Masern-Virus gesucht

Äähm, das ist die gleiche Link-Adresse wie in #18, Oregano . . .

Vielleicht haben die geistigen Unterstützer und Befürworter zu wenig an die Sache geglaubt (... was zu erwarten war, wenn wir ehrlich sind ...), denn bekanntlich versetzt nur der Glaube Berge, und nur positives Denken ermöglicht positive self-fulfilling-prophecies durch Resonanz aus dem Universum. Ich sehe, dass alle, die nicht genug Hoffnung in die Sache gesetzt haben, weil sie noch nicht wissen, wo das Zentrum des Alls ist, die ganze Chose torpediert haben - ob nun von der Pharmaindustrie gekauft oder nicht, oder ob der Richter über Alles nun weiß, wo das Zentrum des Alls ist . . .

Mir scheint, der Herr Lanka möchte die Wettschuld gar nicht bezahlen, außer wenn er selber auf dem Richter- und Gutachterstuhl gleichzeitig sitzen darf - mitten in seinem Universum.

Gerd :)
 
Die Ironie des Ganzen: würde man einfach einmal rigoros gegen Masern impfen und eine genügend grosse Impfrate erreichen, so würde die reale Chance bestehen, die Krankheit auszurotten. Und danach könnte Lanka tatsächlich zu recht behaupten: es gibt kein Masernvirus!

Ironischerweise sind es ausgerechnet die impfkritisch einstellten Menschen, welche durch ihre Impf-Verweigerung das Überleben des Virus sicherstellen und auf diese Weise ungewollt der Pharma in die Hände spielen. Gegen ein ausgerottetes Virus bräuchte es keine Impfung mehr. Nie wieder.
 
mal so zum drüber nachdenken...
Quelle: WissenschafftPlus: Aktuelles

Der Gutachter Prof. Dr. Dr. Andreas Podbielski von der Universität Rostock hat ausgesagt, dass das Masern-Virus widerlegt ist, wenn darin "Ribosomen" (typische Zellstrukturen; Eiweißfabriken der Zelle) vorkommen. Viren sind durch die Abwesenheit von Ribosomen definiert und es gibt weltweit kein Virus mit Ribosomen, so der Gutachter.

In der Gerichtsakte liegt ein Dokument des Nationalen Referenz Instituts für Masern am Robert Koch-Institut (RKI) vor, in dem das RKI bestätigt, dass das behauptete Masern-Virus "Ribosomen" enthält. Damit ist bewiesen, dass die Behauptungen zum Masern-Virus widerlegt sind und Dr. Lanka die "Wetten, dass es das Masern-Virus nicht gibt!" - Wette gewonnen hat.

Grüsse Therakk:wave:
 
Bezeichnend für die Argumentationsnot der Klägerseite ist auch dies:

Das Gericht hat verhindert, dass Dr. Lanka in der Verhandlung selbst vortragen und den Gutachter befragen konnte. So war es Dr. Lanka in dieser Verhandlung nicht möglich, die unwahren Aussagen des Gutachters zu widerlegen, wonach die von Dr. Bardens vorgelegten Publikationen die Kriterien der Wissenschaftlichkeit erfüllen. Der Gutachter sagte in Bezug auf das Masern-Virus vorsorglich aus, dass in der Biologie die strengen Regeln der Wissenschaft wie in der Physik nicht gelten.

WissenschafftPlus: Aktuelles

Nein, der Kaiser ist nicht nackt, er darf es nicht sein. :D

Amüsierte Grüße von bartel
 
Das Gericht hat verhindert ...
Und w i e genau hat das ein Gericht verhindert? Angeblich muss man wohl sagen. Eben wie es da angegeben wird.

In einem Beitrag der WELT liest man ...
Der Arzt wollte sich jedoch selbst nicht mehr äußern.
Der Grund: Er hat mit einem privaten Fernsehsender einen Exklusivvertrag abgeschlossen.

Immhin durfte seine Anwältin ausrichten, dass er das Preisgeld von 100.000 Euro spenden wolle.
welt.de/gesundheit
 
Bleibt für mich die Frage, wie das Gericht "verhindert" hat, dass Herr Lanka da was sagen konnte ... wenn er denn wollte.

Gerd

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Völlig unabhängig davon wo die Wahrheit liegt hat ein Richter tatsächlich die Macht Fragen zu Tatsachen zuzulassen...aber auch nicht. Das habe ich selbst erfahren (müssen), ist aber nach meiner Erfahrung Teil des Rechtssystems. Die Frage ob es Viren (so wie sie definiert sind) gibt oder nicht ist für mich nicht grklärt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Gleerndil

Dies ergibt sich sich wohl aus § 397 der Zivilprozessordnung:

§ 397 ZPO - Fragerecht der Parteien

(1) Die Parteien sind berechtigt, dem Zeugen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache oder der Verhältnisse des Zeugen für dienlich erachten.

(2) Der Vorsitzende kann den Parteien gestatten und hat ihren Anwälten auf Verlangen zu gestatten, an den Zeugen unmittelbar Fragen zu richten.

(3) Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet das Gericht.

in Verbindung mit

§ 402 ZPO - Anwendbarkeit der Vorschriften für Zeugen

Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften enthalten sind.

ZPO - Zivilprozessordnung

Gruß von bartel
 
Ja, gut, soweit also die (bekannten :confused:) Gesetze - surfst du immer mit ZPO und StPO in der Hand, bartel? oder hast du's studiert ...? - sind jetzt diese §§ in dem Fall auch angewendet worden, und hat dann die Verteidigung dieses Vorgehen nicht gekannt, und in irgendeiner Weise vorzubeugen versucht, usw. ...? Wenn es darum geht, eine Theorie und eine ganze Wissenschaft und Wissenschaftswelt anzugehen, sollte man ja schon auf ein paar verschiedene Möglichkeiten vorbereitet sein, und nicht unbedingt mit einem 'Durchmarsch' rechnen, oder? Also mal rein sportlich gesehen :cool:

Was ist zur Aussage der WELT zu sagen, Herr Lanka wollte gar nichts (mehr) sagen in diesem Prozess? Aus der Luft gegriffen?

