Sozialrechtsberatung für Menschen mit Behinderung

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SOZIALRECHTSBERATUNG FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
Rechtsberatung in Fragen zum Sozialrecht bietet ab sofort der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK, im Rahmen einer Mitgliedschaft an. Die Beratung erstreckt sich auf Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und das Widerspruchsverfahren für den Bereich des Sozialrechts, insbesondere die Sozialgesetzbücher

- II (Grundsicherung für Arbeitssuchende),
- V (Krankenversicherung), IX (Rehabilitation),
- XI (Pflegeversicherung) und
- XII (Grundsicherung für Erwerbsunfähige und Sozialhilfe) sowie das
- Verwaltungsrecht. '

Eine Beratung ist in darüber hinausgehenden Rechtsgebieten nach Absprache ebenfalls möglich. Die Kosten für die anwaltlichen Auskünfte, sowie viele weiteren Vorteile für Menschen mit Körperbehinderung sind durch den Mitgliedsbeitrag im BSK e.V. (€ 28,-/Jahr) abgedeckt. Eine gerichtliche Vertretung der einzelnen Mitglieder des BSK ist darin nicht enthalten, kann aber nach Vereinbarung mit der Fachanwältin auf eigene Kosten in Anspruch genommen werden.

Der BSK ist eine bundesweite Interessenvertretung für Menschen mit Körperbehinderung und gemeinnützig tätig. Weitere Auskünfte beim BSK e.V. Tel.: 06294 4281-42 oder per E-Mail: [email protected]) oder auf der Internetseite: www.bsk-ev.org/sozialrechtsberatung
März 2010
www.meine-gesundheit.de/1487.0.html

Gruss,
Uta
 
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