Elektronische Gesundheitskarte / elektronische Patientenakte

Hallo Orangerl,

Du hast das "Verfahren" nun schon so gut beschrieben, dass ein Vollzitat wohl nicht mehr nötig ist. Das Veröffentlichen ist ja auch eine zwiespältige Sache. Der BMV-Ä (Bundesmantelvertrag für Ärzte) wurde schon öfter mal (z.T. offenbar auch "heimlich") nachgebessert, das wird bestimmt auch weiterhin so sein.

Wegen des Stammdatenabgleiches muss ich nochmal nachschauen... hab ich nicht mehr so auf dem Schirm und dazu im Moment auch wenig Muße.

Ja, das zuletzt von Dir Zitierte hat mich auch gewundert...

Kate
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte da wohl (kurzfristig, um einen kleinen Hoffnungsschimmer einer Widersetzungsmöglichkeit zu kultivieren) zu kurz gedacht:

e-GK Zwang ab 1.1.2015? Was tun für kritische Bürger? - Aktion: Stoppt die e-Card! (in Kurzform: es hilft nichts, sofern die Daten dann eben von Hand in die Telematik-Infrastruktur eingespeist werden)

Sicherlich könnte es - womöglich auch wieder nur kurzzeitig - helfen, seine Karte nur auf Papier führen zu lassen: e-GK Zwang ab 1.1.2015? Was tun für kritische Bürger? - Aktion: Stoppt die e-Card!

Meine Einschätzung: Ärzte machen das so, wie sie es eben machen, und werden sich da nicht so leicht umpolen lassen. Ich kenne welche, die schon seit vielen Jahren alles in den Rechner tippen. Und gerade sah ich einen Praxisrechner mit Patientendaten, der eindeutig am Internet hing (Kabel dran, Browser drauf).

Gruß
Kate
 
Es geht - offenbar mit mehr Druck auf Patienten und Ärzte - weiter:
fordert der GKV-Spitzenverband in bisher unerreichter Schärfe, die Abgabe eine Lichtbilds zur Voraussetzung einer Ersatzbescheinigung auf Papier zu machen. Ärzte sollen gezwungen werden, eEntlassbriefe und eArztbriefe nur über die telematische Infrastruktur der Gematik zu verschicken.
Krankenkassen wollen eGK-Verweigerer stärker unter Druck setzen | heise online

Ob das bedeutet, dass der eArztbrief nun auch erzwungen werden soll? Bisher gehört er ja meines Wissens zu den freiwilligen Anwendungen. Für alle, die finanziell nicht knapp sind, bleibt immer noch die Möglichkeit, (teils) auf das Kostenerstattungsverfahren umzusteigen. Dass man dabei draufzahlt, ist aber wohl absehbar, und wieviel man draufzahlt, wohl schwierig kalkulierbar.

Gruß
Kate
 
Die technische Umsetzung scheint sich aber weiterhin zu verschieben:
Der bereits einmal verschobene Feldtest der eGK findet noch einmal später statt, weil der Termin zum Jahresanfang nicht gehalten werden kann. Frühestens im Mai oder Juni 2016 kann es losgehen.

Daher ist die gesetzlich festgelegte Frist, alle Arztpraxen (die Zahnärzte sind ausgenommen) bis zum 30. Juni 2016 online an die telematische Infrastruktur der Gematik anzuschließen, völlig illusorisch geworden. Auch die anderen Termine wie der 31. Juli 2017 für den Notfalldatensatz und der 1. Juli 2018 sind höchst unrealistisch, wie dies etwa die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung in ihrer Stellungnahme sehr deutlich schreibt.
Krankenkassen wollen eGK-Verweigerer stärker unter Druck setzen | heise online
 
Erfreulicherweise hält das SG Düsseldorf das rechtliche Vorgehen des Klägers trotz des Urteils des Bundessozialgerichts vom 18.11.2014 (Az.: B 1 KR 35/13 R) nicht von vornherein für aussichtslos, da gegen das BSG-Urteil eine Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BVR 864/15) anhängig ist, deren Entscheidung noch aussteht.
SG Düsseldorf bestätigt (vorläufigen) Anspruch auf Quartalsnachweise | Initiative Patientendaten (der Rest des nicht allzu langen Artikels ist auch interessant)

