Recht bekommen

Dora

in memoriam
Themenstarter
Beitritt
05.07.09
Beiträge
2.839
Recht bekommen

Die Mehrzahl der Kläger erhofft sich Gerechtigkeit. Dazu ist das Gericht der falsche Ort. Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand. Es kommt also darauf an, alles zu tun Recht zu bekommen, indem man versucht dem Gericht, den einfachen Weg der Klageabweisung zu verstellen.

Stand der Wissenschaft - die alles entscheidende Größe
Grund vielfachen Scheiterns ist: Die Akteure glauben, dass es einen anerkannten Stand der Wissenschaft, der den Zusammenhang zwischen Niedrigdosis-Langzeit-Belastungen und den Krankheiten herstellt, noch nicht gibt. Das ist falsch und prozessual tödlich.

Bei TE, MCS und CFS, also bei etwa 95% der Fälle gibt es einen entsprechenden Stand der Wissenschaft. Sie sind klinisch definiert, gemäß ICD-10 organische Erkrankungen (gemäß ICD-10, d. h. der Klassifikation der WHO, hätte die Psychodebatte nicht stattfinden dürfen), die rein klinischen Diagnosekriterien erlauben jedem Hausarzt zumindest eine Verdachtsdiagnose zu stellen.

Aber auf Seiten der Umweltmediziner und Patientenorganisationen wurde dies nicht bemerkt. Ja eine Aufklärung darüber wird gar zum eigenen Schaden blockiert. Basis solch kotraproduktiveb Verhaltens ist ein Missverständnis, die Verwechslung des „Standes der Wissenschaft“ mit dem Stand des wissenschaftlichen Diskurses.

Ein Anerkennungsprozess dauert einige Zeit. Der anerkannte Stand der Wissenschaft ist demzufolge veraltetes Wissen – im Falle des Sick-Building-Syndroms (SBS) stammt er von 1982 (WHO) der toxischen Enzephalopathie (TE) von 1985 (WHO), MCS 1987 (Cullen-Konsens-kriterien), CFS 1994 (CDC) - lt. ICD-10 zwei "Verletzungen" (SBS uns MCS) und zwei "Nervenerkrankungen" (TE und CFS). Juristisch entscheidend von der Umweltmedizin und den Patientenorganisationen bisher nicht thematisiert. Damit wurde eine sichere Argumentationsbasis ignoriert.

Dies gilt auch für die öffentliche Wahrnehmung: jahrelange Diskussionen ohne Fortschritt unterfüttert den allgemeinen Eindruck die Krankheiten seien „rätselhaft“.

---> Grundlagenartikel: Objektivierung von Umweltkrankheiten

---> Allgemeine Ratschläge und Auflistung der diversen Fehler der Klägerseite:
Gerichte als letzte Instanz




Gerichte als letzte Instanz

Umweltkranke werden nicht ernst genommen. Man nimmt ihnen damit ihre Würde und materiellen Rechte wie Versicherungsschutz, Schadensersatz, das Recht auf medizinische Versorgung und den Schutz vor Gefahr für Leib und Leben. So landen die Kranken zwangsläufig und letztendlich bei den Gerichten.

Dass dieses Problem nur in Form von anhängigen Verfahren gesellschaftlich existent ist, ist die Konsequenz daraus, dass alle anderen (vorgeschalteten) gesellschaftlichen Institutionen bereits versagt haben. Dies heißt nicht, dass sich die Jurisprudenz darin besser steht, aber sie ist gewissermaßen die letzte Instanz.

Quelle: Recht bekommen - Dr. Tino Merz - Sachverständiger für Umweltfragen
 
wundermittel
Rechtsstaatliche Theorie und gerichtliche Praxix

Mit dem Verlust der Menschenwürde geht soziale Isolation, Verlust des Arbeitsplatzes, mangelnde medizinische Versorgung und Versicherungsschutz sowie finanzieller Ruin einher. Darüber hinaus werden auch fundamentale Rechte eingeschränkt. Ein konservativer juristischer Kommentar zum Grundgesetz (Mangold) sagt dazu: „... es ist die perfideste Form von Genozid, Betroffene, die sich selbst nicht (mehr) wehren können, sich selbst zu überlassen ...“ Die Situation der Umweltpatienten widerspricht demnach dem Artikel 2, Absatz 2 GG, dem Recht auf Leben und Gesundheit.

Dies musste so kommen. Bei der wissenschaftlichen – toxikologischen, medizinischen, biologischen – Bewertungen der Umweltbelastungen gibt es keinen Fortschritt seit den 70er Jahren. In Rachel Carsons Buch „der stumme Frühling“ von 1962 werden bereits alle wissenschaftlichen Mängel diskutiert, die in den 90er Jahren wieder aufgekommen sind und so diskutiert wurden, als seien sie neueste Erkenntnisse. Nur geht es heute – außer DDT – um andere Substanzen. Die bei Carson beschriebenen sind durchweg verboten oder nicht mehr im Gebrauch. Ein weiterer Unterschied ist, dass heute Fakt ist, wovor seinerzeit gewarnt wurde. Zwar zwitschern noch Vögel im Frühling, aber die prophezeiten Umweltkranken haben wir heute.

Verfassung wie Umwelt- oder Sozialgesetze müssen durch Verordnungen, Richtlinien u. dergl. konkretisiert werden. Die Rechtsprechung verlangt auch deren update, wenn sie wissenschaftlich überholt sind. Dennoch ist die Bewertung der Luftbelastung nach TA-Luft Link seit 1974 unverändert und in den BUB-Richtlinien (Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) fehlt die Diagnostik und Therapie der Umweltmedizin ganz.

In der Theorie ist der Schutz des Mensch gewährleistet und in der Praxis erweist sich dagegen die niedrigste rechtliche Ebene – die konkreten Vorschriften - als unzureichend und maßgebend: die Praxis ist folglich nicht rechtens und nicht verfassungskonform. Ein juristischer Kommentar führt aus: „Eine möglicherweise lebensrettende, krankheitsverkürzende oder leidensmindernde Methode darf dennoch, trotz rechtswidrigen Ausschlusses von der Erstattung, ... nicht abgerechnet werden, ... Das ist nicht verfassungskonform.“ Im Aufsatz war u.a. von der Akupunktur und der ASI (eine immuntherapeutische Krebsbehandlung) die Rede: Akupunktur soll nun erst nach einem „Modellversuch“ erstattungsfähig sein. 2 500 Jahre Erfahrung genügen dem Ausschuss nicht. Es nimmt dann nicht wunder, das die Diagnostik und Therapie der Umweltmedizin, bei der wir nur 10 bis 40 Jahre der Entwicklung hinterherhinken, gegenüber dieser Arroganz kaum eine Chance hat.

Die Widerherstellung von Recht bedeutet, gegen den Widerstand der institutionellen Spitzen der Wissenschaft, die Regelwerke als rechtsmängelbehaftet zu reformieren. Wissenschaftlich stehen dazu alle Mittel zur Verfügung, denn im Gegensatz zu der Informationslage zur Zeit von Frau Carson, kann heute alles belegt werden, was seinerzeit nur zwingend erschien.

Beweis ist dann geführt, wenn vernünftigen Zweifeln Schweigen geboten ist.




Quelle: Recht bekommen - Dr. Tino Merz - Sachverständiger für Umweltfragen



Solange uns die Verantwortlichen uns nur wie ein Fußball hin und her schieben, haben wir auf unser Recht und Würde keinerlei Bestand.

Was letztendlich die Diskriminierung von chronisch Kranken und die Gleichstellung der Betroffenen in Frage stellt. :schlag:
 
Oben