Entschädigungsfonds soll Patientenrechtegesetz (2013) nachbessern

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Als Meilenstein lobte einst die schwarz-gelbe Koalition das von ihr 2013 beschlossene Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte. Doch Juristen, die sich mit Kunstfehlern von Ärzten beschäftigen, war von Anfang an klar, dass das Selbstlob keinerlei Grundlage hatte. Der Vorsitzende Richter eines Arzthaftungssenats prägte die Formulierung, das Gesetz verändere nichts, nehme nichts zurück, füge so gut wie nichts hinzu, stärke die Rechte der Patienten nicht und helfe weder der Rechtsprechung noch den Rechtsanwälten: „Es schadet nichts, es hilft aber auch nicht und ist daher nichts anderes als ein Placebo.“
Inzwischen mehren sich die Stimmen, die endlich wirkliche Verbesserungen für die Patienten durchsetzen wollen. So gibt es die Forderung, nach dem Vorbild Österreichs auch in Deutschland einen Entschädigungs- und Härtefallfonds für Opfer von Kunstfehlern einzuführen.
Catherina Pieroth, gesundheitspolitische Sprecherin der Berliner Grünen, sieht in einem solchen Fonds die Chance, „Leiden zu lindern und gleichzeitig wichtige Informationen über Risiken und Schäden“ zu sammeln.
– Quelle: Patientenrechte: Entschädigungsfonds für Opfer von Behandlungsfehlern gefordert | Berliner Zeitung ©2017

Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu:
Kunstfehler im Krankenhaus: Hilft ein Fonds? - Gesundheit - Süddeutsche.de

So sieht das in Österreich aus:
https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitssystem/patientenrechte/behandlungsfehler
https://www.ra-kerschbaumer.at/Blog/?p=16 (Hier werden Tipps gegeben, wie man als Patient vorgehen sollte, die auch in D. nützlich sind.)

Die Aussichten auf einen solchen Entschädigungsfonds scheinen mir nicht gut zu sein. Hauptproblem dabei: die Finanzierung. Das liebe Geld :mad:...

Grüsse,
Oregano
 
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