Pauschbeträge behinderter Menschen (D)

James

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Neben den körperlichen und seelischen Belastungen haben schwerbehinderte Menschen häufig noch finanzielle Probleme, weil zusätzliche Ausgaben notwendig sind. (Haushaltshilfe, Pflege, Versorgung, Unterbringung usw.). Deshalb gibt es eine Reihe steuerlicher Erleichterungen. Am häufigsten wirkt sich die Begünstigung in der Lohn- bzw. Einkommenssteuer aus. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhält der behinderte Mensch auf Antrag einen Pauschbetrag (§ 33b Abs. 1 bis 3 EStG) nach folgender Staffel:
GdB (Grad der Behinderung) = Pauschbetrag
25-30 = 310,- €
35-40 = 430,- €
45-50 = 570,- €
55-60 = 720,- €
65-70 = 890,- €
75-80 = 1060,- €
85-90 = 1230,- €
95-100= 1420,- €
Die Pauschbeträge werden nicht gekürzt, auch wenn die Voraussetzungen für die Gewährung nicht während des Kalenderjahres vorgelegen haben. Ändert sich der GdB, richtet sich der Pauschbetrag nach dem höchsten Wert.

Sind die Aufwendungen höher als die Pauschbeträge, können sie nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung angerechnet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo James,ich habe das mit dem persönlichen Budget mal besprochen,es wurde mir gesagt das dieses nur auf Regelleistungen der Krankenkasse zutrift und alle Medikamente die nicht von der Krankenkasse normal erstattet werden somit auch nicht ins persönliche Budget fallen.
Jetzt frage ich mich was die 70% ohne Merkzeichen mir überhaupt bringen?Bekomme ja noch nicht einmal die Krankengymnastik für meinen kaputten Rücken ohne Zuzahlung verordnet.
Viele Grüße
Heiler1
 
Hallo Heiler,
Regelleistungen der Krankenkasse zahlt die Kasse und können nicht über das pers. Budget abgerechnet werden. Das pers. Budget gleicht eben die Leistungen aus, die durch die Behinderung zusätzlich und regelmäßig entstehen wenn der Behinderte unter dem Regelsatz liegt.
Schau bitte noch mal Deinen Ausweis genau an. Ist er farbig und sind wiklich keine Kennzeichen vermerkt?
Der Thread hier ist "Pauschbeträge" und hat mit unserem Posting jetzt nichts zu tun. Bitte antworte im anderen Thread...
 
Es scheint sich noch nicht herumgesprochen zu haben.

Das Versorgungsamt scheint in der Tat nur noch
eine Schwerbehinderung von z.B. 70 oder 80 % auzustellen.

Für die meisten Bundesbürgern ist das ein Schlag ins Gesicht,
da kaum noch jemanden in der Lage ist, irgendetwas gelten zu machen.

Ich habe 80 % Schwerbehinderung und es geht mir ähnlich so.

Im übrigen entscheidet das Sozialgericht entweder über den Grad selbst,
oder über die Höhe des festgelegten Prozentsatz, so wurde mir es klar gemacht.


Der VdK hat mir dazu geraten, den Antrag beim Sozialgericht zurück zuziehen und im Februar 2010 über den Verband, einen neuen Antrag zu stellen.


Das Recht einer Schwerbehinderung, kann man kaum noch durchschauen.

Wo kann man das soziale Budget überhaupt beantragen?

Die DAK hat mir diesbezüglich auch keine verwertbare Antwort gegeben.


lg
 
Hallo Dora,

es heißt "Das Persönliche Budget" und greift, wenn ein Fixbetrag von ca. 700,-€ (einige Dinge wie Miete werden abgezogen) unterschritten wird für Leistungen, die außerhalb der Kassenleistung liegen. Beratungsstellen gibt es bundesweit, auch unabhängige.
Ansonsten, wenn Du keine Steuern zahlen mußt, kannst Du auch nichts geltend machen. Vergünstigungen gibt es bei Eintrittsgeldern, Nahverkehr und eventuell Kommune.
 
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