noch nicht "jeden" kriminalisieren oder gar verurteilen. Er muß die Verordnungen erst einmal nachweislich übertreten.
Ich schrieb " Alles, was es dann dazu bräuchte wäre irgend ein Labortest, mit dem ein Gutachter ..."
Ich finde es rel. klar, dass ein Gutachter überhaupt erst dann ins Spiel kommen kann, wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt. Ich kann auch nicht nachvollziehen, wie es ohne einen Verstoß gegen eine Verordnung oder ein Gesetz zu einem Prozess kommen sollte.

Ich finde diese Verurteilung ja auch überzogen, aber genauso überzogen finde ich es, wenn daraus Weltuntergangsszenarien (da kann ja jetzt jeder verurteilt werden!11!1!!!) konstruiert werden.
Wo bitte ist Dein Problem???
Textrezeption?
 
Artikel zu den depublizierten Beiträgen zur Verunreinigungen in Corona-Impfstoffen auf MDR vom 14.09.2024:

Zensur beim MDR? Beitrag über verunreinigte Corona-Impfstoffe bleibt ohne Begründung gelöscht​

Der Programmausschuss des MDR hat festgestellt, dass der depublizierte Beitrag der journalistischen Sorgfaltspflicht genügt. Warum wird er nicht wieder online gestellt?

Dieter Korbely
,
Beate Strehlitz


Vergangenes Jahr entstand eine Kontroverse über mutmaßlich verunreinigte Corona-Impfstoffe und mögliche Gesundheitsrisiken. Der MDR sendete dazu einen eigenen Beitrag, der kurz darauf gelöscht wurde; wir berichteten. Im folgenden Text werden ausführlich die Hintergründe des Falls geschildert, die Autoren haben selbst eine Programmbeschwerde gegen die Depublikation eingereicht und Rundfunkratssitzungen besucht.
...
 
Nicht blind gehorchen - auch wenn man vor den Richter muss

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)​

§ 18​

Die Mitglieder der im Geltungsbereich dieses Gesetzes errichteten diplomatischen Missionen, ihre Familienmitglieder und ihre privaten Hausangestellten sind nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (Bundesgesetzbl. 1964 II S. 957ff.) von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit. Dies gilt auch, wenn ihr Entsendestaat nicht Vertragspartei dieses Übereinkommens ist; in diesem Falle findet Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (Bundesgesetzbl. 1964 II S. 957) entsprechende Anwendung.

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)​

§ 19​

(1) Die Mitglieder der im Geltungsbereich dieses Gesetzes errichteten konsularischen Vertretungen einschließlich der Wahlkonsularbeamten sind nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (Bundesgesetzbl. 1969 II S. 1585ff.) von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit. Dies gilt auch, wenn ihr Entsendestaat nicht Vertragspartei dieses Übereinkommens ist; in diesem Falle findet Artikel 2 des Gesetzes vom 26. August 1969 zu dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen (Bundesgesetzbl. 1969 II S. 1585) entsprechende Anwendung.
(2) Besondere völkerrechtliche Vereinbarungen über die Befreiung der in Absatz 1 genannten Personen von der deutschen Gerichtsbarkeit bleiben unberührt.

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)​

§ 20​

(1) Die deutsche Gerichtsbarkeit erstreckt sich auch nicht auf Repräsentanten anderer Staaten und deren Begleitung, die sich auf amtliche Einladung der Bundesrepublik Deutschland im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten.
(2) Im übrigen erstreckt sich die deutsche Gerichtsbarkeit auch nicht auf andere als die in Absatz 1 und in den §§ 18 und 19 genannten Personen, soweit sie nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen oder sonstiger Rechtsvorschriften von ihr befreit sind. Funktionelle Immunität hindert nicht die Erstreckung deutscher Gerichtsbarkeit auf die Verfolgung von Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch.


Da steht drinne wer vor den Richter muss. -> Wohl niemand der hier in diesen Forum angemeldet ist und jemals angemeldet war.

Denn:

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)​

§ 16​

Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland​

Art 101​

(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Ausnahmegerichte sind Privatgerichte.

