Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

James

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Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

Das "Persönliche Budget" für Menschen mit Behinderung nach deutschem Recht


Obwohl vielen Betroffenen noch unbekannt, gibt es auf sozial rechtlicher Grundlage seit 2005 das „Persönliche Budget“ als Wahlleistung zum Ausgleich der durch die Behinderung entstandenen Nachteile neben den Leistungen, die die Krankenkasse und Pflegekasse abdecken. Dadurch wurde ein grundlegender Wechsel vollzogen. Menschen mit Behinderung haben einen individuellen Anspruch auf Rehabilisation und gleichberechtigte Teilhabe. Das sind Leistungen, die keine Krankenkasse abdeckt und gleichzeitig nicht vom Betroffenen finanziell erbracht werden können. Ganz grob ermittelt kann man einen Richtwert von 700,-€ annehmen, der nach Abzug existenzieller Kosten wie Miete+NK, Krankenversicherung usw. unterschritten werden muss, um als Behinderter diese Leistung in Anspruch nehmen zu können. Da hier die Anrechnung territorial etwas unterschiedlich ausgelegt wird, sollte man sich unbedingt auch vor Ort beraten lassen.
Selbst wenn keine Pflegestufe vorliegt, können (sofern die anderen Bedingungen erfüllt sind) Leistungen über diese Möglichkeit erhalten werden. Eine Pflegestufe erhält man ja erst, wenn mindestens 45 Minuten Pflegearbeit/Tag (also ohne hauswirtschaftliche Hilfen) erbracht werden. Sehr oft liegen Antragssteller unter dieser Schwelle und erhalten damit von der Pflegekasse keine Leistung obwohl sie ohne fremde Hilfe den Alltag nicht bewältigen können. Auch hier greift das Persönliche Budget. Die Minuten, die der MDK ermittelte werden für die Pflegebeihilfe herangezogen und zusätzlich zum errechneten Persönlichen Budget ausgezahlt.
Das „Persönliche Budget“ soll ein selbst bestimmtes Leben ermöglichen und auch in schwierigen Fällen eine drohende Heimunterbringung verhindern. Die notwendigen Leistungen und Unterstützungen kauft der Behinderte als Kunde frei entscheidend über die Mittel selbst ein, sofern keine geistige Beeinträchtigung vorliegt. Kann der Behinderte dies nicht selbst bewerkstelligen, wird idR ein Bevollmächtigter eingesetzt, dessen Arbeitsaufwand zusätzlich entschädigt wird. Dadurch werden Leistungen abgedeckt, die von den Krankenkassen nicht getragen werden. Gleichzeitig können Familienangehörige entlastet werden. Die Mittel werden als monatliche Geldleistung oder auch Einmalzahlung von Trägern je nach Hilfebedarf auch träger-übergreifend zur Verfügung gestellt.
Die Träger sind:
*Krankenkasse
*Pflegekasse
*Rentenversicherung
*Unfallversicherung
*Bundesagentur für Arbeit
*Integrationsamt
*Sozialhilfeträger
*Jugendhilfeträger
*Träger der Alterssicherung der Landwirte sowie
*Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge
Den Antrag stellt man idR. an den Leistungsträger, der in der Praxis mit der Situation stark involviert ist. Dieser nimmt den Antrag entgegen auch wenn letztlich mehrere Leistungsträger (träger-übergreifend) beteiligt sind. Nach Antragsstellung wird der Leistungsbedarf ermittelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob schon Leistungen bezogen wurden oder nicht. Lediglich die Umstellung wird dann meist relativ leicht zu erreichen sein. Um Leistungen des "Persönlichen Budgets" zu erhalten, muss man zusätzlich (ähnlich wie beim Bezug von Sozialhilfe) seine finanzielle Situation belegen.
Neben den genannten Leistungsträgern gibt es gemeinsame Servicestellen, die man unter Reha-Servicestellen: Reha-Servicestellen regional findet.
Niemand wird verpflichtet das Persönliche Budget zu nutzen. Es steht aber allen offen, deren Behinderung nachgewiesen ist und/oder eine Pflegestufe besteht. Trotz des aufwändigen bürokratischen Aktes sind die Vorteile sind jedoch klar: Mehr Selbstbestimmung, mehr Selbständigkeit, mehr Selbstbewusstsein!

