Vorgaben in der "Kassen"-Medizin

Hallo fm,

das ist z.b. aus meiner sicht komplett anders. ich spreche im moment von der kassenzahnärztlichen versorgung in deutschland - das ist wichtig.
hier gilt nicht nur im bereich der versorgung mit zahnersatz eine 2-jährige gewährleistung.

Du hast also eine andere Sicht. Wie sieht sie denn aus in punkto 2-jähriger Gewährleistung?
Beispiel: es werden Teleskopkronen gesetzt: edle Gold(legierungskronen), teures Geld, auch die Kasse übernimmt einen kleinen Teil; der Hauptteil an Kosten bleibt beim Patienten. Er hat von Anfang an Schmerzen an den Teleskopkronen. Das wird vom ZA als Eingewöhnung erklärt, der Patient gibt erst einmal Ruhe, bis die Schmerzen unerträglich werden. Gutachter! Der stellt sehr schnell fest, daß unter allen drei Teleskopkronen schon wieder Karies ist - nach 8 Monaten. Die Teleskope werden entfernt, die Zähne darunter bearbeitet, was zum Ergebnis hat, daß sie überhaupt keine Ruhe mehr geben und letztlich - nach vielen Schmerzen - gezogen werden (Wurzelbehandlung inbegriffen).
Der ZA sagt dem Patienten, daß er ihn nicht mehr sehen will in seiner Praxis "Sie kosten nur meine Zeit und bringen mir kein Geld". Die Krankenkasse stellt sich taub, der Patient bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Wo bleibt da irgendeine Gewährleistung?

Mich würde Deine Version interessieren, fm.

Gruss,
Uta
 
DAs ist tatsächlich mehr als bedauerlich. Dazu kommt noch, daß eine professionelle Funktionsdiagnostik und-therapie dann auch noch privat zu bezahlen ist.

Gruss,
Uta

Nicht nur das, sondern das daraus entstehende Krankheitsbild CMD ist nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten. Der Patient hat die Folgekosten der daraus entstehenden Krankheit selbst zu tragen und diese Kosten sind nicht unerheblich.

Grüße Amparo
 
HTML:
Der ZA sagt dem Patienten, daß er ihn nicht mehr sehen will in seiner Praxis "Sie kosten nur meine Zeit und bringen mir kein Geld". Die Krankenkasse stellt sich taub, der Patient bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Wo bleibt da irgendeine Gewährleistung

Genau die gleiche Erfahrung habe ich auch gemacht. Ein ZA sagte mir ganz eindeutig "seine Stunde koste ihm 300 €" und ich sollte mich an die Unizahn-Klinik wenden, da diese dort die nötige Zeit hätten. Dort wurde mir zu meiner Überraschung mitgeteilt, dass sie an einer Behandlung nicht interessiert seien wenn "draussen" etwas schiefgelaufen ist.

Grüße Amparo
 
Sorry, habe die Anleitung zum Zitieren wohl doch nicht so ganz verstanden.

Grüße Amparo
 
Danke Uta für die "Gewährleistung".

Aus dem Buch "Patient beim Zahnarzt"

Die Einführung der Gewährleistung ist ein so typisches Beispiel für eine politische Konsequenz auf zahnärztliche Versäumnisse, dass man sich fragt, warum die Zahnärzte dem nicht schon viel eher entgegengewirkt haben. Ein verstärktes selbstkritisches Auftreten sowie die Übernahme der Behandlungskosten bei eigenen Versäumnissen auf freiwilliger Basis hätte den Zahnärzten schon immer gut zu Gesicht gestanden und manchen Vorwurf der "Beutelschneiderei" nicht aufkommen lassen.

Grüße Amparo
 
Zuletzt bearbeitet:
Soviel ich weiß, liegt die Beweislast beim Patienten, wenn er meint, daß ein ZA nicht so gearbeitet hat, wie es wünschenswert und richtig gewesen wäre.
Das erleichtert das ganze nicht wirklich.

Gruss,
Uta
 
Soviel ich weiß, liegt die Beweislast beim Patienten, wenn er meint, daß ein ZA nicht so gearbeitet hat, wie es wünschenswert und richtig gewesen wäre.
Das erleichtert das ganze nicht wirklich.

