Reform bei Pflege(D)

James

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Ab dem 01.01.2013 greifen in Deutschland die veränderten Pflegebedingungen.
Erhielten bisher zB Demenzkranke ohne Pflegestufe (Stufe 0) keinen Zuschuß vom Staat, haben sie jetzt auch einen Anspruch auf Geld- und Sachleistungen, wenn sie in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind und deshalb Hilfe benötigen. Die monatliche Geldleistung beträgt 120,-€, die Sachleistungen bis 225,-€. Einen "Automatismus" gibt es nicht, die Leistung muß natürlich beantragt werden.
Auch für Menschen, die die Pflegestufe 1 oder 2 haben erhöhen sich die Bezüge. Bei Ausfall der Haupt-Pflegeperson (Krankheit/Urlaub) können Zuschüsse (bis zu 2257,-€) in Anspruch genommen werden.
Näheres auch unter: Pflegeversicherung 2013: Demenzkranke bekommen mehr Geld - SPIEGEL ONLINE
 
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