Falls Sie betroffen sind und sich über die Möglichkeiten des „Persönlichen Budget“ informieren möchten, teilen Sie mir das bitte hier oder per PN mit. Ich versuche Ihnen weiter zu helfen.
Infos wie den Abschlussbericht der Begleitforschung finden Sie auch auf der Seite BMAS - Persönliches Budget - Standardsprache
 
Zuletzt bearbeitet:
Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

Leider kommt man mit seinen Bemühungen um den Erhalt dieses „Persönlichen Budgets“ einfach nicht weiter...
Bereits vor drei Jahren hatte ich mich in dieser Sache per e-Mail an den VdK gewendet:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Dieses gelesen:


******
Ab dem 1. Januar 2008 hat jeder behinderte Mensch nach § 19 des
Sozialgesetzbuches SGB IX einen Rechtsanspruch auf das (trägerübergreifende)
"Persönliche Budget". Dies ist eine alternative Leistungsform zur Teilhabe
und Rehabilitation durch Geldbeträge oder ersatzweise auch Gutscheine. Es
ermöglicht den Betroffenen selbst zu entscheiden, wann, wo, wie und von wem
sie Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen wollen, um ihren individuellen
Hilfebedarf optimal abzudecken. Durch das "Persönliche Budget" werden
Menschen mit Behinderungen zum Käufer, Kunden oder gar zum Arbeitgeber. Die
Betroffenen haben somit Einfluss auf die Art und Gestaltung der erhaltenen
Leistung.
Ziele des "Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen sind mehr
Selbstbestimmung, Selbständigkeit sowie Selbstbewusstsein. Weiterhin soll
die gleichberechtigte Teilnahme am alltäglichen Leben in der Gesellschaft
sowie mehr Zufriedenheit mit der eigenen Lebenssituation und Steigerung der
Lebensqualität ermöglicht werden. (Karin Löffler)
******


Ich verstehe leider den Inhalt nicht.
Was bedeutet das mit diesem "persönlichen Budget"?
Ich selber bin schwer behindert (GdB 80) und erwerbsunfähig. Eine Rente
bekomme ich nicht, da ich bereits während der Ausbildung erwerbsunfähig
wurde. Ich bekomme also lediglich 345,- Euro Regelsatz.
Ich muss sehr, sehr teure medizinische Behandlungen selber finanzieren und
habe mich darüber sehr stark verschuldet...

Über so ein "persönliches Budget" wurde ich von keiner Seite her aufgeklärt.
Können Sie mir bitte mitteilen, ob mir hier irgendeine Leistung zusteht und
was ich dafür ggf. unternehmen muss? Dafür wäre ich Ihnen sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen


Daraufhin erhielt ich diese Antwort(en):


1.
Vielen dank für Ihre Nachricht.

Wir haben diese an unsere Landesrechtsabteilung weitergeleitet. Von dort
erhalten Sie gesondert Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen
VdK Mitglieder- Service


2.
Sehr geehrter Herr XXX,

leider kann ich Ihre Email nicht schriftlich beantworten.

Bitte rufen Sie mich montags nachmittags, mittwochs oder freitags an
(Tel.---).

Mit freundlichen Grüßen


Habe dann natürlich auch dort angerufen, und man konnte mir auch am Telefon nichts Vernünftiges zum Thema sagen. Es war nur irgendetwas in der Art, dass man natürlich kein persönliches Budget erhalten könne, wenn man nicht sowieso schon bestimmte Leistungen erhält, die man sozusagen gegen Geld eintauschen wolle.

Aber in der oben beschriebenen Aussage steht doch offensichtlich, dass „jeder behinderte Mensch nach § 19 des Sozialgesetzbuches SGB IX einen Rechtsanspruch auf das (trägerübergreifende) "Persönliche Budget"“ hätte. Mit einem GdB von damals 80 und heute 90 müsste ich doch dann auch dazu gehören, insbesondere noch bei dem geringen „Einkommen“ (Grundsicherung) und den hohen erkrankungsbedingten Ausgaben.