Gruss,
Uta

Wenn der Gutachter nichts findet, so wie in meinem Fall, oder nur geringfügige Fehler, dann hast du als Patient die A....Karte gezogen. Sowenig wie die ZA Funktionsdiagnostik beherrschen, sowenig ist dieses Wissen auch bei den Gutachtern vorhanden. Ich habe nach zweieinhalb Jahren den Gutachter aufgesucht, in der Hoffnung "wenn er schon weiß, was nicht stimmt", dass er mir dann auch weiterhelfen kann. Weit gefehlt! Nach vergeblichen Einschleifmaßnahmen, sagte er mir "Ich weiß auch nicht alles und vor allen Dingen wüßte er nicht wie es vorher war", aber er konnte ein Gutachten erstellen, indem er Mängel feststelle, die zu beheben wären, die er dann letztendlich doch nicht beseitigen konnte.

Grüße Amparo
 
dieser ton steht dir einfach überhaupt nicht zu.
einfach mal genau lesen, was ich geschrieben habe.
ich habe den eindruck, dass es dir nur darum geht, "recht zu haben"

sollst du

gruss fm

Hallo Froschminister,

genau diesen Eindruck habe ich bei Dir. Dir geht es nur um Paragraphen und Vorschriften und Vorgaben in der "Kassen-Mediizin" aber nicht um PATIENTEN.
Mein Eindruck von einem "besserwisserischen Zahnarzt" hat sich nur bestätigt.

Grüße Amparo
 
Bis jetzt habe ich von Dir zum Thema dieses Threads noch nicht viel Greifbares gelesen, fm.

Was genau möchtest Du denn mit diesem Thread - den Du ja selbst angefangen hast - nun sagen?
Du könntest ja durchaus mal Anweisungen der gesetzlichen Kassen an Zahnärzte, die sich daran halten müssen, hier reinstellen, damit die "bösen" Patienten mal sehen, wie wenig Zahnärzte überhaupt noch tun dürfen?

Gruss,
Uta
 
auch hierzu ein paar worte,...

ihr denkt und sagt immer, eine krähe hackt der anderen kein auge aus,...
das ist so schrecklich unangemessen aus meiner sicht - und entspricht in keiner weise euren schilderungen.
wie bitte kommt es denn zur aussage, dass die bisslage vollkommen falsch gewählt war,.. von der einen krähe,...
woher kommt denn die aussage von der abgebrochenen feile,... von der einen krähe,....

das entspricht nicht den tatsachen. bitte diese nicht nach eigenem gutpünken verdrehen ! die eine "krähe" hat lediglich gesagt, daß da ein "fremdkörper" auf dem opg zu sehen ist ! und sich da drumherum eine große entzündung gebildet hat, die sich komplett unter den vier zähnen ausgebreitet hat und ich erinnerte mich dann sofort an den anspruch meines zahnarztes damals zu seiner assistentin: gibst Du mir mal bitte ne neue pfeile ! daher ist es alleine meine vermutung, es war ein stück abgebrochene pfeile, daß dann durch den wurzelkanal in den kieferknochen gelangte.

und wie glaubt ihr, kann man sich selbst echt prima als echten fachmann darstellen,.. indem man sagt, dass man alles besser kann, als der vorbehandler,... die billligsten punkte, die es zu machen gibt.

mal prinzipiell im leben,... ist man hinterher immer schlauer,...

und im detail: ne feile IM KNOCHEN,... ist sehr unwahrscheinlich,

oh, ich hingegen halte es für recht wahrscheinlich, aber ich war auch dabei !

... ein abgebrochenes instrument IM ZAHN eine -leider früher zu häufige - komplikation, die aber nicht als kunstfehler gewertet wird. das, was die rechtsprechung vorsieht, ist eine aufklärungspflicht des behandlers, den patienten zu informieren,...

was nicht geschehen ist !

und ich glaube mich zu erinnern, dass auch die diskussion entstand, ob es sich um sealer handeln könnte,...

das es sealer sein könnte, war die behauptung des "verursachers" auf meine frage, ob er eine idee hätte, was das auf dem opg im kiefer für ein röntgendichter fleck sein könnte. "das kann ja alles mögliche sein, vermutlich ist das sealer!" worauf ich sagte: "aber sealer hat dort doch sicher nix zu suchen, oder !?" worauf er dann sagte: "also, wenn das vor gericht gehen würde, damit kommt man nicht durch." worauf ich nur noch sagte: "wer hat denn hier was von gericht gesagt ? wieso reagierst Du jetzt so ?" und wurde daraufhin mit dem "ratschlag" eine schmerztherapie wäre sicherlich etwas für mich aus der praxis "komplimentiert"!

