Krankengeld, Reha, Übergangsgeld

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Hallo

weiss jemand wenn man im Krankengeldbezug ist und auf Reha geht (während der Reha Übergangsgeld von der DRV bekommt) ob sich die Dauer des Krankengeldanspruches sich dann um die Dauer der Reha verlängert ?

Lg pucki.
 
Krankengeld,Reha,Übergangsgeld

Schade. Ich hatte gehofft das es jemand gibt wo da evtl.Bescheid weiss oder selber die Erfahrung gemacht hat.
 
Krankengeld,Reha,Übergangsgeld

Hallo Pucki,

nach meiner Meinung verlängert sich der Bezug von Krankengeld während einer Reha nicht.
 
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Hallo James,
was heisst nach deiner Meinung ?
Weiss du es auch sicherer Quelle oder warst du oder jemand den du kennst in dieser Situation schonmal ? Würde gerne wissen woher "deine Meinung" kommt.

Lg Pucki
 
Krankengeld,Reha,Übergangsgeld

Ich war selbst in der Reha und da war das (bei mir - gesetzlich versichert) so. Es mag aber sein, dass es bei anderen Versicherungsarten nicht so ist.
 
Krankengeld,Reha,Übergangsgeld

ah ja o.k. ich bin auch gesetzlich versichert.
ich hab auch angerufen und nachgefragt, aber 2 unterschiedliche meinungen bekommen. die wissen also selber nicht alle genau Bescheid. mysteriös !!
danke für deine info james

Lg Pucki
 
Krankengeld,Reha,Übergangsgeld

Bei der Reha wird ja genau auch wie im Krankenhaus "Unterkunft" und Verpflegung übernommen. Das soll wohl der tiefere Grund für das Aussetzen des Krankengeldes sein.
 
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Hallo Puki,
es handelt sich hierbei um zwei unterschiedliche Leistungsträger. Einmal die Deutsche Rentenversicherung und einmal Deine Krankenkasse. Du musst Deiner Krankenkasse vor Bezug des Übergangsgeldes mitteilen, dass die Zahlung des Krankengeldes eingestellt wird, falls dieses nicht ohnehin automatisch durch die Rentenversicherung geschieht. Ein Doppelter Bezug von, Übergangsgeld und Krankengeld ist nicht möglich, über zahlte Beträge sind den Leistungsträger zurück zu erstatten.
Die Krankengeldzahlung ruht für den Zeitraum (§ 49 SGB V). Du giltst aber trotzdem als Arbeitsunfähig wegen derselben Erkrankung!
Du hast 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld, Ausnahmen sind ebenfalls im SGB nachzulesen, u.a (§49,50,51,52... SGB).
Gruß Mellie
 
Krankengeld,Reha,Übergangsgeld

Hallo mellie,
ja ich weiss dass das krankengeld zu der zeit während der reha ruht. da zahlt die rentenversicherung übergangsgeld. mir ist nur nicht klar (ich habe auf tel.nachfragen auch 2 verschiedene meinungen gehört !! ) ob sich die dauer des krankengeldanspruches sich um die dauer der reha verlängern müsste. d.h. ich meine konkret : z.b. ich habe 72 wochen krankengeld bezugen, gehe 6 wochen zur reha. sind dann die 78 wochen krankengeldanspruch rum oder müsste die krankenkasse im anschluss an die reha die noch restlichen 6 wochen (72/78) dranhängen ????? ich hab dann ja keine 78 wochen lang krankengeld bezogen, weil 6 wochen davon ja übergangsgeld bezahlt wurde !! ????

kannst du das erklären ?
 
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Hallo Puki,
dieses ist alles im (SGB) nachzulesen. Falls keine der im SGB genannten Ausnahmen für Dich zutrifft, dieses wäre u.a. Du kümmerst Dich nicht um eine von der Krankenkasse verlangten Reha., dann bleibt der Anspruch von78 Wochen Krankengeldbezug bestehen und während einer Reha bekommst Du kein Krankengeld.
Beispiel:
78 Wochen Anspruch auf Krankengeldbezug

20 Wochen in Inanspruchnahme
6 Wochen Reha, durch die Rentenversicherung
Verbleiben 58 Wochen Krankengeldbezug

Es seie die Reha läuft über die Krankenkasse, tut sie bei Dir aber nicht.

