Liebe Heather, sollte dieser Bericht hier zu aufdringlich sein, dann darfst Du ihn gerne löschen!
Es ist das erste mal das dieser Fall in einem öffentlichen Forum erscheint!
Hallo ihr Leidgeplagten,
jetzt nicht gleich meckern, ich bin auch Vater eines Sohnes der ist 16, offiziell hat der jetzt 2 Mütter, weitere Erklärungen erspare ich mir.
Das was Du schreibst Hardy, kann ich sehr gut nachvollziehen, denn....
Kindesväter haben folgende Rechte:
1. Das Recht Kindesunterhalt zu zahlen
2. Kein Umgangsrecht, auch bei nichtverschulden
3. Selber kein Anspruch auf Kindesunterhalt
4. Das Recht auf Selbstbehalt (Armutsgrenze)
5. KEIN! Recht auf Urteile welche zu unseren Gunsten ausgelegt sind
6. Das Recht (bei wohl wollen der Ex) das Kind zu sehen
Schaut bitte mal hier rein, der Verein „Kinder brauchen beide Eltern e.V.“
Hilfe bei Scheidung, Unterhalt, Umgang, Trennung für Väter, Mütter, Kinder und Großeltern
Wer Lust und Laune hat, kann sich gerne mal meine Geschichte durchlesen. Es ist hier gut zu erkennen was es heißt „Recht haben“ und „Recht bekommen“.
Auch wer das nicht lesen mag, dem empfehle ich den Schluss „Zum Unterhalt“ zu lesen!
Leider hilft das Kämpfen gar nichts, in unserer Gesellschaft wird vorwiegend der Mutter recht gegeben, in meiner Konstellation kommt noch der ganz große Punkt der Diskriminierung dazu.
Obwohl gegen die Mutter meines Sohnes (sie wohnt in Gronau , ich in Hamburg) in der Vergangenheit Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung gestellt wurde, sie hat in der Öffentlichkeit mein Sohn auf den Boden geschmissen und ihn in den Bauch getreten. Hat ihr Strafverteidiger sie damals raus geboxt und sie ist ohne Konsequenzen davon gekommen.
Weitere Misshandlungen wurden mir erst 2010 von mein Sohn offenbart. Dazu gehörte:
Kalt abduschen, Schläge mit den Duschkopf auf seinen Kopf, allgemein Schläge, psychischer Terror.
Die Frau ist schwer psychisch krank, ihr jetziger Lebensgefährt sucht zeitweise Schutz im Keller um den Bombenangriffen mit fliegenden Tellern und Tassen auszuweichen.
Gott sei dank wird vor den Bombenangriff gewarnt, auch einige Häuser weiter wird ihr Geschrei vernommen, somit weiß auch die Nachbarschaft was da gerade abgeht.
Auch dieses war den Ämtern und der Polizei bekannt, nichts wurde unternommen.
Anfang Oktober 2010, war es bei denen in Gronau wieder so weit, mein Sohn rief mich verstört an, er hätte sehr große Angst, seine Mutter dreht ab. Ich rief sofort die Polizei an und bat die Beamten das Jugendamt einzuschalten.
Die Polizei fuhr mit einen MA des Jugendamtes zu denen hin, mein Sohn wurde jetzt endlich wegen Gefährdung des Kindes wohles aus der Wohnung genommen.
Mein Sohn kam für eine Nacht in eine Pflegefamilie und am folgenden Tag zu mir nach Hamburg.
Die nächsten 2,5 Monate musste er allerdings bei meiner Schwester in Hbg wohnen, meine Wohnung war zu klein.
Das Jugendamt in Celle wurde eingeschaltet, ich ging zum Gericht, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde abgeändert. Es wurde festgelegt, dass der Aufenthaltsort (Hamburg) gegen meinen Willen, nur mit einen gerichtlichen Beschluss geändert werden darf.
Das Jugendamt Celle kümmerte sich u.a. um den Kindesunterhalt. Obwohl die Kindesmutter trotz Verdienst und Zinseinnahmen 100% des Regelsatzes zahlen konnte, einigten wir uns auf 200 Eur.
Die Kindesmutter fühlte sich aber nicht in der Lage Unterhalt von Oktober bis Dezember zu leisten.
Eine einzige Überweisung von 200 Eur durfte ich lediglich verzeichnen.
Selbiges was sie von mir erwartete, war ihr ein Fremdwort.
Statt dessen bemühte sie sich meinen Sohn mir wieder zu entreißen, dieses gelang ihr auch Weihnachten 2010.