Hier darf man gespannt sein (mir ging es hier u.a. darum, das Aktenzeichen des BVerfG-Verfahrens anzugeben). Ebenso wird leider deutlich, dass es momentan wohl keine rechtlichen Möglichkeiten für Verweigerer der egK gibt, da ein Anspruch auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung wohl nur noch genau einmal besteht:
(...) daß im verabschiedeten eHealt-Gesetz von der Bundesregierung eine Woche vor durchwinken folgender Abschnitt eingefügt wurde: cc) Nach Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt: „Satz 3 gilt entsprechend, wenn die Karte aus vom Versicherten verschuldeten Gründen nicht ausgestellt werden kann und von der Krankenkasse eine zur Überbrückung von Übergangszeiten befristete Ersatzbescheinigung zum Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen ausgestellt wird. Die wiederholte Ausstellung einer Bescheinigung nach Satz 4 kommt nur in Betracht, wenn der Versicherte bei der Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte mitwirkt; hierauf ist der Versicherte bei der erstmaligen Ausstellung einer Ersatzbescheinigung hinzuweisen.“ Die Bundesregierung will mit der Gesetzesänderung klarstellen, dass „die Krankenkasse nicht verpflichtet ist, wiederholt Ersatzbescheinigungen auszustellen, wenn Versicherte ihrer Mitwirkungspflicht bei der Erstellung der elektronischen Gesundheitskarte nicht nachkommen, z. B. die Einreichung des Lichtbildes verweigern. Hierüber sind die Versicherten bei der erstmaligen Ausstellung der Ersatzbescheinigung zu informieren.“ (Zitat aus dem Begründungsteil des Änderungsantrags) (...) Aber es bedeutet auch, in Zukunft haben wir keine Möglichkeit mehr, wiederholt eine solche zu bekommen. (...)
e-GK Zwang ab 1.1.2015? Was tun für kritische Bürger? - Aktion: Stoppt die e-Card! (Hervorhebungen von mir)

Gruß
Kate
 
Von diesen neuen Planungen
An der elektronische Patientenakte (ePA) wird in Deutschland schon seit Jahren gearbeitet. Sie soll ab dem 15. Januar 2025 für jeden gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen automatisch angelegt werden. Über eine App können Patienten auf die ePA zugreifen.
Kann man die elektronische Patientenaktie ablehnen?
Ja. Erhebt ein Versicherter bei seiner Krankenkasse Widerspruch, wird für ihn keine elektronische Patientenakte angelegt. Für jeden Versicherten, der nicht ausdrücklich widerspricht, soll die ePA künftig automatisch angelegt werden (Opt-out-Verfahren). Bislang mussten Patienten ausdrücklich zustimmen (Opt-in-Verfahren), wenn sie eine elektronische Patientenakte haben wollten.

habe ich vor einigen Tagen erstmals in den Nachrichten gehört.

Hier gibt es sogar eine Petition dazu:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die elektronische Patientenakte (ePA) darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen angelegt werden (OPT IN).“

Dort auch (und das entspricht auch meiner Befürchtung):
Das erklärte Ziel der Regierung, die medizinischen Daten der Bevölkerung für Forschung und Wirtschaft zur Verfügung zu stellen, impliziert natürlich auch, dass es bei dem OPT-OUT für die Einrichtung der ePA nicht bleiben wird: die Akten müssen dann natürlich auch befüllt werden und sie müssen dann natürlich auch zur Nutzung freigegeben werden. Und das soll dann bald auch EU-weit geschehen und dann auch ‘transatlantisch’.
 
Hallo Kate,

ich habe vor einigen Wochen meine Krankenkasse angeschrieben und einer Anlegung meiner Daten in einer elektronischen Akte widersprochen.Die Krankenkasse meinte dazu,dass ich noch nicht widersprechen könne,da das Gesetz noch nicht beschlossen sei.
Erst wenn die Opt Out Regelung beschlossen sei,könne ich widersprechen.
Ich traue dem Ganzen Projekt mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht,wenn meine Daten der Industrie und Forschung zur Verfügung gestellt werden sollen.Das klingt für mich nach Big Data im Gesundheitsbereich..
 
Hallo Merlin,

dass man jetzt noch nicht "vorsorglich" widersprechen kann, hatte ich so vermutet. Somit bleibt nur, aufmerksam zu verfolgen, wie es weiter geht, um den Moment nicht zu verpassen.