wobei ich denke, dass man das auf einem einzelbild schon unterscheiden können sollte,.... aber auch da war ich nicht dabei und hab das bild nicht gesehen...
und was sicher nicht nachweisbar wäre, dass aufgrund dieses wasauchimmer vier zähne verloren gingen,...
aber auch hier wieder,.... zu viel detail,... wird nur diskussion aufgrund persönlicher betroffenheit geben,.. anstatt lösungen ....

gruss fm

hallo froschminister,

Du hälst uns vor, was Du selber die ganze zeit tust: schwammige aussagen treffen, anstatt einem lösungsvorschlag oder dem hinweis, wie sich ein patient denn in solchen fällen generell verhalten sollte !
und wie immer mit dem tenor:
"da haste als patient sowieso keine chance !"

also mich bestärken solche statements mittlerweile nur in meiner vermutung: jeder, der eine fehlbehandlung bei sich befürchtet und rechtsschutzversichert ist, sollte sich zumindest von einem versierten rechtsanwalt beraten lassen, ob eine gutachterkommission zu einem wohlwollenden urteil in der sache kommen könnte.
und besteht auch nur eine geringe erfolgsaussicht, sollte man es dann auch einfach versuchen !
was hat man dadurch zu verlieren ?!

oder hat jemand noch eine andere idee, wie wir patienten auf mißstände bei der schulzahnmedizin aufmerksam machen könnten !?
ich glaube, der "apparat" kommt erst ans routieren und überdenken, wenn das aufkommen an klagen und schadensansprüchen merklich ansteigt !

liebe grüße
andreas
 
Hallo Andreas,

man kann nur jedem Patienten zu einer Rechtsschutzversicherung raten, der eine Zahnbehandlung vornimmt. Ich sehe es genauso wie Du, man sollte nicht immer vor einem Rechtsstreit zurückschrecken, nur so kann auf die vielen Mißstände aufmerksam gemacht werden. Bisher haben sich Patienten immer davor gescheut ihr Recht einzufordern, da ihnen vor allem aus den Reihen der Zahnärzteschaft abgeraten wird.

Liebe Grüße Amparo
 
Zuletzt bearbeitet:
Bis jetzt habe ich von Dir zum Thema dieses Threads noch nicht viel Greifbares gelesen, fm.

Was genau möchtest Du denn mit diesem Thread - den Du ja selbst angefangen hast - nun sagen?
Du könntest ja durchaus mal Anweisungen der gesetzlichen Kassen an Zahnärzte, die sich daran halten müssen, hier reinstellen, damit die "bösen" Patienten mal sehen, wie wenig Zahnärzte überhaupt noch tun dürfen?

Gruss,
Uta



da gebe ich dir zum ersten teil vollkommen recht
das war offensichtlich nicht wirklich gewüscht

wie du auf "böse" patienten kommst,... keine ahnung,.. aber es spiegelt anscheinend dein bild von jedem zahnarzt wider,...

habt ihr euch einmal überlegt, weshalb ich mir für dieses forum zeit nehme,.. mir all die anfeindungen gefallen lasse,.. auch wenn ich weiss, dass ihr nicht mich persönlich meint,.. werde ich angegangen, als wäre es in meiner verantwortung, was werauchimmer tut,...

ich hätte gern über lösungen gesprochen, da es aus meiner erfahrung als mensch an der sachlage nichts ändert, wenn man einen schuldigen gefunden hat,...

gruss fm
 
hallo froschminister, Du hälst uns vor, was Du selber die ganze zeit tust: schwammige aussagen treffen, anstatt einem lösungsvorschlag oder dem hinweis, wie sich ein patient denn in solchen fällen generell verhalten sollte !

Tja - deswegen schrieb ich ja, warum Betroffene dieses zahnärztliche Fragespiel nicht mehr ertragen können und hoffte eigentlich, daß es dann beendet wird. Aber da scheint Hopfen und Malz verloren zu sein. Nun betreiben doch glatt die Patienten ihre Anfeindungen weiter und quälen damit den armen Zahnarzt.
 
