Geschlossene Psychiatrie - Petition

knuddz

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24.02.18
Beiträge
2.718
Guten Tag,
ich muss euch heute mal um Hilfe bitten.
Ein Freund sitzt in der geschlossenen Psychiatrie. Er wird dort aus, meiner Sicht, zu Unrecht weggesperrt und wir starten nun eine Petition zur Freilassung meines Freundes Wolfgang. Wir hoffen das wir Ihn mit eurer Unterstützung freibekommen.

Hintergrund:
Wolfgang war mit einen Familienmitglied mit dem Auto unterwegs. Es gab verbalen Streit. Daraufhin hat das Familienmitglied sich genötigt gefühlt Wolfgang einweisen zu lassen. Die Zwangseinweisung hat mein Freund natürlich nicht zugestimmt da daran kein Anlass bestand.

(Nun ist in der Psychiatrie so: Gibt man zu Probleme nicht auf die Reihe zu kriegen, gibt man zu das man Hilfe braucht. Also man ist am Arsch. Gibt man nicht zu das man Hilfe braucht, ignoriert man sein Problem und wird auch dann eingewiesen und hat auch dann ein Problem. Also eine Option aus so einer Nummer wohlbehalten raus zu kommen ist = 0)

Die Reaktion sich gegen diese Einweisung zu wehren ist nur menschlich. Wer will schon gerne weggesperrt werden.Ich habe ihn mehrmals besucht und er machte auf mich, wie die letzten Jahre zuvor nicht den Eindruck das er sich, oder andere gefährdet. Bitte helft uns Wolfgang dort raus zu holen.

Wer sich mal Dokus über die Geschlossene angeschaut hat der weiß wie manche Ärzte und Pfleger da drauf sind. Zuerst gibts die Spritze, dann wird gefragt. Also wie im wilden Westen wo zu erst geschossen und dann gefragt wird. Das ist echt Menschenverachtend.

Danke im Voraus.

Anbei der Link zur Petition

https://www.change.org/p/prof-frodl...m_medium=copylink&utm_campaign=share_petition
 
Hallo knuddz,

ich finde Dein Engagement in dieser Sache wirklich gut. Dein Freund kann sich über Dich freuen!

... Das Recht auf freie Selbstbestimmung ist ja ein hohes Rechtsgut und kann nicht so leicht außer Kraft gesetzt werden.

Ein Mensch darf nur dann zwangsweise eingewiesen werden (also gegen seinen eigenen Willen), wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

Aufgrund einer psychischen Krankheit (z.B. eine Psychose, Suchtkrankheit)geht eine erhebliche Gefahr für andere (z.B. unkontrollierte Aggressivität, Gewalttätigkeiten, Bedrohungen) oder den Betroffenen selbst (z.B. Suizidgefahr) aus.

Wenn dann zusätzlich noch klar ist, dass diese Gefahr nicht ambulant abgewendet werden kann, darf dann eine zwangsweise Unterbringung angeordnet werden. Das darf aber nicht jeder Bürger, der Gesetzgeber legt ein bestimmtes Verfahren fest.

Das Vormundschaftsgericht ist für die zwangsweise Unterbringung zuständig. Den Antrag beim Gericht auf (sofortige) Unterbringung kann in der Regel nur eine bestimmte Behörde (Ordnungsamt) stellen, die auf Hinweis von Ärzten, Heim oder Angehörigen tätig wird. Ein Arzt, nicht zwingend ein Facharzt für Psychiatrie, muss dann ein Attest erstellen, ob eine Unterbingung (sofort) erforderlich ist. Das Ordnungsamt informiert umgehend (spätestens am nächsten Werktag) das Gericht. Danach verfügt ein Richter eine (vorläufige) Unterbringung und es findet später eine richterliche Anhörung statt, d.h. ein Richter verschafft sich einen persönlichen Eindruck von der Person. Dann erfolgt ein weiterer richterlicher Beschluss (Aufhebung oder Fortführung als sogenannte sonstige Unterbringung) und es muss auch ein Verfahrenspfleger (meist ein Rechtsanwalt) bestellt werden zur Wahrung der Interessen des Untergebrachten. Die Dauer der Unterbringung kann im Bedarfsfall über die initialen 6 Wochen hinaus verlängert werden. ...
https://www.psychomeda.de/online-be...ohne-seine-zustimmung-einweisen-l-082011.html

Hat Dein Freund einen Rechtsanwalt, der ihn vertritt? Ist das in etwa so gelaufen oder nicht?

Grüsse,
Oregano
 
Trage mich gerade mit ähnlichen Gedanken, Problemen. Vielleicht mehrere Leute informieren??? Facebook-Aufruf? Ich habs schonmal versucht....ein hilferufender "Luftballon". Die Hoffnung stirbt zuletzt-
 
Hallo knuddz,

ich finde Dein Engagement in dieser Sache wirklich gut. Dein Freund kann sich über Dich freuen!

https://www.psychomeda.de/online-be...ohne-seine-zustimmung-einweisen-l-082011.html

Hat Dein Freund einen Rechtsanwalt, der ihn vertritt? Ist das in etwa so gelaufen oder nicht?

Grüsse,
Oregano

Der Anwalt den er hatte hat sich wos eng war verzogen. Er ist nun auf der Suche nach jmd neuen. Ich habe ihn geraten zu einen Fachanwalt zu gehen, zu einen anderen Psychiater (andere Klinik) und er solle sich die Krankenakte kopieren lassen.

Wie die Einweisung ganz konkret ablief ist mir nicht bekannt. Ich kenne Wolfgang aber seit 20 Jahren und habe mit ihm auch schon zusammen gearbeitet. Ich vertraue dem Mann.
 
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