Ikosaeder
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Skurriler Prozess um Mediziner - Zahnlos glücklich - München - Süddeutsche.de
Im Zeitungsartikel steht die Überschrift: „Arzt zieht verwirrtem Patienten alle Zähne“.
Darunter wird Alex S. angelastet, dass er sich vor der Behandlung informiert hatte, da er das Ziehen der Zähne damit begründete, dass die gestörten Energieströme Ursache seiner Potenzstörungen sein könnten. Über dieses Thema gibt es viel Literatur und viele Ärzte, die nach diesen Erkenntnissen behandeln. Sie sind jetzt alle auf einen Schlag Menschen, „die nicht richtig ticken“. Dazu gehören auch etwa 1 Milliarde Chinesen, weil das zur 3000 jährigen traditionellen chinesischen Medizin gehört. Ich zitiere einmal den Zahnarzt Karlheins Graf aus seinem Buch: „Ganzheitliche Zahnmedizin“:
„Somit können Zahnstörfelder sehr wohl eine entsprechende Symptomatik im Verlauf der Akupunkturmeridiane auslösen, genauso wie Störungen innerhalb der Meridiane eine energetische Schwächung der zugeordneten Zahngruppen und damit eine erhöhte Anfälligkeit auf Erkrankungen im Bereich dieser Zähne auslösen können.“
Zuvor beschreibt Graf in seinem Buch die 10 organbezogenen Meridiane. Ich will das jetzt nicht alles aus diesem Buch abtippen. Das Zitat habe ich deshalb hier hingestellt, weil dort der Begriff der energetischen Schwächung angegeben wird und dieses bereits 3000 Jahre bekannt ist. Deshalb müsste dort als Überschrift stehen: „Arzt zieht informierten und wissenden Patienten 19 Zähne und wird von unwissenden Richtern und der Psychiatrie kalt gestellt.“
Unter der Überschrift wird noch angegeben, dass der Patient aus eigenem Willen die Zähne gezogen haben wollte! Weiter unten im Artikel jedoch steht: „S. sei nicht einwilligungsfähig gewesen.“ Wenn ich in meinen eigenen Willen einwilligen muß, dann habe ich Symptome einer Schizophrenie. Ich möchte nur hier darlegen, wie irrsinnig der Artikel und höchst wahrscheinlich auch der Richter ist. Bei einer Einwilligung macht eine andere Person mir einen Vorschlag, dem ich einwillige oder auch nicht. Das wäre der Fall gewesen, wenn Dr. K dem Patienten Alex S. den Vorschlag gemacht hätte, die 19 Zähne zu ziehen. Es wird im Artikel aber explizit angegeben, dass diese Behandlung auf Wunsch von Alex S. erfolgte, nach, wie erwähnt, 3000 jähriger Erfahrung.
Alex S. ist nicht, wie man hier behauptet hat, „nicht voll geschäftsfähig“. Dieser Vorgang um den Dr. K zeigt die Symptome einer Justiz, ohne rechtliche Grundlagen!
Im Zeitungsartikel steht die Überschrift: „Arzt zieht verwirrtem Patienten alle Zähne“.
Darunter wird Alex S. angelastet, dass er sich vor der Behandlung informiert hatte, da er das Ziehen der Zähne damit begründete, dass die gestörten Energieströme Ursache seiner Potenzstörungen sein könnten. Über dieses Thema gibt es viel Literatur und viele Ärzte, die nach diesen Erkenntnissen behandeln. Sie sind jetzt alle auf einen Schlag Menschen, „die nicht richtig ticken“. Dazu gehören auch etwa 1 Milliarde Chinesen, weil das zur 3000 jährigen traditionellen chinesischen Medizin gehört. Ich zitiere einmal den Zahnarzt Karlheins Graf aus seinem Buch: „Ganzheitliche Zahnmedizin“:
„Somit können Zahnstörfelder sehr wohl eine entsprechende Symptomatik im Verlauf der Akupunkturmeridiane auslösen, genauso wie Störungen innerhalb der Meridiane eine energetische Schwächung der zugeordneten Zahngruppen und damit eine erhöhte Anfälligkeit auf Erkrankungen im Bereich dieser Zähne auslösen können.“
Zuvor beschreibt Graf in seinem Buch die 10 organbezogenen Meridiane. Ich will das jetzt nicht alles aus diesem Buch abtippen. Das Zitat habe ich deshalb hier hingestellt, weil dort der Begriff der energetischen Schwächung angegeben wird und dieses bereits 3000 Jahre bekannt ist. Deshalb müsste dort als Überschrift stehen: „Arzt zieht informierten und wissenden Patienten 19 Zähne und wird von unwissenden Richtern und der Psychiatrie kalt gestellt.“
Unter der Überschrift wird noch angegeben, dass der Patient aus eigenem Willen die Zähne gezogen haben wollte! Weiter unten im Artikel jedoch steht: „S. sei nicht einwilligungsfähig gewesen.“ Wenn ich in meinen eigenen Willen einwilligen muß, dann habe ich Symptome einer Schizophrenie. Ich möchte nur hier darlegen, wie irrsinnig der Artikel und höchst wahrscheinlich auch der Richter ist. Bei einer Einwilligung macht eine andere Person mir einen Vorschlag, dem ich einwillige oder auch nicht. Das wäre der Fall gewesen, wenn Dr. K dem Patienten Alex S. den Vorschlag gemacht hätte, die 19 Zähne zu ziehen. Es wird im Artikel aber explizit angegeben, dass diese Behandlung auf Wunsch von Alex S. erfolgte, nach, wie erwähnt, 3000 jähriger Erfahrung.
Alex S. ist nicht, wie man hier behauptet hat, „nicht voll geschäftsfähig“. Dieser Vorgang um den Dr. K zeigt die Symptome einer Justiz, ohne rechtliche Grundlagen!
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