Kein Krankengeld mehr und dann ?

Genau aus diesem Grunde muß eine Krankschreibung von min. 6 Monaten (ohne Unterbrechung) vorliegen. Dann erst kann die verminderte Erwerbsfähigkeit beantragt und festgestellt werden. Ist man während dieser Zeit nur EINEN TAG nicht krank geschrieben, beginnt die Frist von da ab neu.
 
Hallo sonneundregen,

ersteinmal ist es wichtig, dass Du wie James sagte keinen einzigen Tag gesund geschrieben warst?

Da §125 lediglich von mehr als 6 Monaten spricht, ist dieser Zeitraum entscheidend.

Pucki befindet sich in einer Art Grauzone. (Noch) Nicht in der Erwerbsfähigkeit gemindert, aber auch (noch) nicht voll leistungsfähig.

Liebe Grüße

Ulrike
 
Hallo James,

da meine ich das Gleiche aber auf die "Leistungsfähigkeit" bezogen. War Pucki denn in den letzten 6 Monaten überhaupt mal gesund geschrieben?

Liebe Grüße

Ulrike
 
Hallo Ulrike,

so weit wie ich es verstanden habe, ist Pucki schon ausgesteuert, deshalb meinen wir wohl das Gleiche.

Einen guten Rutsch wünsche ich Allen.

Lg
sonneundregen
 
Ulrike,

danke für die netten Wünsche.
Ich habe es genauso wie Du verstanden und dehalb hat Pucki auch einen Anspruch auf ALG1!

Lg
sonneundregen
 
Pucki ist doch ausgesteuert, trotzdem ist es schwer das Ganze zu überschauen, zumal wenn ein Amt so handelt.

Deswegen habe ich ja auf die Möglichkeit hingewiesen,
an oberster Stelle nachzufragen.

Pucki muss aber auch in die Gänge kommen.


lg
 
hallo ihr lieben,
erstmal allen ein hoffentlich gesünderes jahr 2012 möchte ich euch wünschen und mich für eure vielen beiträge bedanken.
natürlich möchte ich euch auch wissen lassen wie es weiter ging. ich hatte 2 tage zeit bekommen um zu entscheiden ob ich das gutachten nach aktenlage unterschreibe. ich bin dann damit zum anwalt (wollte zum vdk aber der hatte urlaub zw.weihnachten und neujahr !). der anwalt hat mir geraten das gutachten anzunehmen und zu unterschreiben da ich sonst ohne finanzielle mittel da stehen würde.
 
jetzt muss ich morgen gleich wieder zum arbeitsamt. auch muss ich bewerbungen schreiben obwohl ich noch in einem arbeitsverhältnis stehe. aber so sind die gesetze.
wie es dann weitergeht werde ich euch auf dem laufenden halten.
das erstmal zur info sollte noch jemand in der gleichen lage sein.

lg pucki
 
@Pucki, dass hört sich mal vernünftig an.


Der weitere Weg wird nicht einfach sein.

Du kannst ja Bewerbungen schreiben.

Du kennst aber auch meine Meinung dazu.

Der Weg wird nicht einfach sein,
weil die Rentenkassen dazu
angehalten sind, diese abzulehnen.

Ich empfehle Dir nach wie vor, wenn Du nicht
durchblickst, rechtzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Alles Gute im Neuen Jahr, viel Kraft
und Durchstehvermögen bei deinem Kampf mit den Behörden.


lg
 
Hallo Pucki,

ja, der Anwalt hat Recht. Allerdings würde ich an Deiner Stelle nun die Erwerbsminderungsrente beantragen. Dann fallen zumindest zunächst die Bewerbungen weg und Du musst nur 1 x im Monat beim Arbeitsamt vorstellig werden bis zur Entscheidung der Rentenversicherung.

Lg
sonneundregen
 
hallo sonneundregen,

ich habe bei der rv noch einen widerspruch laufen. ich hatte auf anraten der sozialberatung der reha einen antrag auf teilhabe am arbeitsleben gestellt. dieser wurde mir abgelehnt. da läuft nun ein widerspruch. der anwalt meine eine erwerbsminderungsrente würde ich nicht bekommen bei diesem gutachten was über mich erstellt wurde. ich müsste erst eine wiedereingliederung oder eben diese massnahme probieren und ich sollte unbedingt schauen dass ich diese massnahme bekomme auch wenn ich klagen muss. nun ja ich müsste ja schon balb mal bescheid bekommen da der widerspruch nun schon 1 monat her ist. nun heisst es abwarten und dann je nachdem handeln.

lg pucki
 
Hallo Pucki,

dann bist Du vermutlich arbeitsfähig aus der Reha entlassen worden, oder? Ansonsten verstehe ich die die Ablehnung der Wiedereingliederung nicht!
Ich würde mich an Deiner Stelle an das Integrationsamt wenden. Diese vermitteln zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das ist mein Rat an Dich, die helfen Dir unentgeldlich weiter.