"Mich würde Deine Version interessieren, fm."
es tut mir leid,.. das glaube ich dir nicht. gruss fm

Hi, hi - da könnte er Recht haben ;-)

Es ist auch müßig über die rechtlichen Voraussetzungen zu sprechen, wenn's keine gibt. Der Gesetzgeber hat im SGB die Wanze definiert:
W = wirtschaftlich
A = ausreichend
N= notwenig
Z = zweckmäßig
E = ertragsorientiert
Danach hat er diese Wanzen den Zahnärzten zur freien Verfügung überlassen, damit sie diese Blutsauger mit dem Schädlingsvertilgungsmittel Fluorid bekämpfen.

Wirtschaftlich ist alles was schnell geht (und seien die Materialien noch so unverträglich). Als sie dann aber zu unverträglich wurden und die Degussa verurteilt wurde einen verträglicheren Füllstoff anzubieten, hat der Gesetzgeber schnell die kliniksche Prüfung abgeschafft und die CE Zertifizierung als ausreichend erklärt. Auch wenn es nicht gerade wirtschaftlich ist, wenn danach chronische Krankheiten entstehen. Der Patient scheint bei dem Geschachere keine Rolle mehr zu spielen.

Ausreichend bedeutet: Entsprechend dem verfügbaren Budget, denn es ist wohl kaum ausreichend, wenn eine Knochennekrose nicht behandelt wird, oder eine Funktionsanalyse unterbleibt. Auch hier hat der Gesetzgeber dem Zahnarzt freie Hand gelassen und der hat beschlossen, daß es ausreichend ist nur die Versorgung vorzunehmen mit der er schnelles Geld machen kann. Aufwendigere dringend nötige Verfahren soll der Patient gefälligst selber zahlen und wenn er es nicht kann, dann soll er eben krepieren.

Notwendig ist nur, was vorübergehend die Bißfunktion wieder herstellt. Selbst dann wenn es langfristig zu schweren Gesundheitsschäden führt. Das widerspricht zwar dem Grundgesetz, (Recht auf körperliche Unversehrtheit und Strafverfolgung der Täter durch den Staat) aber auch hier genießt der zahnarzt Narrenfreiheit.

Zweckmäßig ist alles was die Taschen der Zahnärzteschaft füllt, denn Füllungen ohne vorher getestete Verträglichkeit, Wurzelfüllungen bei Nekrosen, Resektionen und Paradontosebehandlung bei noch liegenen unverträglichen Füllungen sind ganz bestimmt nicht zeckmäßig.

Was für den Patienten gut ist, bestimmt also nicht der Gesetzgeber und das klären auch nicht die Patienten mit ihren Kassen ab. Das regeln die Zahnärzte unter sich und legen es dann den Kassenausschuß vor. Da sich auch darin widerum nur die Ärzte auskennnen, stimmen die natürlich ihren Kollegen zu. Die Verwaltung der Kassen ist nur an einer kostengünstigen Behandlung interessiert. Das Schicksal ihrer Versicherten ist der Verwaltung völlig gleichgültig. Hauptsache es bleibt noch genug Geld übrig um die Bezüge der Vorstände zu erhöhen. Erst Recht ist ihnen gleichgültig, ob die Behandlung ausreichend und zweckmäßig ist, denn das entscheiden sowieso die Ärzte. Am Ende einigt man sich dann im

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Besetzung nach § 91 Absatz 6 SGB V (Vertragszahnärztliche Versorgung)
zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen,

wobei weder Gesetzgeber noch Betroffene mitgewirkt haben. Da wird dann einfach über den Kopf der Patienten hinweg beschlossen. Geht ein Patient dann wegen Körperverletzung vor Gericht, kommt der gleiche Ärztefunktionär, der den Unsinn beschlossen hat und begutachtet nocheinmal was zweckmäßig und notwendig sein soll. Auch hier schaltet sich wieder keine unabhängige Kontrolle und erst recht kein Betroffener ein. Und letztendlich kann passieren was will - der Zahnarzt bekommt immer Recht, solange er nicht gegen die (idiotischen) Vorgaben seiner Funktionäre verstoßen hat und z.B. einen vereiterten Zahn einfach zieht, ohne vorher eine Wurzelbehandlung gemacht zu haben. Dann sagt der Gutachter: Sowas geht überhaupt nicht, denn daran verdienen wir ja nichts mehr ! Und nur dann wird der Zahnarzt verurteilt.​

Der Bürger kann nur diese Volksparteien (Gesundheitsministerin) abwählen, die ihn in allen Bereichen der GKV zum Freiwild erklärten ...​
 
Hallo Manno,

diese Erkenntnis ist niederschmetternd, aber sie bewahrt einen vor weiteren Illusionen und erklärt und bestätigt in meinem Fall das bisher Erlebte. Als "Freiwild" fühle ich mich schon lange, zum Abschuß freigegeben. So etwas nennt man in der Zahnmedizin dann "lege artis".