Habe anschließend auch noch bei der Stadt und bei weiteren Stellen zum Thema nachgefragt (die entsprechenden Schriftverkehre aber nicht gespeichert). Letztendlich hat man mir nirgendwo mal eine definitive Antwort geben können oder wollen, wie einem behinderten Menschen denn nun der Erhalt dieses persönlichen Budgets ermöglicht werden kann...

Es scheint - mal wieder - so eine Sache zu sein, die auf dem Papier schön aussieht, weil sich Deutschland ja gerne so sozial gibt, die aber mit der Realität nicht viel zu tun hat...


Das ist übrigens der besagte § 19:
§ 19 Rehabilitationsdienste und -einrichtungen
(1) Die Rehabilitationsträger wirken gemeinsam unter Beteiligung der Bundesregierung und der Landesregierungen darauf hin, dass die fachlich und regional erforderlichen Rehabilitationsdienste und -einrichtungen in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung stehen. Dabei achten sie darauf, dass für eine ausreichende Zahl solcher Rehabilitationsdienste und -einrichtungen Zugangs- und Kommunikationsbarrieren nicht bestehen. Die Verbände behinderter Menschen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und der Interessenvertretungen behinderter Frauen sowie die für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenverbände werden beteiligt.
(2) Soweit die Ziele nach Prüfung des Einzelfalls mit vergleichbarer Wirksamkeit erreichbar sind, werden Leistungen unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände in ambulanter, teilstationärer oder betrieblicher Form und gegebenenfalls unter Einbeziehung familienentlastender und -unterstützender Dienste erbracht.
(3) Bei Leistungen an behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder wird eine gemeinsame Betreuung behinderter und nichtbehinderter Kinder angestrebt.
(4) Nehmen Rehabilitationsträger zur Ausführung von Leistungen besondere Dienste (Rehabilitationsdienste) oder Einrichtungen (Rehabilitationseinrichtungen) in Anspruch, erfolgt die Auswahl danach, welcher Dienst oder welche Einrichtung die Leistung in der am besten geeigneten Form ausführt; dabei werden Dienste und Einrichtungen freier oder gemeinnütziger Träger entsprechend ihrer Bedeutung für die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen berücksichtigt und die Vielfalt der Träger von Rehabilitationsdiensten oder -einrichtungen gewahrt sowie deren Selbständigkeit, Selbstverständnis und Unabhängigkeit beachtet. § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ist anzuwenden.
(5) Rehabilitationsträger können nach den für sie geltenden Rechtsvorschriften Rehabilitationsdienste oder -einrichtungen fördern, wenn dies zweckmäßig ist und die Arbeit dieser Dienste oder Einrichtungen in anderer Weise nicht sichergestellt werden kann.
(6) Rehabilitationsdienste und -einrichtungen mit gleicher Aufgabenstellung sollen Arbeitsgemeinschaften bilden.
SGB 9 - Einzelnorm

...

Ebenso habe ich z.B. nie Antwort erhalten vom Sozialamt, als ich es auf den § 28 Abs. 1 S. 2 SGB XII hingewiesen habe, laut dem der Regelbedarf abweichend von den Regelsätzen zu bemessen ist, sofern dies nach den Besonderheiten des Einzelfalls geboten ist. Es heißt weiter, dass dies bedeutet, dass diese Regelung für besondere Härtefälle greift. Als Beispiel werden u. a. ungewöhnliche Krankheitskosten genannt, wenn sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Ich habe solche ungewöhnlichen Krankheitskosten, die die KK nicht übernimmt, obwohl die Erkrankungen nachgewiesen sind und die Therapien lebensnotwendig. Aber das interessiert ein Sozialamt nicht. Meine Anfragen wurden und werden konsequent ignoriert.

Ich frage mich, wofür es eigentlich all diese schönen Paragraphen in unserem Lande gibt, wenn sich eh niemand daran hält...

Grüße
Lukas
 
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Beim Sozialamt oder anderen Ämtern kann man eine Antwort auf Schreiben gewissermaßen "anmahnen". Oder aber man "nervt" die Sachbearbeiter mit weiteren Schreiben.

Auch kann man den Petitionsauschuß ein Schreiben übermitteln in dem dann die Sachlage dargelegt wird und man um eine Klärung bittet. Darin kann man auch die Ignoranz oder Verzögerungstaktik des Sozis aufführen.

