Symposium "Der mündige Patient" in Österreich

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Hallo zusammen,
die Österreichische Gesellschaft für Präventivmedizin und Gesundheitskommunikation wird am 14. Juni 2010 in Wien ein Symposium unter dem Titel "Der mündige Patient - Herausforderung für die Arzt-Patienten-Kommunikation" durchführen. Dort sollen solche "Querulanten"
wie wir hier als Chance begriffen werden. ;)
Bei dem Symposium diskutieren Vertreter der verschiedenen Gesundheitsberufe unter internationaler Beteiligung, wie einerseits das Self-Empowerment der Kranken gestärkt, andererseits die positiven Aspekte von mehr Patientenbeteiligung genutzt werden können.
Quelle

Alles positiv, schon klar. :D Jedenfalls kommen sie nicht umhin: Irgendwas verändert sich. :hexe:
 
"Die Auffassungen darüber, was einen mündigen Patienten ausmacht, sind unterschiedlich: Während die einen diesen als aktiven, verantwortlichen Patienten sehen, der mit Ärzten in Belangen seiner eigenen Gesundheit kooperieren möchte, verstehen ihn die anderen als Patienten mit überzogener Anspruchshaltung, der die fachliche Beratung infrage stellt und die Ärzteschaft somit unter Druck setzt.
Bei dem Symposium diskutieren Vertreter der verschiedenen Gesundheitsberufe unter internationaler Beteiligung, wie einerseits das Self-Empowerment der Kranken gestärkt, andererseits die positiven Aspekte von mehr Patientenbeteiligung genutzt werden können."

Hallo,

hier befürworte ich das sowohl als auch!
Zu allererst gebe ich selbst meinen eigenen Körper zur fremd gesteuerten Behandlung preis.
Mündige Patienten tun immer noch Not, wenn es darum geht das Mitspracherecht als das Grundrecht überhaupt zu manifestieren.
Das ist die Basis für das Vertrauen, das ich einem behandelnden Arzt oder auch der Behandlung von innen heraus überzeugt entgegen bringen kann - oder auch nicht!

Ich als Patient habe durchaus das Recht der Infragestellung einer jedweden Therapie. Das hat noch lange nichts mit "überzogener Anspruchshaltung" zu tun!

Im Übrigen ersehe ich keine Rückkehr mehr aus diesem nun einmal in Gang gebrachten Prozess der Selbstbeteiligung an den heute wahrlich zahlreichen Therapievielfalten.

Frue mich also, auf das, was nach dem Dogma erst wieder möglich sein wird.

Gruß
Aprikose
 

Ich als Patient habe durchaus das Recht der Infragestellung einer jedweden Therapie. Das hat noch lange nichts mit "überzogener Anspruchshaltung" zu tun!
Gruß
Aprikose
Das ist in D insofern eindeutig geregelt, als dass der Arzt (theoretisch) eine Aufklärungspflicht über die vorgesehene Behandlung hat (die dokumentiert werden muss) und wenn der Patient dieser nicht zustimmt und der Arzt macht die Behandlung doch, begeht er Körperverletzung.
Theoretisch, weil im Ernstfall der Vermerk darauf in der Patientenakte ausreicht.

Wie sich das Gesetz im Detail entwickelt hat, kann ich gar nicht genau sagen. 2007 wurde die Selbstverantwortung und Entscheidungsfreiheit von Patienten weiter erhöht. Hier mal die Meldung des deutschen Ärzteblatts vom 9.11.07 dazu mit dem entspr. Urteil:

Ein Patient muss vollständig über alle Nebenwirkungen einer Behandlung aufgeklärt werden. Nur so kann er sich beispielsweise in einer Konfliktsituation entscheiden, wenn der Wunsch nach Linderung akuter Schmerzen mit der Gefahr verbunden ist, deshalb später erhebliche Gesundheitsschäden hinnehmen zu müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall machte die Klägerin einen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld geltend. Während eines Krankenhausaufenthalts wurde ihr zur Behandlung einer Herzarrhythmie das Medikament Cordarex (Amiodaron) verabreicht. In der Pause zwischen einer durchgeführten und einer geplanten Myokardszintigrafie erlitt sie einen Herzstillstand. Dieser konnte zwar innerhalb von zehn Minuten durch Reanimation beendet werden, führte jedoch zu schweren bleibenden Hirnschäden.
Nach Auffassung des BGH ist der Patient über den Medikamentenwechsel, der mit anderen Risiken verbunden ist als der bisherige Einsatz der Medikamente, umfassend aufzuklären. Entscheidend für die ärztliche Hinweispflicht ist nicht ein bestimmter Grad der Risikodichte, sondern vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet wäre. Deshalb ist auch bei äußerst seltenen Risiken aufzuklären. Die Risiken einer zuvor erfolgten ärztlichen Behandlung können somit nicht mit den Risiken der nunmehr vorgenommenen Behandlung verrechnet werden. (Urteil vom 17. April 2007, Az.: VI ZR 108/06) RA Barbara Berner


PS: Ist das in Ö anders?