Grüße Amparo
 
Der Thread ist schon lange.
Deshalb habe ich die Aussagen von fm zu seinem Thema zusammengefaßt:

# 1
hallo,

ich habe einen neuen thread aufgemacht,.. da ich es für nicht angemessen halte, das weiter in dem anderen thread zu diskutieren.
wenn du magst, können wir hier gern mal ein paar themen wie klare vorgaben und ähnliches besprechen.
eines vormeweg: ich kenne deinen "fall" nicht,.. also, bitte,... erst klarstellen, worüber wir sprechen wollen und dann dabei bleiben

gruss fm

# 15:
ich bin "beeindruckt", wie sich dieser thread entwickelt.
gruss fm

Zitat von mulleworld
hallo froschminister,
was hättest Du denn erwartet !?
liebe grüße
andreas
----------
hallo andreas,
ich hatte nichts erwartet,..
aber mit dem thema des threads hat das bisherige aus meiner sicht kaum zu tun,...
und das ist vollkommen ok :)
gruss fm

dir weiter alles gute auf deinem weg:)

# 19
Zitat von christelchen
Hallo froschminister,
Du hältst dich ja ziemlich zurück,würde auch gerne mal deine Meinung zu dem ganzen hören?
Was erwartest Du eigentlich von uns?
Christelchen
---------------
hallo christelchen,
ja, und ich gestehe, dass es mir nicht immer leicht fällt, mich zurückzuhalten.
aber es geht ja erst mal nicht um meine meinung...
oder? :)
und erwarten,... wie eben schon geschrieben,..
erwarte ich nichts,... wieso sollte ich :)
gruss fm :)

möchtest du meine persönliche meinung, ob du deine krankenversicherung verklagen solltest?

# 20
Hallo fm,
Du hast doch das Thema eröffnet. Insofern fände ich schon interessant, was Du als ZA zu den "Vorgaben in der 'Kassen-Medizin' sagen möchtest.
Gruss,
Uta
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# 27
Zitat von Amparo
Hallo Froschminister,
zu der Erkenntnis sind wir doch tatsächlich auch schon gelangt - kann man nachlesen - dass es nicht angemessen ist auf Andreas Thread weiter zu schreiben. Habe mich bei ihm dafür ausdrücklich entschuldigt. Ich glaube nicht, dass ich meinen Fall hier mit Dir weiter diskustieren möchte, da ich schon wieder das Gefühl habe an einen besserwisserischen ZA zu geraten. Tut mir leid, wenn ich Dir unrecht tue, aber nach meinen sehr schlechten Erfahrungen mit ZA habe ich keine Lust mehr meine Zeit weiterhin mit ZA zu vergeuden.
Grüße Amparo
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das ist die antwort von amparo auf das angebot, ein wenig information zu geben, an welche vorgaben/richtlinien man sich als kassenzahnarzt in deutschland halten muss.
dem braucht man dann echt nichts mehr hinzuzufügen, oder :) ?
gruss fm

