Anspruch auf Befund/ Arztbericht?

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Hallo, einen Gruß an Alle,

meistens klappt das ganz gut und den PatientInnen bzw. deren Sorgeberechtigten, wird der gewünschte Laborbefund oder der Facharztbericht durch den Hausarzt ausgehändigt.
Dennoch gibt es Fälle, in denen die Ärzte sich weigern.
Gibt es einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Herausgabe der schriftlichen Unterlagen?

Herzliche Grüße von
Leòn
 
wuhu ;-)

soviel ich weiß, sind alle dich persönlich betreffenden befunde dein eigentum, ein arzt / krankenhaus muss dir diese - zumindest in kopie - aushändigen... den meisten patienten sind die "egal" und fragen beim arzt erst gar nicht nach... vom arzt im krankenhaus werden (zumindest in österreich) die befunde (eine kopie) immer auch dem patienten übergeben respektive per post zugesendet...

wo das nun gesetzlich verankert ist, weiß ich nicht...

ps: der einwand von james mit den eventuellen einschränkungen besteht wohl auch in österreich...
 
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Hallo,

in Deutschland ist das zumeist so:
Es gibt ein Urteil vom BGH, dass der Patient ein Recht auf Auskunft über die Unterlagen hat. Das bedeutet aber nicht, dass ihm diese ausgehändigt werden müssen. Die Akteneinsicht erfolgt grundsätzlich beim Arzt (§ 811 BGB). Er kann eine Kopie verlangen, die kostenpflichtig ist, da die Originale Eigentum des Arztes / Krankenhauses sind. Falls in den Unterlagen private Randbemerkungen des behandelnden vorhanden sind, können die Krankenakten verändert (abgedeckt oder ähnlich) werden. Die ist auch gestattet, wenn der Patient bestimmte psychische Diagnosen (zB Suizidgefahr) nicht erfahren soll. Oftmals kann man Krankenakten erhalten, wenn berechtigte, med. Gründe vorliegen. Schwierigkeiten entstehen öfters, wenn es um juristische Belange (med. Behandlungsfehler) geht. Dann ist es besser, wenn die Akten zB vom Gericht oder der Schlichtungsstelle und nicht vom Patienten direkt eingesehen werden. Der Patient erhält dann die Kopien indirekt über seinen Anwalt.
Wenn man aus einem Krankenhaus kommt, wird idR. dem Patienten der Krankenbericht ausgehändigt. Man darf den Umschlag öffnen und für sich selbst Kopien ziehen. Wird der Bericht direkt zum Arzt geschickt, kann man dort eine Kopie (kostenpflichtig) verlangen.
 
Hallo Zusammen,

Eigentlich wäre ich dafür, dass man automatisch immer die Kopieen der Befunde und Berichte erhalten würde. Dass man sozusagen den Kompletten überblick hat, als Spinne im Netz. Man kennt ja selber seine Symptome, muss auch selber die Verantwortung für seine Gesundheit nehmen, und Ärzte helfen einem (im optimalfall) dabei.

Irgendwie finde ich es in dieser Zeit merkwürdig dass man da noch wie ein "unbeteiligter" oder "un-erwachsener" (na ja ich denke Ihr weisst was ich meine) behandelt und betrachtet wird. Und dass das sammeln der Unterlagen in der Praxis so mühsam geht, und manche Ärzte das negativ bewerten wenn man darum bittet.

Also, eigentlich würde ich sagen, es wird Zeit für eine (Europaweite) Gesetzesänderung, passt ja auch zu die jetztigen Entwicklungen. Wieso sollte es so sein dass die Medizinische Unterlagen für immer mehr Personen leichter zugänglich werden, (einfürhung Gesundheitskarte, Zentrale Speicherung etc) und man als Patient/Betroffene so wie es scheint sich immer mehr mühe machen muss um an seine eigene Daten heran zu kommen, wenn man selber mehr Verantwortung übernehmen möchte (und muss) ...?

Herzliche Grüsse,
Kim
 
Generell muss der Arzt dir schon Einsicht in die eigenen Unterlagen und Akten gewähren -zumindest als Kopie gegen Kostenerstattung für die Vervielflätigung. Bei meinem Krankenhausaufenthalten war ich immer überrascht, wie wenig meiner Mitpatienten von diesem Recht Gebrauch machten. Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf diese Unterlagen (aber nicht auf die persönlichen Notizen des Arztes zu dem medizinischen Sachverhalt). In Deutschland wird das auch durch § 810 BGB geregelt: Wortlaut § 810 Einsicht in Urkunden: Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde einzusehen, kann von dem Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen, wenn die Urkunde in seinem Interesse errichtet oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem anderen bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ist oder wenn die Urkunde Verhandlungen über ein Rechtsgeschäft enthält, die zwischen ihm und einem anderen oder zwischen einem von beiden und einem gemeinschaftlichen Vermittler gepflogen worden sind.
 
Da muß ich meinen Arzt doch mal sehr loben: er gibt mir automatisch eine Kopie der Befunde, z.B. mit Blutwerten, mit.

Beim Zahnarzt dagegen werden bei meinem die Röntgenbilder nur gegen Unterschrift ausgehändigt und zwar laut Zahnarzt deshalb, weil er die Bilder im Zweifelsfall auch der Krankenkasse vorlegen muß.

Gruss,
Uta
 
Ja Uta,

Röntgenbilder bleiben Eigentum der Kasse, wenn diese auf deren Kosten erstellt wurden. Die Unterschrift sichert den Arzt ab, da er sonst für den Verbleib verantwortlich ist. Die leihweise Aushändigung ist rechtens und soll absichern, dass Aufnahmen nicht öfters als med. notwendig gemacht werden müssen. Dies übrigens nicht nur aus Kostengründen sondern auch wegen der Strahlenbelastung.
 
Hallo,

ich habe noch einmal einen Bericht aus 2008 vom Deutschen Arzteblatt über das Thema Krankenakte...Wer kann was beanspruchen herausgesucht. Hier der Link: Deutsches rzteblatt
Bitte nicht wundern, heute sind dort Wartungsarbeiten. Müßte bald wieder funktionieren.

Zusätzlich noch ein Link zum Bundesjustizministerium zu den Patientenrechten:
www.bmj.bund.de/files/-/3015/Patientenrechte%20in%20Deutschland.pdf
 
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