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so aus der entfernung ist das nicht seriös einzuschätzen was genau ursächlich ist und welches gewicht thc dabei hat.
sicher ist zu sagen das es sicher förderlich ist in bezug auf schizoide erkrankungen. es wäre z.b. auch wichtig zu wissen wie alt du bist. obs diese krankheit in der familie schonmal gab 1-3 generationen vorher. hattest du gute elternbeziehung, gab es traumata ect. ect.
ich glaube das jemand der völlig ohne eine vorbelastung ist sicher mehr kiffen kann als wenn jemand eine oder mehrere dieser oder anderer vorbelastungen hat.
Es ist wohl eher ein Zusammenspiel aus diesen Faktoren und die Wissenschaft weiss es auch noch nicht. Allerdings las ich mal, dass der Konsum von psychoaktiven Substanzen als Katalysator bzw Auslöser für die Entstehung einer Schizophrenie wirken kann.
hi Uta,
wenn sich die folgen sich herausstellen ist auch der verantwortnung bei denen.
lg brigit.
dass DAS gras insgesamt stärker geworden ist, ist natürlich blödsinn.
das ALLE kiffer schnarchige zeitgenossen sind, ist ebenso blödsinn.
Drogenvortest ein, der ähnlich dem Alkoholtest direkt an Ort und Stelle ein Resultat liefert.
So funktioniert der Test:
Mittels zweier Pads wird Hautschweiß aufgesaugt, zum Beispiel von der Stirn eines Autofahrers. Anschließend werden diese Pads in Wasser getaucht. Nach einer Ruhezeit von circa fünf Minuten steht dann das Ergebnis fest. Taucht ein zusätzlicher roter Streifen auf dem Testgerät auf, besteht der Verdacht des Drogenkonsums. Dabei muss der Verdacht sich auf eine bestimmte Droge lenken. Die Polizisten verfügen über einen so genannten „Twin-Test“, mit dem sich Cannabis- (also Haschisch oder Marihuana) oder Amphetaminkonsum (also Ecstasy und Speed) nachweisen lassen. Außerdem gibt es einen Test zum Nachweis von Heroin- oder Kokainkonsum.
Die Folgen
Anders als bei Alkohol: So etwas wie eine „Promillegrenze“ gibt es nicht. Ist das Testergebnis positiv, folgt unabhängig von der Menge der festgestellten Drogen immer eine Blutprobe, die zum Beispiel im Düsseldorfer Institut für Gerichtsmedizin analysiert wird. Feinste Untersuchungsmethoden erlauben es den Spezialisten, auch kleinste Mengen aufzuspüren. Stellen sie Drogen im Blut fest, drohen dem Erwischten zunächst einmal die gleichen Strafen wie Alkoholsündern:
Ein bis drei Monate Fahrverbot
250 bis 750 Euro Bußgeld
Vier Punkte im Verkehrszentralregister
Während für Alkoholsünder hier das Verfahren endet (nur bei einem Promillewert von 1,6 wird angenommen, dass der betroffene Autofahrer süchtig ist), informieren Polizei oder Bußgeldstelle bei Drogenkonsumenten die Straßenverkehrsbehörde. Diese kann dann sofort die Fahrerlaubnis entziehen. Denn im Unterschied zu Alkohol gibt es bei solchen Drogen keine festen Richtwerte für die Behörden. Und einem aufgefallenem Drogenkonsumenten wird beinahe regelmäßig Sucht unterstellt.
Die Grenzen zwischen regelmäßigem und gelegentlichem Konsum sind bisher nicht gesetzlich verankert. Bei harten Drogen, beispielsweise Ecstasy, Heroin, Kokain, Amphetamine usw., gilt schon der als süchtig, der nur ein einziges Mal aufgefallen ist. Bei Cannabisprodukten (Haschisch, Marihuana) sucht man seit Jahren nach einem Richtwert. Denn wer regelmäßig und häufig Cannabis konsumiert, der gilt ebenfalls als süchtig und als nicht geeignet, am Straßenverkehr teilzunehmen.