Alternative Behandlungsmethode

Dora

in memoriam
Themenstarter
Beitritt
05.07.09
Beiträge
2.839
Steuerlich absetzbar:

Alternative Behandlungsmethode

Aufwendungen für alternative Behandlungsmethoden
stellen Krankheitskosten
dar, wenn sie nach den Erkenntnissen
und Erfahrungen der Heilkunde und den
Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes
zur Heilung oder Linderung der
Krankheit angezeigt sind und vorgenommen
werden. Für den Nachweis der
Zwangsläufi gkeit einer neuen, bisher
medizinisch nicht anerkannten Behandlungsmethode
ist ein amtsärztliches Attest
oder ein vergleichbarer Nachweis
für die medizinische Indikation der Behandlung
erforderlich.
Quelle: Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom
2. August 2006 – 1 V 665/06, rechtskräftig


Obgleich bereits ein Urteil im August 2006 bewirkt wurde,
werden alternative und nicht anerkannte Therapien vom Gesetzt
nicht unterstützt und somit auch von den KK schlichtweg abgelehnt.
 
https://www.xn--sovd-lbbecke-ilb.de/fileadmin/downloads/soziales-gesundheit/otc-liste.pdf

www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/richtlinien/amrl.pdf
§12 ab absatz 2.
arzneimtittelrichtlinie BAnz. Nr.49a vom 31.03.2009

das stimmt nicht ganz ,dora ! oder sagen wir es stimmt halb .oder weiß der geier !

ich finde es entsteht der eindruck oder könnte entstehen ,man hat überhaupt keinen anspruch(nichtverschreibungspflichtige medikamente) auf alternativen . das ist falsch .
man kann das mit einer begründung durch den arzt ,es gibt da vordrucke , bei den kassen einreichen .

ich bin zwar beamter ,das spielt aber keine rolle .ich reichte es mit vordruck ein und bekam es erstattet.es handelte sich um ein homöopathisches/anthroposophisches medikament.

LG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@..Hallo Kopf, sorry Beamter müßte man sein;)


Wenn ein Patient bei der Schulmedizin als austherapiert zählt,
sollte es eigentlich nicht sein, dass ihm die alternative Behandlung
welche von Seiten der Regierung als selbstverständlich
immer so hervor gehoben wird, gar nicht erhält.



Da diese Haltungsweise dazu führt, dass die KK die Kostenübernahme verweigert.


Im Übrigen habe ich Homöopathie nur auf Privatrezepte
und keine Rückerstattung erhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
https://www.xn--sovd-lbbecke-ilb.de/fileadmin/downloads/soziales-gesundheit/otc-liste.pdf

www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/richtlinien/amrl.pdf
§12 ab absatz 2.
arzneimtittelrichtlinie BAnz. Nr.49a vom 31.03.2009

das stimmt nicht ganz ,dora ! oder sagen wir es stimmt halb .oder weiß der geier !
ich finde es entsteht der eindruck oder könnte entstehen ,man hat überhaupt keinen anspruch(nichtverschreibungspflichtige medikamente) auf alternativen . das ist falsch
man kann das mit einer begründung durch den arzt ,es gibt da vordrucke , bei den kassen einreichen .

ich bin zwar beamter ,das spielt aber keine rolle .ich reichte es mit vordruck ein und bekam es erstattet.es handelte sich um ein homöopathisches/anthroposophisches medikament.

LG

das hat mit beamtentum gar nichts zu tun .du hast einen rechtsanspruch darauf . lese mal die links .
LG
 
https://www.xn--sovd-lbbecke-ilb.de/fileadmin/downloads/soziales-gesundheit/otc-liste.pdf

www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/richtlinien/amrl.pdf
§12 ab absatz 2.
arzneimtittelrichtlinie BAnz. Nr.49a vom 31.03.2009

das stimmt nicht ganz ,dora ! oder sagen wir es stimmt halb .oder weiß der geier !

ich finde es entsteht der eindruck oder könnte entstehen ,man hat überhaupt keinen anspruch(nichtverschreibungspflichtige medikamente) auf alternativen . das ist falsch .
man kann das mit einer begründung durch den arzt ,es gibt da vordrucke , bei den kassen einreichen .

ich bin zwar beamter ,das spielt aber keine rolle .ich reichte es mit vordruck ein und bekam es erstattet.es handelte sich um ein homöopathisches/anthroposophisches medikament.