Zu gegebener Zeit werden vermutlich Musterschreiben im Web kursieren, mit denen man dann auch "wasserdicht" formulieren kann. Ob nicht doch irgendetwas heimlich auf der Karte gespeichert wird, lässt sich womöglich nur herausfinden, wenn man sich selbst eine Lesemöglichkeit verschafft. Eine App käme für mich da aber so garnicht infrage (Gesundheitsdaten halte ich von meinem Handy fern, genauso wie Bankdaten u.a.).

Falls einer von Euch, die diesem Vorhaben kritisch gegenüber stehen, etwas mitbekommt, kann er ja hier posten 📣
 
Ob nicht doch irgendetwas heimlich auf der Karte gespeichert wird, lässt sich womöglich nur herausfinden, wenn man sich selbst eine Lesemöglichkeit verschafft.
Die Daten sind nicht auf der Karte, sie liegen in der Cloud. Und wenn gar keine ePA angelegt wurde, kann man sich natürlich auch keine Lesemöglichkeit verschaffen. ;)

Ansonsten sind hier ein paar handfestere Informationen zusammengestellt:
 
Die Daten sind nicht auf der Karte, sie liegen in der Cloud.
Soweit ich weiß nicht nur. Auf der Karte selbst liegen die "Stammdaten", die durchaus etwas "erweitert" wurden mit Kennzeichen, deren Weitergabe mensch womöglich lieber selbst steuern möchte. Außerdem wäre der Zugriff auf die Cloud ja auch interessant, sofern man dazu die PIN o.ä. vielleicht ungefragt erhalten würde.

Und wenn gar keine ePA angelegt wurde, kann man sich natürlich auch keine Lesemöglichkeit verschaffen. ;)
Logo ;)
 
Wuhu,
D macht jetzt ausnahmsweise mal Ösiland nach, bei uns wurde schon vor etlichen Jahren zur eCard die sog ELGA eingeführt, wo es ein Opt-Out gab, sonst war jede/r Versicherte/r automatisch dabei - hab darüber in einem anderen Thread (glaub ich) geschrieben...

... Ob nicht doch irgendetwas heimlich auf der Karte gespeichert wird, lässt sich womöglich nur herausfinden, wenn man sich selbst eine Lesemöglichkeit verschafft.

Vermutlich wird bei Euch in D (so wie in Ö) auch nichts an solchen (gesundheits-relevanten) Daten direkt auf die Plastik+Chip-Karte gespeichert (hab ich neben einer verwandten Sprechstundenhilfe selbst auch am Heim-Rechner + Lese/Gerät/Software überprüfen können), was so aber auch gar nicht das eigentliche Problem an der Sache ist...

In Ö sind zum elektronischen Patienten-Akt inzwischen auch die elektronische Medikation gekommen, was bedeutet, dass alle Medikamenten-Verschreibungen vom Arzt via Karte in dieser
"Daten-Wolke" zentralistisch gespeichert werden; In Ö ist ebenso auch die Verknüpfung zum elektronischen Impfpass realisiert worden, wobei dafür nur die Infrastruktur von Karte + ELGA genutzt werden: https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/elga.html


Leider nicht, zur eMedikation wurden auch die Papier-Rezepte für Medikamenten-Verschreibungen abgeschafft, also auch wenn von mir bei ELGA etc pp keine Gesundheitsdaten gespeichert werden, so werden jedenfalls die Rezepte für mich auf diesen Servern gespeichert; Die Karte wird nun auch bei den Apotheken mittels Steck- oder NFC-Reader ausgelesen, wobei diese Daten nicht sofort (oder überhaupt) gelöscht werden, wie ich kürzlich bei meinem Hausarzt erfahren durfte, da wurden nämlich Rezepte angezeigt, die ich längst eingelöst (also die Medikamente in der Apo erhalten) habe...

Manchmal kommt es zu Störungen, wo die Ordinationen nicht mit Sicherheit die Rezepte in diese Cloud speichern können, dann wird extra A4-Blätter ausgedruckt, mit Strich/QR/Codes für die Apotheke; Klar, fürs Papiersparen bin ich immer zu haben, somit wäre ich auch einverstanden, wenn die Rezepte direkt auf die Karte gespeichert werden, bei der Apotheke aber wieder gelöscht würden - aber das lässt sich mit der allgemeinen (Daten-) Sicherheit nicht vereinbaren, was ich auch verstehe, also muss ich diese Krot eben schlucken...