Der Petitionsauschuss wird dann vom Sozialamt einen Bericht verlangen und da MÜSSEN die Leute dann ans Arbeiten kommen, da kommen die mit Stillschweigen nicht mehr weiter.
 
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Ich weiß. Aber irgendwann hat man dafür einfach keinen Kopf mehr. Ich habe in verschiedenen Angelegenheiten beim Sozialamt bereits Vorstands- und Dienstaufsichtsbeschwerden machen müssen. Musste auch wiederholt einen Rechtsanwalt einschalten, nachdem selbst diese Beschwerden zu nichts geführt haben. Habe auch wegen Untätigkeit in verschiedenen Angelegenheiten mit Klage drohen müssen, da wichtige Angelegenheiten (u.a. sogar der dringende Antrag auf Grundsicherung) selbst nach über sechs Monaten und mehrfachen vom SA ignorierten Einschreiben und Faxe zur Erinnerung der Erledigung der Sache partout nicht bearbeitet wurden... das Ganze hat hier System.

Grüße
Lukas
 
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Bei mir hat es von der Beantragung (beim Landkreis) bis zur 1. Zahlung von Leistungen nicht mal einen Monat gedauert. Es gab keinerlei Probleme...
 
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Bei mir hat es von der Beantragung (beim Landkreis) bis zur 1. Zahlung von Leistungen nicht mal einen Monat gedauert. Es gab keinerlei Probleme...


Dann hattest Du anscheinend zuvor bereits irgendeine "Sachleistung" erhalten, statt derer Du dann lieber den entsprechenden Geldwert haben wolltest.

Leider gibt einem niemand Auskunft darüber, welche Sachleistungen einem Behinderten zustehen, auf die er dann zugunsten des Geldwertes verzichten kann, und somit ist man wieder an dem Punkt, mit dem persönlichen Budget nicht vorwärts zu kommen...

Grüße
Lukas
 
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Hallo ExLukas,

ich hatte bis dato weder eine Sachleistung noch soziale Leistungen erhalten, das ist nach meinen Erfahrungen auch für das PB überhaupt nicht relevant. Entscheidend ist neben dem Grad der Behinderung nur die Höhe der Einkünfte (siehe oben).
 
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Vielleicht liegt es auch daran, dass die meisten Sachbearbeiter noch nicht so einen Fall hatten und erst einmal gar nicht wissen wie sie den handhaben sollen. Ja, das gibt es auch. ;)

Aber trotzdem kann man eine Antwort verlangen. Also lieber noch einmal nachfragen was mit Deiner Anfrage geworden ist.
 
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Hallo,

also ich habe nun gerade auf dieser Seite Kompetenzzentrum Persönliches Budget: Wir über uns gelesen, und da steht ganz klar:

Menschen mit Behinderungen haben seit dem 1. Januar 2008 einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Das Persönliche Budget ist somit der Modellphase von 2004 bis 2007 entwachsen. Nach den Regelungen im Sozialgesetzbuch SGB IX - »Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen« können Menschen mit Behinderungen mit gesetzlichen Hilfeansprüchen statt pauschalierter Sachleistungen ein individuell berechnetes Persönliches Budget bekommen. Mit diesem Geld sind sie - ihre Angehörigen oder ihre gesetzlichen Betreuer - in der Lage, die erforderlichen Hilfen selbst auszuwählen, deren Gestaltung mitzubestimmen und diese selbst zu bezahlen. Aus Klienten werden Kunden!

Und genau die hier erwähnten gesetzlichen Hilfeansprüche habe ich glaube ich nicht. Zumindest sind mir solche in meinem Fall nicht bekannt, also von niemandem bisher mitgeteilt worden.
Vielleicht bestehen solche gesetzlichen Hilfeansprüche ja nur bei Behinderten mit Pflegestufe o.ä.?
Ich wüsste jedenfalls gar kein Beispiel für so eine „pauschalisierte Sachleistung“, statt derer man sich dann den Geldwert ausbezahlen lassen kann...