Lg
sonneundregen
 
hallo sonneundregen,

nein ich bin aus der reha arbeitsunfähig entlassen worden und es geht auch nicht um eine wiedereingliederung sondern um eine massnahme zur teilhaben am arbeitsleben im sinne einer belastungserprobung. ich glaube zumindest dass das was anderes ist. ich habe heute eine nachricht von der rentenversicherung bekommen. es wurden weitere unterlagen angefordert. ich soll von meinen ärzten das was ausfüllen lassen. das gibt wieder eine rennerei und das wo ich kaum fähig bin das haus zu verlassen. oh mann ! das kann echt noch heiter werden.

lg pucki
 
wenn ich zur zeit in der lage wäre zu arbeiten würde ich das längst wieder tun bzw. hätte schon längst eine wiedereingliederung gemacht. aber es geht gesundheitlich nicht. komme ja kaum aus dem haus und brauch zu jedem erledigungsgang eine begleitperson. traurig aber wahr !
 
Hallo Pucki!

Irgendwie verstehe ich die Aussage des Anwaltes nicht, dass Du aufgrund eines Gutachtens sowieso keine Erwerbsminderungsrente bekommen würdest.

Soweit ich weiß, verlässt sich die RV sowieso nie auf bereits bestehende Gutachten, die nicht mit einem direkten Antrag bei der RV zu tun haben.
Nach meinem Wissen veranlasst die RV zu einem entsprechenden Antrag ein neues Gutachten durch einen von ihr beauftragten Gutachter.

Dass Du immerhin als Arbeitsunfähig aus einer Reha entlassen wurdest ist auch eher ein seltener Fall und könnte Dir eher zugute kommen, da es ja vermutlich eine Reha der RV war, oder?

Gruß - tiga
 
hallo tiga,

ja es war eine reha der rv. ich hatte dort auch sozialberatung mit dem selben ergebnis. sie meinten eine erwerbsunfähigkeitsrente würde ich nicht bekommen bei meinem beschwerdebild, deshalb der antrag auf diese massnahme. nun muss ich erst wieder loslaufen und papiere ausfüllen lassen. wo es mir ja eh soooo guuuuut geht """.

lg pucki
 
Hallo Pucki,

Du bist also arbeitsunfähig entlassen worden. Dann folgt eigentlich eine Wiedereingliederung! Wo der Unterschied an einer Maßnahme zum Arbeitsleben und einer Wiedereingliederung besteht, weiß ich leider nicht und ist mir auch völlig unschlüssig. Wenn ein Mensch krank ist, kann er nicht arbeiten, deshalb Erwerbsminderungsrente! Passt doch alles vorne und hinten nicht.

Du bauchst Ärzte, die Dich unterstützen. Was ist mit deinem Hausarzt? Der müsste Dir eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen und das auch gegenüber der Rentenversicherung vertreten. Was ist mit Fachärzten? Du brauchst Rückendeckung!

Lg
sonneundregen
 
Wie ich schon ganz am Anfang betonte:
Ohne professionelle Hilfe geht es nicht! Die Strukturen sind so in sich verwoben, dass man auch mit gesundem Menschenverstand nicht weiter kommt. So gut wie jeder Fall hat eine eigene Dynamik, ist mit dem nächsten kaum vergleichbar. Wir können hier nur den Rahmen beschreiben und der ist relativ einfach: Man muß durchgehend min. 6 Monate arbeitsunfähig gewesen sein um einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen zu können. Erst dann beginnt nach meiner Kenntnis das Verfahren. In der Regel erhält man zunächst eine Ablehnung. Diese muß begründet sein. Also genau lesen! Die Begründung der Ablehnung war nicht nur in meinem Fall (da stand, dass ich in einem Beruf arbeitsfähig wäre, den es gar nicht gibt) haarsträubend (ich kenne die Akten mehrerer Fälle). Dann folgt idR der Widerspruch, der dann meist wieder abgelehnt wird. Das eröffnet den Klageweg und der klärt dann (wenn man Glück hat) die Verhältnisse. So sieht das leider aus....und deshalb benötigt man -ich wiederhole mich zum x.mal- professionelle Hilfe sowie langen Atem.

Gruß, James
 
Hallo,

danke für die Antworten.
Ich muss zugeben das mir jetzt fast schon der Atem ausgeht. Es ist wirklich haaresträubend was man durchmachen muss wo man schon mit seiner Gesundheit am Kämpfen ist. ja ich merke das wird noch ein langer und weiter Weg. Wurde bereits von der Rentenversicherung angeschrieben. die wollen nochmal schriftl.Angaben von Arzt und Psychologen. Tja mal sehen was dann passiert.

Lg Pucki
 
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