Sorry all dieses sollten, die … bei der Krankenkasse und Rentenversicherung wissen!

Denn bei mir war es genauso.
Gruß Mellie
 
Hallo Mellie,
danke nochmal für deine Mühe. Also wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, dann ist es so dass sich das Krankengeld für die Dauer der Reha im Anschluss verlängern müsste. Richtig ? Meine Krankenkasse aber sagt mir das Krankengeld verlängert sich nicht. Wenn ich von den 78 Wochen 6 Wochen Übergangsgeld und kein Krankengeld erhalten habe, interessiert das nicht. Der Anspruch bleibt im diesem fall 72 Wochen Krankengeld und 6 Wochen Übergangsgeld und dann gibt es nix mehr. Die Rv sagt wieder was anderes. Ich blicks nimmer.....
 
Hallo Mellie,
danke nochmal für deine Mühe. Also wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, dann ist es so dass sich das Krankengeld für die Dauer der Reha im Anschluss verlängern müsste. Richtig ? Meine Krankenkasse aber sagt mir das Krankengeld verlängert sich nicht. Wenn ich von den 78 Wochen 6 Wochen Übergangsgeld und kein Krankengeld erhalten habe, interessiert das nicht. Der Anspruch bleibt im diesem fall 72 Wochen Krankengeld und 6 Wochen Übergangsgeld und dann gibt es nix mehr. Die Rv sagt wieder was anderes. Ich blicks nimmer.....

Weise doch einmal Deine Krankenkasse auf das SGB hin!

Hat Deine Krankenkasse evtl. ein "A" am Anfang?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Puckie!

Ich bin auch in einer gesetzlichen Krankenversicherung, habe während des Krankengeldbezuges eine Reha gemacht, wobei der Kostanträger die RV war.
Während des Bezuges von Übergangsgeld der RV ruhte das Krankengeld.

Ruhen bedeutete bei mir:

Es wird zwar nicht gezahlt, aber die Zeit in der die Zahlung ruhte wurde mit gezählt!
In meinem Fall auch die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.

Vermutlich ist das bei jeder Kasse so.

Eigentlich müsste Deine Krankenkase dich einige Wochen vor Ablauf der 78 Wochen über die auf Dich zukommende Aussteuerung informieren, wird aber wohl gerne vergessen.
Deshalb ist es wichtig, Dich da genau bei Deiner Kasse nach den verbleibenden Wochen zu erkundigen, um ggf. frühzeitig andere Gelder zu beantragen, damit keine Lücken entstehen.

Gruß - tiga
 
Hallo Puki,
Die rechtliche Lage ist hier wirklich anders:
In Zeiten, in denen Übergangsgeld gezahlt wird, ruht der Anspruch auf Krankengeld. Aber für die Gesamtdauer des Krankengeldanspruches zählen die Zeiten mit.
§ 48 und 49 Sozialgesetzbuch Teil 5 - SGB V.

Gruß Mellie

Zusatz:
Das heiß: Du musst rechtzeitig zum Arbeitsamt und den mitteilen, dass Du von der Krankenkasse aus gesteuert bis und Arbeitslosengeld beantragen.
 
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Hallo tiga, hallo mellie,

ich danke euch vielmals für eure Auskunft. Es wird dann wohl schon so richtig sein dass das Krankengeld in der Zeit der Reha ruht aber leider mitgezählt wird.
P.S. Meine Krankenkasse fängt nicht mit "A" an. Es wird wahrscheinlich dann bei allen gesetzlichen Kassen so sein. Es muss irgendwie weitergehen. Vielen Dank an euch.

Lg Pucki
 
Hallo Pucki,

nein du bekommst das KG nicht verlängert, du bekommst von der RV eine Bescheinung, dass du in einer Reha warst. Mehr gibt es nicht. Ich hatte noch im letzten Jahr eine Kur, daher weiß ich das ganz genau.

Du bekommst genau 18 Monate KG und dann ist Schluß.

Renan
 
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