Grüße
Lukas
 
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Wenn man auf oben genannter Seite herumsucht und diverse Links anklickt, wird es dann doch recht verständlich, was das PB eigentlich ist. Man liest dann z.B.:


Das PB ist aber kein Universaltatbestand, der zusätzlich zu den bisher gewährten
Leistungen, unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes, weitere Leistungsansprüche
schaffen möchte. Es kann daher nur für Leistungen erbracht werden,
auf die der behinderte Mensch auch ohne Budget einen Anspruch hat. Werden
die Voraussetzungen für die Gewährung einer Sachleistung nicht erfüllt, besteht
auch kein Anspruch auf ein PB.
Die Höhe der Leistungen im PB orientiert sich an der
Höhe der entsprechenden Sachleistung.

Was ist das Persönliche Budget, was ist anders als bisher?
Üblicherweise gewährt der Sozialhilfeträger dem behinderten Menschen eine Sachleistung; d. h. der behinderte Mensch erhält „Naturalien“ in Form von Dingen (z. B. Hilfsmittel) oder Diensten (z. B. ambulant betreutes Wohnen). Der Sozialhilfeträger hat mit dem Anbieter der Leistung einen Vertrag geschlossen, das Entgelt (Preis) festgesetzt und rechnet mit diesem ab.
Der behinderte Mensch selbst hat auf die Ausgestaltung der Sachleistung keinen Einfluss.
Beim persönlichen Budget wird anstelle der bisher gewährten Sachleistung eine Geldleistung gewährt; d.h. ein Geldbetrag ausgezahlt, der von dem behinderten Menschen (Budgetnehmer) zweckgebunden zur Deckung des behinderungsbedingten Unterstützungsbedarfes einzusetzen ist.
Der Budgetnehmer sucht sich selbst seine Unterstützer, handelt mit diesen aus, welche Leistungen, wann, wie und durch wen erbracht werden sollen und vereinbart einen Preis.
Er schließt selbst den Vertrag mit seinen Leistungserbringern. Diese können fachlich geeignete Privatpersonen oder auch traditionelle Leistungsanbieter (z.B. Pflege- oder Behindertendienste) sein.

2. Personenkreis
Wer kann ein Persönliches Budget beantragen?
Das Persönliche Budget wird nur auf Antrag gewährt.
Es kann von jedem geistig, körperlich oder seelisch behinderten Menschen, der zum Personenkreis nach § 53 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) gehört und mindestens eine Leistung der Teilhabe nach dem SGB IX oder ergänzende Leistungen der Hilfe zur Pflege erhält bzw. darauf Anspruch hätte, beantragt werden.

Ich erhalte keine Leistung der Teilhabe nach dem SGB IX oder ergänzende Leistungen der Hilfe zur Pflege und weiß ehrlich gesagt nicht, ob ich darauf Anspruch hätte, denke mir aber eher nicht.
In dem Fall kann man dann also kein PB erhalten, egal wie schwer behindert und wie niedrig das Einkommen ist. Denn wofür auch, wenn man ja keine Sachleistung angeben kann, statt derer man lieber das Geld ausbezahlt bekommen möchte zur eigenbestimmten Verwendung?
Demnach wäre auch die o.a. knappe Aussage des VdK am Telefon korrekt, worüber ich geschrieben hatte:
Es war nur irgendetwas in der Art, dass man natürlich kein persönliches Budget erhalten könne, wenn man nicht sowieso schon bestimmte Leistungen erhält, die man sozusagen gegen Geld eintauschen wolle.

Allerdings ist im online-Antragbogen unter
2. Welche Leistungen sollen im Rahmen des Persönlichen Budgets nach § 57 SGB IX gewährt werden?
u.a. auch das hier angegeben:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach Kapitel 4 des SGB IX (z. B. ärztliche
Behandlungen, Therapien, Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln)

... und wenn man nach Kapitel 4 des SGB IX sucht, findet man u.a. das hier:

§ 4
Leistungen zur Teilhabe

(1) Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung

1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,

2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,

3. die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder

4. die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.