Weil die in der "Daten-Wolke" gespeicherten Informationen sind nicht nur für Hacker interessant, sondern vor allem für jene "privaten" Interessensgruppen und Konzerne, denen ja der Zugang gewährt werden bzw denen diese Daten anonymisiert "verkauft" werden sollen; Ja eh, für "Forschungs"-Zwecke (freilich, auch für die Marketing-Abteilungen :rolleyes: ), wobei das ja auch nur den offiziellen Teil an diesem "Daten-Gold" darstellt, den inoffiziellen daten-krakischen #116 gibts ja ebenso...
Wobei man den bisher "(schludernden) österreichischen" Weg dabei schon wieder gut finden kann:
13. April 2023 gesundheitswirtschaft.at/publikation/64-jg-2023-3-4/was-soll-elga-in-zukunft-sein/

Eine App käme für mich da aber so garnicht infrage (Gesundheitsdaten halte ich von meinem Handy fern, genauso wie Bankdaten u.a.)...

So wie es bei den vielen Banken schon der Fall ist, wird auch bei anderen Dingen ein Smartphone mit entsprechender App nötig sein, wobei natürlich auch dabei immer an das "Daten-Gold" gedacht wird, von diesen zuvor erwähnten Interessensgruppen...
Alsbald sterben jene, die sich gegen solche Methoden wehren mehr und mehr aus, somit wird es dann keine "analoge" Möglichkeit mehr geben - und die beabsichtigte "transhumanistische" Verbindung zwischen Mensch und Smartphone ist dann nur der über-nächste Schritt... 🤖
 
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inzwischen auch die elektronische Medikation gekommen
Ach ja, das hatte ich vergessen: Laut offizieller Nachrichten soll das auch in D sehr bald kommen und dies
zur eMedikation wurden auch die Papier-Rezepte für Medikamenten-Verschreibungen abgeschafft,
ebenso gleichzeitig. Dass eine App dafür nun zwingend nötig wäre, hatte ich bisher nicht vernommen. Nun ja, irgendwann leiste ich mir wohl ein Zweit-Prepaid-Handy nur für sowas, das ansonsten ausgeschaltet zu Hause liegt.

MIt dem Trend liegst Du denke ich richtig; die zwei Dampf-Handy-Nutzer aus meinem Umfeld haben inzwischen auch "smarte" Mobiltelefone, wenn auch restriktiv genutzt.
 
Wuhu,
... Dass eine App dafür nun zwingend nötig wäre, hatte ich bisher nicht vernommen.

ja eh, noch ist es nicht nötig, noch... ;)

Was ich damit eigentlich sagen wollte: Auch bei mir werden nun trotz Opt-Out Daten (Rezepte) gespeichert.

Nun ja, irgendwann leiste ich mir wohl ein Zweit-Prepaid-Handy nur für sowas, das ansonsten ausgeschaltet zu Hause liegt.

MIt dem Trend liegst Du denke ich richtig; die zwei Dampf-Handy-Nutzer aus meinem Umfeld haben inzwischen auch "smarte" Mobiltelefone, wenn auch restriktiv genutzt.

Da ich Online-Banking ohne Smartphone nicht mehr durchführen hätte können, musste es ein solches (damals iPhone) Ende 2013 dann doch werden - das hielt auch lange (sogar ohne Kratzer), doch noch gar nicht so lange her war es einfach zu alt, es gab keine Software-Updates mehr, somit konnten auch die neuen nötigen App-Updates nicht mehr installiert werden;

Nun gibts halt ein "moderneres" Android-"Handy", mit dem ich aber auch nur das Nötigste mache, eben eBanking resp das Pin/TANN-Abrufen dafür (ich arbeite immer noch lieber am großen PC-Bildschirm statt am winzigen SmaPho); Ja freilich auch zum Telefonieren und ab und zu verwende ich das Internet bzw die Browser zum Webseiten-Testen;

Also tagsüber ist es idR schon eingeschaltet, sonst aus bzw im Flugmodus - ist also selten in Gebrauch, nehme es auch nicht immer mit ausser Haus, somit sollte auch das Teil länger halten... 🤭
 