Amtsgericht München
D-U-N-S® Nummer: 344551106
Unternehmensadresse:
Pacellistr. 5 80333 München
Quelle:

(DNB ist ein Internationales Handelsregister)
Warum ist das so?

Körperschaftsteuergesetz (KStG)​

§ 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts​

(6) 1Ein Betrieb gewerblicher Art kann mit einem oder mehreren anderen Betrieben gewerblicher Art zusammengefasst werden, wenn1.
sie gleichartig sind,
2.
zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht oder
3.
Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Absatzes 3 vorliegen.
2Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.

Jedes Amtsgericht in Deutschland hat besoldete Richter und eine Unternehmensadresse inkl. eine D-U-N-S Nummer die nur Unternehmen zugeordnet werden können. Ferner gibt es eine deutlich strukturierte Hierarchie wie sie in Unternehmen zu finden sind mit unterschiedlichen Besoldungsstufen. Ein gewerblicher Betrieb kann nach §4 KStG Abs. 6 Satz 3.2 keine hoheitlichen Rechte ausüben. Tut es das doch dann

Strafgesetzbuch (StGB)​

§ 132 Amtsanmaßung​

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sollte doch jmd. dabei sein der nicht nach §§ 18,19,20 GVG von der Gerichtsbarkeit befreit ist, dann muss er vor Gericht erscheinen wenn das Gericht nachweisen kann dass es ein Staatsgericht ist mit staatlichen Richter. Das kann es nicht. Mein letztes Verfahren wurde nach § 170StPO eingestellt und ich rechne damit das die anderen 3 Klagen gegen mich diesbzgl. auch auf Basis des 170er eingestellt werden obwohl ich gegen das StGB verstoßen habe mich jedoch auf anderweitig geltendes Recht berufen habe. Nach den 154 DINA4 Seiten hatten die Notstandssitzung. Das kannst du mir glauben ;-) Dem Gerichtsvollzieher erging es bisher ähnlich. Immer wenn er kommen wollte hat er höflich pünktlich per Mail zum Termin abgesagt.

Strafbefehl hab ich auch schon bekommen. Sollte zahlen oder in Knast. Dann habe ich die erstmal aufklären müssen dass man für zivile Forderungen nach der Menschenrechtskonvention nicht eingeknastet werden darf (huhu GEZ)

Leute, lest Gesetze: Behörden, egal wer, ziehen einen aus Unkenntnis und auf Druck von oben ab!
Werdet mündig und holt euch euer Recht zurück dass noch existiert und klagt Notfalls nach §7 EuGGVO im Ausland gegen die Behörde oder das Amtsgericht. ( das fängt schon bei der GEZ an)

Lernen tut man nur wenn man sich in der richtigen Umgebung mit den richtigen Themen beschäftigt und die richtigen Quellen heranziehet. Und das findet man in der Regel nicht in Blogs, Foren oder im TV. Sucht euch Fachbücher.

Bitte nicht weitersagen. Ich schreibe für einen Freund.
 
Zuletzt bearbeitet:
nun wäre es längst an der Zeit, dass die strafbaren Handlungen aller betreffenden Personen / Politiker während der Coronazeit angegangen würden und Konsequenzen folgen.
Wie soll das in Deutschland gehen? Zeigt doch gleich der erste Satz


Deutschlands Staatsanwälte sind weisungsgebunden und in eine hierarchische Ordnung eingegliedert.

Wenn von oben gesagt wird, es erfolgt keine Strafverfolgung dann wird keine Klage erhoben. Deswegen können die da oben ALLES Straffrei in Deutschland machen.

Ich meine gut. Der Bundestag ist jetzt nicht seriöseste Quelle die man sich vorstellen kann... aber...

Verknackt werden nur die, dessen Nase denen nicht passt. Kennt denn niemand das Sprichwort: Dessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing?
 
Niemals vergessen! Aber wie titelte die Süddeutsche erst neuerdings zu den RKI-Protokollen:

RKI-Protokolle: Und wo ist jetzt der Skandal? :sick:

Mit so einer Presse und mit dieser Regierung wird es keine Aufklärung der Corona-Verbrechen geben! Die Verbrecher werden sich schließlich nicht selber anklagen!
 
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