LG


hey,
ich habe mich eben bei der AOK erkundigt , nach möglichen vorgehensweisen.
1.der arzt kann ein nicht verschreibungspflichtiges medikament mit einer begründung auf einem kassenrezept verordnen .
2.der arzt kann ein privatrezept ausstellen .dieses wird formlos mit begründung bei der kasse eingerreicht und dort geprüft .

die praxis sieht etwas problematischer aus .bei zwei apotheken bekam ich zur antwort ,sie würden kassenrezepte in den fällen wie privatrezepte behandeln und sich die arzneien bezahlen lassen .
die auskunft war , sie würden auf den kosten sitzen bleiben ,falls die kasse nicht übernimmt.
man solle privatrezept bei kasse einreichen .
nun argumentierte ich mit gesetzeslage . plötzlich nahm man nun das kassenrezept doch an ,bei telef. rücksprache arzt .
ein argument war, es müsste geprüft werden ,ob es bei krankheit hilft .
mein argument , ich komm doch grad vom arzt ,wär denn nun der prüfer sei.
schweigen . die kasse prüft !

ich denke es gibt hier möglichkeiten .
ich werde versuchen weiteres zu erfahren.
LG
 
hey,
ich habe mich eben bei der AOK erkundigt , nach möglichen vorgehensweisen.
1.der arzt kann ein nicht verschreibungspflichtiges medikament mit einer begründung auf einem kassenrezept verordnen .
2.der arzt kann ein privatrezept ausstellen .dieses wird formlos mit begründung bei der kasse eingerreicht und dort geprüft .

die praxis sieht etwas problematischer aus .bei zwei apotheken bekam ich zur antwort ,sie würden kassenrezepte in den fällen wie privatrezepte behandeln und sich die arzneien bezahlen lassen .
die auskunft war , sie würden auf den kosten sitzen bleiben ,falls die kasse nicht übernimmt.
man solle privatrezept bei kasse einreichen .
nun argumentierte ich mit gesetzeslage . plötzlich nahm man nun das kassenrezept doch an ,bei telef. rücksprache arzt .
ein argument war, es müsste geprüft werden ,ob es bei krankheit hilft .
mein argument , ich komm doch grad vom arzt ,wär denn nun der prüfer sei.
schweigen . die kasse prüft !

ich denke es gibt hier möglichkeiten .
ich werde versuchen weiteres zu erfahren.
LG

hey,

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses - Gemeinsamer Bundesausschuss

Startseite 

die zweite seite finde ich sehr interessant .dort wird man beraten ,von ärzten ,anwälten und ggf. auch spezieller , beispielsweise vom apotheker .
der anruf ist kostenlos und die beratung auch.

LG
 
@..Hallo Kopf, sorry Beamter müßte man sein;)


Wenn ein Patient bei der Schulmedizin als austherapiert zählt,
sollte es eigentlich nicht sein, dass ihm die alternative Behandlung
welche von Seiten der Regierung als selbstverständlich
immer so hervor gehoben wird, gar nicht erhält.



Da diese Haltungsweise dazu führt, dass die KK die Kostenübernahme verweigert.


Im Übrigen habe ich Homöopathie nur auf Privatrezepte
und keine Rückerstattung erhalten.

Hallo,

@Dora - und genau das stimmt. Ich habe es sogar schriftlich, dass ich ein Mangel in der orthomolokularen Medizin vorliegt. Es interessiert die KK nicht - wird nicht übernommen - ganz einfach.

Leider ist das bei Kassenpatienten so und noch vieles mehr.:D

Renchen:wave:
 
@. Ja Renchen Du kennst ja meinen Kampf
und hast jetzt das gleiche Problem!

Es wird nicht anerkannt!

Mein Antrag an den Bürgerbeauftragte Mainz kam zusrück.

Man ist für diese KK nicht zuständig und ich muss den Antrag jetzt in Berlin stellen!



Wolfgang Zöller, MdB
Patientenbeauftragter der Bundesregierung
Friedrichstraße 108
10117 Berlin

Telefon: 030-18441-3420
Telefax: 030-18441-3422

E-Mail: [email protected]
Internet: Wolfgang Zöller, MdB Patientenbeauftragter der Bundesregierung
 
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