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Was ich damit eigentlich sagen wollte: Auch bei mir werden nun trotz Opt-Out Daten (Rezepte) gespeichert.
Hatte es bisher so verstanden, dass dies 2 "Clouds" (bzw. Partitionen von Clouds) sind, die getrennt voneinander gehalten werden: Die eRezepte (gegen die man nicht widersprechen, also auch nicht OPT-Outen kann) und die ePA (gegen die man - derzeit noch - wohl, sofern rechtzeitig, einen Opt-OUT erwirken kann). Aber eben: Wer weiß das schon so genau, was dann wo vielleicht doch gespeichert werden kann. Im übrigen lassen sich aus Rezepten ja schon einige Schlussfolgerungen zu Erkrankungen ziehen, von Krebs bis Psychose...
 
Wuhu,
... dass dies 2 "Clouds" (bzw. Partitionen von Clouds) sind, die getrennt voneindergehalten werden: Die eRezepte ... und die ePA ... Aber eben: Wer weiß das schon so genau, was dann wo vielleicht doch gespeichert werden kann. Im übrigen lassen sich aus Rezepten ja schon einige Schlussfolgerungen zu Erkrankungen ziehen, von Krebs bis Psychose...

eben; Und auch wenn beide Bereiche auf verschiedenen Servern/Partitionen (Clouds) liegen / gespeichert werden, in Verbindung mit unserer Sozialversicherungsnummer bzw Name/Geburtsdatum ist das ja egal, wenn da jemand für uns unerwünschtes Zugriff hat oder sich verschafft...
 
Nun ja, irgendwann leiste ich mir wohl ein Zweit-Prepaid-Handy nur für sowas, das ansonsten ausgeschaltet zu Hause liegt.
Dies hatte ich mir auch so gedacht, aber es war nicht praktikabel. Ich habe versäumt, den Mindestbetrag für die SIM aufzuladen, dann wurde die Nummer abgestellt.
Die SMS auf dieses Gerät hatte ich versäumt zu kontrollieren.

Ich muss auch schauen, dass die private Organisation praktisch bleibt.
 
Und auch wenn beide Bereiche auf verschiedenen Servern/Partitionen (Clouds) liegen / gespeichert werden, in Verbindung mit unserer Sozialversicherungsnummer bzw Name/Geburtsdatum ist das ja egal, wenn da jemand für uns unerwünschtes Zugriff hat oder sich verschafft...
Denkst du jetzt an die Sprechstundenhilfe, die mal schnüffelt, was die Lehrerin ihrer Kinder so in ihrer Akte stehen hat? Das kann (bei der deutschen ePA) nur passieren, wenn man auf seine Daten gar keine Acht hat (also alles für alle lesbar macht).

Der Patient kann bestimmen, welche Daten in der ePA gespeichert werden und welche wieder gelöscht werden sollen. Versicherte können auch festlegen, dass ein Arzt in die Patientenakte nur hineinschreibt, aber nicht sieht, was dort bereits abgelegt ist. Sie können die Daten außerdem nur für die aktuelle Behandlung oder für einen längeren Zeitraum freigeben. Für jedes Dokument, das in der ePA gespeichert ist, soll der Patient einzeln bestimmen können, wer darauf zugreifen kann. Laut Gesetzentwurf müssen Ärzte etwa beim Eintragen einer HIV-Infektion, eines Schwangerschaftsabbruch oder einer psychischer Erkrankung ihre Patientinnen und Patienten auf die Möglichkeit zum Widerspruch der Daten-Dokumentation hinweisen.
Quelle: https://www.ndr.de/ratgeber/gesundh...n-Versicherte-wissen,faqpatientenakte100.html

Oder befürchtest du Hackerangriffe? Die dürften doch recht aufwendig sein. Die Daten sind ja alle verschlüsselt in der Cloud gespeichert.
 
Wuhu,
... befürchtest du Hackerangriffe? Die dürften doch recht aufwendig sein. Die Daten sind ja alle verschlüsselt in der Cloud gespeichert.

fähige Hacker ergattern ja auch die Keys zur Entschlüsselung... ;)

Aber die befürchte ich gar nicht so sehr, mir gehts da ja um diese Daten-Krake im Hintergrund, der man es wie verlinkt ziemlich leicht macht...
 
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