... zuerst kam mir gerade der Gedanke, dass ich hier ja vielleicht die Kosten für teure private Medikationen, die die KK nicht bezahlt, angeben könnte, da diese wichtig sind, damit die Behinderungen nicht allzu schnell noch schlimmer werden und damit ihre Folgen teilweise zumindest ein wenig gemindert werden etc.
Aber dann ist mir aufgefallen, dass es so nicht sein kann.
Denn erstens steht ja da, dass die Leistungen zur Teilhabe die notwendigen Sozialleistungen umfassen (und private Behandlungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlt, werden ja gerade nicht zu den Sozialleistungen gezählt), und zweitens wäre das auch schon von daher klar gewesen, dass das PB definitionsgemäß ja eben keine zusätzliche Leistung darstellt, sondern lediglich ein Leistungsaustausch - und der läge in dem Fall ja nicht vor.

Und die anderen Punkte:

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Kapitel 5 des SGB IX (z. B. berufliche Rehabilitation, Arbeitsassistenz, Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Men-schen)
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Kapitel 5 des SGB IX (z. B. berufliche Rehabilitation, Arbeitsassistenz, Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Men-schen)
Weitere Leistungen

... sind bei mir wohl allesamt ebenfalls nicht angezeigt oder zutreffend.
Allenfalls wäre es vielleicht noch sinnvoll, sich persönlich beraten zu lassen... denn wer weiß, was sich hinter "Weitere Leistungen" so alles Ungeahntes und Nutzenbringendes verbergen könnte...

So zumindest meine Gedanken zum und mein Verständnis vom Thema.

Grüße
Lukas
 
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Beim "Perönlichen Budget" muß man wissen, dass man entweder Sachleistungen direkt oder eben finanzielle Mittel für Sachleistungen beziehen kann. Ersteres wird für geistig Behinderte oder Menschen mit Schäden bevorzugt, denen der Umgang mit Bargeld und die Verrechnung Schwierigkeiten bereitet. Allen anderen werden in der Praxis sicher eher eine finanzielle Hilfe lieber sein.
Diese errechnet sich aus dem zur Verfügung stehenden eigenen Mitteln und dem tatsächlichen Bedarf, der sich gegenüber einem nicht behinderten Menschen ergibt. Es werden Leistungen bezahlt, die die Krankenkasse nicht übernimmt (zB Ergotherapie) aber auch Mittel zur freien Verwendung (zB Taxifahrten zum Arzt) ausgezahlt. Der Geldwert des Persönlichen Budget besteht demnach aus 2 Teilen. Nur die geplanten Leistungen müssen mit dem Träger abgerechnet werden.
 
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Wenn Du die Möglichkeit hast Dich persönlich beraten zu lassen, dann nimm dies in Anspruch.

Ansonsten stell doch einfach einen Antrag, mehr als "Nein" sagen können die nicht. Und dann würde da eine Begründung drin stehen warum Du diese Leistungen nicht bekommst.

Wenn Du beim VDK unzufrieden bist, dann geh doch mal zum SoVD. Mit deren Beratung war ich bisher immer zufrieden und die haben einem wenigstens bis ins kleinste Detail erklärt warum und wieso dieses oder jenes nicht möglich ist.
 
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Werde mich nächste Woche noch einmal um eine persönliche telefonische Beratung bemühen.

Grüße
Lukas
 
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Halte uns da bitte auf dem Laufenden.

Interessiert mich sehr.


Gruss Martin
 
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Habe also heute dort angerufen und im Prinzip genau das erfahren, was ich hier schon schrieb. Es müssen solche Sachleistungen gegeben sein, für die man stattdessen Geld erhalten möchte, um es dann eigenbestimmt zu verwenden.
Beispiel:
Man benötigt einen Assistenten zum Spazierengehen, weil es alleine nicht möglich ist. Normalerweise würde dann jemand vorbeigeschickt werden, der von einem Sozialdienst bezahlt würde. Wenn man stattdessen lieber selber bestimmen möchte, mit wem man nach draußen geht, dann kann man über das PB das Geld statt die Sachleistung erhalten, um so dann die gewünschte Person für den Dienst bezahlen zu können...

