Kommunikation nach einem unerwünschten Ereignis in der ZA-Praxis

Hallo Amparo,

das ist interessant! - Nur als zusätzliche Information: Dieser Text ist aus Sicht des Zahnarztes geschrieben, bei dem das "unerwünschte Ereignis" vorgekommen ist.

Grüsse,
Oregano
 
Kommunikation nach einem unerwünschten Ereignis in der ZA-Pra

Nur als zusätzliche Information: Dieser Text ist aus Sicht des Zahnarztes geschrieben, bei dem das "unerwünschte Ereignis" vorgekommen ist.

Hallo Oregano,

da kann ich Dir nur zustimmen! Ein Betroffener hat zu diesem Text folgendes geäußert: "Reden wäre Gold, aber grau ist alle Theorie, die Praxis sehr oft schwarz. Wie oft wurde die Kommunikation einseitig aufgekündigt, womöglich noch mit Rechnungen, Inkasso und Anwalt hinterher."

Viele Grüße

Amparo
 
So ein "unerwünschtes Ereignis" muß ja auch in der Patientenakte im Pc festgehalten werden. Und: der Patient hat das Recht, Einsicht in diese Patientenakte zu bekommen, auf Wunsch auch einen AUsdruck. Das scheint aber nicht unbedingt gerne gemacht zu werden, wenn man diesem Artikel im SPIEGEL glaubt:

Patientenrecht auf Akteneinsicht beim Arzt: Illegale Praxis - SPIEGEL ONLINE

...
Patienten haben Anspruch auf vollständige Einsicht in die Behandlungsunterlagen ihres Arztes. Ein besonderes Interesse muss dafür nicht dargelegt werden. Das Amtsgericht München hat festgestellt, dass ein Doktor auch dann kein Recht hat, die Akte des Patienten zurückzuhalten, wenn die Behandlungsrechnung noch nicht bezahlt ist.
...
München: Patient hat ein Recht auf seine Akte - München - Süddeutsche.de

Offensichtlich gibt es einige Fehlerquellen bei der Führung der Patientenkarte:
Kassenabrechnung | Die häufigsten Irrtümer in der Kassenabrechnung und wie man sie vermeidet

Grüsse,
Oregano
 
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