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Da ist dem Mißbrauch doch die Tür geöffnet!
Als Mutter von 5 Kindern, stelle ich nach ausführlicher Recherche fest, dass die neue elektronische Gesundheitskarte einen großen Schritt in Richtung inhumanere Gesellschaft darstellt.
Richtig schlimm ist aber die zukünftige Abfrage, wenn wir mit unseren Anliegen bei Versicherungen, Banken, Arbeitgebern, usw. vorstellig werden. Bei entsprechenden Gesundheitsschäden brauche ich nicht weiter ausführen, was das zur Folge hat.
Hallo zusammen,
und wieder ist mir ein Brief der TK ins Haus geflattert, mit der "Bitte" um Zusendung eines Fotos für die neue elektronische Gesundheitskarte.
Die "Bitte" wurde mit einer 14 tägigen Frist unterstrichen mit Hinweis auf die Vorgabe des Gesetzesgebers.
Ich will das nicht!
Wie geht Ihr damit um? Kommt Ihr dem nach? Und welche Folgen hätte eine Nichterfüllung?
Lieben Gruß
ups, den Link hatte ich doch glatt übersehen.
Danke Dir, Carmen. :wave:
Hallo zusammen,
und wieder ist mir ein Brief der TK ins Haus geflattert, mit der "Bitte" um Zusendung eines Fotos für die neue elektronische Gesundheitskarte.
Die "Bitte" wurde mit einer 14 tägigen Frist unterstrichen mit Hinweis auf die Vorgabe des Gesetzesgebers.
Ich will das nicht!
Wie geht Ihr damit um? Kommt Ihr dem nach? Und welche Folgen hätte eine Nichterfüllung?
Lieben Gruß
Mit der Gesundheitsreform von 2004 hat die Politik das Prinzip der "Wohlverhaltens" in die medizinische Versorgung eingeführt, das bisher schon beim Zahnersatz galt. Wer vorgesehene Vorsorgeuntersuchungen versäumt, bezahlt später beim Eintritt der Krankheit mehr. Auch finanzielle Bestrafung für das Abweichen vom "therapiegerechten Verhalten" ist bereits vorgesehen. Der Zugang zu medizinischen und Behandlungsdaten über die eGK kann für den einzelnen Patienten so "freiwillig" bleiben wie heute der Eintrag in das Bonusheft zur Zahnvorsorge - ohne elektronische Speicherung wird kaum jemand die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und ggfs. das therapiegerechte Verhalten über Jahrzehnte nachweisen können.
- Falls nein: Kann der Patient steuern, auf welche der Daten den "elektronischen Gesundheitsakte" der jeweilige Arzt Zugriff bekommt, dass er ggf. (wenn eine unbeeinflusste, unvoreingenommene Einschätzung gewünscht ist) auch garnicht darauf zugreifen kann, sondern die Praxis nur die Kartendaten selbst zu sehen bekommt?
Mit dem Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten der Versicherten nach diesem Absatz darf erst begonnen werden, wenn die Versicherten jeweils gegenüber dem Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten oder Apotheker dazu ihre Einwilligung erklärt haben. Die Einwilligung ist bei erster Verwendung der Karte vom Leistungserbringer oder unter dessen Aufsicht von einer Person, die bei dem Leistungserbringer oder in einem Krankenhaus als berufsmäßiger Gehilfe oder zur Vorbereitung auf den Beruf tätig ist auf der Karte zu dokumentieren; die Einwilligung ist jederzeit widerruflich und kann auf einzelne Anwendungen nach diesem Absatz beschränkt werden.
Quelle: SGB 5 - Einzelnorm
- medizinischen Daten, soweit sie für die Notfallversorgung erforderlich sind,
- Befunden, Diagnosen, Therapieempfehlungen sowie Behandlungsberichten in elektronischer und maschinell verwertbarer Form für eine einrichtungsübergreifende, fallbezogene Kooperation (elektronischer Arztbrief),
- Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit,
- Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten (elektronische Patientenakte),
- durch von Versicherten selbst oder für sie zur Verfügung gestellte Daten sowie
- Daten über in Anspruch genommene Leistungen und deren vorläufige Kosten für die Versicherten (§ 305 Abs. 2);
(Link zu dem Beitrag wird von mir nachgereicht...)Ich hörte von jemandem (ich meine, auf stoppt-die-ecard.de), der erst nach vielen Monaten in der Wiedervorlage landete.
Siehe dazu hier: Kein Foto für die "Gesundheitskarte" - Aktion: Stoppt die e-Card! (die ganze Diskussion ist interessant, allerdings teils etwas veraltet)Aus dem Bekanntenkreis hörte ich von jemandem, der mit seiner KK geregelt hat, dass er ab jetzt das sogenannte "Ersatzverfahren" nutzt, das es auch jetzt schon gibt für den Fall, das eine Karte verloren wurde oder beschädigt ist.
Der eigentliche Knackpunkt sind aber sicherlich nicht diese Daten, die auf der Karte selbst gespeichert werden, sondern das "Telematik-System" im Hintergrund.
(...)
- Kann die Telematik-Schnittstelle hardware-seitig und vom Patienten kontrollierbar deaktiviert werden?
Quelle: SGB 5 - Einzelnorm2b) Die Krankenkassen sind verpflichtet, Dienste anzubieten, mit denen die Leistungserbringer die Gültigkeit und die Aktualität der Daten nach Absatz 1 und 2 bei den Krankenkassen online überprüfen und auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisieren können. (...) Die Prüfungspflicht besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem die Dienste nach Satz 1 sowie die Anbindung an die Telematikinfrastruktur zur Verfügung stehen (...) Die Durchführung der Prüfung ist auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern. Die Mitteilung der durchgeführten Prüfung ist Bestandteil der an die Kassenärztliche oder Kassenzahnärztliche Vereinigung zu übermittelnden Abrechnungsunterlagen nach § 295.
Soweit ich das nun inzwischen mitbekommen habe, haben die PKVs sich auch nur vorübergehend (und teilweise) aus der Sache ausgeklinkt.Übrigens finde ich es schon irgendwie ein starkes Stück, dass Privatpatienten von dieser zentral gespeicherten "elektronischen Krankenakte" erstmal verschont bleiben.
Ich hörte/las vorher mehrfach, man solle auf jeden Fall die alte Karte behalten und immer beide dabei haben, da das alles noch nicht so funktioniere und auch nicht alle Heilberufler das Lesegerät für die eGK hätten. (Frage am Rande: Könnte der Besitz zweier Karten nicht auch bequemen Missbrauch ermöglichen?)Wer eine neue eGK erhält, solle umgehend seine herkömmliche KVK zerstören oder zurückschicken, damit keine Verwirrung aufkomme, erklärte Rainer Höfer, Abteilungsleiter IT-Fragen beim GKV-Spitzenverband der Kranken- und Pflegekassen.
eGK: Vierteljährliche Online-Prüfung kommt in den Bundestag | heise onlineAllerdings wurde im Ausschuss der Kompromiss gefunden, dass die Stammdatenprüfung nur vierteljährlich durchgeführt werden soll, um den Arbeitsablauf in den Praxen nicht zu blockieren. (...) Anträge der Oppositionsparteinen Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion auf eine Untersuchung, ob der Schutz sensibler Daten beim Abgleich gefährdet ist, wurden abgelehnt.