Ich habe mich schon mehrfach gegen den Behandlungsvorschlag eines Arztes ausgesprochen. Mir waren die genau geltenden gesetzlichen Bestimmungen dabei immer herzlich egal.

Das erste Mal war ich noch Teenie. Ich hatte durch die doofen Tampons mit Einführhilfe eine Entzündung am Muttermund.
Weil ich mir eine alternative Meinung zur Behandlung bei meinem alten FA holen wollte, bin ich damals zu einem jungen FA, der ganz neu bei uns aufgemacht hatte.
Da hatte eine Freundin meiner Mutter in meinem Beisein gerade kurz vor diesem Arztbesuch erzählt, wie ihre erste Verätzung am Muttermund für eine Menge an weiteren Behandlungen (u.a. mehrfaches Weiten und erneutes Verätzen*schüttel*) verantwortlich war und das Ganze nach jahrelangen Problemen letztlich mit fatalen Folgen endete.

Rate Mal, was dieser Arzt machen wollte.;) Ich hatte also gar keine andere Wahl.
Der hat mich untersucht und gesagt "Frl. NdP, das werden wir verätzen müssen" und ich bin sofort vom gyn. Stuhl aufgesprungen und habe gesagt "Ich glaube nicht, dass wir das verätzen werden." Dann habe ich mich angezogen und war weg.
Also bin ich wieder zu meinem alten FA gegangen und hab mir brav weiter seine Tinktur auf meine Entzündung pinseln lassen.

Und ja. Ich denke, ich gehörte schon zum Schrecken mancher Ärzte und hab schon für ärztliche Blutwallungen gesorgt.

Aber ganz ehrlich. Besser so, als andersrum.:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
das mit erfolgten und geplanten Verätzen des Muttermundes ist z.B. gerade ein gutes Beispiel für das, was ich meine. Wir wissen es letztendlich selbst.
Wir erkennen auch heute noch die Wohltat alternativer, weniger aggressiver Behandlungen, die sich auch bewährt haben.

Ich bin mir sicher, dass sich deine dich bestimmenden Ärzte in ihren ärztlichen Blutwallungen, da in ihrer Verordnungsmacht beschnitten, wieder erholt haben.

Die rechtliche Patientenlage in Österreich im Vergleich zum BGH-Urteil kenne ich nicht. Freue mich jedoch über Patientinnen, die mit entscheiden, so wie du!

Gruß
Aprikose
 
Hallo,
das mit erfolgten und geplanten Verätzen des Muttermundes ist z.B. gerade ein gutes Beispiel für das, was ich meine.
Gruß
Aprikose
Ich hab diese Entscheidung niemals noch weiter überprüft.:cool:

Meine Weigerung in einer meiner SS eine zweite Cortison-Prophylaxe durchführen zu lassen, was zu einem Heidentheater durch die damalige FA führte und sicher das ganze Wartezimmer unterhalten hat, so laut wie die war, habe ich letztens aber Mal gecheckt. Damals gab es ja noch lange kein www.
Und es ist der helle Wahnsinn, wie viele Ärzte das damals einer Schwangeren mehrfach verabreicht haben, wie ich in einer Dissertation nachlesen konnte.
Dazu habe ich das gefunden
Von dem einmaligen Anwendungszyklus von Glukokortikoiden ist bekannt, dass
die Lungenfunktion von Frühgeborenen verbessert und die Sterblichkeitsrate
von Neugeborenen reduziert wird. Doch neuere Ergebnisse von Tierversuchen
und klinischen Studien haben gezeigt, dass mehrere Zyklen von Glukokortikoiden
die Lungenfunktion nicht weiter verbessern, sondern das Risiko für eine
intrauterine Wachstumsretardierung, eine veränderte Hirnentwicklung, eine
postnatale Insulinresistenz und Veränderungen in der Hypophysen-
Hypothalamus-Nebennieren-Achse erhöhen (Huang et al., 1999; Fletcher et al.,
2000; Newnham & Moss, 2001).
Da habe ich nur gedacht, es gut auf sein Gefühl zu hören.:)

PS: Obwohl noch nie thematisiert, könnte also auch in dieser Prophylaxe bei mehreren Zyklen eine Ursache für manche Erkrankungen liegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da habe ich nur gedacht, es gut auf sein Gefühl zu hören.:)
PS: Obwohl noch nie thematisiert, könnte also auch in dieser Prophylaxe bei mehreren Zyklen eine Ursache für manche Erkrankungen liegen.