Solche Sachleistungen erhalte ich aber nicht.
Es bliebe nun also abzuklären, ob ich aufgrund meiner Behinderungen grundsätzlich berechtigt wäre für bestimmte Sachleistungen. Ich benötige ja z.B. tatsächlich für bestimmte Erledigungen Hilfe Dritter... sei es z.B. Fahrten zu Ärzten, Einkaufen und Tragen von Lasten, gewisse Tätigkeiten im Haushalt etc. Nur ist das aber nicht irgendwie offiziell „festgehalten“... weiß nicht wie ich es besser ausdrücken soll. Also ich habe ja keine Pflegestufe beantragt, über die diese Dinge dann geregelt wären. Aber aufgrund der vorhandenen Behinderungen ist es ja klar ersichtlich, welche Tätigkeiten mir z.B. nicht mehr selber möglich sind.
Hätte ich so eine finanzierte Hilfe, dann könnte ich darüber z.B. auch Personen bezahlen, um mich zu weiter entfernten Ärzten zu fahren, was ich alleine nicht schaffen kann... ich denke zumindest, dass das dann auch möglich wäre... dann käme ich vielleicht auch zum Dr. K. nach Pf., gell Martin?! :)

Es wäre nun also dringend notwendig, dass ich einmal in einem persönlichen Gespräch mit so einem Berater meine gesamte Situation durchgehen könnte. Das war im Telefonat mit Berlin nun nicht möglich...
Problem:
In meinem Bundesland gibt es mal wieder keine solche Beratungsstelle. Wurde mir auch vom Kompetenzzentrum bestätigt. Ich habe es ja nun schon des Öfteren erleben müssen, dass mein Bundesland das Letzte ist!
Einzig beim Landesamt sitzen welche, die man wegen der Sache anrufen könnte (aber das ist nicht so eine Beratungsstelle, wie hier gemeint ist und benötigt wird). Aber gegen das Landesamt bin ich am Prozessieren, da möchte ich natürlich ohnehin nicht anrufen.

Bin also gerade so schlau wie zuvor..

Grüße
Lukas
 
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Hallo James,

würde ich in Bayern wohnen, wäre in der Tat Vieles wesentlich einfacher! :)

Leider ist es aber schon so, wie ich geschrieben habe... sonst hätte man mich ja beim "Kompetenzzentrum Persönliches Budget" belogen, und den Eindruck habe ich ehrlich gesagt nicht. V.a. da es sich auch mit meinen eigenen Erfahrungen und Recherchen deckt...

Auch in dem Link von Dir (https://www.budget-tour.de/imperia/...r/g_beratungsstellen_bayern_brosch_bayern.pdf) sind für mein Bundesland lediglich die Rentenversicherung, eine Krankenkasse und das Landesamt als Ansprechstelle genannt. Genau das sind aber NICHT solche unabhängigen Beratungsstellen, wie sie hier eigentlich benötigt würden. Gegen alle diese Stellen laufen in meinem Fall Gerichtsverfahren oder sonstige Streitverfahren. Diese wären also in der Tat für mich nicht die geeignete Anlaufstelle (wären aber auch generell nicht zu empfehlen, wie man mir eindringlich versicherte... wohl aufgrund vielfacher negativer Erfahrung). Was hier fehlt, das sind unabhängige Beratungsstellen, wie eben z.B. das o.g. Kompetenzzentrum.
Vom Kompetenzzentrum konnte mir lediglich eine einzige Telefonnummer in meinem Bundesland genannt werden, und zwar die Nummer von einer Anlaufstelle für Selbstbestimmt Leben (ASL). Da habe ich natürlich umgehend den ganzen Tag über angerufen, es ging aber immer nur der AB an, dass niemand zu erreichen sei. Diese Anlaufstelle ist aber eigentlich eine „Selbsthilfebewegung Psychiatrieerfahrener“ und bietet eigentlich „Unterstützung und Begleitung von Menschen in psychosozialen Krisen“. Zu diesem Personenkreis zähle ich nicht. Dennoch hätte ich mich halt hingewendet, da es ansonsten eben keine Beratungsstelle gibt in diesem Bundesland - wie bereits geschrieben. Daher wurde mir vom Kompetenzzentrum auch angeboten, mich wieder zu melden, wenn ich mit dieser einzigen Stelle hier, die eben nicht wirklich für meinen Fall zuständig ist, nicht weiterkommen sollte. Wie dann aber weiter verfahren würde, das ist nun auch noch offen.