Mein Sohn wollte unbedingt wieder nach Gronau und ich hatte keine Möglichkeit, trotz richterlichen Beschlusses ihn aufzuhalten, er war inzwischen 15 Jahre alt.
Der offizielle Grund war „Probleme mit mein Lebensgefährten“. Inoffiziell wollte sie an der neuen Schule wo mein Sohn angemeldet werden sollte, allen erzählen, dass A. Mutter (also ich), früher mal ein Mann war. Das weiß ich deshalb, weil ich ein Telefongespräch zwischen meinen Sohn und seiner Mutter belauscht habe.
Trotz richterlichen Beschlusses (Der Aufenthaltsort „Hamburg“ für A., darf ohne meine Zustimmung nicht geändert werden!), konnte die Kindesmutter mein Sohn in Gronau anmelden hinzu kam noch das, dass Einwohnermeldeamt in Gronau mir die Auskunft über Meldedatum, Anschrift usw. verweigerte!
Was jetzt folgte war eine Umgangsverweigerung, ich durfte mein Sohn nicht mehr sprechen!
Bzw. sagte die Kindesmutter er wolle nicht mit mir reden. Hier lag nachweislich ein Fall von PAS (Entfremdung) vor.
Mein Anwalt unterstützte mich trotz Darlegung des Sachverhaltes nicht! Selbst eine Morddrohung meiner Ex mir gegenüber wurde unter den Tisch gekehrt.
Und finanziell konnte ich mir keinen anderen Anwalt leisten.
Anfang Januar 2011 ging diese Frau dann zum Jugendamt in Gronau und verlangte Unterhalt von mir. Ich erklärte dem Jugendamt, diese Frau hat ein Rechtsverstoß begangen, sie hat gegen richterliche Auflagen verstoßen, außerdem schuldet sie mir noch 2 Monate Unterhalt (Zeuge „Jugendamt Celle“).
Das Jugendamt Gronau stellte aufgrund der Rechtslage, die Zusammenarbeit mit Frau T. aus Gronau ein.
Aber da gibt es ja noch die grünen Abgeordnete, Frau Rechtsanwältin B. in Gronau. Und dieser Abgeordneten sind rechtliche Beschlüsse völlig wurscht.
Weil mir keine andere Wahl blieb, stimmte ich den Aufenthaltsort meines Sohnes in Gronau ab März 2011 zu.
Zum Unterhalt:
Aufgrund des ausstehenden Unterhaltes der Kindesmutter für die Monate Nov. u. Dez. 2010, erklärte ich mich bereit ab 1. März 2011 Unterhalt an die Kindesmutter zu leisten.
Ich verlangte die Monate Jan. und Feb. 2011 auszusetzen, da die Kindesmutter mir ebenfalls 2 Monate Unterhalt schuldete.
Die Kindesmutter bestand auf eine Aufrechnung, 400Eur hatte sie Schulden bei mir. Ihre grünen Abgeordnete Anwältin bestand ab Januar 2011 auf 100% des Regelsatzes, obwohl laut offizieller Darlegung von mir, ihr gegenüber, ich höchstens 280,-Eur leisten kann. Laut Verein „Kinder brauchen beide Eltern e.V.“ ist mein Leistungsbetrag noch niedriger.
Ich bestand weiterhin auf eine komplette Aussetzung der Monate, Januar und Februar 2011.
Bei einer Einigung mit der Kindesmutter, lag ab März 2011 der Unterhalt bei 280,-Eur.
Da grünen Abgeordnete anscheinend nicht rechnen können und auch den Begriff Moral noch nie gehört haben...
Pfändete die liebe Frau B. aus Gronau auf Anweisung meiner Ex mein Konto!
Sie Pfändete 400Eur! Und zwar 334,- für Feb. 2011 und 54,- für März 2011 plus Gebühren.
Auch hier sei erwähnt, mein Anwalt, der über alles informiert war, alle Unterlagen hatte, glänzte vor Nichtstun.
Achtung! Dieses Problem kann jeden Kindesvater treffen, denn es zählt nur der Pfändbare Titel. Deshalb ist zu empfehlen, wechselt das Kind den Aufenthaltsort zum Kindesvater, so sollte dieser sofort eine Abänderung beim Amtsgericht erwirken. Denn selbst wenn das Kind zum Vater zieht und dort wohnt, die Mutter jedoch einen Titel hat, dann kann sie bei Dir Pfänden!
Die Kindesmutter braucht sich an Abmachungen nicht zu halten, falls sie Geld braucht, kann sie noch ein Jahr rückwirkend pfänden. Und sagt dann, sie hätte von der Abmachung nichts gewusst!
Also Vorsicht!
Gruß Mellie