# 29
erst mal eines vorneweg,..
ich kann vieles verstehen, was ich hier lese,... und bin dennoch bei vielen dingen anderer meinung, da ich eine andere perspektive habe. darum geht es in diesem thread -für mich- nicht!
ich füge zwei kurze passagen aus dem sozialgesetzbuch sgb, fünftes buch v an,...
nur als einstieg,.. bei der es nicht um individuelles geht,.. sondern um vorschriften, regeln und gesetze,.. vorgaben,... ok..
Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte haben darauf zu achten, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden. (§2, (4))
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. (§12, (1)
wollen wir hier eine diskussion beginnen?
gruss fm
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# 34
Zitat von Uta
Auch hier kann man weiter diskutieren, was genau nun "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich und "das Maß des Notwendigen nicht überschreitend ist".
DAs ist die Seite der von den Kassen übernommenen Leistungen.
Es gibt aber noch die andere Seite, nämlich die der Leistungen, die die Kassen sowieso nicht übernehmen, und die der Patient also sowieso wie ein Privatpatient, aber eben ganz aus eigener Tasche bezahlt.
Dazu gehören u.a. Implantate, aber auch spezielle Wurzelbehandlungen.
Welche Regeln gelten denn da bitte?
Gruss,
Uta
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wäre es möglich, erst das eine zu besprechen und dann auf das andere zu erweitern,..
sonst kommt man schnell vom 100. ins 1000. ....
danke fm
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#35
Zitat von Amparo
Ist es ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich, dem Patienten für 4.800 € (Eigenanteil) eine falsche Bisslage zu verpassen? Mit weitreichenden Folgekosten, sowohl für die GKV wie auch für den Patienten.
Die Folgekosten für die GKV beziehen sich auf eine reine Symtombehandlung. Wenn die Beschwerden nicht therapierbar sind, schickt man dich zur Gesprächstherapie, oder in eine psychosomatische Klinik. Alles unter dem wirtschaftlichen Aspekt. Es gibt bereits Gerichtsurteile, wo GKV-Patienten beim Privatzahnarzt nachbessern dürfen, da das Leistungssystem der GKV nicht ausreichend ist.
Liebe Grüße Amparo
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ich weiss nicht, wie sehr enttäuscht und wütend du bist,...
aber ich weiss, dass du sehr enttäuscht und wütend bist,....
kannst du dir dennoch vorstellen, mal kurz aus deinem erleben zurückzutreten und eine neue perspektive zuzulassen?
gruss fm
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#36
Zitat von Uta
Zu den Fragen, die Amparo sehr schön an einem BEispiel zeigt, kommt bei mir gerade die Frage nach der Gewährleistung auf. Auch die scheint mir so geregelt, daß auf jeden Fall die Hauptlast, wenn etwas schief geht, beim Patienten bleibt.
Gruss,
Uta
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das ist z.b. aus meiner sicht komplett anders. ich spreche im moment von der kassenzahnärztlichen versorgung in deutschland - das ist wichtig.
hier gilt nicht nur im bereich der versorgung mit zahnersatz eine 2-jährige gewährleistung.
ich finde nicht, dass amparo hier sehr schön an einem beispiel etwas aufgezeigt hat.
ich kann aus der entfernung nicht sagen, ob die aussage "falsche bisslage" so zutrifft,... ich war einfach nicht dabei.
anders herum gesagt kann ich mit sicherheit sagen, dass es definitv nicht "eine definitv korrekte bisslage" gibt,.... aber jetzt gehe ich schon auf die details ein,... was ich hier im moment absolut undienlich finde.
es gibt dich auch geügend beispiele, wo angeblich funktionsanalytisch gearbeitet wurde, aber dann doch total falsch,...
und es wird doch gern die aussage genommen, die einem selbst am besten ins bild passt.
und abschließend: funktionsanalytische und -therapeutische leistungen sind nicht bestandteil der "ausreichenden leistungen"...
und das ist nichts, was man diskutieren kann,...
es ist gesetz.
aber zurück,.. gern in einzelnen threads einzelne details,... aber hier bitte ein wenig versuchen, mal das große ganze zu sehen,...
gruss fm
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# 37
Zitat von Anne B.
Hallo Andreas,
die Fragen, die bei einem Gerichtsverfahren auftauchen würden, wären:
1. Antrag der Klage?
Schmerzenzgeld - oder Ersatz der Kosten für das Ziehen von 4 Zähnen?
2. warum Kosten für Behandlung/Entfernung von 4 Zähnen?
weil: hätte man den Fremdkörper nicht auch ohne Entfernung der Zähne aus dem Kiefer beseitigen können?
3. woher weißt du, dass das abgebrochene Instrument ursächlich für deine Beschwerden war?
4. warum hast du deinen Zahnarzt nicht darauf hingewiesen und ihn um eine Entfernung gebeten?
---
Ich arbeite in der Justiz, und da begreift man irgendwann, auch ohne Jurastudium, dass bei Haftungen grundsätzlich nur schuldhaftes Verhalten zur Verurteilung füht. Das heißt in diesem Zusammenhang auch, dass der Zahnarzt Kenntnis von den Mängeln gehabt haben muss - was zu beweisen ist!
In dem Moment, wo der Zahnarzt sagt, das OPG ist in Ordnung, aber ein anderer Zahnarzt oder Gutachter sagt, da sei ein Fremdkörper auf dem OPG zu erkennen gewesen, der auf das fehlerhafte Arbeiten deines Zahnarztes zurückzführen ist - nur dann sieht es gut aus für dich...
Allerdings müsste dann der Zahnarzt, der die abgebrochene Feile bei der OP gesehen hat (und dann im Sauger hat verschwinden lassen), dir zumindest per Zeugenaussage zur Seite stehen und eine Aussage machen....
Doch welcher Zahnarzt macht das? Keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus...