Grüße
Lukas
 
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Wenn unter Reha-Servicestellen: Reha-Servicestellen nichts passendes zu finden ist, wende Dich doch mal zB an einen freien Wohlfahrtsverband. (AWO, DRK, Diakonie, Caritas, Parität. usw) Auch diese haben Budgetberater.
 
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Das habe ich auch schon hinter mir:

An die Caritas habe ich mich bislang in drei Angelegenheiten gewendet - und jedes Mal einen Korb erhalten, sie sei nicht zuständig, ich solle mich an das Sozialamt wenden mit meinen Fragen...

An die Parität habe ich mich auch schon gewendet und von ihr einen Einkaufsgutschein erhalten. Für mehr sah sie sich nicht zuständig oder kompetent.

Von der AWO gab es ebenfalls einen Einkaufsgutschein... 20,- Euro... für ALDI. Keine Beratung oder Beantwortung meiner Fragen. Der vor mir sitzende augenscheinlich sehr kranke „Berater“ nahm während der „Beratung“ seine Quecksilbernosoden ein und sprach sehr wirr etwas von Verschwörung, man müsse unbedingt das Etikett von Mineralwasserflaschen sofort nach dem Kauf entfernen, auf jeden Fall aber bevor man das Wasser trinke. Ich sagte ihm, dass ich kein Flaschenwasser trinke.
Irgendwie fühle ich mich im falschen Film. Was sind das alles für Leute? Ich komme mit einer konkreten Fragestellung und erhalte einfach nie mal eine kompetente Antwort - wenn überhaupt irgendeine! Offensichtlich aus Scham über die eigene Inkompetenz gibt es dann eben noch schnell einen Einkaufsgutschein und gut ist!

...

Hier steht übrigens auch noch etwas zur unterschiedlichen Beratungssituation innerhalb Deutschlands (S. 9):

Problem: Regionale Disparitäten

Aktuell hängt es vor allem vom
Wohnort des Einzelnen ab, ob ein
Persönliches Budget bewilligt, wie es
ausgestaltet und was vereinbart wird. Ob
es um die vorhandenen Beratungsangebote,
die Kriterien zur Bedarfsermittlung
und Budgetbemessung oder die Angebotsstrukturen
selbst geht – die Rahmenbedingungen
zur Umsetzung des
Persönlichen Budgets sind von Bundesland
zu Bundesland, von Kommune zu
Kommune unterschiedlich und regional
zutiefst ungleich und zersplittert. Während
in Nordrhein-Westfalen über die so
genannten „KoKoBe“ (Kontakt-, Koordinierungs-
und Beratungsstellen) spezielle
Beratungsangebote für Menschen mit
geistiger Behinderung mit einem Erstberatungsangebot
auch zum Persönlichen
Budget geschaffen und finanziell gefördert
wurden, ist beispielsweise Brandenburg,
was die Beratung zum Persönlichen
Budget angeht, absolut unterversorgt.
Diese regionalen Disparitäten haben mit
den im Grundgesetz verankerten gleichwertigen
Lebensbedingungen nichts zu
tun und konterkarieren die Intentionen
der UN-Behindertenrechtskonvention.

https://www.budget.paritaet.org/ind...6700214&hash=7083b18bf4315f166aba479febebad20


Grüße
Lukas
 
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Interessant, gerade mal 2 Personen dikutieren hier das PB. Schon allein daran sieht man wie sehr dieses PB für Eingliederung beansprucht wird.
Geb hier auch meine Erfahrung mal zum besten:

Hatte einen Antrag gestellt. Wurde an das Sozialamt gewiesen. Dort stellt man sich dumm bezüglich irgendwelcher Kostenübernahme. Zu dem Zeitpunkt hatte ich keinen Nerv mehr mich weiter darum zu streiten.
Bin derzeit ohne Fax, Türklingel - Computer habe ich nur weil mein Sohn mir einen alten zusammengebastelt hat. Mehr schlecht als recht. Mein Kontakt zu anderen Menschen beschränkt sich seit Jahren auf ca 5 Leute.

Probleme, die ich durch die Behinderung habe könnten gelindert werden. Wen interessiert das!?
Möchte mich da auch nicht weiter mit beschäftigen momentan. Es bring eh nichts.
 
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