Klar, da steht auch, dass er Arzt, Mediziner, wäre - er ist ja Biologe.

Gruß - Gerd
 
Servus Gerd,

eigentlich geht aus dem Kontext doch hervor, daß mit dem Arzt und Mediziner der Kläger Bardens gemeint ist.

Meine ZPO-Philie hält sich normalerweise in Grenzen. Ich bin kein Jurist und hatte interessehalber mal nachgeschaut, nachdem Du die Frage aufgeworfen hattest.

Aber ich möchte nochmal auf diese, von Dr. Lanka kolportierte, Aussage des Gutachters zurückkommen, wonach in der Biologie die strengen Regeln der Wissenschaft wie in der Physik nicht gelten würden.

Wenn das so ist, muß man sich doch fragen, woher die Medizin dann die Selbstgewißheit bzgl. der Richtigkeit ihrer Grundannahmen nimmt,zumal gerade im Bereich der Impfungen von den Pionieren, wie man lesen kann, wissenschaftlich nicht immer sauber gearbeitet wurde.

Die Anerkennung dieser Ergebnisse durch die Fachwelt hat dann diese methodischen Fehler quasi geheilt- und heute heißt es: "Das weiß doch jeder."
Ein Beispiel erfolgreicher Massensuggestion.

Gruß von bartel
 
Hallo,

Ein interessanter Beitrag, der "Wissenschaftlichkeit" anhand des Masern-Virus-Prozesses untersucht:

Wissenschaft ist ein sozialer Prozess. Und ein wesentlicher Bestandteil dessen, was wissenschaftlich akzeptiert ist, hängt vom Konsens einer Gemeinschaft von Forschenden und Spezialisten ab. Darauf hat als Erster und sehr prominent Ludwik Fleck in den 1930er Jahren hingewiesen. Er hat gezeigt wie schwer es eigentlich ist zu bestimmen, was eine Syphilis-Spirochäte ist, also der bakterielle Erreger der Syphilis. An diesem Beispiel konnte er belegen, wie entscheidend soziale Prozesse bei der wissenschaftlichen Konsensbildung sind. Man kann seine Position zusammenfassen in dem Bonmot: „Eine wissenschaftliche Tatsache ist die Übereinkunft mit dem Denken aufzuhören.“

(17) Was ist eine „wissenschaftliche Tatsache“? Ein kleines Fallbeispiel: Der „Masernprozess“ | Prof. Harald Walach

Wie war noch Rita Süssmuths Aussage? "Die Krankheit AIDS gibt es und der Konsens lautet, daß HIV der Verursacher ist". Punkt. Aus. Diskussion beendet!

Gruß,
Clematis
 
So wie ich das verstehe, war die Entscheidung der Richter im Berufungsverfahren eine rein formale, die nichts mit der Existenz von Masernviren und deren Nachweis zu tun hat:

...
"Die Richter haben in ihrer einstimmigen Entscheidung nicht darüber geurteilt, ob das Masernvirus existiert. Sie haben lediglich geprüft, ob Bardens' die Kriterien der Auslobung erfüllt hat."

In ihrer Begründung führten die Richter an, es habe sich nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben gehandelt, sondern um eine Auslobung. Und da bestimme alleine der Auslober die Regeln und wofür er bezahlt. Der 31-Jährige hatte sechs Arbeiten eingereicht, die sich ergänzten. "Sie hätten aber auch 600 einreichen können, er hätte keine akzeptiert", sagte der Vorsitzende Richter.
...
Masern-Virus: Impfgegner gewinnt Streit um 100.000 Euro - DIE WELT

Grüsse,
Oregano
 
Da das Gericht Lanka nicht hat verlieren lassen hatt zeigt doch schön auf dass in dieser Sache eben doch nicht alles so klar ist wie im allgemeinen Konsens angenommen. Auch wenn es sich hier um etwas Formelles handelt.

Diese Sache ist noch lange nicht zuende denn Lanka weiss sehr genau dass es nicht einen Beweis giebt;) (ich vermute genau dies haben noch ein paar andere begriffen - auch dank dieses Prozesses:freu: )

LG Therakk
 
Meines Erachtens ist dies der Ausschlag gebende Satz:
"Zwar zweifeln die Richter nicht daran, dass es das Masernvirus gibt. Aber: In der Auslobung war eindeutig von einer Arbeit die Rede, die Existenz und Größe beweisen sollte. Eine Arbeit, die beides enthielt, legte Bardens aber nicht vor. Er reichte sechs ein, die jeweils Teile der Auslobung bestätigten."
Masern-Virus: Impfgegner gewinnt Streit um 100.000 Euro - DIE WELT
Der Beweis wurde letztlich also nicht erbracht, erfüllte die Bedingung der Auslobung nicht. Ob nun formaljuristisch oder nicht, Zweifel an der Existenz dieses Virus wurden nicht beseitigt. Auch, daß der Virus nun plötzlich unterschiedlich groß sein, unterschiedliche Formen annehmen und Ribosomen enthalten kann, widerspricht allen bisherigen wissenschaftlich vorgelegten "Beweisen". Ein Virus, der so unterschiedlich sein kann, kann folglich kaum eindeutig identifiziert werden und erst recht nicht als Verursacher einer Krankheit festgelegt werden.

Gruß,
Clematis
 
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