Im Günstigsten Falle: vorausgesetzt, der Zahnarzt, der den Fremdkörper entfernt hat, würde nun zu deinen Gunsten aussagen, dann hättest du zumindest Anspruch auf Schmerzensgeld - allerdings auch nur, sofern dies Gegenstand (Antrag) der Klageschrift war.
Ganz schön kompliziert. Bitte nachfragen .
Liebe Grüße, Anne
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auch hierzu ein paar worte,...
ihr denkt und sagt immer, eine krähe hackt der anderen kein auge aus,...
das ist so schrecklich unangemessen aus meiner sicht - und entspricht in keiner weise euren schilderungen.
wie bitte kommt es denn zur aussage, dass die bisslage vollkommen falsch gewählt war,.. von der einen krähe,...
woher kommt denn die aussage von der abgebrochenen feile,... von der einen krähe,....
und wie glaubt ihr, kann man sich selbst echt prima als echten fachmann darstellen,.. indem man sagt, dass man alles besser kann, als der vorbehandler,... die billligsten punkte, die es zu machen gibt.
mal prinzipiell im leben,... ist man hinterher immer schlauer,...

und im detail: ne feile IM KNOCHEN,... ist sehr unwahrscheinlich,... ein abgebrochenes instrument IM ZAHN eine -leider früher zu häufige - komplikation, die aber nicht als kunstfehler gewertet wird. das, was die rechtsprechung vorsieht, ist eine aufklärungspflicht des behandlers, den patienten zu informieren,...
und ich glaube mich zu erinnern, dass auch die diskussion entstand, ob es sich um sealer handeln könnte,...
wobei ich denke, dass man das auf einem einzelbild schon unterscheiden können sollte,.... aber auch da war ich nicht dabei und hab das bild nicht gesehen...
und was sicher nicht nachweisbar wäre, dass aufgrund dieses wasauchimmer vier zähne verloren gingen,...
aber auch hier wieder,.... zu viel detail,... wird nur diskussion aufgrund persönlicher betroffenheit geben,.. anstatt lösungen ....
gruss fm
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# 49
Zitat von Amparo
Hallo Froschminister,
weisst Du es, oder weisst Du es nicht? Entscheide Dich!
Grüße Amparo
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dieser ton steht dir einfach überhaupt nicht zu.
einfach mal genau lesen, was ich geschrieben habe.
ich habe den eindruck, dass es dir nur darum geht, "recht zu haben"
sollst du
gruss fm
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# 50
"Mich würde Deine Version interessieren, fm."
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es tut mir leid,..
das glaube ich dir nicht.
gruss fm
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# 55
Zitat von Uta
Bis jetzt habe ich von Dir zum Thema dieses Threads noch nicht viel Greifbares gelesen, fm.
Was genau möchtest Du denn mit diesem Thread - den Du ja selbst angefangen hast - nun sagen?
Du könntest ja durchaus mal Anweisungen der gesetzlichen Kassen an Zahnärzte, die sich daran halten müssen, hier reinstellen, damit die "bösen" Patienten mal sehen, wie wenig Zahnärzte überhaupt noch tun dürfen?
Gruss,
Uta
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da gebe ich dir zum ersten teil vollkommen recht
das war offensichtlich nicht wirklich gewüscht

wie du auf "böse" patienten kommst,... keine ahnung,.. aber es spiegelt anscheinend dein bild von jedem zahnarzt wider,...

habt ihr euch einmal überlegt, weshalb ich mir für dieses forum zeit nehme,.. mir all die anfeindungen gefallen lasse,.. auch wenn ich weiss, dass ihr nicht mich persönlich meint,.. werde ich angegangen, als wäre es in meiner verantwortung, was werauchimmer tut,...

ich hätte gern über lösungen gesprochen, da es aus meiner erfahrung als mensch an der sachlage nichts ändert, wenn man einen schuldigen gefunden hat,...

gruss fm
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Inzwischen ist der Thread bei #59.


Gruss,
Uta
 
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