Hallo,
das sehe ich genauso mit der Ursache für manche Erkrankungen anhand den genannten, schwerwiegenden Nebenwirkungen dieser wiederholten Glutokortikoiden-Zyklen.

Du hast das Richtige getan, sonst wäre sie dabei nicht so laut geworden. Irgend etwas muss ja auch ihr eigenes Gewissen dabei angesprochen haben.

Zumal ich mich bis heute frage, ob einst äußerlich wie innerlich verabreichte Kortikoide (das Allroundmittel neben dem Antibiotikum) den Körper wirklich wieder vollständig verlassen?

Gruß
Aprikose
 
Hallo,
das sehe ich genauso mit der Ursache für manche Erkrankungen anhand den genannten, schwerwiegenden Nebenwirkungen dieser wiederholten Glutokortikoiden-Zyklen.

Du hast das Richtige getan, sonst wäre sie dabei nicht so laut geworden. Irgend etwas muss ja auch ihr eigenes Gewissen dabei angesprochen haben.

Zumal ich mich bis heute frage, ob einst äußerlich wie innerlich verabreichte Kortikoide (das Allroundmittel neben dem Antibiotikum) den Körper wirklich wieder vollständig verlassen?

Gruß
Aprikose
Aber gelesen habe ich dazu in öffentlichen Diskussionen noch nie. Wie etwa Autismus/ADHS oder Hirnveränderungen durch mehrere verabreichte Cortison-Zyklen.:confused:
Fest steht allerdings, dass insbesondere in diesem Bereich von vielen Ärzten weniger mit guten Argumenten als mit der Angst der Mütter gearbeitet wurde und wird.

Nachher ist man immer schlauer und auch wenn ich einigen Behandlungen nicht zugestimmt habe, letztlich habe ich mMn. immer noch zu vielem zugestimmt.:cool:
So habe ich in der ersten SS meiner zweiten Ehe wegen meiner Neigung zu Vorwehen ein Medi gegen Frühgeburt genommen, dass ich in der zweiten SS dann abgelehnt habe, weil ich das Gefühl hatte, es hat nichts gebracht (ich dann einen Blasensprung und keine Wehen bekommen habe) und es zudem eine Kontraindikation gab, die die Ärzte nicht wichtig fanden.:rolleyes:
Da habe ich mich dann bei Vorwehen einfach hingelegt und mit meinem Bauch gesprochen (Nicht vor Nikolaus:D). Er hat sich dann bis zum 12. (zwei Wochen vor Termin wie sein Bruder) gedulded. Das war, wenn man das nach Grösse und Geburtsgewicht des Kindes beurteilt, für das Kind besser.

Ich denke, es ist nicht immer leicht das Richtige zu tun und man selbst entscheidet natürlich manchmal auch falsch.
Aus der Nummer kommen wir aber so oder so nicht raus.

Die Verantwortung, ob wir nun einer Behandlung zustimmen oder sie ablehnen, die haben wir letztlich unabhängig von der genauen Gesetzeslage (ausser in Notfällen) sowieso, da wir mögliche negative Folgen immer selbst ausbaden müssen.:eek:)
Daher ist es genau betrachtet doch eigentlich vollkommen verrückt, dass rechtlich die Selbstverantwortung und Entscheidungsfreiheit von Patienten erhöht werden musste und es ein solches Smyposium gibt.

Zur letzten Frage kann ich nichts sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da habe ich mich dann bei Vorwehen einfach hingelegt und mit meinem Bauch gesprochen (Nicht vor Nikolaus:D). Er hat sich dann bis zum 12. (zwei Wochen vor Termin wie sein Bruder) gedulded. Das war, wenn man das nach Grösse und Geburtsgewicht des Kindes beurteilt, für das Kind besser.

Hallo,

ich beginne vermutlich gerade deinen Forennamen zu verstehen. Vor allem wünsche ich mir, dass recht viele werdende Mütter, die sich heute in deiner damaligen Situation befinden, dies von dir zu lesen bekommen!!!

Ich habe es als Patientin wohl leichter, dank den guten Erfahrungen mit meiner inneren (Bauch)Stimme. ???

Gruß
Aprikose
 
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